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Reifen 245 45 R18 Probleme mit Händler !

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 12. November 2012 um 10:07

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Insignia Forum und habe folgendes Problem:

Ich habe am Samstag einen Opel Insignia ST bei einem BMW Händler gekauft.

Das Fahrzeug ist mit Sommerreifen ausgestattet die aber total abgefahren sind.

Der Händler wollte da Neue Reifen draufpacken, abgemacht war Winter oder Allwetter.

Nun ruft mich der Händler an und sagt, dass Sommerreifen verdestein und Winterreifen Barum lieferbar sind. Allerdings müsste ich, wenn ich Winterreifen haben will die Preisdifferenz von 70€ je Reifen zahlen.

Das kann doch nicht sein oder ? darf ein Händler überhaut im Winter ein Auto mit neuen Sommerreifen verkaufen ?

Ich weiss auch nicht wie Er auf den preisunterschied von 70€ je Reifen kommt.

Allwetterreifen gibt es leider in der Größe nicht !

Was sollte ich machen bzw wie sollte ich die Sache angehen ?

Hier der link zum Fahrzeug:

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=222963359&pr=0

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von schrotti_999

Das mit dem COC ist ein Ammenmärchen...

Hi,

die Daten der COC als Ammenmärchen zu bezeichnen, naja. Aus welchen Unterlagen sollte man solche Infos sonst entnehmen, aus der Tageszeitung? Fakt ist, wenn die 20"er nicht in den COC stehen, darfst du sie auch nicht fahren, außer du lässt sie eintragen. Das sind keine Ammenmärchen...

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Ich würde sagen es gilt das was vertraglich vereinbart war. Steht im Kaufvertrag drin inkl. neuen Winter oder Allwetterreifen, dann hat er die draufzumachen. Natürlich ohne Zuzahlung. Steht nix im Kaufvertrag haste wieder was gelernt und so was passiert dir nicht mehr.

Themenstarteram 12. November 2012 um 10:17

Im Vertrag steht nur: Incl. 4 neuen Reifen !

Themenstarteram 12. November 2012 um 10:25

Update:

Nachdem ich dem Händler per Email nochmal kontaktiert habe und mit der Storno des Vertrages gedroht habe bekam ich gerade einen RR vom Händler. Dieser hätte nun doch Winterreifen gefunden die Lieferbar sind und wo ich nichts zuzahlen muss.

Hankook Reifen !

Denke damit kann ich gut leben. Trotzdem ist es echt nicht schön was den Kundenservice dieses Hauses angeht !

Versuche Ihm klar zu machen dass du für die Jahreszeit entsprechend Winterreifen willst, wie vereinbart wovon du ausgegangen bist dass du 4 neue Winterreifen bekommst. So kann er dich nicht fahren lassen, du schreibst ja die montierten Reifen sind abgefahren. Ich würde ihm den Wagen auf den Hof stellen bis er verkehrssicher auf die Strasse kann. Abgefahrene Reifen stellen ein Sicherheitsrisiko dar, das sollte auch dein Händler wissen. Abgesehen davon dürfte er dir den Wagen so gar nicht übergeben. Gruß und viel Glück dass alles so läuft wie du es dir wünschst. Ich hätte den Insignia so nicht genommen. Auch wegen der mangelnden Ausstattung muss aber jeder selbst wissen.

Gruß RedEagle1977

nur bitte bedenke daß Winterreifen in 245/45 R18 nicht zulässig sind am Insi. Es müssen wenn dann schon 235/45 R18 sein!

245/ 45 R 18 nur als Sommerreifen!

Zitat:

Original geschrieben von Michi_Ti

nur bitte bedenke daß Winterreifen in 245/45 R18 nicht zulässig sind am Insi. Es müssen wenn dann schon 235/45 R18 sein!

245/ 45 R 18 nur als Sommerreifen!

Warum das? wegen möglicher Schneeketten? An sich wird da nicht unterschieden.

