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Reifengarantie - AUDI will nichts davon wissen
Hallo zusammen, hatte nach einer Woche bei meinem neuen e-tron (Übernahme Mitte Februar diesen Jahres) einen platten Reifen. Jetzt will der Händler von mir 255 EUR für den neuen Reifen. Mein Hinweis, dass es doch eine Neureifen-Garantie (https://www.audi.de/.../...n-Reifengarantie_%20Vertragsbedingungen.pdf) gibt, wurde abschlägig beschieden mit dem Hinweis, dass diese Garantie nicht für meinen Wagen gelte und erst seit kurzem für Neubestellungen verfügbar sei. Davon ist auf der Webseite aber keine Rede... Ich will mir das nicht bieten lassen und weigere mich die Rechnung zu bezahlen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Irgendwelche Tips?
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31 Antworten
Ich kann es nicht für den e-tron sagen, aber bei einem meiner A6 haben die frisch montierten neuen Sommerreifen bei 120 km/h laut gesummt. Das Fahrzeug war zu diesem Zeitpunkt bereits 4 Monate alt und ich hatte ihn im Werk mit Winterreifen übernommen. Mein Audi Händler hat mir dann kostenlos 4 neue Reifen von einem anderen Hersteller montiert mit dem Hinweis, da die Reifen noch keine, ich meine es waren 1000km, runter hatten sonst hätte ich zumindest einen Anteil bezahlen müssen. So ganz neu ist das also noch nicht so neu. Und ein platter Reifen (Vorrausgesetzt, Du hast Dir da nicht selbst was reingefahren) würde ich nach so einer kurzen Zeit auch als Mangel sehen.
Ich kann leider nicht sagen woher der Platten kam (habe nichts bemerkt und evtl. war der Reifen auch defekt). Aber danke - Dein Fall beweist dass hier wohl einiges an Kulanz möglich ist!
Zitat:
@Whitey67 schrieb am 8. März 2022 um 12:08:21 Uhr:
Hallo zusammen, hatte nach einer Woche bei meinem neuen e-tron (Übernahme Mitte Februar diesen Jahres) einen platten Reifen. Jetzt will der Händler von mir 255 EUR für den neuen Reifen. Mein Hinweis, dass es doch eine Neureifen-Garantie (https://www.audi.de/.../...n-Reifengarantie_%20Vertragsbedingungen.pdf) gibt, wurde abschlägig beschieden mit dem Hinweis, dass diese Garantie nicht für meinen Wagen gelte und erst seit kurzem für Neubestellungen verfügbar sei. Davon ist auf der Webseite aber keine Rede... Ich will mir das nicht bieten lassen und weigere mich die Rechnung zu bezahlen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Irgendwelche Tips?
Hast Du denn Unterlagen über die Reifengarantie?
Ansonsten würde ich darauf tippen, dass der Händler eher recht hat - und wieso sollte er Dir einen platten Reifen bezahlen, wenn die Garantie für Deinen noch nicht inklusive war?
Dass ein Reifen aus der Fabrik defekt ist, ist zwar sicher möglich, aber doch eher unwahrscheinlich - ich kenne keinen solchen Fall, das waren immer Fremdkörper im Reifen.
Ich habe keine Unterlagen (wie auch?) aber auf der Seite ist nirgendwo die Rede, dass Du Unterlagen benötigst oder dass es ein bestimmtes Bestelldatum gibt. Von daher teile ich Deine Ansicht nicht.
Zitat:
@Whitey67 schrieb am 8. März 2022 um 14:00:40 Uhr:
Ich habe keine Unterlagen (wie auch?) aber auf der Seite ist nirgendwo die Rede, dass Du Unterlagen benötigst oder dass es ein bestimmtes Bestelldatum gibt. Von daher teile ich Deine Ansicht nicht.
Suchmaschine ergab:
https://www.audi.de/.../...n-Reifengarantie_%20Vertragsbedingungen.pdfwieso sollten reifen nie einen fehler haben oder ein mangel bei der herstellung? sondern es immer durch eigenverschulden oder was eingefahrenen liegen??? das ist mir jetzt auch neu....
aber: immer wieder schade wenn man sowas lesen muss wie manche autohäuser mit den kunden oder käufern umgehen im anschluss.. die einen wollen von allem nix wissen und bitten einem sofort zur kasse und die anderen fragen gar nicht lange und bestellen sofort neue und montieren diese anstandslos und sagen evtl. wenn man auf eine rechnung wartet noch "alles okay, die neuen reifen sind alle top, wir wünschen alles gute und gute sichere fahrt damit, sollte was sein, melden sie sich umgehend! auf wiedersehen" so unterschiedlich kann es zugehen.. ich würde der sache nachgehen und belege sammeln und nicht locker lassen!
