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Reifen 205/55 R16 und Felge 6.5J, 16 Zoll, ET: 42 müssen die eingetragen werden?

Themenstarteram 25. Mai 2009 um 21:01

Hallo zusammen,

ich möchte mich jetzt gerne Reifen in der Größe 205/55 R16 91H auf meinen Audi A3 8L ziehen jedoch sind diese nicht in meinem Fahrzeugschein eingetragen. Benötige ich dafür eine extra Freigabe bzw. muss ich sie vom Tüv eintragen lassen?? Und wie sieht es mit den Felgen aus...die Reifen mit der oben genannten Größe befinden sich auf Felgen mit der Größe: Felgenbreite: 6.5J, Zollgröße:

16 Zoll, Einpresstiefe (ET): 42, Lochzahl: 5, Lochkreis: 100 müssen die auch in den Fahrzeugschein eingetragen werden??

Gruß

Björn

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20 Antworten

Ist das ne originale Audifelge?

 

Das Ambition Rad ist ja 16 Zoll groß und hat Serienmäßig die gleichen Reifen drauf. Allerdings weiß ich auswendig nicht wie Breit die Felge ist und welche ET diese hat.

am 25. Mai 2009 um 21:43

Normal muß man breitere Reifen, als im Schein stehen, eintragen lassen außer du hast ein Gutachten. Wenn du allerhöchstens ein Teilgutachten hast mußt du zum TÜV.

Wenn du schon wegen den Reifen zum Tüv mußt, dann kontrollieren die ja die Reifen mit den Felgen....fertig.

Das sind exakt die Dimensionen von der Ambition Felge.

In den neuen Briefen/Scheinen stehen die soweit ich weiß auch nicht mehr drin. Ich hab beim Umschreiben son extra Blatt mit den zusätzlich genehmigten Felgendimensionen bekommen. Muss man aber nicht mitführen.

Würd mich auch mal interessieren, ob man dann auch mit anderen Felgen derselben Dimension zum TÜV müsste...

da_baitsnatcha

am 25. Mai 2009 um 22:19

Jein, im Staate Doitschland muß ja alles verkompliziert werden. Die größte werksseitig zugelassene Rad-Reifen Kombination ist in den Papieren eingetragen. Die Beweispflicht liegt immer bei den Ordungshütern. Entspricht die Radgröße den zugelassnen Größen und dazu gehören auch die nicht aufgeführten, so musst Du trotzdem eine ABG mitführen, da es sich um ein nicht serienmäßig verbautes Teil handelt. Ändern sich die Dimensionen des Rades und damit meine ich alles bis zur Einpresstiefe, bedarf es einer Abnahme durch einen Sachverständigen. Im Klartext darfst Du nur ein Sonderrad mit Abe fahren, welches der Dimension des Originalrades entspricht.

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 4:18

hmmm...

Themenstarteram 26. Mai 2009 um 4:26

Ja, es ist eine orginal Audifelge. Also demnach muss ich die Reifen also eintragen lassen, richtig?? Was kosten denn in der Regel so eine extra Eintragung beim TÜV?

Gruß

Björn

am 26. Mai 2009 um 5:36

wenn ich mich recht erinnere 37,40€

Ganz ehrlich, ich würde sie nicht eintragen lassen!

 

Ich hab damals für meine S3 Felge beim Tüv + Eintragung in die Papiere beim Straßenverkehrsamt ~ 50€ bezahlt.

am 26. Mai 2009 um 8:13

Hallo!

Ich würde sie auch nicht eintragen lassen. Habe ebenfalls die S3-Felgen drauf. Diese sind größer und Breiter als die in den Papieren eingetragenen.

TÜV sowie Audi-Händler sagten mir, dass es nicht "unbedingt" notwendig ist. Zitat: "Sind original Audi und so genau schaut da kein Polizist hin.

Und wenn doch, eintragen kannst du sie dann ja immernoch.

am 26. Mai 2009 um 8:29

Die Ambitionfelge ist eine original Audifelge in einer Dimensionierung, die für den Audi auch werksseitig vorgesehen ist, im Gegensatz zur S3 Felge beim A3, die MUSS eingetragen werden.

am 26. Mai 2009 um 9:53

Dann sieht das mein TÜV-Prüfer und der Audi-Händler um die Ecke aber ganz schön locker...

Pappnasen.

am 26. Mai 2009 um 10:00

Man darf nicht danach gehen, nur weil Audi drau steht, passt das schon. Audi hat dieses Rad nie für den A3 vorgesehen. Klar lässt es sich eintragen und bei einer Kontrolle fällt es nicht auf, aber bei einem Unfall wird es "interessant"...

Hab bei mir nochmal reingeschaut.

Meine neuen 18" vom TT sind incl. Teilenummer eingetragen, das ist dann ja insofern auch eindeutig. Ab Werk hieß es aber nur "ALTERNATIV-BEREIFUNG 205/55R16 91V A.FELGE 6.5JX16H2,ET 42MM".

Dieser Zusatz steht jetzt allerdings auf diesem extra Zettel. Es heißt weiter, dass "die Zulässigkeit von Rad/Reifenkombinationen, die von einer Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung abweichen, durch eine Eintragung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), eine Anbaubescheinigung auf Grund eines Teilegutachtens oder eine ABE für Rad/Reifenkombination nachgewiesen werden" muss.

Da der Felgentyp (Teilenummer/KBA-Nummer) ab Werk aber nicht festgelegt war, behaupte ich, dass man zumindest eine VAG-Felge gleicher Dimension (auch was die Reifen betrifft) problemlos und ohne Eintragung fahren darf. Wo soll denn der Unterschied dazwischen liegen, ob man direkt beim Kauf eine andere Felge aus dem Programm genommen hat oder ob man sie später kauft?!

da_baitsnatcha

am 26. Mai 2009 um 13:28

hallo ich habe diese Felgen als Winterfelgen (hab ich mit diesen gekauft ich dachte das wären Orginale Audi felgen)

Ich war beim Tüv und er meinte das diese nicht im Fahrzeugschein stehen und er nicht zulässig ist.

Ich war bisschen verwundert weil ich viele Audis mit diesen Felgen gesehen habe und ich dachte das diese Orginal wären

Dann hat er mir ein Gutachten ausgedruckt und gesagt dieses Gutachten ist immer Mitzuführen und ich muss diese Felgen nicht eintragen!! Auch mit der Polizei sollte es keine Probleme geben.

205/55 R16 ET weiß ich nicht aus dem Kopf

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