1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. Reifenfreigabe Golf 1 Cabrio TÜV Komplikation

Reifenfreigabe Golf 1 Cabrio TÜV Komplikation

VW Golf 1 (17, 155)

hi Leute

nun ist es soweit ich war beim Tüv (KÜS) doch leider gabs kein i.O.

Zur Geschichte:

Golf 1 Cabrio Bj 86 1.8 90 PS EX mit Vergaser 2E2

- Habe ein Gewindefahrwerk von H&R Twin Tube verbaut, Einstellung laut Gutachten (tiefste option)

- Felgen RH CUP in 7x15 ET 37 oder 38

- Hinterachse 15mm pro Seite Spurplatten

- Reifengröße 195/50 15

Es schleift nichts, Felgen haben genügend Abstand zum Fahrwerk und auch zur Karosserie bzw. Karmann Verbreiterung.

Der Tüver meinte das alles i.O. sei sprich Felgen habe ich ein Teilegutachten, Spurplatten ebenso und Fahrwerk auch.

Jedoch hat er ein problem mit den 195/50 er Bereifung, die sind laut ihm keine Serienbereifung und die sereienbereifung wiederum brauche ich um das Fahrwerk einzutragen...

Was muss ich nun tun? Gibt es eine Reifenfreigabe von VW für 195/50er?

ich könnte kotzen, sry

Ähnliche Themen
15 Antworten

Servus

Drucks einfach aus:)

klick

hi,

danke, nur steht darin was von 6j x15 und ich habe ja 7j oder ist das egal hauptsache die 195 er sind drin?

spielt die Reifengeschwindigkeit da jetzt auch ne rolle? weil ich habe T Reifen und in dem Dokument steht H?

Zitat:

Original geschrieben von GC1

hi,

danke, nur steht darin was von 6j x15 und ich habe ja 7j oder ist das egal hauptsache die 195 er sind drin?

spielt die Reifengeschwindigkeit da jetzt auch ne rolle? weil ich habe T Reifen und in dem Dokument steht H?

Die Geschwindigkeit spielt keine große Rolle, darf halt nicht zu gering ausfallen.

Hatte damals auch ne freigabe fürn 2er in der meine Felgen größe nicht drin stand aber die Reifen Dimension und das war mein Tüver wichtig das sie Genemigt ist von VW.

Habe übrigens auch 7x15 et 38 mit 195/50:)

Und wenn de ganz gut sein willst besorgst dir noch ne Reifenfreigabe von dein Reifenhersteller das du die auf den Felgen fahren darfst.

mfg

Themenstarteram 30. Mai 2014 um 10:24

Muss ich mit der reifenfreigabe der 15 zöller zum richtigen Tüv?

Ist ja 19.2, dachte nach der freigabe kann ich zur küs, dekra und co, aber ist leider nicht der fall

Der KÜS (und Co) darf nur andere Räder oder Fahrwerk mit Serienrädern/-reifen abnehmen.

Im Westen musst du zum TÜV, im Osten zur Dekra. (Berlin: TÜV oder Dekra).

Zitat:

Muss ich mit der reifenfreigabe der 15 zöller zum richtigen Tüv?

Im RH-Gutachten steht doch drin welche Reifen zulässig sind. Da brauchst du keine Herstellerfreigabe.

Themenstarteram 30. Mai 2014 um 16:56

Doch ich brauche trotzdem die rad/reifenfreigabe von vw, weil mein golf keine 15 zoll eingetragen hat ab werk, der ist bj 86.

Habe originale le castellet in 6x 15 et35 und ein h&r gewinde fahrwerk was im grünen Bereich mit der höhe liegt.

Zitat:

- Felgen RH CUP in 7x15 ET 37 oder 38

Was denn jetzt?

Themenstarteram 30. Mai 2014 um 17:51

Die rh hatte ich vorher, mit dem gab es schon beim tüv nur probleme..... Rh felgen, fahrwerk spurplatten, 15 zoll abnahme = fahrtest mit sandsäcken und co

Nun habe ich originale und die probleme sind weg

vielleicht solltest du dir nen anderen tüv suchen! 195/50 war doch standard umrüstgröße. fast alle alufelgen die es seiner zeit im zubehör fürn golf war, hatten 195/50 drin stehen. abgesehen davon ist es ja nu keine exotische größe, da dürfte es überhaupt keine probleme geben. das mit der serienbereifung um das fahrwerk einzutragen is doch auch quatsch. das teilegutachten wird zwar mit sereinbereifung erstellt, was ja aber nicht heißt das dann keine anderen reifen gefahren werden dürfen. dafür is der prüfer ja prüfer, um zu prüfen ob das was man da will auch geht. gibt aber immernoch prüfer die sich mit sowas nicht beschäftigen wollen und am besten alles nur irgendwo abschreiben wollen.

wat macht der denn wenn einer mit ner 16 oder 17zoll ankommt? das is völlig von der serie weg und geht doch auch...

das einzige ist, das die räder in verbindung mit dem fahrwerk eingetragen werden. das heißt das das teilegutachten nur als basis dient. da es mit serienbereifung erstellt wird, muß der einbau in verbindung mit anderen rad/reifenkombinationen im einzelfall geprüft werden, sprich ne einzelabnahme für´s paket...