Zitat:
@Whitey67 schrieb am 8. März 2022 um 14:00:40 Uhr:
Ich habe keine Unterlagen (wie auch?) aber auf der Seite ist nirgendwo die Rede, dass Du Unterlagen benötigst oder dass es ein bestimmtes Bestelldatum gibt. Von daher teile ich Deine Ansicht nicht.
Lass Dir doch von Deinem Händler was zeigen, wo das "gültig ab"-Datum zu sehen ist - sowas wird er ja haben, oder?
Zitat:
@Tigazz62 schrieb am 8. März 2022 um 14:27:44 Uhr:
wieso sollten reifen nie einen fehler haben oder ein mangel bei der herstellung? sondern es immer durch eigenverschulden oder was eingefahrenen liegen??? das ist mir jetzt auch neu....
Hat ja auch keiner behauptet...
Zitat:
@shneapfla schrieb am 8. März 2022 um 14:42:33 Uhr:
Zitat:
@Whitey67 schrieb am 8. März 2022 um 14:00:40 Uhr:
Ich habe keine Unterlagen (wie auch?) aber auf der Seite ist nirgendwo die Rede, dass Du Unterlagen benötigst oder dass es ein bestimmtes Bestelldatum gibt. Von daher teile ich Deine Ansicht nicht.
Lass Dir doch von Deinem Händler was zeigen, wo das "gültig ab"-Datum zu sehen ist - sowas wird er ja haben, oder?
Zitat:
@shneapfla schrieb am 8. März 2022 um 14:42:33 Uhr:
Zitat:
@Tigazz62 schrieb am 8. März 2022 um 14:27:44 Uhr:
wieso sollten reifen nie einen fehler haben oder ein mangel bei der herstellung? sondern es immer durch eigenverschulden oder was eingefahrenen liegen??? das ist mir jetzt auch neu....
Hat ja auch keiner behauptet...
Die Bedingungen hatte der TE ja bereits als Link gesendet. Wenn es mehr bräuchte, müsste es dort stehen.
Natürlich inkl. des "Kleingedruckten was insbes. die Ausschlüsse angeht (Werksfahrzeuge AUDI etc.)
Kann der Händler beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war? Wenn nicht, muss der Händler den Mangel kostenfrei beseitigen ( §§ 437 ff. BGB).
Und bei einer Woche kann man noch nicht von Verschleiß reden.
Übrigens hat sich die Beweislastumkehr zum 01.01.2022 von 6 Monate auf 1 Jahr verlängert.
@MRTTR sehr gut! das ist mir davor auch eingefallen und ein wichtiger hinweis!
als händler dies zu beweisen ist genauso schwer wie wenn man selbst nach der frist was beweisen müsste.. und deswegen würde ichs auf alle fälle probieren und nicht locker lassen..
Grundsätzlich muss die Reifengarantie bei Anschaffung des Audis explizit mit bestellt werden, auf diese kannst Du Dich daher nicht berufen.
Aber vielleicht geht ja wirklich was über die Gewährleistung, speziell wenn tatsächlich kein Schaden am Reifen erkennbar ist.
Zitat:
@xasgardx schrieb am 8. März 2022 um 20:39:54 Uhr:
Grundsätzlich muss die Reifengarantie bei Anschaffung des Audis explizit mit bestellt werden, auf diese kannst Du Dich daher nicht berufen.
Aber vielleicht geht ja wirklich was über die Gewährleistung, speziell wenn tatsächlich kein Schaden am Reifen erkennbar ist.
Zitat Audi: Beim Erwerb (Kauf, Finanzierung oder Leasing) eines neuen Audi erhalten Sie auf alle ab Werk am Fahrzeug montierten Audi Original Sommerreifen sowie auf zusätzliche mit dem neuen Audi erworbenen Audi Original Winterreifen als Bestandteil von Winterkompletträdern (4 Stück) die Audi Neuwagen-Reifengarantie inklusive.
(1 Einschränkungen bei Abnehmergruppen s. Endnote1 auf der Folgeseite in diesem Vertrag.)
___Zitatende
wie passt das zusammen, kannst Du das bitte erklären?
Genau - ich habe die Reifen mitbestellt. Und von einem Garantieausschluss (Bestellung vor Datum) steht im PDF nichts drin. Der Hinweis auf die Beweislastumkehr ist interessant. Ich lasse da garantiert nicht locker und bleibe dran!
Audi Neuwagen-Reifengarantie
Y4R 0,00 EUR
Ist nach meinem Verständnis eine Option, die mit dem Fahrzeug mit bestellt werden muss, auch wenn sie aktuell nix kostet.