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Reifengröße im neuen Fahrzeugschein

Audi A3 8P

Hi,
hab mir gerade beim Freundlichen meine Unterlagen für die Abholung morgen in IN abgeholt. Beim Blick in den Fahrzeugschein stehen hier nur die 205er Reifen drin. Ich habe aber den S-Line mit 225er. Wird das gar nicht mehr eingetragen??? Beim bisherigen alten Schein meines A3 standen die 205er und die 225er drin.
Kann mir das einer erklären?
Gruß Ratze

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20 Antworten

Hallo!
In der neuen EU-Zulassungsbescheinigung ist nur noch eine Reifengrösse eingetragen, und zwar die kleinste zulässige. Alle anderen Felgen/Reifen stehen entweder in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung/CoC-Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift von Audi Ingolstadt oder werden durch ABE legimitiert. Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung/CoC-Bescheinigung müsste normal bei allen Neufahrzeugen mit ausgehändigt werden.

Gruß
Raoul

Danke für die schnelle Info. Bekomme ich diese Bescheinigung morgen In IN mit?
Gruß Ratze

Zitat:

Original geschrieben von ratze


Danke für die schnelle Info. Bekomme ich diese Bescheinigung morgen In IN mit?
Gruß Ratze

die EWG Übereinstimmungserklärung liegt der Zulassungsbescheinung Teil II bei!

Gruß

Aber was ist denn bei einer Kontrolle? Muss man da nicht EG-Typengenehmigung bei sich führen? Von wem bekomme ich die ? Oder stehen bei den anderen von Euch die 225er drin und bei mir ist was falsch gelaufen?
Gruß
Carsten

Nein, das steht nicht mehr drin, wurde dir doch schon gesagt! ;)
Bei dir ist also nichts falsch gelaufen!
Wenn es die Polizei wirklich wissen will, dann müssen sie in einen großen (elektronischen) Katalog schauen.
Ich finde die Änderung auch ... aber so ist das nun mal...
Angleichung in der EU halt...

Ich habe die Übereinstimmungserklärung von meinem :) kurz vor der Neuwagenabholung mit der Zulassungsbescheinigung Teil II bekommen.
Die Frau bei der Zulassungsstelle sagte mir, dass es besser wäre diese dann immer mitzuführen, aber eine Pflicht konnte ich da nicht raushören.
Auf jedenfall sind diese Übereinstimmungserklärungen beim KBA in Flensburg in einer Datei erfasst.
Wenn die Polizei es also wissen will, glauben Sie Dir entweder, dass Deine evtl. mitgeführte Ü-Erklärung stimmt (einfaches Blatt Papier ohne irgendwelche Fälschungsmerkmale oder originale Unterschriften!!!), oder Sie müssen sich an die Zulassungsstelle oder das KBA wenden um dort in der Datei nachzuforschen.

Zitat:

Original geschrieben von Sash3K


Ich habe die Übereinstimmungserklärung von meinem :) kurz vor der Neuwagenabholung mit der Zulassungsbescheinigung Teil II bekommen.
Die Frau bei der Zulassungsstelle sagte mir, dass es besser wäre diese dann immer mitzuführen, aber eine Pflicht konnte ich da nicht raushören.

´Meines wissens nach MUSS diese Erklärung mitgeführt werden!

(Aber ohne Gewähr)

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von stef4n


´Meines wissens nach MUSS diese Erklärung mitgeführt werden!
(Aber ohne Gewähr)
Gruß

Ich habe die garnicht bekommen...hmm, sollte ich mal bei meiner Firma nachfragen...

Dringende Frage, wer kann man mir sagen ob ich die original Felgen die ab Werk montiert sind auf dem S3 auf meinem 8P 2.0 FSI fahren kann?
Die Bremse ist anders. Die ET ist ne andere?
Ich habe ja im Sommer Rial Felgen bisher montiert gehabt ET 45 18".
Die Audi Felgen haben ET 56 18".
Was muss ich da beachten?
Kann ich die montieren?
Oder bin ich gezwungen an eine Einzelabnahme?
Den Gutachten von Audi gibts ja keins !!!
Grüße Alex

Schau mal deine EWG Übereinstimmungserklärung an! Da steht alles drin... auch die Maße der S3 Felge, also darfst sie auch fahren!
S3 Felge:
Aluminium-Gussräder 7,5 J x 18 im S Design
Reifen 225/40 R 18
Gruß Stefan

Danke Stefan, das ist auch lieb gemeint. Nur ich habe diese EWG nicht. Frage mich deshalb nur wieso wenn sie andere haben? Wo bekomme ich diese EWG COC Bescheinigung denn? Danke

Zitat:

Original geschrieben von stef4n


Schau mal deine EWG Übereinstimmungserklärung an! Da steht alles drin... auch die Maße der S3 Felge, also darfst sie auch fahren!
 
S3 Felge:
 
Aluminium-Gussräder 7,5 J x 18 im S Design
 
Reifen 225/40 R 18
 
Gruß Stefan

Also kurze Info zur EWG-Übereinstimmungsbescheinigung/CoC:
 
- wie richtig erwähnt ist diese seit ca. 2005 Bestandteil der Zulassungsbescheinigung Teil II
- wird benötigt, wenn man vor hat das Auto ins Ausland zu verkaufen, da mit den dt. Dokumenten dort niemand was anfangen kann
- sie gilt als amtliches Fahrzeugdokument für das europäische Ausland und ist somit der Fahrzeug-Brief für die EU
 
Und genau aus diesem Grund würde ich die EWG/CoC "NIEMALS" mitführen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II lasse ich ja auch nicht im Auto. Sollte das Fahrzeug finanziert worden sein, dann kommt die EWG/CoC mit der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Bank.
 
Gruß, tatsu.

Wie schon hier geschrieben, hättest Du die eigentlich mit der Zulassungsbescheinigung bekommen sollen!!
Nachträglich holen kannst Du sie Dir natürlich beim Audi Dealer, kostet aber anscheinend immer ein gewisses Entgelt, wieso auch immer!
Mach den Laden mal 'rund' wurde definitiv vergessen!
Gruß
Stefan

Zitat:

Original geschrieben von tatsu


Und genau aus diesem Grund würde ich die EWG/CoC "NIEMALS" mitführen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II lasse ich ja auch nicht im Auto. Sollte das Fahrzeug finanziert worden sein, dann kommt die EWG/CoC mit der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Bank.

nichts für ungut tatsu, aber die EWG muss mitgeführt werden, da du sonst den netten Grünen nicht erklären kannst wieso du größere Reifen drauf hast als in der ZL I aufgeführt!

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