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Reifenfreigabe erlischt nach 2025 für ältere Motorräder mit nationaler Zulassung?

Themenstarteram 24. Dezember 2024 um 8:57

Guten Morgen und erst mal Frohe Weihnachten!

Ich sehe mich mit meinen 2 Motorrädern (XL600, Bj. 84 und K100RS, Bj 91) im neuen Jahr mit einem Problem konfrontiert.

Motorradonline schreibt, dass ab dem Stichtag Reifenfreigaben der Reifenhersteller für ein bestimmtes Motorradmodell nicht mehr gültig sei. In den Zulassungsbescheinigungen meiner beiden Krads steht der Passus "Reifenfreigabe gem. Betriebserlaubnis beachten" Ich fahre exakt die eingetragene Dimension,( XL: Zöllig, 5.10x17/Conti TKC80, bzw. K100 160/60ZR18/Metzeler Roadtec Z6) allerdings mit Sicherheit nicht mehr das in der Betriebserlaubnis genannte Fabrikat, weil es diesen wahrscheinlich schon mehrere Jahre nicht mehr gibt. Kann mir da wer Weiterhelfen? Kann mir mein Gutachter des geringsten Misstrauens vielleicht diesen Passus streichen? Geht das? oder eventuell meinetwegen auch die aktuell gefahrenen Modelle in die Papiere eintragen?

Viele Grüsse aus Niederbayern!

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30 Antworten

Ja, du kannst das grundsätzlich austragen lassen.

Der einfache Weg:

Schreib mal den deutschen Importeur an und frag ob die dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Originalgröße ausstellen können. Damit sollte eine Änderungsabnahme nach §15 möglich sein.

Der aufwändige Weg:

Du gehst so zu deinem Prüfer und musst für den neuen Reifen eine Vollabnahme nach §21 machen. Genau dieser Reifen wird dann eingetragen. Problem dabei: Sobald du auf ein anderes Reifenmodell wechselst, geht der Spaß von vorne los.

Wenn du das Bike noch etwas behalten willst und auch deinem Geldbeutel zuliebe, würde ich zu Variante 1 tendieren ;)

Zitat:

@Dynamix schrieb am 24. Dezember 2024 um 10:20:31 Uhr:

. Damit sollte eine Änderungsabnahme nach §15 möglich sein.

Welches Gesetz?

Stvzo ist gestrichen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. Dezember 2024 um 10:31:37 Uhr:

 

Welches Gesetz?

Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Darin werden die Mitteilungspflichten der Halter beschrieben, nicht das technische Gutachten. Das fußt auf der STVZO

Aussage meines Prüfers dazu.

 

Darfst gerne ne bessere Lösung präsentieren wenn du eine hast, ein Forum ist schließlich zum helfen da ;)

 

Und bevor du sagst geht nicht:

 

Mit dem Wisch den ich bei Kawasaki angefragt habe bekam schon einer die Bindung ausgetragen.

Bei meinem Moped auch:

"Reifenfreigabe gem. Betriebserlaubnis beachten" ist erst in die Papiere gekommen, als es die neuen Zulassungsbescheinigung 1 und 2 gab, in meinem alten Fahrzeugschein und Brief stand das nicht drin.

Mein Wissensstand ist, bestätigt von Dekra und KÜS:

Wenn in den Fahrzeugpapieren kein expliziter Reifentyp drin steht, besteht auch keine Reifenbindung.

Man muss natürlich die Größe, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex beachten wie es in der Zulassungsbescheinigung geschrieben steht.

 

Diese völlig missverständliche Eintragung in den Papieren "Reifenfreigabe gem. Betriebserlaubnis beachten", die an sich nichts weiter bedeutet, als dass man mal in das COC-Papier schauen muss, ob dort was drin steht, falls nicht, ist die Eintragung gegenstandslos, weiß nur kaum jemand.

Mit Einführung der neuen Fahrzeugpapiere (ZB I und ZB II) anstelle des früheren

Fahrzeugscheins und –briefs im Jahr 2005 entfiel die Möglichkeit, mehrere

Reifengrößen in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen; diese können (ggf. mit

Auflagen) nur noch im Zusatzfeld 22 der ZB I stehen.

Da es bei der Übertragung aus den alten Papieren auf die neuen (bei Halterwechsel,

Adressänderung usw.) häufiger vorkam, dass solche Infos verlorengingen, wurde

verfügt, dass bei allen Krafträdern in Feld 22 der pauschale Satz erschien

„Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ – ungeachtet der Frage, ob

diese überhaupt existiert.

Diese ganze Thematik ist im Grunde ja schon seit Jahren bekannt, nur laufen jetzt zum 01.01.2025 gewisse Übergangsfristen ab.

Daher verstehe ich nicht, warum seit ein paar Monaten schon wieder so eine Panik verbreitet wird.

