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Reifengröße im neuen KFZ Schein

Themenstarteram 10. Februar 2008 um 17:41

Hallo,

habe mal eine Frage bezüglich der Reifengrößen im neuen Kfz Schein.

Ich habe mir vor knapp 2 Jahren meinen Vento gekauft. Habe da auch den neuen KFZ Schein bekommen. Heißt ja glaub ich Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Auf meinem Auto sind als Sommerreifen 195er Reifen, die neben den 185ern auch eingetragen waren, da die beiden die Standardbereifung für dieses Fahrzeug ist. Im neuen Schein stehen jetzt aber nur noch die 185er drin. Da ich bedenken wegen einer Verkehrskontrolle hatte, habe ich eine Kopie von dem alten Schein gemacht und diese beglaubigen lassen, damit ich bei einer Kontrolle quasi auf der sicheren Seite bin und mir die Rennleitung da keinen reinwürgen kann.

Diese Kopie kam auch zum Einsatz bei einer Kontrolle, die Rennleitung war da auch irgendwie noch nicht so im Bilde, wegen dem neuen schein, weil da halt nur die 185er eingetragen waren.

Jetzt frage ich mich mittlerweile, wie sieht denn das nun aus ? Warum werden die 195er bei mir nicht mehr eingetragen ? Gibts da irgendeine Regelung, welche Größe man kleiner oder größer drauf haben darf? meine ersten Winterreifen waren 175er, die im alten auch noch eingetragen waren, aber im neuen natürlich nicht...

Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, damit ich mal darüber Bescheid weiß.

Beste Antwort im Thema

So ein Aufriss, um an ein Neufahrzeug altes Gemüse zu schrauben...? ^^

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Von der Zulassung, welche Reifengrössen du fahren darfst, ändert sich mit dem neuen Papier schon mal gar nicht! Es bleibt alles beim wie in deinem alten Kfz-Schein auch, nur des eben im neuen einfach nicht drinsteht. Die 195er Größe ist also weiterhin ganz normal gültig! Wie das Dokument heisst, in dem das auch drinsteht, weiss ich aber nicht mehr.

Wer aber einen neuen Schein hat und wissen möchte, was in einem alten Schein dringestanden wäre, der sollte mal zu ATU gehen, die haben dort ein gutes Programm in welchem man nur die Schlüsselnummer eingeben muss...dann sieht man genau 1:1, was in einem alten Schein dringestanden wäre mit all seinem Reifenangaben natürlich dazu.

am 10. Februar 2008 um 18:11

Es ist (leider) in den neuen Papieren nur die kleinste gültige Reifengröße eingetragen.

Die jeweils für das Auto zugelassenen Reifen- und Felgengrößen sind beim KBA hinterlegt, das können die an irgendeiner der neuen Nummern feststellen.

Wenn Du eine für Dein Auto zugelassene serienmäßige Größe fährst, brauchst Du keinerlei Bescheinigung darüber, das kann die Pol. anhand der Nummern kontrollieren (wüßte auch gern, wie die das hinkriegen). Bei anderen eintragungspflichtigen Größen muß man natürlich, wie auch früher, die Herstellerbescheinigung mitführen.

mfg. Matt

am 11. Februar 2008 um 6:20

Seit einiger Zeit hat jedes Fahrzeug oder fast jedes eine

"EG-Übereinstimmungsbescheinigung"

auch wenn wirs in Zusammengang mit dem alten Brief nicht so recht mitbekommen haben.

Dort stehen jedenfalls alle Fahrzeugdaten, eigentlich wie im Schein oder im Brief inkl. aller vom Werk ab zugelassenen Bauteile, also auch die Felgen drin. Bei mir sinds ungefähr 10 Rad/Reifenkombinationen, die dort eingetragen sind. Diese Kombinationen darf ich fahren ohne Eintragung, wenn es die "werksseitig" montierten Felgen sind. Es handelt sich hierbei um die im für meinen 325er im Katalog bei BMW erhältlichen Felgen (eigentlich von BBS). Der Satz "wenn werksseitig montiert" bedeutet ja nichts anderes, wie "wenn es die Felgen sind, die du auch ab Werk original von BMW kriegst..."

Jeder Hersteller (zumindest in der EU) muss diese Bescheinigung für das jeweilige Fahrzeug erstellen. Aufgrund dieser Bescheinigung wird dann vom KBA der Brief, bzw. die Zulassungbescheinigung Teil II gefertigt. Auf der BEscheinigung steht quasi nur, dass es in den EU-Ländern zugelassen ist und zur Zulassung unter den dort genannten Bedingungen anerkannt werden muss. Wie gesagt handelt es sich quasi um ein Abbild des Briefs nur ohne Halterdaten. Bzw. der Brief ist das Abbild dieser Bescheinigung.

Diese Sache macht das Zulassen in den EU-Staaten gerade für Händler einfacher, hat das nationale Recht aber ein bisschen durcheinander gebracht finde ich.

Kauft man ein Fahrzeug bekommt man die EG-Übereinstimmungsbescheinigung i.d.R. vom Händler mit und kann sie bei Kontrollen vorzeigen (ne Kopie). Wenn man keine hat, muss der Polizist auf der Zulassungsbescheingung Teil I oder II in der Zeile (17) "Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE" die Nummer abschreiben (bei mir e6*93/81*0028*00) und über das KBA oder ggf. den TÜV oder wies hier genannt war, sogar über den ATU die eingetragenen Daten, hier die ab Werk erlaubten Reifengrößen erfragen.

Neu eingetragene Felden oder sonst was werden ab jetzt oft nicht mehr eingetragen, sondern man muss die Bescheinigung vom TüV mitführen, dass reicht (wie vorher auch schon).