Themenstarteram 30. Mai 2014 um 21:09

ja mit einer einzelabnahme habe ich eh gerechnet, da im fahrwerksgutachten das so angegeben wird wenn man keine serienfelgen bzw bereifung hat.

Nur komisch das die das dann mit einem Fahrtest und diesem sandsackquatsch machen wollen, der hat sich nicht einmal das auto angeschaut, es waren auch überall mehrer cm platz und im Gutachten steht ja der max einfederweg drin.

Zudem konnten sie diese tests in ihrer station nicht machen und verwiesen mich woanders hin:eek:

Den hab ich gefressen auf gut Deutsch

Dann werde ich mal zum anderen tüv fahren und mit der serienbereifung aufkreuzen

Zitat:

Zudem konnten sie diese tests in ihrer station nicht machen und verwiesen mich woanders hin

Auch wenn der KÜS das kann, er darf es nicht.

DU musst zu einer TÜV-Stelle die einen Prüfer hat, der das darf. (Im Osten zur Dekra).

Zitat:

es waren auch überall mehrer cm platz und im Gutachten steht ja der max einfederweg drin.

Auch bei voller Beladung, bei vollem Lenkeinschlag, beim Verschränkungstest?

Servus

Das hatte ich dir ja geshrieben das es so kommen wird in einen anderen Thread.

Viele kennen sich nicht aus, die wollen dann ein übelstes trara veranstalten.

Mein tipp höre dich rum wer ein bekannter Tüver ist, fahre zu den und werde Glücklich.

Kann euch ein beispiel nennen

War bei dekra wollte Reifen und Fahrwerk eintragen, der Tüver hat mir 200 kg hinten reingehauen, geschaut wegen platz und weil es ihm zu hart war nicht eingetragen.

Danach glei zu mein jetztigen Tüver ohne Probleme eingetragen bekommen und sogar ohne 200 kg:D

Themenstarteram 21. Juni 2014 um 0:06

Es ist langsam echt nicht mehr witzig....

Eines vorweg ich habe endlich beim Tüv Hessen meine Bescheinigung bekommen das alles abgenommen ist und die HU ist auch bestanden.

Nach dem 3. Tüv Anlauf hat es endlich geklappt. Erst ist kein Prüfer für die Abnahme da, dann der fahrtest Mist und dann das Felgen Problem ( RH Cup)....

Nach dieser Prozedur habe ich mir original 15 Zöller le Castellet geholt und dann wieder dort hin.

Stempel und Papiere fast bekommen und 180 Euro gelöhnt ( für das eintragen der 195/50/15, des h&r Gewindefahrwerks, und halt HU kosten (ohne AU- hatte ich schon))

Die Papiere konnte ich mir am nächsten tag abholen, da am Prüftag zu wenig zeit war um diese fertig zu machen.

Tage später ab zur Zulassungsstelle und siehe da der nächste schlag in die Fresse.....ich müsste vorher in Fulda ein Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis einholen, boah hab ich mir gedacht was ist nun los?! Das sollte mir eigentlich der Tüv Prüfer mitteilen, aber hat er nicht.

So den Antrag mitgenommen, ausgefüllt und samt Tüv Unterlagen und den Rest zur Post und nach Fulda geschickt, Dauer ca. 5 Werktage.

Jetzt muss ich für wirklich nix ausser einem zurückgeschickten Zettel ca. 40 Euro blechen der nichts anderes sagt wie der Tüv?!?! Es ist ein Kontrolle ob die unterlagen stimmig sind. Wie soll man das verstehen.

Und nun warte ich auf diesen besagten Zettel um bei der Zulassungsstelle nochmal um die 50 Euro zu bezahlen (ohne Schilderkosten)

Es ist ja alles okay, bis auf den letzten Antrag, der nur Abzocke ist und die vielen unnötigen Fahrten, wenn einem sowas nicht mitgeteilt wird.

Ich sag euch den mist mach ich nicht nochmal durch

Zitat:

Wie soll man das verstehen.

Ganz einfach: Es gab zuviele Prüfer die ungeprüft oder gegen »Sondergebühr« Abnahmebescheinigungen ausgestellt haben.

Zitat:

Es ist ein Kontrolle ob die unterlagen stimmig sind.

Wenn die feststellen das es »nicht stimmig« ist, hast du ein Problem.

Deine Antwort
Ähnliche Themen