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Rechtsrat bei Reifenkauf
Hallo,
für unseren 3c Variant habe ich Ende Oktober Reifen gesucht.Telefonisch bin ich bei einer Reifenkette fündig geworden, da man ja für den Passat 205 55 R16 94 H braucht, und nicht die 91 H, So ich habe mir die also reservieren lassen und meinem Mann eine Woche später zum vereinbarten Termin geschickt. Jetzt hat der Chef des Ladens uns die 91 H Reifen andrehen wollen und hat irgend so eine E-Mail Kopie vorgelegt. Ich habe mich beim VW Händler erkundigt, die 91 H Reifen dürfen nicht montiert werden. ICh habe mich dann bei der Hotline beschwert, dass es eine Niederlassung gibt, die Kunden reihenweise die falschen Reifen montiert. Wir haben die Reifen natürlich nicht gekauft, ich habe mir diese am Telefon nur reservieren lassen, und mußte dort halte meinen Namen und Adresse hinterlassen. So nun haben die von der Hotline, dem Händler wohl den Marsch geblasen, so dass der mächtig sauer auf uns ist und uns nun heute eine Rechnung über den Gesamtbetrag schickt. Wir haben nie etwas unterschrieben, wohlgemerkt, Den Auftrag, den er schickt, trägt auch keine Unterschrift, außer die seinige. Die von der Hotline haben sich entschuldigt, aber was muß ich jetzt machen? Ich habe versucht mit ihm zu telefonieren, der hat nur aufgelegt, nachdem er mit Gericht drohte. ???
Ich habe eine Rechtsschutz, das ist nicht das Problem, Ich kann ihm jetzt schreiben und eine Frist auf Gutschriftserstellung schicken...? Was meint ihr?
summsumm
PS das Auto gehört offiziell eh meinem Vater...
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21 Antworten
Hi.
Die bestellte Ware hat er ja nicht liefern können, daher kann er sich mit seiner Rechnung brausen. Auf soche Rechnungen am besten überhaupt nicht reagieren.
Viele Grüße aus Wien
Hallo,
Frage mal:
Über was hat er eine Rechnung gesendet??
Über 91 oder über 94 Traglast?
Wollt Ihr die Reifen noch oder wollt Ihr sie nicht?
Ich würde die Sache mal einem Anwalt vortragen, schließlich habt Ihr nach dem geschilderten Sachlage eine unberechtigte Rechnung erhaten. Wenn Ihr nicht reagiert könnten Fristen verstreichen.
Deshalb: ANWALT !!!!!!!!!!
Das mit der 91er Traglast hat hier auch schon mehrere Diskusionen aufgeworfen. Einfach mal die Suche benutzen.
Ich denk das VW die 94er aus Sicherheitsgründen vorschreibt, die 91er aber aufgrund der Gesetzte Zulässig wären.
Ich habe auf meinem Touran auch 94er gebraucht und aufgrund falsch montierter Reifen von VW ein Schreiben bekommen das die 91er auch zulässig sind. Es sind ca. 120 Fahrgestellnummern aufgelistet wo die falsche Montage stattgefunden haben soll. In dem Schreiben lag sogar eine Bestätigung vom TÜV Nord das die 91er zulässig sind.....
Ironie: Ich hatte die richtigen 94er drauf...
Soviel dazu....
LG Norbert
Re: Rechnung 91H
Zitat:
Original geschrieben von summsumm
Die Rechnung lautet auf 91 H
Lautet die Rechnung nur über 4 Reifen? Oder auch über Montage??
Was für ne Email Kopie hat er vorgelegt? Ich dachte sie haben telefonisch bestellt?
Was ist Grundlage der Rechnung? Hat er schon etwas montiert gehabt usw....
Haben Sie die Kopie der Email?
Ich denk das das ne Sache für den Anwalt ist. Schließlich kann hier im Forum keiner eine Verbindliche Rechtsberatung geben sondern nur Tips und kleine Details können die Sachlage komplett verändern, deshalb doch einen Anwalt aufsuchen.
