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Reifen defekt , A6 4F Avant aufbocken

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 19. August 2018 um 8:24

Hallo Leute!

Leider bin ich gestern in eine Gewindeschraube mit meinem hinterreifen (Fahrerseite) hineingefahren, welche nun tief drin steckt.

Ich müsste den Wagen für mindestens 2 Nächte an der Stelle hochbocken, bis ich den Reifen vulkanisiert oder ganz neu zurück erhalte.

Wie muss ich die Seite für 2 Nächte richtig hochbocken ohne das etwas passiert geschweige sich evtl verzieht??! Ich habe einen ganz normalen Wagenheber mit Stange zum Hochpumpen.

Ich danke euch!!!!

Mit freundlichen Grüßen

Lars

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17 Antworten

Hallo !

Korrekt wäre es wenn Du ihn so aufbockst das Du dann einen Bock unterstellen kannst.

2 Keile oder Steine vor und hinter das andere Hinterrad legen damit er nicht wegrollen kann zusätzlich natürlich die EBP (Handbremse) anziehen.

Allein und unbeobachtet auf dem Wagenheber stehen lassen solltest Du ihn auf keinen Fall !

Edit.

Ersatzweise das Winterrad wäre auch eine Möglichkeit wie mein Nachfolger schrieb !

am 19. August 2018 um 8:39

Ich würde die Werkstatt wechseln. So lange für die Reparatur von einem Reifen ist echt heftig.

Wie sieht es mit einem Ersatzrad oder Winterrad aus?

Ich würde ihn niemals auf dem Wagenheber stehen lassen. Der sinkt ab. Stütz das Auto wenigstens mit Böcken ab. Vorne und hinten.

Schaue mal dort (Achtung, alles in Englisch):

https://youtu.be/znjQDANbaMY

Da werden die Punkte schön gezeigt.

MfG

Wo steht das Fahrzeug denn? Wenn du den irgendwo an der Straße aufbockst und eine halbwegs wertige Ausstattung hast, dann musst du dich nicht wundern, wenn du am nächsten Morgen (übertrieben) eine Leerkarosse vorfinden wirst.

Auf dem wackeligen Werkswagenheber würde ich den auch ungerne stehen lassen. Hat der hinten überhaupt gute Punkte für Böcke? Ich meine, dass es bei dem immer etwas problematisch war.

 

Hast du keinen Schutzbrief oder ADAC? Bevor etwas passiert, sollen die dir den in eine Werkstatt schleppen.

Reparatur des Reifen's kann ich mir nicht vorstellen. Bitte achte auf den Geschwindigkeitindex! Reifenreparatur darf nur innerhalb der Lauffläche und bis H, also 210 km/h durchgeführt werden. Du bekommst bestimmt einen neuen Reifen. Deshalb dauert es zwei Tage.

Wo finde ich es, dass Reifen nur bis zu Index H repariert werden dürfen oder hängt es vielleicht doch von den Reparaturkörpern ab?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 20. August 2018 um 13:25:20 Uhr:

Wo finde ich es, dass Reifen nur bis zu Index H repariert werden dürfen oder hängt es vielleicht doch von den Reparaturkörpern ab?

Ich habe es auch schon von einem Reifendienst gehört, ein anderer

wollte mal einen reparieren, das Loch war aber nicht mehr in der Lauffläche.

Also hört man so und so...

Mein Kenntnis stand ist auch diese das diese Reifen (schneller als H-210) nicht geflickt werden dürfen !

Im Netz gefunden:

Zitat:

Ist es zulässig, einen Autoreifen selber zu flicken? Was sagt die StVZO?

Grundsätzlich ist es nach StVZO nicht verboten, mit einem geflickten Reifen unterwegs zu sein. Allerdings sind hierbei klar formulierte Auflagen zu erfüllen, die sich aus § 36, Richtlinie 6 der StVZO herleiten. Nach dieser dürfen ausschließlich Einfahrschäden wie Stichverletzungen eigenständig beseitigen werden, die maximal eine Länge bzw. Ausdehnung von sechs Millimetern aufweisen. Zur Reparatur muss ein sogenannter Kombireparaturkörper eingesetzt werden. In der Praxis handelt es sich am häufigsten um erhitztes Rohgummi. In einzelnen Fällen ist das Flicken untersagt, beispielsweise für Reifen mit zulässiger Geschwindigkeit von 240 km/h und mehr.

Vom Gesetzgeber her ist es erlaubt Reifen bis 240 km/h zu flicken, sprich Geschwindigkeitsindex V.

Wenn der Reifen aber extra verstärkt ist (XL, ZR und extra load) darf er nicht geflickt werden, unabhängig vom Geschwindigkeitsindex.

Aber ich finde es in dem Paragraphen 36 nicht zum Nachlesen, oder habe ich es übersehen?

 

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html

 

Vielleicht wird es gerne behauptet, um neu verkaufen zu können? Ohne Frage ist ein neuer sicherer, aber ob er auch nötig ist? Mein Sharan z.B. fährt nur 206km/h, hat aber momentan 19"er für höhere Geschwindigkeiten drauf, daher wäre es meiner Meinung nach nur bei dem Verkauf der Reifen zu erwähnen, sollte ich mal einen flicken. Aber Vorschrift ist Vorschrift.

 

Hier z.B. wird geschrieben, dass der Reparatursatz die Hochgeschwindigkeittests vom TÜV bestanden hat. Unter Vorteil/Nutzen steht zudem noch 6mm bis 210km/h, 3mm bis 270km/h.

Somit nehme ich an, dass es am Reparaturkörper liegt, was im Endeffekt für welchen Reifen zulässig ist.

 

https://www.foerch.de/.../reifenreparaturset?s=ProductGroup

Wenn man die 240 km/h nicht überschreitet, vorausgesetzt es ist kein verstärkter Reifen, könnte man jeden Reifen flicken. Erlaubt ist es trotzdem nicht.

Sogar wenn ein Test beim TÜV zeigt das geflickte Reifen doch mehr aushalten als angenommen wird keine Versicherung zahlen, da es schlicht nicht erlaubt ist.

Die meisten Reifenhersteller geben ja an ob ein Reifen instand gesetzt werden darf oder nicht.

im § 36 kann ich auch nichts finden :(

http://www.stvzo.de/stvzo/B3.htm#36

Dafür hab ich was anderes entdeckt das hier auch schon öfter Thema war :D Gehört hier jetzt aber nicht rein

Zitat:

@Mister_Z schrieb am 20. Aug. 2018 um 17:48:26 Uhr:

Erlaubt ist es trotzdem nicht.

Sogar wenn ein Test beim TÜV zeigt das geflickte Reifen doch mehr aushalten als angenommen wird keine Versicherung zahlen, da es schlicht nicht erlaubt ist.

Aber wenn dem so ist, dann muss es doch irgendwo offiziell stehen?

Wenn Interesse besteht, such ich mal schnell in meinen Unterlagen.

Ansonsten gehört das bei Werkstätten zum Grundwissen, was jeder Mechatroniker im 1. Lehrjahr gleich am Anfang lernt.

Ich hätte Interesse daran, da ich nicht KFZ-Mechatroniker gelernt habe.

 

Parallel habe ich mal einen Lehrling im 2. Lehrjahr, einen vor ca. 3-4 Jahren ausgelernten und jemanden, der gerade die Meisterschule besucht gefragt und warte auf Rückmeldung.

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