1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. Reifen/Räderkombination E36 BMW 320i 205/55 R 16

Reifen/Räderkombination E36 BMW 320i 205/55 R 16

BMW 3er E36
Themenstarteram 14. Juli 2014 um 22:11

Hallo zusammen,

für die Räder - Reifenfreigabe gibt es ja diese tolle Übersicht

http://www.e36-talk.com/attachments/Reifenfreigaben.pdf

Nun ist mir aber nicht ganz klar, ob ich ohne weiteres auf einen 320i, einfach entsprechende 16 Zöller nehmen darf und dazu z. B. Sommerreifen in der Größe 205/55/ R16 V oder höher. Denn im Fahrzeugschein steht schlicht 205/60 R15 und am Aufkleber an der Tür Fahrerseite steht auch nichts von 205/55 R16.

Gehe ich einfach davon aus, dass die Übersicht mit der Reifenfreigabe passt, dann heisst das bei mir konkret: Ich habe einen Satz Rad-Styling Nr. 43, auf die sollen 205/55 R16 V montiert werden und noch einen Satz Rad-Styling Nr. 30, dort sollen Winterreifen 205/55 R16 H montiert werden (Genügt dann da eigentlich der Max. Geschwindigkeits-Aufkleber im Innenraum oder müssten es bei Winterreifen dann auch V Reifen sein?)

Was mich verunsichert, mich bzw. etwas im unklaren lässt, ist eben die Auflage dazu und da heisst es:

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:

Durch den Anbau von in der Fahrzeug ABE/EG-Betriebserlaubnis nicht aufgeführten Rad-

/Reifenkombinationen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die

gemäß §19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird

oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!

Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der

vorliegenden Anlage zum Teilegutachten Nr. 06-00219-CP-GBM-00 unverzüglich einem amtlich

anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem

Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und

Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

Weiß jemand Bescheid?

Beste Antwort im Thema

Die Originalfelgen müssen NICHT eingetragen werden. So lange die Rad/Reifen Kombination für den E36 freigegeben ist.

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten

Die von Dir genannten Rad-Reifen Kombinationen sind - soweit ich es daraus entnehmen kann - auf Deinem E36 durchaus zugelassen und muessen auch nicht (mehr) - seit Einfuehrung der ZB Teil I & II zumindest - zwangslaeufig in die Fzg.-Papiere eingetragen werden.

Und bei 205er Schlappen ist es auch voellig egal, ob das nun 205/60 auf 15" oder 205/55 auf 16" Alus bzw. auf Stahl-Felgen der entsprechenden Breite sind.

Wenn Du den entsprechenden Aufkleber auf den Tacho oder neben den Innenspiegel klebst, dann sind auch Winterreifen mit einem niedrigeren Geschw.-Index - per se - kein Problem!

Ich fahre im Winter z.B. 185/65R15T - also Vmax dann eben 190km/h - wenn der passende "Bebber" erst mal im Auto klebt, dann "stoert" sich da auch niemand mehr dran ...

Da ich keine Lust habe jetzt nachzuschauen gehe ich mal davon aus, dass die Styling 43 Felgen für den E36 sind. Dann sind beide Kombinationen legal.

@wbf325i

Thema Stahlfelgen. Vorsicht, es gibt 6x15" und 6,5x15" Stahlfelgen. Auf die 6x15" dürfen nur die 185 und auf die 6,5x15" nur die 205.

@TE

Die Rad-Reifen-Kombinationen sind zwar werksseitig freigegeben,

aber nur bei Beachtung/Realisierung der notierten Auflagen 1,2,3.

Die "TÜV"- Änderungsabnahmen sind erforderlich,

da diese 16" Rad-Reifen-Kombi´s :

> nicht in Deiner Fahrzeug-ABE aufgeführt sind ( siehe auch Fahrzeugschein/-brief )

> und die Realisierung der Auflagen überprüft werden muß.