Norbert
also
ich habe die Reifen telefonisch reserviert. Allerdings die Größe mit 94 H. Also mein Männe zum vereinbarten Termin kam, hat der Händler im System nachgeschaut und gesagt, dass es 91 H seien. Der Händler hat dann so ein E-Mail aus dem Sack gezaubert, dass er über 60 Ecken wohl bekommen hat. Das war von einem Hernn von Volkswagen geschrieben, wonach man theoretisch die Reifen montieren könnte. Da wir ja nichts unterschrieben hatten und er auch nichts montiert hat, wollten wir uns erst noch erkundigen, was wir beim VW Händler auch gemacht haben. Fakt ist doch der, solang VW keine offzielle SericeMitteilung rausgibt, ist das was im Brief steht Gesetz!
Hi,
hier: http://www.motor-talk.de/t1250685/f298/s/thread.html
wirst Du finden, dass wohl auch die 91'er zugelassen sind.
Ich erkläre mir das so:
Grundsätzlich reichen von der Traglast die 91'er Reifen.
Da es aber für Reifen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von über 210 km/h (in der V-Version z.B. also bis 240 km/h) Traglastabschläge gibt, sind für Sommerreifen wohl unbedingt 94'er erforderlich.
Da die Winterreifen i.d.R. aber nur bis 210 km/h zugelassen sind, haben die Traglastabschläge keine Bedeutung und der 91'er ist ausreichend.
Nach meiner Theorie, wären aber bei Winterreifen, die bis 240 km/h zugelassen sind, unbedingt 94'er erforderlich (da hier ja wieder die Traglastabschläge erforderlich sind).
Aber: Selbst VW liefert die WR mit 94'er Traglastindex aus!
93er reichen anscheinend bis 240 auch
Wenn du noch Reifen möchtest, würde ich anrufen, wenn du die Reifen nicht mehr willst, würde ich die Rechnung einfach in den Abfall werfen.
Rechnungen für nicht gelieferte Waren sind ja wohl ein Witz.
hmm bei 17 Zoll steht 93 bei 205er Reifen im EWG Übereinstimmungstralala ... Ob H oder V spielt keine Rolle, sagte man mir. H oder V ändert ja nichts an der Tragfähigkeit des Reifens bzw. wenn ein Reifen 240KM/h bei LI93 trägt, tut er es bei 210 allemal.
Hab eben mal in der ABE meiner Felgen geschaut - im Anhang ist der Lastindex beschrieben:
LI91 bis max. 1230 Kg zul. Achslast (Ziff. 16 KFZ Schein)
LI93 bis max. 1300 Kg
LI94 bis max. 1340 Kg
Der Passat Variant 2,0TDI 125KW hat z.B. 1100/1090 KG (vorn/hinten)
Selbst der V6 bringt es nur auf 1180/1220.
Somit sollte Lastindex 91 auch kein Problem sein.
@summsumm
Ansonsten würde ich mir wegen der "bestellten" Reifen keine Sorgen machen - er hat nicht das geliefert was ihr bestellt habt. Außerdem habt ihr doch ein 14-tägiges Rückgaberecht (denke bei tel. Bestellung greift das Fernabsatzgesetz - oder ?).
Gruß,
Mark
Zitat:
... Ob H oder V spielt keine Rolle, sagte man mir. H oder V ändert ja nichts an der Tragfähigkeit des Reifens bzw. wenn ein Reifen 240KM/h bei LI93 trägt, tut er es bei 210 allemal.
...
Hi,
ich meine da irrst Du?
Hier auszugsweise (
http://www.autoextrem.de/showthread,t-55675.htm):
Der Load-Index ( LI ) (Tragfähigkeitskennzahl oder Tragfähigkeitsindex) ist eine Zahl am Ende der Größenbezeichnung: Die Zahl gibt Aufschluss über die Tragfähigkeit des Reifens, welche in einer Tabelle genormt zugeordnet werden.LI 78 bedeutet z.B. 425 kg Tragfähigkeit pro Reifen. Einfach die höchste zulässige Achslast im Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung 1 ( ZB 1) durch 2 teilen, dann bekommt man den Lastindex, der mindestens gefordert wird.
Diese Werte gelten natürlich für den statischen Zustand. Hierbei sind Reserven für Lastspitzen im dynamischen Zustand einbezogen.
