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Reifengröße im Fahrzeugschein beim TÜV

Themenstarteram 21. Februar 2019 um 7:13

Bei mir steht bald die HU an und nun habe ich neue Felgen für den Sommer, die ich bald aufziehen wollte. Die Felgen sind 20 Zöller, im Fahrzeugschein jedoch steht was von 17 Zoll Rädern. Macht der TÜV dort Probleme? Weil erlaubt sind die Reifen/Felgen für mein Fahrzeug, steht such so im COC Dokument.

Weil sonst würde ich einfach bis nach dem TÜV mit dem Reifenwechsel warten.

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Der Tüv und auch die anderen Überwachungsorganisationen haben Zugriff auf Datenbanken wo dann auch die entsprechenden Serienbereifungen aufgelistet sind für dein Fahrzeug. Keine Panik ;-)

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Solange das im COC steht sollte es keine Probleme geben.

Im Fahrzeugschein findest du immer nur eine Reifengröße - das ist normal. Woran sich diese orientiert (kleinste mögliche Größe?) weiß ich leider nicht.

Bei mir steht z.b. 225/55 R16, aber fahre WR 225/50 R17 und SR VA 225/40 R19 und HA 255/35 R19.

Themenstarteram 21. Februar 2019 um 7:50

Den Sinn habe ich ehrlich gesagt auch noch nicht verstanden. Eventuell als Orientierung für die Halter? Aber der TÜV kann danach ja nicht gehen, die Größe in Fahrzeugschein stimmt ja fast nie mit den Reifen am Fahrzeug überein. Wäre jetzt so meine Schätzung.

Der Tüv und auch die anderen Überwachungsorganisationen haben Zugriff auf Datenbanken wo dann auch die entsprechenden Serienbereifungen aufgelistet sind für dein Fahrzeug. Keine Panik ;-)

Wenn die ET und die Breite stimmt, die Zulassung ABE dafür gibt, gibts nix zu meckern.

Themenstarteram 21. Februar 2019 um 8:52

Die ABE benötige ich aber nicht, wenn die Größe im CoC freigegeben ist für mein Modell. Oder?

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 21. Februar 2019 um 09:52:44 Uhr:

Die ABE benötige ich aber nicht, wenn die Größe im CoC freigegeben ist für mein Modell. Oder?

Kommt darauf an. Ist es eine Serienfelge, die es so fuer dein Fahrzeug ab Werk gibt? Dann nein...

Ist es eine Zubehoerfelge, dann benoetigst du entweder eine ABE oder ein Gutachten (und die Auflagen darin muessen erfuellt sein und bei einem Gutachten auch vom TUEV abgenommen werden).

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 21. Februar 2019 um 09:52:44 Uhr:

Die ABE benötige ich aber nicht, wenn die Größe im CoC freigegeben ist für mein Modell. Oder?

ABE (oder anderen Nachweis der Zulässigkeit) benötigst du wenn es sich bei der Felge nicht um eine Originalfelge deines Fahrzeugmodells handelt.

Die Freigaben im CoC betreffen nur die Größen auf Serienfelgen. Dabei gibt es keine ABE für die Felge selber da diese in der Typgenehmigung des Gesamtfahrzeuges enthalten sind.

Themenstarteram 21. Februar 2019 um 9:20

Sind Serienfelgen. :)

Super, dann steht einem Reifenwechsel ja nichts mehr im Weg. Der Winter ist ja nun wohl schon durch. Zumindest im Norden.

Danke euch!

Wenn du hast, nimms COC mit. Manche Prüfer stellen sich an... :-/

gibt es einen link, wo jeder gucken kann, welche reifen für sein auto zugelassen sind?

oder ist dieser link nur für tüv / dekra / güss / polizei usw ?

Und ansonsten würdest du einfach mit nicht eingetragenen Rädern fahren, Punkte und ein Bußgeld riskieren?

Nun scheint es ja abgedeckt zu sein, aber sollte es dieses nicht sein, was hälst du davon die Räder einfach eintragen zu lassen, sofern es notwendig gewesen wäre?

Themenstarteram 27. Februar 2019 um 15:23

@trollfahrer

Das steht immer im CoC Dokument. Ich hatte selber keins vom Händler bekommen, da ich einen gebrauchten gekauft habe. Zum Kaufzeitpunkt hatte ich davon keine Ahnung, wurde natürlich auch nicht erwähnt. Ich habe hier im Forum dann von jemandem die PDF dazu bekommen und da stehen halt alle Infos drin. Habe es mir auch ausgedruckt und in meine Unterlagen gelegt. Da stehen keine persönlichen Daten drauf, die kann man glaube ich universell nutzen. Und wenn du doch mal das original brauchst, kannst du es immer vom Händler anfordern. Aber das kostet glaube ich ein paar Euros. 50 oder sowas um den Dreh. Wenn du nur die Infos brauchst, frag mal im Forum jemanden der deine gleiche Automarke oder Modell fährt, der kann dir die exakten Größen dann nennen.

@Schubbie

Kann man sicher machen, aber wozu? Das ist ja nicht wirklich erforderlich. Und ich habe Sommer und Winterreifen, jeweils verschiedene Größen. Und irgendwann werde ich wieder andere haben. Ich kann ja nicht alle 6 Monate was neu eintragen lassen, das macht doch keiner. :D

@Nuwandax

herzlichen Dank

Zitat:

@Schubbie schrieb am 27. Februar 2019 um 13:31:00 Uhr:

Nun scheint es ja abgedeckt zu sein, aber sollte es dieses nicht sein, was hälst du davon die Räder einfach eintragen zu lassen, sofern es notwendig gewesen wäre?

weil es nicht geht? Eingetragen werden nur Reifengrößen, die nicht von der Betriebserlaubnis (CoC) erfasst sind. Ist auch kein Problem, denn die Beweispflicht, dass eine bestimmte Reifengröße nicht zulässig ist, liegt bei der Polizei bzw. Bußgeldstelle und die können im Zweifel die Betriebserlaubnis abfragen.

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