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Reifenfrage
Hallo zusammen.
Ich möchte mir in meine 97er Softail Rundbettfelgen einbauen. Die Vorderradfelge ist die originale aus der Blackline, die hintere ist eine 5 x16 einer Heritage mit Nabe der Blackline. Auf der Vorderradfelge befindet sich ein neuer Dunlop Reifen, auf der Hinterradfelge ein neuer 180er Metzeler Marathon.
In den Papieren sind nur Goodrich Reifen eingetragen.
Haben beide Reifenmarken die Freigabe für meine Softail? Dann kaufe ich mir entweder einen neuen Vorderreifen von Metzeler, oder einen Hinterreifen von Dunlop.
Ich konnte auf den Seiten der Reifenfreigaben nur die original Reifengrößen finden.
Bevor ich die falschen Reifen kaufe, hier mal in die Runde gefragt was geht.
Gruß
Helmut
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18 Antworten
Servus,
sowas wie Fabrikatsbindung gibs nicht mehr.
Passen muss die Reifengrösse, Speedindex, Loadindex etc.
Du kannst auch erstmal den Herstellermix runterfahren, bevor du dich für ein Fabrikat entscheidest.
Wenn ich dir Reifen empfehlen sollte dann Metzler Marathon 880 oder 888.
Ideale Reifen für Cruiser, bestes Nassverhalten, und bauen auch nicht so dramatisch ab mit zunehmenden Verschleiss.
Gruss SM
Jetzt bin ich etwas irritiert. Ich muss bei meinem Mopped, und ich dachte immer das gilt für alle, die gleiche Marke vorne und hinten fahren, egal welche Marke.
Jetzt bin ich mal gespannt was jetzt hier bei raus kommt.
Das is n Irrtum, glaub ich......
Das heisst pro Achse, ergo beim Auto hinten zwei gleiche Reifen, sowie vorne. Da ein Mopped nur zwei Reifen, aber zwei Achsen hat, kannst du vorne und hinten je einen anderen Reifen fahren.
So kenne ich das auch, ich habe auch schon Bikes mit "Mischbereifung" ohne Probleme durch die HU gebracht.
Ob es Sinn macht bezüglich dem Fahrverhalten steht auf einem anderem Blatt.
Kommt darauf an, was im Fahrzeugschein steht. Wenn ein Reifenhersteller genannt
ist, darf man nur den (in der eingetragenen Groesse) fahren.
Wenn keine Herstellerbindung vermerkt ist, duerfen v + h unterschiedliche Fabrikate
gefahren werden.
Wenn mehrere Reifenhersteller im Fahrzeugschein stehen und nicht die Verwendung
eines Herstellers fuer v + h vorgeschrieben wird, darf auch 'gemischt' werden.
So hat es mir ein Dekra-Pruefer erklaert.......
Gruss
Das is leider ned ganz richtig, du kannst beim Auto auch 4 verschiedene Hersteller fahren, oder wieviel auch immer, abhängig von der Räderzahl..........
Ja, das ist klar, aber ich dachte wir reden hier von Zweiraedern ......
und da haben wir nur v + h.
Gruss
Genau, deswegen gilt:
"sowas wie Fabrikatsbindung ( anm. des Autors: für Motorradbereifung, auch Achsweise) gibs nicht mehr.
Passen muss die Reifengrösse, Speedindex, Loadindex etc."
G SM
Gut, dann gilt meine Eintragung , die nur DUNLOP vorschreibt,
nicht mehr ?!
Gruss
Hat Scotty doch schon geschrieben, Fabrikatsbindung gibt es nicht mehr.
Musst nur beim Reifenkauf gucken, ob sie für Dein Modell herstellerseitig freigegeben wurden (Freigabe kann man runterladen).
Ob man tatsächlich v+h unterschiedliche Fabrikate fahren darf, entzieht sich meiner Kenntnis.
Selbst wenn das möglich wäre, würde ich es nicht praktizieren.....
Man darf auch unterschiedliche Fabrikate fahren.
Wen es interessiert:
http://www.reifensuchmaschine.de/.../reifen_fabrikat_bindung.htm
Und hier noch was von der Betrügerbande:
Die alte Regel "gleiches paar Reifen pro Achse" scheint weggefallen zu sein.
Hat mich auch etwas verwundert.
Beim Auto kann man sogar Sommer/Winterreifen mischen.
Hurra EU!!! Hauptsache die Gurken sind gerade!
Allerdings müssen bei Krädern vorhandene Bindungen durch Freigaben aufgehoben werden.
So versteh ich das, muss nich aber kann in die Papiere eingetragen werden, zB. so?
"Ziff 15.1/15.2 a. gen. Hersteller Metzeler"
G SM
bei mir stehen in den beiden briefen das hier drin:
Reifenpaar nur v. einem Herst. zul.
und diesen satz haben viele zu stehen.
also das widerspricht sich doch dann, den herstellermix zu fahren.
mfg