Wie sich dieser LI errechnet, wird hier erklärt: http://www.kfztech.de/gast/manfred_...e_am_reifen.htm
Bei manchen Reifen sind allerdings Einschränkungen zu beachten:
Bei Reifen mit SI "V" ist der LI nur bis 210 km/h gültig. Bei Fahrzeugen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ( BBH) über 210 ist nach einer festgelegten Tabelle der LI abzuwerten, d.h. der Reifen trägt bei 240 BBH nur noch ca. 91 % des mit dem LI angegebenen Gewichts.
Bei Reifen mit SI "W" ist der LI nur bis 240 km/h gültig. Bei Fahrzeugen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ( BBH) über 240 ist nach einer festgelegten Tabelle der LI abzuwerten, d.h. der Reifen trägt bei 270 BBH nur noch ca. 85 % des mit dem LI angegebenen Gewichts.
Reifen mit SI " Y " ähnlich.
Ruf doch noch mal die Hotline der Kette an. Die scheinen doch ganz vernünftig und können sicher das Problem unbürokratisch lösen.
Eike
Das mit der Rechnung ist doch eigentlich ganz einfach: Es wurde per T.elefon bestellt. Durch diese Bestellung ist schon ein rechtsgültiger Vertrag entstanden, die Rechnung ist also ersteinmal rechtens ... Soweit so gut/schlecht.
Aber:
1. Die Leistung wurde aber noch nicht erbracht, also kein Grund zur Rechnungsstellung.
2. Bei Bestellungen via Telefon gilt das Fernabsatzgesetz und das beinhaltet ein 14-Tägiges Rücktrittsrecht bzw. Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Bei Gegenständen mit Verschleiß (im Falle von "gefahrenen" Reifen) könnte ein Anteil des Preises einbehalten werden. Da die Reifen aber nicht montiert wurden, ist das also kein Problem.
Wenn man jetzt als Kunde ganz Böse sein möchte, könnte man den Strick bestimmt umdrehen: Der Reifenhändler hat es unter Garantie versäumt, den Kunden auf dieses Rücktrittsrecht hinzuweisen (eventuell steht das auf der Rückseite der "Rechnung".
Ich würde folgendes machen: 1. dem Reifenhändler einen freundlichen Brief/Fax schicken, und gegen die Rechnung einspruch erheben.
2. Der Zentrale der Kette ebenfalls per Brief/Fax über diesen Sachverhalt aufklären.
Nach den "Problemen" mit den 18" Sommerreifen einiger Forumskollegen würde ich ebenfalls einfach 94er Lastindexreifen aufziehen lassen. Da gibt es auf jeden Fall keine Probleme und die bißchen mehr Lastindex werden bestimmt auch nicht schaden (und die Preisdifferenz sollte auch nicht ins Gewicht fallen, oder?).
Nur so am Rande, bei meinen Sommerreifen (17" LeMans) hat VW sogar von Werk aus 97er Lastindexreifen mit 270km/h Zulassung verbaut und das auf einem kleinen 170er TDI Variant ... Mehr schadet in diesem Falle bestimmt nichts!
Mir hat man gesagt, dass der Variant mit DSG auf jeden Fall die 94er braucht, bei den anderen reichen wohl die 91er!
@ledewo
wenn es mit der Geschwindigkeit zusammen hängt, wirds richtig kompliziert - zumindest ab BBH 210. Ich denke aber, du kannst durchaus Recht haben.
Rechnen wir mal beim V 93 dann ergibt 91% von 1300 KG = 1183KG. Reicht für den 2.0TDI aus (1100KG bzw. 1130KG mit DSG). Berücksichtigt man noch, dass der 2.0TDI 125KW keine 240 schafft und wir bei ca.225KM/h bei vielleicht 95% oder mehr liegen, reichts also dicke.
Interessant finde ich jedoch, wenn ich diese Rechnung beim V6 mit V94 Reifen anwende: LI94=1340KG*91%=1219.4KG und der V6 hat eine zul. Achslast von 1220KG, bleiben zumindest keine Reserven ...
Aber sind wir mal ehrlich, hier geht es eigentlich nur um die Theorie. Bei einer BBH unter 210 könnte ich beim Passat immer LI91 fahren, aber wenn 94 im Schein steht, dann kauf ich halt 94, der Preisunterschied ist minimal. Ich habe übrigens eine E-Mail an Goodyear geschrieben, die sollen mir den Zusammenhang mit LI und SI nochmal erläutern.
Gruß,
Mark