Themenstarteram 12. November 2012 um 11:22

Wie jetzt ? Ich darf keine Winterreifen 245 45 R18 fahren ? Denke der Händler sollte doch Wissen was ich auf den felgen für Reifen aufziehen darf ?!

Moment, soweit ich weiss, sind nur die 235/45/18 beschränkt als Winterreifen zulässig. Also genau anders Herum. Du darfst keine 235er Sommerreifen fahren.. Winter jedoch 245er als auch 235er!

Laut dem Serienreifenkatalog von Opel sind die 245/45 R18 als Winterreifen sehr wohl zulässig. Schneeketten können halt keine verwendet werden.

Es sind die 235/45 R 18 auch als Winterreifen zulässig.

fuer einen winterreifen sollte auch die kettenmontage vorgesehen werde. und diese geht nur bei den 225 50 17 oder 235 45 18. und ich bin mir sehr sicher das im serienreifenkatalog steht bei den 225 55 17; 245 45 18; 245 40 19; 245 35 20 nur als sommerreifen steht. ausser es wurde geaendert.

Zitat:

Original geschrieben von SimonHamm

Allwetterreifen gibt es leider in der Größe nicht !

Gibt es:

http://www.reifen.com/.../none?...

Einen Anspruch auf Winterreifen hat er wohl kaum. Im Vertrag steht laut seinen Angaben nichts dazu.

Da nichts Anderes vereinbart ist, kann der Händler ihm nach sener Wahl neue Reifen drauf ziehen und das könnten die billigsten China-Billig Sommerreifen sein.

Überspitzt formuliert: Der Händler könnte ja auch davon ausgehen, wenn er keine (zusätzlichen) Winterreifen bestellt hat, dass er den Wagen bei Eis und Schnee einfach stehen lässt. Eine generelle Winterreifenpflicht haben wir ja nicht.

Hier nochmal der Link zum aktuellen Reifenkatalog:

http://www.opel-niedersachsen.de/pdf/...alog_Raeder_Reifen_01_2012.pdf

Ab Seite 202 müsste der TE fündig werden.

Und ob er die hat, den er kauft das Fahrzeug auch im Winter. Die Hersteller ziehen bei Neuwagen der Jahreszeit entsprechend die Reifen auf. Es seitdem der Kunde wünscht ausdrücklich im Sommer wenn er den Wagen da bestellt dass er Winterreifen montiert haben will.

DesWeitern ist eine Winterreifenpflicht, bei Schnee, Reifglätte, Eis, Schneeregen schon seit 2010.

http://www.warum-winterreifen.de/.../index.php

Über die Marke lässt sich streiten. Da wird er nichts machen könne. Auch ist er nicht abnahmeverpflichtet wenn der Händler zB. 5 Jahre alte Reifen aufzieht selbst wenn der Reifen noch nie montiert wurde. Lagerware. Hier sind Grenzen die der Kunde bis zu einem gewissen Alter hinnehmen muss. Die Drohung mit dem Kauf der Stornierung würde ich in jedem Fall ausschöpfen. Er kann innerhalb 14 Tagen das Fahrzeug sehr wohl zurückgeben, muss allerdings gefahrene Kilometer, Abnutzung, einen Mehrbesitzer andere Faktoren in Kauf nehmen die der Händler dem Autokäufer abziehen wird. Daher sachlich bleiben, so kommt man am weitesten. Gruß RedEagle1977

Zitat:

Original geschrieben von RedEagle1977

Er kann innerhalb 14 Tagen das Fahrzeug sehr wohl zurückgeben, muss allerdings gefahrene Kilometer, Abnutzung, einen Mehrbesitzer andere Faktoren in Kauf nehmen die der Händler dem Autokäufer abziehen wird. Daher sachlich bleiben, so kommt man am weitesten. Gruß RedEagle1977

Kann er das wirklich?

Wo ist das gesetzlich geregelt?

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