Fahrzeuge mit EG Typzulassung:

Sofern die Reifen den in den Papieren eingetragenen Spezifikationen entsprechen, darf jeder Reifen jeden Herstellers gefahren werden.

Wird ein Reifen mit geänderten Dimensionen gefahren, ist eine Einzelabnahme/Eintragung erforderlich.

Fahrzeuge mit alter ABE Zulassung:

Alles was dem in den Papieren stehendem nicht entspricht, muss strenggenommen eingetragen werden, und wenn es nur ein anderer Reifenhersteller oder -modell ist.

Das Problem ist hier in meinen Augen einfach, dass die meisten der damals eingetragenen Reifen seit Ewigkeiten nicht mehr produziert werden, und man als Besitzer ältere Motorräder man für etwas "bestraft" wird, was man nicht verantworten kann. Abgesehen davon dürfte jeder aktuellere Reifen ohnehin besser sein, als die alten eingetragenen Typen. Deswegen wäre ich dafür, dass, solange die Dimensionen und so übereinstimmen, Fahrzeuge mit ABE Zulassung genauso behandelt werden, wie welche mit EG-Typzulassung.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 25. Dezember 2024 um 10:01:46 Uhr:

Deswegen wäre ich dafür, dass, solange die Dimensionen und so übereinstimmen, Fahrzeuge mit ABE Zulassung genauso behandelt werden, wie welche mit EG-Typzulassung.

Und exakt das wird nicht passieren. Aus dem Grund, den du eingangs schon genannt hast: Das Thema ist seit Jahren bekannt, jetzt laufen nur die Übergangsfristen aus. Man hätte die letzten Jahre "jammern" können, hat das aber nicht (ausreichend) getan. Der Drops ist gelutscht.

Soweit ich weiß sind einige Prüforganisationen aber genau so verfahren. Die Übergangsfristen bezogen sich ja nur auf Reifen, welche bis zu einem bestimmten Datum produziert wurden und die man halt jetzt noch bis Ende des Jahres fahren darf.

Dann bleibt nur die Hoffnung, dass man die Reifenbindung ausgetragen bekommt, wie weiter oben jemand geschrieben hat.

Oder die Reifenhersteller müssten einfach neue Reifen mit den alten Namen herausbringen und schon kann man wieder das fahren, was in den Papieren steht.

Auch wenn ich selber nicht betroffen bin, finde ich diese ganze Angelegenheit äußerst Benutzerunfreundlich, weil gerade Motorradreifen ja doch schneller verschleißen als Pkw Reifen und daher öfters getauscht werden müssen. Abgesehen davon dürfte jeder heute produzierte Reifen den in den alten Papieren stehenden Modellen haushoch überlegen sein. Im Grunde können die heute erhältlichen Reifen (fast) alles besser als die meisten Fahrer und Motorräder.

Ich überlege gerade, wo ich Erstbereifung für meine 95er Zephyr herbekomme und wie sich die Holzreifen fahren lassen.

Ein einziger Blödsinn, das ganze Thema! Andere Dimensionen müssen schon immer eingetragen werden, das sehe ich ja ein. Warum aber jetzt plötzlich keine Reifenbindung mehr erforderlich ist, und das aber nur für neuere Fahrzeuge gilt, will nicht in meinen Kopf. Egal, ich ziehe jetzt im Winter mal nen frischen Satz auf, der natürlich nicht in den Papieren steht und warte mal den nächsten Prüftermin ab.

 

Frohes Fest weiterhin.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 25. Dezember 2024 um 10:01:46 Uhr:

Diese ganze Thematik ist im Grunde ja schon seit Jahren bekannt, nur laufen jetzt zum 01.01.2025 gewisse Übergangsfristen ab.

Daher verstehe ich nicht, warum seit ein paar Monaten schon wieder so eine Panik verbreitet wird.

Eben! Viele Hersteller haben solche Bescheinigungen zum Austragen der Bescheinigung seit Jahren rumliegen. Ich bezweifle stark das die sich das erst jetzt alle aus den Rippen schneiden wo es akut wird. Bei Kawasaki war es auch überhaupt kein Problem für beide Maschinen so eine Bescheinigung zu bekommen die dazu dient diese uralte Reifenbindung austragen zu lassen.

Da schreibt man halt mal der Deutschland Dependence seiner Marke ne nette Mail oder ruft an und bekommt das dann zugeschickt. Bei der nächsten HU zeigt man den Wisch halt vor und geht danach zur Zulassungsstelle. Problem für die nächsten 100 Jahre gelöst.

Verstehe nicht wie es da jetzt alle "drauf ankommen" lassen wollen oder schreien das Sie wegen dem Pille Palle Ihr Motorrad verkaufen wollen.

Da würde ich mir zukünftig eher Gedanken um so Dinge wie Ersatzteilversorgung machen........

Dass es keine Reifenbindung mehr gibt, das ist die gute Nachricht.