Erklärt es bitte dem "unwissenden" Polizisten. Die meisten haben noch keine Ahnung mit dieser Verfahrensweise, weil es einem echt keine Sau sagt.

Hat man diese EG-Bescheinigung nicht, weil man ein altes Fahrzeug hat und in der Zeile 17 nichts steht, gibt es vielleicht aufgrund des Alters auch keine und man muss den entwerteten Brief oder eine Kopie mitführen, weil da ja die eingetragenen Daten noch drauf stehen. Hat man auch den Brief nicht mehr, weil man ihn weggeschmissen hat, sollte man sich ans KBA wenden. Dort sind die Daten des alten Briefes noch gespeichert.

Beim KBA oder beim Händler kann man übrigens auch die EG-Bescheinigung einfordern, wenn in Zeile 17 was steht. Nach dem Kauf neu eingetragene Teile stehen in der EG-BEscheinigung aber logischerweise nicht drin, also vorsicht. Wenn der Vorbesitzer die Felgen ggf. vom TüV abnehmen lassen hat, die Bescheinigung über die Abnahme aber verloren gegangen ist, steht man blöd da, wenn das ganze nicht in den alten Brief eingetragen wurde. Die Abnahmebescheinigung kann man aber auch ca. 2 Jahre nachfordern bei dem TüV wo man war.

Der Polizist muss zwar nachweisen, dass die Kombination nicht eingetragen ist, also könnte man ja davon ausgehen, dass er bei einer Kontrolle in der Pflicht ist, aber man erspart sich sehr viel Mühe und Zeit, wenn man entweder den alten entwerteten Brief, Schein (Kopie) oder die EG-Bescheinigung dabei hat (notfalls auch ne Kopie). Geht einfach schneller.

Hätte die Polizei ein Programm wie der TüV, wo man die Nummern abfragen kann, wär das kein Problem und würde viele Mühe ersparen. Vielleicht kommt das ja noch irgendwann.

hab bei ner vorübergehenden stillegung meines wagens den entwerteten fahrzeugschein mitbekommen & führte den auch später im fahrzeug mit !

das vorlegen 2er amtlicher papiere hat bei ner verkehrskontrolle in nem anderen bundesland für mehr aufruhr gesorgt,als die räder :eek:

wird aber bei uns auch nicht mehr so gehandhabt !

Themenstarteram 12. Februar 2008 um 11:19

Gut, dann weiß ich Bescheid.

Damals waren die Polizisten auch aufgeklärter mit der Kopie, weil da der neue Schein ja noch ziemlich frisch war, aber jetzt düften die Pozilisten ja Bescheid wissen, die meisten davon sind ja auch nur Menschen !

Hi,

die EU-Bescheinigung heisst bei Neuwagen COC (Certificate of conformity).

Hier sind die zulässigen Reifengrössen angegeben.

Ansonsten mal im Internet beim Fahrzeughersteller gucken, viele haben auch

eine Liste hinterlegt. Geht auch bei den Felgenherstellern !!

Hier gibt es dann eine Freigabe vom TÜV o.ä. im pdf-Format.

Einfach Ausdrucken und ins Auto legen ...

Mit Interesse habe ich gerade die Beiträge gelesen, da ich vor dem selben Problem stand.

Das die deutsche Polizei die Daten beim KBA abfragen kann, ist gut und schön.

Wie erkläre ich aber einem polnischen Polizisten oder einem Polizisten im Nicht - EU - ausland, dass ich eine andere Reifengröße als die welche in der Zulassung steht fahren darf?

In dem man sich eine Kopie der CoC ins Bordbuch legt.

Im März als ich mein neuen Wagen angemeldet habe und meinen alten Wagen auf Namen meiner Frau ummeldete wunderte ich mich auch, dass hier nur noch die kleinste Reifengröße enthalten war. Ich fragte hier bei der Zulassungsstelle auch wieso und wie dass bei einer Kontrolle wäre und bekam die gleiche Antwort wie hier auch.

Von meinem neuen Auto habe ich eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bekommen, wo auch alles drin steht. Davon habe ich auch immer eine Kopie mit dabei, da eine neue Ausstellung laut Aussage meines Händlers an die 75 Euro kosten soll.

Zitat:

Original geschrieben von matt13

Es ist (leider) in den neuen Papieren nur die kleinste gültige Reifengröße eingetragen.

Ja, das lese ich öfter. Mein Fiat hat ab Werk 16 Zoll 195er Räder drauf, im Schein stehen aber nur die optionalen 17 Zoll 205er Räder drin, die ich nicht habe. O.o

Zitat:

Original geschrieben von -.-

Zitat:

Original geschrieben von matt13

Es ist (leider) in den neuen Papieren nur die kleinste gültige Reifengröße eingetragen.

Ja, das lese ich öfter. Mein Fiat hat ab Werk 16 Zoll 195er Räder drauf, im Schein stehen aber nur die optionalen 17 Zoll 205er Räder drin, die ich nicht habe. O.o

Dafür hast du ein Jahr im Schein gesucht? ;)

In meinem Fahrzeugschein ist die mittlere Reifengröße eingetragen, die ich zufällig auch als SR und WR fahre. Weiter untem im Freitext steht dann noch Früher Alternativbereifung und dazu die beiden anderen Reifengrößen.

Ja, da hat die Vereinfachung der EU wieder ganze Arbeit geleistet...

Wo finde ich eine Vergleichsliste für ältere Felgen?

Ich kann Alu Felgen von einem Golf 4 bekommen. Laut Daten passen die auch auf einen VW Arteon.

Leider finde ich nirgends die Traglast der Felgen.

Die zwei Autos sind ja auch völlig unterschiedlichiche Klassen.

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