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Reifenbreitenänderung an meiner VFR incl. Reifentyp !

Honda
Themenstarteram 7. März 2025 um 10:18

Hallo Biker,

ich mußte mal wieder mit meiner VFR RC36 750 F zum Tüv. Das Motorrad war technisch ohne Probleme !!!

Aber mir wurde die Plakette für das Motorrad trotzdem verweigert .

Was ist geschehen ?

Es gibt eine neues EU Gesetz bezüglich der Bereifung an meiner VFR.

Die Reifenbreite 170 gibt es schon lange kaum mehr und ich fahre daher schon 20 Jahre mit der neuen Reifenbreite 180er hinten.

Diese geänderte Reifenbreite war aber nicht im Kfz Schein eingetragen und trotzdem konnte ich all die Jahre problemlos damit fahren und kam auch ohne Probleme damit durch den Tüv.

Jetzt aber nicht mehr ! Denn =

1.) Die Reifenbreite muß jetzt im Fahrzeugschein nachgetragen werden !

Dazu benötigt man eine Reifenfreigabe vom jeweiligen Reifenhersteller des Reifens, welcher sich in dem

Augenblick auf dem Motorrad befindet !!!!

2.) Und jetzt wirds ganz verrückt, weil nicht nur der Reifen des gerade gefahrenen Reifens eingetragen

werden muß, sondern auch noch der genaue Reifentyp.

Bei mir ist das der Metzeler Roadtec 01.

Obwohl Metzeler für das Motorrad 7 verschiedene Reifentypen für das Motorrad frei gibt, darf ich jetzt

nur noch den Roadtec 01 fahren und keinen anderen mehr !

Ansonsten verliere ich automatisch die Betriebserlaubnis !

Das bedeutet, wenn ich einen anderen Reifentyp fahren möchte, muß ich wieder zum Straßenverkehrsamt um

den neuen Reifentyp dort eintragen zu lassen !!!

3.)Das bedeutet auch, falls du mit dem Motorrad ins Ausland fährst, dir der Reifen dort kaputt geht und du

dort nicht genau den gleichen Reifen wieder aufgezogen bekommst, kannst Du mit dem Motorrad nicht mehr nach Hause zurück fahren !!!!

4.) Falls du es doch tust und dabei einen Unfall baust, bist du nicht mehr versichert !!!!! Wurde mir heut von der LVM Versicherung bestätigt.

5.) Darauf hin, habe ich heute beim Kundenservice Honda Deutschland angerufen und was soll ich sagen !

Auch dort wusste man nichts von diesem neuen EU Gesetz !!!!!

6.) Falls jemand von euch das gleiche Problem hat, sage ich hier gleich, was Ihn das Kosten wird.

7.) Kosten =

Vom Tüv ein Reifengutachten zu meinem Reifen = Bei mir war es die Dekra !!!

Kosten 94€

Dazu kommt die Eintragung beim Straßenverkehrsamt =

Hinweis = Bitte den Brief mitnehmen denn der wird neu, sowie auch der Kfz.Schein !!!!

Ich bin 2 mal gefahren, weil ich den Brief nicht dabei hatte. (Hätte der Dekramann mir auch eigentlich sagen

können oder ? Aber der wußte es auch nicht.

Kosten = 60,90€

Aber auch beim Straßenverkehrsamt wußte die Dame nichts über diese neue Regelung !!!!

Meine Frage dazu nun =

Wie kann Honda für so ein neues EU Gesetz mit so einer genauen Reifentypenbezeichnung in den Fahrzeugpapieren eine Beführwortung unterstützen ???????

Machts gut Leute und ich würde eure Kommentare dazu sehr gerne lesen !

 

 

Hinterreifenbreite
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15 Antworten

Diese Regelung gibt es schon länger.

Siehe hier: https://bmdv.bund.de/.../rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Ich habe das ganze auch mitgemacht. Nach 150tkm mit dem Reifen, den ich mit einer UBB fahren durfte, musste er auf einmal eingetragen werden. Das hat sich inzwischen schon wieder gelockert.

Natürlich muss man für Änderungen im Fahrzeugschein auch den Brief mitnehmen. Das sollte bekannt sein und logisch, ist der Schein doch nur ein Auszug aus dem Brief.

Welchen Reifen darfst du denn regulär fahren als 170er? Über die Fahrzeugsuche bei motorradreifendirekt bekomme ich 24 Ergebnisse für den 170/60 ZR17 TL. Ist das die richtige Größe? Dann finde ich das Angebot gar nicht so schlecht.

Und nochwas...weder die Reifenhersteller noch die Motorradhersteller haben auf solche Gesetze Einfluß. Seltsamerweise kann sowas Deutschland im Alleingang entscheiden. Keine Rede mehr von EU......

falls du einen fähigen blaukittel an der hand hast?

 

es wäre sinnvoll - die reifenbindung auszutragen - wenn das nicht, dann wenigstens die herstellerbindung.

 

habe vor vielen jahren auf der XRV750 mir alles austragen lassen.

 

nur noch 140/80R17 und 90/90-21 (wie gefordert) +

140/80-17

130/80R17

130/80-17

V-index von H auf S runtergetragen und mit dem Verweis bei Verwendung von M+S entsprechend Aufkleber am Mopped.

 

ich darf regulär alles fahren was schwarz und rund ist (laut Dimension) egal ob vorne Rennreifen und hinten Crosstolle - da noch drin steht, dass der Hersteller "nur" vorn und hinten gleich sein muß, aber nicht das profilbild...

 

 

wird schwierig einen solchen prüfer zu finden.

ich hatte das in BLN machen lassen (mit umgeschweißten tank, übersetzungsänderung, einzelsitzbank, umbau front und heck...)

der schmu kam damals nur !!!! 99,- euro

 

heutzutage ein lacher...

Zitat:

@VFRRC36 schrieb am 7. März 2025 um 11:18:49 Uhr:

 

Machts gut Leute und ich würde eure Kommentare dazu sehr gerne lesen !

Kurzkommentar: Du bist 20 Jahre mit erloschener Betriebserlaubnis gefahren.

Da nützen auch die vielen Ausrufezeichen in dem Post nix

Zitat:

Kurzkommentar: Du bist 20 Jahre mit erloschener Betriebserlaubnis gefahren.

Quatsch !

Zitat:

@abarthjochen schrieb am 7. März 2025 um 14:01:57 Uhr:

Kurzkommentar: Du bist 20 Jahre mit erloschener Betriebserlaubnis gefahren.

So ein Quark!

Er ist nicht mit erloschener BE rum gefahren, wenn er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller mitgeführt hat.

Das Thema betrifft mich mit meinen "Alteisen" auch ;). Wie die meisten Motorräder mit nationaler, bzw. Einzelzulassung, die eine Reifenfabrikatsbindung in ihren Papieren stehen haben.

Die Reifen, die in der BE meiner Bollen eingetragen sind, gibt es seit 35 Jahren nicht mehr! Seit ca. 2008 war es zulässig, auch andere Reifen bzw. Dimensionen zu fahren, wenn der Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dafür ausgestellt hat. Diese Regelung wurde 2019 wieder gekippt. Das ging aber nicht von der EU aus, sondern vom damaligen CSU Verkehrsminister auf Intervention vom TÜV Nord ;).

Es gab aber auch noch eine Übergangsregelung bis zum 01.01.2025 für Reifen, die vor 2020 hergestellt wurden. Das bedeutet: Jeder Reifen, bzw. auch jede Dimension, die nicht in den Papieren eingetragen sind, müssen ab diesem Datum von einem aaS abgenommen und danach in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Das gilt auch für Nachfolgemodelle, wenn es den eingetragenen Reifen nicht mehr gibt.

Allerdings gibt es eine Möglichkeit, diese Regelung zu umgehen: Bei der Abnahme des aufgezogenen Reifens, kann der aaS prüfen, ob die "Hüllkurve" der aufgezogenen Reifengröße in den Radraum passt. Passt sie, kann die Reifenbindung ausgetragen werden, es dürfen dann alle Reifen gefahren werden, die der eingetragenen Reifendimensionen entsprechen. Fahrzeuge mit nationaler Zulassung, die diese Eintragung dann haben, werden dann wie Fahrzeuge mit EU - Zulassung behandelt.

Dieses Vorgehen wurde mir vom BMDV bestätigt, es gibt auf youtube sogar ein Video vom TÜV Süd.

