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Reifen/Felgen Kombination beim Golf 7 09.2016

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 20. April 2017 um 9:07

Hallo,ich habe einen 8 Monate alten Golf 7 mit 125 PS. Auf den möchte ich die Mallory Felge,8x18,ET 41 mit 235/40/18er Reifen montieren. Ich habe mir diese 4 Kompletträder schon besorgt,und auch am Ostermontag gleich ans Fahrzeug montiert.

Meine Frage nun,ist diese Reifen/Felgen Kombination auf meinem Golf 7 überhaupt fahren? bzw.ws ist die max.Reifengrösse/Breite die ich überhaupt fahren darf,welche mir vom TüV problemlos abgenommen wird.

Die Räder waren davor auf einem Scirocco montiert.

Nun sind die Spezialisten unter euch gefragt.

Vielen Dank im Voraus

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Erst erkundigen, dann kaufen! Da muss man kein Spezialist sein, um festzustellen, daß diese Kombi nicht geht. Sie wird auch nicht eingetragen werden. Die ET ist eine falsche, genauso wie die Reifengröße. Ein Blick ins CoC hätte dir die Ausgabe erspart.

Wenn überhaupt, dann 7,5 x18, ET51 mit 225/40R18.

Themenstarteram 20. April 2017 um 9:53

Anscheinend hast du ja recht wenig Ahnung von der Materie. Bei uns in Neu-Ulm trägt der TüV jede Reifen/Felgen Kombination ein,die irgendwann von einem Felgenhersteller des Zubehör Handels für dieses Fahrzeug (Golf 7,auch GTI und R-Line) freigegeben wurde. Ich habe über Ostern sehr viel (stundenlang) überall nachgeschaut,habe auch viele Reifen/Felgen Kombinationen gefunden,so zum Beispiel 235/35/18 die für den Golf 7 freigegeben wurde,nur eben nicht diese 235/40/18 nicht. Die von dir erwähnte grösse 7,5x18 ET 51,und sogar die mit ET 49 der Cadiz Felge mit Spurplatten jeweils vorne von 1 cm,und hinten von 1,5 cm habe ich eingetragen bekommen.

Also,halte dich in Zukunft mehr zurück mit deinem " HALBWISSEN "

Ich bin durch Langjähriges Ausreitzen der Fahrwerke diesbezüglich schon recht fitt. nur hatte ich gehofft,dass unter den Motortalk User eventuell einer ist,der mehr als ich weiß. Übrigens sind 235/35/18er Reifen auch für den Golf 7 freigegeben,müssen halt nur noch vom TüV abgesegnet werden. Ich wollte eigentlich diese Bereifung 235/40/18 weiterfahren,da die reifen alle noch ca 5 mm Profil haben,werde aber wahrscheinlich nicht drumrumkommen auf die 235/35/ 18er umzusteigen. Nochwas,den TüV bei mir interessiert überhaupt nicht was i COC steht.

Also bitte in Zukunft kein Halbwissen mehr an mich senden,ok?.....MfG

Wenn der TÜV bei euch eh alles einträgt und abnimmt, wozu dann dieser Thread?

Themenstarteram 20. April 2017 um 10:14

Auch du solltest erstmal richtig lesen lernen,ich schrieb nicht dass der TüV bei uns" ALLES" einträgt.

Bist ja immer etwas vorlaut mit deinen Beiträgen,wie ich bisher las.

am 20. April 2017 um 10:21

Fahr mal ein wenig runter?

Du schreibst doch:

Bei uns in Neu-Ulm trägt der TüV jede Reifen/Felgen Kombination ein,die irgendwann von einem Felgenhersteller des Zubehör Handels für dieses Fahrzeug (Golf 7,auch GTI und R-Line) freigegeben wurde.

Meine Frage nun,ist diese Reifen/Felgen Kombination auf meinem Golf 7 überhaupt fahren? bzw.ws ist die max.Reifengrösse/Breite die ich überhaupt fahren darf,welche mir vom TüV problemlos abgenommen wird.

Übrigens sind 235/35/18er Reifen auch für den Golf 7 freigegeben,müssen halt nur noch vom TüV abgesegnet werden

-----

Also was willst du von der Community wissen? Wenn für dich die CoC nicht zählt und dir das wissen der Kommentatoren nicht reicht kannst du ja problemlos damit zum TÜV fahren?