Themenstarteram 15. Juli 2014 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

@TE

Die Rad-Reifen-Kombinationen sind zwar werksseitig freigegeben,

aber nur bei Beachtung/Realisierung der notierten Auflagen 1,2,3.

Die "TÜV"- Änderungsabnahmen sind erforderlich,

da diese 16" Rad-Reifen-Kombi´s :

> nicht in Deiner Fahrzeug-ABE aufgeführt sind ( siehe auch Fahrzeugschein/-brief )

> und die Realisierung der Auflagen überprüft werden muß.

heißt also, montieren und ab zum TÜV. Was kostet denn die Abnahme beim TÜV? Einen neuen Schein für 5 EUR mit den entsprechenden Einträgen dazu erhalte ich ja dann bei Zulassungsstelle?!

Die Originalfelgen müssen NICHT eingetragen werden. So lange die Rad/Reifen Kombination für den E36 freigegeben ist.

Themenstarteram 15. Juli 2014 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von volvo701

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

@TE

Die Rad-Reifen-Kombinationen sind zwar werksseitig freigegeben,

aber nur bei Beachtung/Realisierung der notierten Auflagen 1,2,3.

Die "TÜV"- Änderungsabnahmen sind erforderlich,

da diese 16" Rad-Reifen-Kombi´s :

> nicht in Deiner Fahrzeug-ABE aufgeführt sind ( siehe auch Fahrzeugschein/-brief )

> und die Realisierung der Auflagen überprüft werden muß.

heißt also, montieren und ab zum TÜV. Was kostet denn die Abnahme beim TÜV? Einen neuen Schein für 5 EUR mit den entsprechenden Einträgen dazu erhalte ich ja dann bei Zulassungsstelle?!

jetzt gibt es aber unterschiedliche Aussagen.

Es sind Originalfelgen und die Größe ist ebenfalls lt. Räder-Reifenkombination in Ordnung, im Winter dann halt 205/55 R16 H mit Aufkleber im Innenraum.

Die Zulassungsbescheinigungen wurden 2005 geändert, seitdem müssen werksseitig freigegebene Rad-/Reifen-Kombinationen (und genau darum handelt es sich hier) nicht mehr eingetragen werden.

Ich hab die 205er auf meinen 16Zoll Classic-Felgen auch nicht eingetragen und hab damit bisher zweimal keinen Streß beim TÜV gehabt....

Warum auch,ist ja werkseitig freigegeben....

 

Greetz

Cap

Lest Euch doch einfach mal von dem BMW- Link Stand 1.2006

die Hinweise auf Seite 53 durch,

mit einem Teilegutachten ist immer eine "TÜV"-Änderungsabnahme erforderlich,

die Auflagen 1,2,3 sind zu beachten/realisieren.

Auch die " Eintragung " = Berichtigung der Fahrzeugpapiere

zu einem späteren Zeitpunkt "bei nächster Befassung" ist dort beschrieben. ;)

http://www.e36-talk.com/attachments/Reifenfreigaben.pdf

BMW wird´s doch wohl wissen oder :confused:

Ob ein Prüfer bei einem User bei der HU bisher keinen Streß gemacht hat,

ändert nichts an der beschriebenen, erforderlichen Änderungsabnahme.

@touaresch

Ich glaube langsam, Du willst es nicht verstehen, das sich die Fzg.-Zul.-Ordnung mit Einfuehrung der "neuen" Papiere, Zulassungs-Bescheinigung Teil I & Teil II, statt Fzg-Brief und Fzg-Schein, inzwischen recht gravierend geaendert hat ...

Es ist bei meinem alten Eimer (sh. meine Signatur) z.B. voellig belanglos, ob ich jetzt statt meiner "Kanal-Deckel"-Alus (Styling #6) in 15Jx7H2, ET47 mit 205/60R15W drauf ans Auto schraube oder eben originale BMW-Alus der Dimension 16Jx7H2, ET47 mit 205/55R16W drauf.