Dass es nicht einfach rückwirkend für ältere Fahrzeuge gilt ist die schlechte Nachricht. Dass sich jeder mit einem betroffenen Fahrzeug selbst um eine Austragung aus den Fahrzeugpapieren kümmern muss, sicherlich kostenpflichtig aus Brief und Schein, ist für mich unverständlich, wenn auch schon länger bekannt.

Mein Mopped deshalb zu verkaufen, das würde mir im Traum nicht einfallen! Über Ersatzteile mache ich mir auch erst mal keine Sorgen.

 

Mfg

Zitat:

@kawastaudt schrieb am 26. Dezember 2024 um 00:32:38 Uhr:

Dass es keine Reifenbindung mehr gibt, das ist die gute Nachricht.

Und das ist das schöne an unseren Zulassungsvorschriften. Da gibt es im Grunde sehr wenig was in Stein gemeißelt ist. Wenn man sich mal das europäische Umland ansieht und schaut was da alles nicht geht weil deren Zulassungsvorschriften schlicht nicht bedacht haben das sich die Welt weiterdreht, wird schnell feststellen das in D halt doch nicht alles immer so doof ist.

Ja, es ist fast immer mit Rennerei, Begutachtung und sonstwas verbunden aber es ist eben nicht unmöglich. Frag mal in der Schweiz und Co wg. Tuning nach, oder Amerikaner bezüglich Fahrzeugen die dort nie in Verkehr gebracht wurden. Wo wir einfach eine Vollabnahme incl. Umbauten machen können, müssen Amerikaner mindestens 25 Jahre warten bis die solche Autos überhaupt erst einmal ins Land bringen dürfen. Von fahren sprechen wir da noch nicht!

Zitat:

Dass es nicht einfach rückwirkend für ältere Fahrzeuge gilt ist die schlechte Nachricht. Dass sich jeder mit einem betroffenen Fahrzeug selbst um eine Austragung aus den Fahrzeugpapieren kümmern muss, sicherlich kostenpflichtig aus Brief und Schein, ist für mich unverständlich, wenn auch schon länger bekannt.

Ja, es wäre sicherlich die einfache und unbürokratische Lösung, fürchte aber auch das es am Ende wieder nicht so einfach ist wie wir uns das wünschen. Da wird mit Sicherheit auch wieder viel mit Haftung und Co. argumentiert werden. Wenn dann jemand abschmiert weil er den "falschen" Reifen montiert hat, wird sich den Schuh wieder keiner anziehen wollen. Der Halter wird sagen "gab doch keine Bindung", die Hersteller werden sagen "haben wir in der Form nie freigegeben" und am Ende schielt man dann wieder auf denjenigen der die Vorgabe nicht gemacht hat ;)

Zitat:

Mein Mopped deshalb zu verkaufen, das würde mir im Traum nicht einfallen! Über Ersatzteile mache ich mir auch erst mal keine Sorgen.

Da gibt es auf Social Media wieder genug Schreihälse die genau damit argumentieren. Man würde einem ja nur das Moppedfahren madig machen wollen und man wolle ja nur das man sein Motorrad verkaufen muss. Leute, die Nummer gibt es schon da waren viele der Schreihälse noch ein Funkeln in den Augen Ihres Erzeugers. Wie Phiraos hier schon so richtig schrieb:

Zitat:

Diese ganze Thematik ist im Grunde ja schon seit Jahren bekannt, nur laufen jetzt zum 01.01.2025 gewisse Übergangsfristen ab.

Das ist halt wieder so typisch Mensch und so ein Punkt den ich beruflich seit Jahren sehe. Solange es Übergangsfristen gibt kümmert sich keine Sau um sowas. Wenn die Frist dann abläuft und der Druck aufkommt sind es wieder die anderen Schuld. Da hab ich mit Leuten zutun die Verträge unterzeichnen, diese scheinbar nie durchgelesen haben und dann den Aufstand proben weil die Punkte des Vertrages jetzt so langsam mal fällig werden.

Und ja, ich mache mir momentan mehr Gedanken über Ersatzteile als über das mit der Reifenbindung. Für beide Bikes hab ich mir rechtzeitig die Papiere besorgt und lasse das spätestens bei der nächsten HU in 25 bei beiden austragen. Absolut kein Thema, kein großer Aufwand, Thema abgehakt. Da hab ich wegen dem dusseligen Schlauch an der ZZR jetzt mehr Rennerei weil bei Kawa nicht mehr zu bekommen, bei allen Teilelieferanten nicht mehr auf Lager und auch bei den meisten Hydraulikbuden nicht mal eben replizierbar bzw. die haben kein Bock auf solchen Kleinkram. Das Mopped fährt auch mit anderen Reifen in der gleichen Größe, nur nicht ohne Ölversorgung. Jetzt rate mal was mir mehr Kopfzerbrechen bereitet ;)

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