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Reifen und Felgen für den Golf 8

VW
Themenstarteram 6. November 2020 um 12:17

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Experten.

Laut COC kann der Golf 8 eHybrid

7 x 16 ET 48 oder

6,5 x 16 ET 46 fahren.

Der Lochkreis sollte ja 5 x 112 sein.

Kann dann jede Felge mit den Maßen (auch Mercedes, etc.) gefahren werden?

Ich suche für die 24 Monate Leasing auf Marktplätzen, jedoch wird mir hier auch oft Inkompatibilität angezeigt, obwohl die Parameter oben stimmen.

Da steht dann z.B. für Audi oder Passat möglich, aber für den G7 (G8 nicht in der Auswahl) nicht passend.

Danke im Voraus für Eure Tipps und Euer Wissen.

Beste Antwort im Thema

ABE ist aber nicht immer gleich ABE, da gibt`s Unterschiede, sollte man schon ganz genau lesen...!!

Bei ABE`s mit Auflage A01 muss das Fahrzeug immer zur Abnahme. Und was das obige Beispiel anbelangt, da steht in der ABE bei den Auflagen die A02 und das bedeutet wiederum, dass wenn die Reifengröße nicht im Schein oder in der COC-Liste aufgeführt ist, immer ein "Besuch" bei TÜV, DEKRA etc. fällig ist.

Ich hab das ganze Theater vor zwei Wochen schon mal erlebt und weiß, wovon ich rede...

ABE
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Auf deine Frage eine ganz klare Antwort: Nein.

Die Felgen müssen für den G8 zugelassen sein, d.h. sie brauchen eine ABE oder ein ECE-Gutachten damit sie ohne Weiteres verwendet werden können. Alles andere würde eine teure Einzelabnahme durch einen Prüfdienst (z.B. TÜV) erfordern. Außerdem musst du auch die von VW zugelassenen Felgen-Reifen-Kombinationen beachten.

am 6. November 2020 um 13:51

@Audifahrer42 ist vollkommen korrekt!

Ich habe mich bei Dekra und TÜV erkundigt und die Beiden haben mir das gleiche wie Audifahrer42 mitgeteilt.

Einzelabnahme wenn alles gemäß coc etc passt und Traglastbescheinigung kostet 70-100€

am 6. November 2020 um 17:16

Zitat:

@seppel7 schrieb am 6. November 2020 um 15:01:58 Uhr:

Einzelabnahme wenn alles gemäß coc etc passt und Traglastbescheinigung kostet 70-100€

Ist die Abnahme denn überhaupt nötig, wenn die COC-Vorgabe erfüllt werden?

am 6. November 2020 um 17:25

Leider ist es so. War beim TÜV und der Dekra. Muss leider sein....

Zitat:

@Spidermini schrieb am 6. November 2020 um 18:25:31 Uhr:

Leider ist es so. War beim TÜV und der Dekra. Muss leider sein....

Was hat es bei dir gekostet?

am 6. November 2020 um 17:39

Leider habe ich darauf verzichtet, da ich jetzt Felgen von Wheelworld WH30 in 8,5x19 ET45 mit reifen 225/35 19 drauf mache. Dafür gibt es eine ABE.

Die Kosten für die Einzelabnahme sollen zwischen 70€ und 200€ sein. Ich hatte nur telefonisch (DEKRA und TÜV) angefragt und war nicht vorort.

Felgen: https://wheelscompany.com/.../0W051612131403240086100704

ABE: http://gutachten.bmf-application.com/.../RZ-066080-451-A0-1-1-001.pdf

Zitat:

@Spidermini schrieb am 6. November 2020 um 18:39:15 Uhr:

Leider habe ich darauf verzichtet, da ich jetzt Felgen von Wheelworld WH30 in 8,5x19 ET45 mit reifen 225/35 19 drauf mache. Dafür gibt es eine ABE.

Die Kosten für die Einzelabnahme sollen zwischen 70€ und 200€ sein. Ich hatte nur telefonisch (DEKRA und TÜV) angefragt und war nicht vorort.

Felgen: https://wheelscompany.com/.../0W051612131403240086100704

ABE: http://gutachten.bmf-application.com/.../RZ-066080-451-A0-1-1-001.pdf

Das ist keine ABE sondern ein Teilegutachten, damit musst du m.E. trotzdem zum TÜV

am 6. November 2020 um 18:38

Schau mal hier

Ah, hast Recht, das fette "Teilegutachten" oben hat mich davon abgelenkt :-D

Zitat:

Schau mal hier

Diese e1*...... Nr. ist ein Teil der ABE-Nr. des Fahrzeugs und muss mit der Nr. in deinem Fahrzeugschein übereinstimmen.

ABE ist aber nicht immer gleich ABE, da gibt`s Unterschiede, sollte man schon ganz genau lesen...!!

Bei ABE`s mit Auflage A01 muss das Fahrzeug immer zur Abnahme. Und was das obige Beispiel anbelangt, da steht in der ABE bei den Auflagen die A02 und das bedeutet wiederum, dass wenn die Reifengröße nicht im Schein oder in der COC-Liste aufgeführt ist, immer ein "Besuch" bei TÜV, DEKRA etc. fällig ist.

Ich hab das ganze Theater vor zwei Wochen schon mal erlebt und weiß, wovon ich rede...

ABE
am 8. November 2020 um 16:53

In diesem Fall, beim Golf GTi 8 ist das laut ABE keine Auflage 01 notwendig. Die neue Reifengröße muss lediglich auf der Zulassungsstelle eingetragen werde.

Zitat:

@albert1955 schrieb am 7. November 2020 um 23:36:53 Uhr:

ABE ist aber nicht immer gleich ABE, da gibt`s Unterschiede, sollte man schon ganz genau lesen...!!

Bei ABE`s mit Auflage A01 muss das Fahrzeug immer zur Abnahme. Und was das obige Beispiel anbelangt, da steht in der ABE bei den Auflagen die A02 und das bedeutet wiederum, dass wenn die Reifengröße nicht im Schein oder in der COC-Liste aufgeführt ist, immer ein "Besuch" bei TÜV, DEKRA etc. fällig ist.

Ich hab das ganze Theater vor zwei Wochen schon mal erlebt und weiß, wovon ich rede...

Verstehe ich es richtig, dass ich dann in meinem Fall einfach die Felgen drauf machen kann, bei der Zulassungsstelle die Größe in den Schein eintragen lassen und fertig? A02 = " so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen"

Würde sonst ja überhaupt keinen Sinn ergeben, dass das in der ABE steht.

https://i.gyazo.com/90bfbfcfeace58bf7ecf48cfdabf5a51.png

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