Und das, obwohl in meinem alten Schein immer noch die Eintragung ab Werk fuer SR, die eine Bereifung mit 205/60ZR15 samt Hersteller-Beschraenkungen vorschreibt, drin steht ...

Ausserdem werden einige "alte" Eintragungen, die in den "alten" Papiern noch drin stehen, in die "neuen" Papiere der ZB Teil I & Teil II erst gar nicht uebernommen! - Nach Deiner Lesart, waere man dann also mit einem Fzg. ohne BE unterwegs !?

Zu den Auflagen:

1) Keine Schneeketten zulässig! - Das gilt fuer WR, ist aber bei SR irrelevant!

2) Nur mit Lenkanschlagbegrenzung (Serie ab 09.98). - Diese ist erst ab einer Reifenbreite >205mm relevant!

3) Bei (den dort erwaehnten) Modellen ist eine Karosserie-Nacharbeit erforderlich. - Bezieht auch auf Reifenbreite >205mm!

Also mach hier bitte nicht die Pferde scheu, die friedlich auf der Koppel grasen ... :)

Zitat:

Original geschrieben von volvo701

Es sind Originalfelgen und die Größe ist ebenfalls lt. Räder-Reifenkombination in Ordnung, im Winter dann halt 205/55 R16 H mit Aufkleber im Innenraum.

Auflage 1 trifft dann dennoch zu:

Zitat:

Zu den Auflagen:

1) Keine Schneeketten zulässig! - Das gilt fuer WR, ist aber bei SR irrelevant!

Zum Verstaendnis, der Zusammenhang :)

am 17. Juli 2014 um 2:06

Da hätte ich auch mal eine Frage.

Habe auch noch den alten Fahrzeugbrief von meinem 320i zu Hause, wo die verschiedenen Reifengrößen eingetragen sind aber im Schein nicht.

Kann es probleme geben wenn ich die einfach raufmache?

Wenn Du noch die alten Fahrzeugpapiere hast, muss nach wie vor jede Reifengröße eingetragen werden! Also geh zum Straßenverkehrsamt und tausch die Papiere in die neuen Zulassungsbescheinigungen um - das ist billiger, als eine Eintragung.

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

@touaresch

Ich glaube langsam, Du willst es nicht verstehen, das sich die Fzg.-Zul.-Ordnung mit Einfuehrung der "neuen" Papiere, Zulassungs-Bescheinigung Teil I & Teil II, statt Fzg-Brief und Fzg-Schein, inzwischen recht gravierend geaendert hat ...

Falls Du §13 (1) der FZV meinst :confused:

Auch dort wird (wie im BMW-Hinweis) die "Eintragung" = Berichtigung der Fhzg.Papiere

bei nächster Befassung bechrieben

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_13.php

ebenso in §19(4)2.StVZO "die Pflicht der Mitteilung......"

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

Aber darum geht´s eigentlich gar nicht, dem TE geht´s um die Änderungsabnahme

und dazu hab´ ich gepostet.

 

Zitat:

Zu den Auflagen:

1) Keine Schneeketten zulässig! - Das gilt fuer WR, ist aber bei SR irrelevant!

2) Nur mit Lenkanschlagbegrenzung (Serie ab 09.98). - Diese ist erst ab einer Reifenbreite >205mm relevant!

3) Bei (den dort erwaehnten) Modellen ist eine Karosserie-Nacharbeit erforderlich. - Bezieht auch auf Reifenbreite >205mm!

Die Auflagen gelten ab 205/55R16

Zitat:

Also mach hier bitte nicht die Pferde scheu, die friedlich auf der Koppel grasen ... :)

Das ist nicht meine Absicht, sondern ich beantworte die Frage des TE´s

aufgrund der Hinweise des BMW-Link´s.

Solltest Du über aussagefähigere "Bestimmungen" verfügen, bitte Link´s dazu,

> ich laß´mich gerne überzeugen :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen