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Reifendrucksensor im GT ohne RFT-Reifen ?

BMW 3er F34 GT
Themenstarteram 13. August 2014 um 8:22

In der Auto Motor und Sport vom 7.8.2014 gibt es auf den Seiten 136 - 139 einen Bericht über Reifendrucksensoren die ab November 2014 für alle Neuwagen Pflicht werden.

Darin wird behauptet, dass auch alle Fahrzeuge, deren Typprüfung nach dem 1. November 2012 erfolgte solche Sensoren haben müssen. Bei meinem F34 steht als Datum der Typprüfung der 15.5.2013; demnach wäre er also betroffen und würde solche Sensoren benötigen.

Mir ist jedoch nichts davon bekannt, dass in meinen ab Werk gelieferten Rädern ohne RFT solche Sensoren vorhanden wären.

Kann mir hier jemand definitiv sagen ob ich Winterräder mit Sensor brauche oder nicht?

KH

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35 Antworten

@karl.napp

Der typprüftermin steht nicht in deinen Papieren. Der war viel früher.

Wenn dein Fahrzeug die Sensoren kennt, dann brauchst du sie. Ich gehe mal davon aus das nicht.

Gretz

Generell kann ich Dir sagen, dass auch Fahrzeuge, die nicht mit Runflat-Reifen ausgeliefert werden, RDC-Sensoren an Bord haben können. Seit Produktion März/April 2014 werden alle BMW sereinmäßig mit einer Reifendruckkontrolle ausgestattet. Runflat-Reifen sind aber weiterhin Sonderausstattung. Ob Du RDC an Bord hast oder nicht, kann ich gerne nachsehen, wenn Du mir Deine Fahrgestellnummer schickst (gerne als pn).

Themenstarteram 13. August 2014 um 8:46

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

Zitat:

Original geschrieben von karl.napp

In der Auto Motor und Sport vom 7.8.2014 gibt es auf den Seiten 136 - 139 einen Bericht über Reifendrucksensoren ......

......... brauche oder nicht?

KH

Der typprüftermin steht nicht in deinen Papieren. Der war viel früher.

Wenn dein Fahrzeug die Sensoren kennt, dann brauchst du sie. Ich gehe mal davon aus das nicht.

Gretz

Laut AMS steht der Termin in der Zulassung unter "6", und da steht bei mir der 15.05.2013.

@Bruno:

Da habe ich selbst schon nachgesehen: ich habe kein RDC.

KH

Mein derzeitiger Wissenstand nach ausführlicher Recherche:

Mein F34 von 4/14 mit 17"-Normalreifen hat sie, weil BMW die Funksensorventile ab März'14 in allen Modellen verbaut.

EU-weit Vorschrift für alle neuen Autos aber erst ab Nov. 2014.

Ich müsste sie aber streng genommen lt. DEKRA/TÜV auch noch nicht haben, weil die "Grundgenehmigung" für den 3erGT schon am 4.11.2010 erfolgte,

die EG-Typgenehmigung (ABE) am 22.1.2014

Es gäbe dann aber wahrscheinlich "dauernd" eine Warmeldung vom Empfänger im Auto ???

(Es gibt bei BMW seit kurzem den RDCi-Nachrüstsatz 36112358383 für 100€ - für alle 4 Stück !!!)

Zitat:

Original geschrieben von Rambello

Ich müsste sie aber streng genommen lt. DEKRA/TÜV auch noch nicht haben, weil die "Grundgenehmigung" für den 3erGT schon am 4.11.2010 erfolgte, die EG-Typgenehmigung (ABE) am 22.1.2014

Entscheidend ist das unter Ziffer 6 der Zulassungsbescheinigung eingetragene Datum, bei Dir also scheinbar der 22.1.2014.

PS. Ausrüstungspflicht ist bereits ab Datum 1.11.2012

Zitat:

Original geschrieben von karl.napp

Mir ist jedoch nichts davon bekannt, dass in meinen ab Werk gelieferten Rädern ohne RFT solche Sensoren vorhanden wären.

