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Reifen eintragen lassen oder nicht?

VW
Themenstarteram 3. November 2014 um 13:34

Hallo

Kurz und knapp:

Ich habe auf meinem Golf Winterreifen mit 225/45 R17 montiert.

Auf dem Gutachten steht: Gutachten zur ABE Nr.xxxx nach §22STVZO.

Im Gutachten brauche ich die Alufelgen nicht eintragen lassen ( A01).

Muss ich mir nur ein Schreiben von Volkswagen geben lassen,dass ich die Reifengröße auf dem Golf fahren darf?

Gruß

Christian

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15 Antworten

was steht noch im gutachten? A01 heißt doch aber, Du musst den zusatnd Deines Golfs von einem gutachter bescheinigen lassen. 225 45 17 sind auf dem golf zugelassen, das steht auch im gutachten, wenn eine reifengröße noch nicht in den papieren genannt ist...stehen nicht drin, sind aber für den golf zugelassen...stehen in den coc papieren.

in der COC stehen aber nur Räderdaten, die auf Serienfelgen basieren. Ob man auf der Zubehörfelge einen 225/45er fahren darf, steht im Gutachten/ABE der Felge und nur das zählt!

Nur mal als Bsp.: die Felge könnte ja eine 6x17er wie damals die Meribel am 5er R32 sein. Damit durfte man keinen 225/45er Reifen auf dem Golf 5 fahren.

ja, aber das sind aber sonderfelgen... die gibts auch glaube gar nicht im zubehör die größe. die größe steht doch dahinter, die man fahren darf, 225 45 17 ist doch ein standardmaß für den golf.

häh? was willst Du uns denn damit jetzt sagen?!:confused:

225/45 ist, wenn überhaupt, ein Standardmaß, wenn die Felge dazu passt. Nochmal: wenn es sich um eine sehr schmale (6x17" wegen Schneeketteneignung) oder eine besonders breite (8,5x17 und breiter) Felge handelt, dann ist es nicht ohne Weiteres erlaubt, da einen 225er drauf zu fahren! Und der Threatersteller hat uns ja noch gar nicht gesteckt, was für eine Felge er fahren möchte.

BTW: die Meribels sind keine Sonderfelgen (was auch immer eine Sonderfelge sein soll?!), sondern die Winterräder für den 5er und 6er Golf GTI und R(32)!

mit sonderfelge meine ich das maß 6x17! und die gibts glaube ich nur bei der vag. die 225 hat er drauf, weil ich denke mal die auch so im gutachten stehen. das wird keine 6j felge sein. 225 ist das standardmaß ab golf 4 in 17" schon immer gewesen. 205 wenn nur in allwetter oder winterreifen ab golf 5.

eben nicht: 205/50 ist auch ein Standardmaß, wenn man es denn so nennen möchte. Und Glauben ist nicht Wissen:p

Was ich damit sagen will: solange der Threaturheber uns keinen weiteren Input gibt, können wir nur vermuten und dementsprechend nur bedingt helfen;)

aber halt nur allwetter oder winterreifen...ich bleibe bei meiner ersten atwort, da steht alles drin, der 225 darf so auf dem golf gefahren werden, auflagen dazu stehen im gutachten.

Zitat:

Im Gutachten brauche ich die Alufelgen nicht eintragen lassen ( A01).

Eintragen (in die Papiere) nicht unbedingt, aber bei A01 ist eine sofortige [TÜV, Dekra, …]-Abnahme fällig.

Nicht nur die Reifengröße ist entscheidend. Auf die Radbreite und ET kommt's an.

Themenstarteram 3. November 2014 um 17:36

Nabend

Danke für eure Antworten. Es handelt sich um Rial 7jx17 Alufelgen.

Da auch hier unterschiedliche Meinungen sind, war ich ebend noch bei der Dekra.

Da im Gutachten nicht A01 steht, ist somit KEINE Abnahme der Alufelgen erforderlich. Die Reifengröße 225/45R17 steht in dem Brief, den ich von VW bekommen habe.

Somit brauchte ich weder die Alufelgen noch die Reifen eintragen lassen. Ich muss lediglich das Gutachten im Auto haben.

Zitat:

Die Reifengröße 225/45R17 steht in dem Brief, den ich von VW bekommen habe.

Für die Rial-Räder gilt das Rial-Gutachten. (Da steht die Reifengröße aber auch drin).

Zitat:

Da im Gutachten nicht A01 steht, ist somit KEINE Abnahme der Alufelgen erforderlich.

Kommt drauf an: Es gibt bis jetzt kaum Rial-Gutachten für den G7 3-Türer und Variant.

korrekt: in dem "Gutachten", welches ja dann eine ABE sein muss, muss FÜR DEN GOLF 7 MIT PASSENDER MOTORISIERUNG stehen, dass diese Felge OHNE WEITERE ÄNDERUNGEN AM FAHRWERK mit einem 225/45er REIFEN gefahren werden darf. Sonst ist die Aussage des DEKRA-Mannes bei der nächsten Verkehrskontrolle völlig wertlos. Ich denke aber mal, dass er das geprüft hat udn somit alles i.O. ist?!;)

Und nochmal, auch wenn manche das scheinbar nicht hören wollen: was in der CoC steht gilt NICHT für Zubehörfelgen!

was bedeutet dann der punkt im gutachten wenn zutreffend "wird eine reifengröße genannt die nicht bereits in den fahrzeugpapieren aufgeführt ist..."??? wollte mir nämlich erst 195 55 16 als winterreifen montieren lassen, den man mit meinen felgen auf dem golf fahren darf, aber ordentlich viele auflagen zu beachten sind....deswegen bin ich dann doch beim standardmaß geblieben.

Zitat:

@i need nos schrieb am 3. November 2014 um 17:23:06 Uhr:

Was ich damit sagen will: solange der Threaturheber

Normalerweise verkneife ich mir ja solche Kommentare, aber nachdem du es jetzt schon zwei mal auf einer Seite getan hast: nein, der TE hat hier keine Drohung (threat) ausgesprochen, sondern einen Diskussionsfaden (thread) begonnen. Wem Thread so schwer von der Feder geht, der sollte vielleicht doch lieber beim eingedenglischten "Fred" bleiben.:cool:

ich meinte sein Gewinde (Threat):D

OK, ich versuche drauf zu achten, gibt aber auch Schlimmeres wie z.B. "We hat wlechen Golf designed?"

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