Du schreibst ja eh, dass das nur noch eingetragen werden muss...

Themenstarteram 20. April 2017 um 10:40

Du liest auch nicht richtig,mir geht's darum,dass ich die Reifen die beim Kauf auf den Felgen waren evtl.doch fahren darf,und um das genau zu wissen,muss ich erst beim Tüv vorbei fahren und erfragen,welches ich aber erstmal scheue.

Werde aber so wie es aussieht auf diese Option zurückgreifen müssen.

Dein Kommentar war demnach genauso überflüssig wie die beiden vorherigen.

Du erwartest nach deinem Auftreten jetzt tatsächlich noch ernsthafte Antworten?

Themenstarteram 20. April 2017 um 10:58

Lass mal gutsein,ich habe schon gemerkt,dass ich hier nicht weiterkomme. Wie bereits erwähnt,das "HALBWISSEN" einiger hier ist schon beachtlich. wenn ich nichts konkretes zu einem Thema beitragen kann,halte ich mich eben zurück,aber einige hier lesen anscheinend gern ihr Geschriebenes,egal obs hilft.

Der Threat kann geschlossen werden.

Zitat:

@VW-Polo-Fan schrieb am 20. April 2017 um 12:14:24 Uhr:

Auch du solltest erstmal richtig lesen lernen,ich schrieb nicht dass der TüV bei uns" ALLES" einträgt.

Bist ja immer etwas vorlaut mit deinen Beiträgen,wie ich bisher las.

Zitat:

@VW-Polo-Fan schrieb am 20. April 2017 um 11:53:42 Uhr:

Bei uns in Neu-Ulm trägt der TüV jede Reifen/Felgen Kombination ein,die irgendwann von einem Felgenhersteller des Zubehör Handels für dieses Fahrzeug (Golf 7,auch GTI und R-Line) freigegeben wurde.

Wie soll man denn diesen Satz denn bitte sonst Interpretieren? Ich habe die entsprechende Stelle sogar extra Fett markiert, damit du sie auch siehst.

Und das mit dem Vorlaut fasse ich jetzt mal als Kompliment auf ;)

Denn man sollte sich immer erst an die eigene Nase fassen. Bevor man über andere Leute richtet....

Aber nochmal:

Du fragst ob es zulässig ist. Ein User Antwortet dir, das es seines Wissens nach nicht zulässig ist und was machst du? Rumschnauzen und beleidigen und obendrein lässt du noch durchblicken, das es sehr wohl passt, weil 1.) weißt du das von deinem Fahrwerksrumgebastele und 2.) weil der TÜV bei dir es ohnehin einträgt und NEIN da gibt es nichts falsches daran zu lesen!

P.S:

Willkommen auf meiner Liste der Unbelehrbaren Choleriker :rolleyes:

Themenstarteram 20. April 2017 um 11:48

Ich schrieb,dass der Tüv bei uns jede Reifen/Felgen Kombination,welche irgend ein Felgenhersteller irgendwann mal freigeschaltet hat auch einträgt,und darunter ist anscheinend nicht diese (235/40/18) grösse,wie ich beim nachforschen übers Wochenende feststellen musste, ausserdem habe ich noch nie am original Fahrwerk eines meiner Autos RUMGEBASTELT. Ich denke dass du der Choleriker von uns beiden bist. Einer der es als Kompliment auffasst wenn er als vorlaut bezeichnet wird,sollte besser aus diesem Vorwurf lernen.

Und wenn ein User meint,dass es seines Wissens nicht zulässig ist,hat eben HALBWISSEN,welches nicht stimmt von sich gegeben,um nur mal auf die schnelle, was zu schreiben.

Du hast offenbar noch nie was von Ironie gehört, was? ;-)

Themenstarteram 20. April 2017 um 12:19

Die ist hier aber nicht gefragt,Fachwissen der User ist gefragt.

Geh Surfen üben.

Und du fahr zum TÜV.

Themenstarteram 20. April 2017 um 12:31

Werde ich nun wohl oder Übel müssen,werde mal nachfragen,wollte ich eigentlich vermeiden,werde dann mein Wissen hier weitergeben,für die Halbwissenden,gelle??????

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