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reifen bei ebay verkauft nun stress...

Themenstarteram 5. November 2011 um 15:33

Hallo!

Ein nicht technikvisierter Bekannter (wirklich nicht ich!) hat vor kurzem via Internetauktion seine Reifen von seinen vorherigen Auto verkauft, er hat Sie gut wie er es machen konnte beschrieben viele Fotos mit eingestellt. Aber nur keine "DOT" Nummer mit angegeben, da er sich wie oben erwähnt kaum mit Autos auskennt. Diese Reifen wurden versteigert der Käufer bekam Sie und wollte die Reifen bei einem Reifenhändler aufziehen, dieser meinte die Reifen wären von 2001 und überalterter Schrott...

Nundann kam es über Paypal zu Konflikte, jedoch hat sich Paypal gegen den Käufer entschieden und den Verkäufer recht gegeben da dieser nichts falsch beschrieben oder dergleichen hat.

Der Käufer lies das nicht auf sich sitzen und beauftragte einen Anwalt, dieser fordert jetzt das Geld von den Verkäufer zurück, begründet das mit wertlosen Reifen + Sicherheitsrisiko und möchte den Vertrag wandeln.

Die Reifen wurden von privat ohne Garantie und Rücknahmemöglichkeit verkauft. Wenn hier nicht solch hohe Transportkosten im Raum stehen würden, hätte er das ja Rückabgewickelt.

Die Reifen wurden als Gebrauchtreifen angeboten und hatten keinerlei Beschädigungen.

hat jemand ne ahnung wie die Rechtslage ist?

Beste Antwort im Thema

Warum hat sich denn einerseits der Käufer nicht vorher beim Verkäufer über die DOT-Nr. schlau gemacht? Wenn ich bei ebay zu einem angebotenen Artikel noch zusätzliche Information benötige, gibt es doch den Button "Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen". Die Anwort kam oft schon nach ein paar Minuten.

Die Sache mit dem RA wird man wohl aussitzen können. Diese Drohgebärde ist wohl die einzig verbliebene Möglichkeit, die eigene Dummheit auf andere abzuwälzen. Aber: Die Schlappen hätten wirklich auf den Schrottplatz gehört. Der Anbieter wusste doch vom Alter der Reifen - da hätte ich ein fürchterlich schlechtes Gewissen dabei gehabt, für diese noch ein paar Euro herauszuquetschen.

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Hallo sören85

 

War auf den Fotos das Alter der Reifen ersichtlich?

Wenn ja, würd ich mir keine Sorgen machen.

 

Hast du zufällig noch die ebay-Nr. ?

 

Viktor

Nein keine Ahnung. Ich "schätze" aber, daß der Käufer da nichts machen kann. Man könnte auch 20 Jahre alte Reifen bei Ebay verhökern. Wenn man keine falschen Angaben macht, sehe ich da kein Problem. Wobei natürlich der Reifenhändler im Grunde Recht hat.

Warum hat sich denn einerseits der Käufer nicht vorher beim Verkäufer über die DOT-Nr. schlau gemacht? Wenn ich bei ebay zu einem angebotenen Artikel noch zusätzliche Information benötige, gibt es doch den Button "Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen". Die Anwort kam oft schon nach ein paar Minuten.

Die Sache mit dem RA wird man wohl aussitzen können. Diese Drohgebärde ist wohl die einzig verbliebene Möglichkeit, die eigene Dummheit auf andere abzuwälzen. Aber: Die Schlappen hätten wirklich auf den Schrottplatz gehört. Der Anbieter wusste doch vom Alter der Reifen - da hätte ich ein fürchterlich schlechtes Gewissen dabei gehabt, für diese noch ein paar Euro herauszuquetschen.

Ach Gott Freddy

Ist doch immmer das Gleiche.

Ein Fahrzeug kaufen undd dann bei den "Folgekosten" entschuldige den Ausduck knausern.

"Wer billig kauft kauf letztendlich teuer"

ich hab auch über ebay kleinanzeigen meine winterreifen vorm "Altfahrzeug" verkauft. Bilder, Beschreibung komplett, Telefonnummer rein. Hab mich telefonisch löchern lassen und beim Abholen alle Reifen durchgegangen mit ihm, der hat anstandslos bezahlt und bei 1,5 Jahre alten Goodyear Winterreifen auf Felgen wird inkl. 7 mm Restprofil wohl keiner meckern.

Aber das ist wie im Job. Klären, klären, klären. Anrufen kostet dank Flat nichts mehr und eine Nachfrage auch. Der Ärger hinterher ist viel schlimmer.

Das verstehe ich dann immer nicht, oder sind Leute so auf anonym aus, dass sich die Winterreifen per Mausklick am besten noch aufs Auto schrauben? :confused:

cheerio

Höchstalter für Reifen gibt es m.E. nur für Gespanne.

 

Wenn der Verkäufer keine Aussage über den Zustand der Reifen (ausser Profilhöhe) gemacht hat und diese insbesondere nicht als neuwertig verkauft hat, ist er m.E. aus dem Schneider,

Eine Pflicht zur Angabe des Reifenalters bei Verkauf gibt es nicht.

