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Reifenalter und 100 km/h-Zulassung

Themenstarteram 29. Juli 2021 um 9:38

Hallo,

für die 100 km/h-Zulassung dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre sein, Ausschlag gebend ist die DOT-Nummer.

Aber was bedeutet das jetzt konkret?

Darf ich ab dem Tag an dem der Reifen 6 Jahre alt wird nur noch 80 km/h fahren, oder gilt das ab dem Tag an dem der Reifen 7 Jahre alt wird?

Beispiel aus der Praxis, meine Reifen sind Bj. KW25 2015. Also 6 Jahre und 5 Wochen.

Dürfte ich noch 100 km/h fahren, oder nicht?

Und bevor jetzt wieder Sprüche kommen von wegen an Reifen spart man nicht usw., der Urlaub ist vorbei, dieses Jahr steht nichts mehr an und die Fahrt zum Abstellplatz ist Innerorts, und nächstes Jahr kommen eh neue Reifen drauf.

Leider findet man überall dieselben Formulierungen, ohne auf die Details einzugehen. Oder ich bin einfach zu blöd es zu verstehen.

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91 Antworten

Zitat:

@torty666 schrieb am 29. Juli 2021 um 11:38:44 Uhr:

 

Beispiel aus der Praxis, meine Reifen sind Bj. KW25 2015. Also 6 Jahre und 5 Wochen.

Dürfte ich noch 100 km/h fahren?

Laut dem 9. Ausnahmegesetz eindeutig nein, nur noch 80 km/h. :(

Siehe StVOAusnV 9 §3

Naja, sechs Jahre sind sechs Jahre und nicht sechs Jahre und fünf Wochen. Also darfst du fahren, allerdings halt maximal nur 80. Du musst dann letztendlich auch den 100er Aufkleber entfernen (oder Überkleben), da du die Voraussetzungen nicht erfüllst.

Richtig. Mit dem 6. Geburtstag (Ereignistag) beginnt das 7. Lebensjahr.

Es lautet: „jünger als sechs Jahre“.

Themenstarteram 29. Juli 2021 um 10:17

Zitat:

@rrmayer schrieb am 29. Juli 2021 um 11:50:26 Uhr:

Naja, sechs Jahre sind sechs Jahre und nicht sechs Jahre und fünf Wochen. Also darfst du fahren, allerdings halt maximal nur 80. Du

Das ist eine sehr schwammige Aussage.

Was sagst Du denn wenn Dich jemand nach Deinem Alter fragt?

Ich bin X Jahre, oder ich bin X Jahre y Monate z Tage und ein paar Stunden alt?

Zitat:

musst dann letztendlich auch den 100er Aufkleber entfernen (oder Überkleben), da du die Voraussetzungen nicht erfüllst.

Das halte ich jetzt aber für ein Gerücht.

Den müsste ich dann auch entfernen wenn ich das falsche Zugfahrzeug dran habe.

Themenstarteram 29. Juli 2021 um 10:18

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 29. Juli 2021 um 11:47:02 Uhr:

Zitat:

@torty666 schrieb am 29. Juli 2021 um 11:38:44 Uhr:

 

Beispiel aus der Praxis, meine Reifen sind Bj. KW25 2015. Also 6 Jahre und 5 Wochen.

Dürfte ich noch 100 km/h fahren?

Laut dem 9. Ausnahmegesetz eindeutig nein, nur noch 80 km/h. :(

Siehe StVOAusnV 9 §3

Danke, das hilft.

Themenstarteram 29. Juli 2021 um 10:19

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. Juli 2021 um 11:57:01 Uhr:

Es lautet: „jünger als sechs Jahre“.

Ja, das hab ich jetzt auch gelesen.

Alle Webseiten die ich gelesen habe schrieben (für mich Missverständlich) "nicht älter als 6 Jahre".

Zitat:

@torty666 schrieb am 29. Juli 2021 um 12:17:04 Uhr:

Zitat:

@rrmayer schrieb am 29. Juli 2021 um 11:50:26 Uhr:

Naja, sechs Jahre sind sechs Jahre und nicht sechs Jahre und fünf Wochen. Also darfst du fahren, allerdings halt maximal nur 80. Du

Das ist eine sehr schwammige Aussage.

Was sagst Du denn wenn Dich jemand nach Deinem Alter fragt?

Ich bin X Jahre, oder ich bin X Jahre y Monate z Tage und ein paar Stunden alt?

Das eine hat nur bedingt mit dem anderen zu tun.

Wenn dich einer nach deinem Alter fragt, dann sind damit idR die abgeschlossenen Lebensjahre gemeint. Sonst würde man die Frage anders formulieren.