Kann mir hier jemand definitiv sagen ob ich Winterräder mit Sensor brauche oder nicht?

- Ob Dein Auto die Sensoren hat kannst Du lt. AMS wie folgt erkennen:

"An der entsprechenden Taste im Cockpit oder am kurzen Aufleuchten der Warnleuchte beim Anstellen der Zündung"

- Wenn Du die RDK hast benötigst Du die Sensoren auch definitiv für die Winterräder.

@TE

Wenn Du kein RDC hast, brauchst auch für die Winterräder keine Reifendrucksensoren;

sondern Dein RPA reagiert über die Raddrehzahl-Sensoren des ABS.

http://www.bmw.de/.../rpa.html

Haben die Autos mit Reifendrucksensor nicht einen entsprechendes Menu mit Druckanzeige im Bordcomputer?

Zitat:

Original geschrieben von karl.napp

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

 

Der typprüftermin steht nicht in deinen Papieren. Der war viel früher.

Wenn dein Fahrzeug die Sensoren kennt, dann brauchst du sie. Ich gehe mal davon aus das nicht.

Gretz

Laut AMS steht der Termin in der Zulassung unter "6", und da steht bei mir der 15.05.2013.

@Bruno:

Da habe ich selbst schon nachgesehen: ich habe kein RDC.

KH

Schau mal genauer was da steht. Das ist nicht der Typprüftermin! Wenn eine Typprüfung erfolgt, liegt die 3-6 Monate vor SOP.

 

Also wenn du kein RDCI hast, dann brauchst du auch keines.

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

Schau mal genauer was da steht. Das ist nicht der Typprüftermin! Wenn eine Typprüfung erfolgt, liegt die 3-6 Monate vor SOP.

Da steht "Datum der EG-Typgenehmigungsnummer", und das ist entscheidend.

Zitat:

Original geschrieben von Noris123

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

Schau mal genauer was da steht. Das ist nicht der Typprüftermin! Wenn eine Typprüfung erfolgt, liegt die 3-6 Monate vor SOP.

Da steht "Datum der EG-Typgenehmigungsnummer", und das ist entscheidend.

Entscheidend für was? Typgenehmigungsnummer und Typprüftermin ist nicht das gleiche.

gretz

"Entscheidend für was?"

Entscheidend für das um was es in diesem Thread gerade geht. Wenn der Termin nach dem 1.11.2012 liegt ist das RDKS Pflicht.

"Typgenehmigungsnummer und Typprüftermin ist nicht das gleiche."

Hat keiner behauptet.

 

Entscheidend ist in diesem Fall nur das Produktionsdatum. Wenn das ab 04/2014 ist, hat das Fahrzeug serienmäßig die SA 2VB "Reifendruckanzeige", egal, welcher Typptüftermin, welche Typgenehmigungsnummer etc.

(Außer es ist ein E71, aber das ist wieder ein anderes Thema...)

Themenstarteram 13. August 2014 um 14:45

Zitat:

Original geschrieben von bruno violento

Entscheidend ist in diesem Fall nur das Produktionsdatum. Wenn das ab 04/2014 ist, hat das Fahrzeug serienmäßig die SA 2VB "Reifendruckanzeige", egal, welcher Typptüftermin, welche Typgenehmigungsnummer etc.

(Außer es ist ein E71, aber das ist wieder ein anderes Thema...)

Das Produktionsdatum war der 25.2.2014, die SA 2VB hat das Fahrzeug nicht; es handelt sich um einen 320 dA GT xDrive - woher entnimmst du dass es ein E71 ist? Da stand nirgends was von einer VIN.

KH

Hier der entsprechende AMS-Artikel:

http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...euwagen-pflicht-8481282.html

Zitat:

Alle ab 1. November 2012 eingeführten und typgenehmigten Modelle müssen auch im Winter mit einem Reifendruckkontrollsystem RDKS (engl.: Tire Pressure Monitoring System TPMS) gefahren werden. Das Datum der Typgenehmigung ist im Fahrzeugschein unter Ziffer 6 eingetragen.

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