Wenn kein Reifenalter in der Anzeige angegeben war, hätte der Käufer ja rückfragen können.

 

O.

am 5. November 2011 um 16:00

Da hast dir das richtige Forum rausgesucht. Dein Kumpel bekam Post vom Anwalt, also was macht man? Richtig man wendet sich an Motortalk.:D Denn die meisten hier schlagen jeden Fachanwalt.

Themenstarteram 5. November 2011 um 16:04

Es war kein Foto mit der richigen DOT NUmmer fotografiert sondern eine "DOT" mit buchstaben dahinter, er hat es halt auch nicht besser gewusst...

Und ja der Käufer hatte keine fragen vorab gestellt und er hat genauso wenig ahnung von Reifen gehabt, erst der Reifenhändler hat ihn über das Alter aufgeklärt.

und Freddi du hast natürlich recht, normal aufm Müll damit und mit schlechtem Gewissen jeder Mensch hat nen anderen Charakter... beabsichtigt war es ja nicht und der Verkäufer hat ja von Paypal ein OK bekommen das er alles richtig gemacht hat und daher füllt er sich jetzt nochmehr im recht...

Ohne das wir das Ebay Angebot hier vorliegen haben, können wir nur spekulieren.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Da hast dir das richtige Forum rausgesucht. Dein Kumpel bekam Post vom Anwalt, also was macht man? Richtig man wendet sich an Motortalk.:D Denn die meisten hier schlagen jeden Fachanwalt.

Woher weißt Du dann, dass der TE einen Fachanwalt beauftragt hat?

 

O.

Themenstarteram 5. November 2011 um 16:27

Er hat die Reifen selbst letztes Jahr bei Ebay gekauft aber benötigte Sie nicht mehr und hatte Sie nie aufgezogen bei seinem Auto.

 

möchte jetzt hier nicht die Daten der Auktion von Ihm so im Internet freigeben.

 

hier zumindest die vollständige Beschreibung:

 

Artikelmerkmale

Zustand: Gebraucht: Ein Autoreifen, der zwar schon benutzt wurde, aber noch in gutem Zustand ist, mit ausreichend Profil, um die gesetzlichen Anforderungen für die Nutzung im öffentlichen Straßenraum zu erfüllen (soweit zutreffend). Weitere Details finden Sie in der Artikelbeschreibung. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen– wird in einem neuen Fenster oder auf einer neuen Registerkarte/einem neuen Tab geöffnet... Mehr zum Thema Zustand

Reifenhersteller: Michelin

Zollgröße: 16 Modell: 16

Reifenquerschnitt: 55 Fahrzeugtyp: PKW

Geschwindigkeitsindex: T: bis 190 km/h Reifenspezifikation: Winterreifen

Winterreifen (Ja/Nein): Ja Reifenbreite: 205

#######

Biete hier 4 Winterreifen der Marke Michelin Alpin an.

Die Reifen sind in der Größe 205/55 R16 91T

beim Nachmessen der Profiltiefe konnte ich festellen das alle Reifen noch richtig viel so zwischen 7mm und 8mm Restprofiltiefe haben, das war aber nur grob mit Zollstock gemessen, schaut die Bilder an und bildet euch selbst ein Urteil :-)

Jeden einzelnen Reifen habe ich genau angeschaut, es waren keine beschädigungen oder flickereien zu erkennen.

 

Versand kostet via GLS in zwei Paketen gesamt 30,-€ (ohne Inseln) bzw Abholung möglich

Das Angebot wurde nach besten wissen und gewissen erstellt. Privatverkauf keine Garantie, Rücknahme oder dergleichen.

 

Widerrufs- oder Rückgabebelehrung:

Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.

Angemeldet als privater Verkäufer

 

 

 

 

 

 

09102011145
09102011149

wie schon nachgefragt, ist auf einem der Fotos das Alter der Reifen ersichtlich?

Ich würde mich in Ruhe zurücklehnen, der Käufer soll mit den Reifen nun machen was er will.

 

Viktor

am 5. November 2011 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Da hast dir das richtige Forum rausgesucht. Dein Kumpel bekam Post vom Anwalt, also was macht man? Richtig man wendet sich an Motortalk.:D Denn die meisten hier schlagen jeden Fachanwalt.

Woher weißt Du dann, dass der TE einen Fachanwalt beauftragt hat?

O.

Wo schreib ich das ich das weiss? Ich schrieb das der Kumpel Post vom Anwalt bekam. Den Text vom TE richtig lesen, dann meinen, dann Antworten;)

Kann mir zwar nur schwer vorstellen, dass der Käufer sich nicht vorher über das Alter der Reifen erkundigt aber wenn er es wirklich nicht getan hat, dann muss er zahlen - egal, was sein Anwalt sich da ausdenkt.

So sind nun mal die Ebay-Bedingungen und die hat er in dem Moment akzeptiert als er auf "kaufen" geklickt hat.

Was anderes wäre es, wenn dein Kumpel telefonisch oder per mail eine lapidare Aussage, wie z.B. "Ich weiß es nicht genau aber die sind höchstens 4-5 Jahre alt" od. ähnliches getroffen hätte. Wenn man ihm so etwas nachweisen kann, dann hat er den schwarzen Peter.

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