Problem dabei: Das hat sich noch nicht bis in alle Prüfstationen rumgesprochen. Es kann also noch passieren, dass diese Austragung der Reifenbindung erst mal verweigert wird.

Passt die Hüllkurve der Reifendimension nicht in den Radraum, der aufgezogen Reifen aber schon mit ausreichenden Abständen, dann bleibt es bei einer Reifenbindung an den geprüften Reifen.

 

Wasspricht denn dagegen wieder 170er Reifen aufzuziehen?

Das die Auswahl bei der 180er Größe höher ist? ;)

Und trotzdem wäre er an die in den Papieren eingetragenen Reifenmodelle gebunden, die es aber bestimmt nicht mehr zu kaufen gibt. Und selbst wenn ... wer würde sich denn (wie in meinem Fall) 40 Jahre alte Reifen aufziehen wollen?:(

Nein, man ist nicht an die eingetragenen Reifen gebunden. Siehe meinen Link zum BMDV. Beim Fall 1 a nachsehen, bitte. Oder ich kopiere es mal hierhin....

Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller

In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.

Beurteilung:

Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.

Und der TE schreibt, die Reifengrösse gibt es kaum noch, deshalb 180er montiert. Und es gibt ausreichend Reifen in der Größe 170/60 ZR17, welche nach meinen Recherchen die ursprünglich eingetragene Reifengröße ist.

@Zebulon102

Nicht Fahrzeuge mit EU-Zulassung mit Fahrzeugen mit nationalen bzw. Einzelzulassung verwechseln!

Der Fall 1a gilt nur für Fahrzeuge mit EU-Zulassung! Für die hat es sich ja bedingt verbessert: Solange die Reifendimensionen eingehalten werden, ist eine mögliche Reifenbindung erloschen. Nur Dimensionsänderungen müssen eingetragen werden. Und da gelten dann aber auch dieselben Regeln wie für Fahrzeuge mit nationaler Zulassung. Für Fahrzeuge mit nationaler Zulassung gilt ausnahmslos Fall 2! Die haben keine COC.

Befasse mich (zwangsläufig) schon seit 2019 mit dem Thema, bzw. schon viel früher. Eigentlich seit 2003, als ich bei meiner F2b (Baujahr 1981) eine andere Rad-/Reifenkombination eingebaut habe und eintragen lassen musste.

Er hat unerlaubter Weise eine andere Reifendimension aufgezogen, damit ist die Betriebserlaubnis erloschen.

Von Unbedenklichkeitsbescheinigungen war nicht die Rede.

Wie oft noch: Bei den (jetzt ungültigen) Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Hersteller war teilweise auch eine Reifendimensionsgrößenänderung mit abgedeckt! Auf diese Art durfte ich auf einer meiner Bollen statt zölligen Größen auch metrische Reifengrößen fahren. Das ist aber seit 2019 bzw. mit dem Ende der Übergangsfrist zum 01.01.2025 nicht mehr zulässig.

Er hatte aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

….und mit „möglicherweise“, „könnte“, „evtl“ usw usw. Ist er im Falle des bösesten Falles gekniffen.

Das Zauberwort heißt: „vorher“

Bevor ich eigenmächtig etwas ändere, in diesem Falle die Reifendimension, mache ich mich schlau.

Weißt du, ob er eine hatte? Und ob in der die geänderte und nicht eingetragene Reifendimension als zulässig erklärt wurde? Und selbst wenn ... die ist seit 01.01.2025 das Papier nicht mehr wert, auf dem sie geschrieben wurde. Die dient ab jetzt nur noch als Grundlage für eine Eintragung der Größe bzw. des Reifenmodells für den aaS. Ein "normaler" Prüfer darf aber diese Eintragung nicht durchführen. Folglich: Wird, mit einem (bis 01.01.2025 zulässigen) aufgezogenen Reifen in einer nicht eingetragenen Dimension, die Plakette erst mal verweigert! Der TE hat nur einen Fehler gemacht: Er hätte sich vorher informieren müssen, dann wäre ihm das Problem bewusst gewesen.

Ich hab das Video auf Youtube wieder gefunden:

https://www.youtube.com/watch?v=0yGGFC4Y9hk

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