Bei den Reifen gilt: "jünger als 6 Jahre". Es wird auf den o. g. Ereignistag abgestellt.

Themenstarteram 29. Juli 2021 um 10:26

Zitat:

@PIPD black schrieb am 29. Juli 2021 um 12:22:15 Uhr:

Zitat:

@torty666 schrieb am 29. Juli 2021 um 12:17:04 Uhr:

 

Das ist eine sehr schwammige Aussage.

Was sagst Du denn wenn Dich jemand nach Deinem Alter fragt?

Ich bin X Jahre, oder ich bin X Jahre y Monate z Tage und ein paar Stunden alt?

Das eine hat nur bedingt mit dem anderen zu tun.

Wenn dich einer nach deinem Alter fragt, dann sind damit idR die abgeschlossenen Lebensjahre gemeint. Sonst würde man die Frage anders formulieren.

Und warum sollte das bei den Reifen dann anders sein?

Beim Eintritt ist es doch auch so: Kinder bis 14 Jahre zahlen die Hälfte. Das gilt dann bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag, und nicht ab dem Tag des 14. Geburtstags, wo das 15. Lebensjahr anfängt.

Beim Reifen steht: JÜNGER als.....damit ist der Geburtstag die Grenze. PUNKT und aus.

Beim Eintritt wird es sicherlich sehr schwammig behandelt, da hast du recht und es wird vom Kassierer abhängen.

Guckst du dir die weiteren Preisstufen an, wirst du aber ganz schnell merken, was wirklich gemeint ist.

Die nächste Stufe sind nämlich die Jugendlichen zwischen 14 und 18. Ab 18 giltst du als Erwachsener und hast den regulären Tarif zu bezahlen. Somit gilt die vorherige Preiskategorie nur für Kinder, die das 14., 15., 16. und 17. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Für weitergehende Infos zur Fristenberechnung, Altersangaben etc. solltest du dir aber mal das BGB schnappen oder einen Juristen fragen. Besonders spannend sind dabei (Geburts)Daten um den Jahreswechsel bzw. Ereignistag, also 31.12., 01.01. und 02.01..;):cool:

Um den Bogen zum Thema wieder zu bekommen: 6 Jahre und 5 Wochen sind definitiv nicht jünger als 6 Jahre und die Ausnahmegenehmigung findet keine Anwendung mehr.

Themenstarteram 29. Juli 2021 um 10:52

Zitat:

@PIPD black schrieb am 29. Juli 2021 um 12:45:29 Uhr:

Beim Reifen steht: JÜNGER als.....damit ist der Geburtstag die Grenze. PUNKT und aus.

Ja, das weiß ich jetzt auch, und finde das auch verständlich.

Leider wurde die Formulierung aus der STVO auf allen mir besuchten Webseiten umformuliert, und das fand ich Interpretationswürdig.

Aber das ist ja jetzt klar gestellt, ich will auch garnicht daran rumdiskutieren.

 

Zitat:

Um den Bogen zum Thema wieder zu bekommen: 6 Jahre und 5 Wochen sind definitiv nicht jünger als 6 Jahre und die Ausnahmegenehmigung findet keine Anwendung mehr.

Ja, so formuliert ist (mir) das klar verständlich.

Ich danke allen für die Aufklärung. :)

Und weil das so ist, wie es ist, pfeife ich auf die 100 km/h-Zulassung.

Deren Vorteile werden IMO völlig überbewertet.

Exakt 80 km/h fährt ohnehin kaum einer, selbst die LKWs nicht und ob man nun 90 km/h oder 100 km/h fährt, unterm Strich macht das tagsüber, auf einer Strecke von 500 km, eventuell 10 Minuten aus, vielleicht nicht mal das, wenn man, wegen höherem Spritverbrauch, öfter tanken muss.

am 29. Juli 2021 um 12:04

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. Juli 2021 um 13:59:40 Uhr:

Und weil das so ist, wie es ist, pfeife ich auf die 100 km/h-Zulassung.

Deren Vorteile werden IMO völlig überbewertet.

IMHO bewertest du sie total unter.

Nie ohne in Deutschland - so was von entspanntem Fahren.

Aber alle - sogar du und ich - dürfen das halten, wie sie wollen und es ist so was von uninteressant, wie andere das halten. Vor allem muss niemand versuchen, anderen seine Sicht der 100er-Welt aufzuschwatzen.

 

Du auch nicht.

Vielleicht denkst du mal darüber nach, dass in Deutschland Meinungsfreiheit herrscht.

Kannst du gerne hier nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Übrigens fährt es sich mit weniger als 100 km/h entspannter.

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