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Reifengröße kleiner als im Schein eingetragen?

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 11. November 2009 um 15:15

Hallo,

darf man eigentlich Reifen draufmachen, die kleiner als im Schein aufgeführt sind? Ich glaube ich kenne die Antwort schon, aber trotzdem frag ich lieber mal in die Runde :)

Also im Schein steht: 175/70 R13

Daheim hätte ich noch 4 gute 145/70 R13 Reifen vom 1er Golf. Die Felgenbreite mit 5,5J ist die gleiche, und die ET müsste sogar auch gleich sein.

gruß

Beste Antwort im Thema
am 11. November 2009 um 15:40

nein- weder technisch optimal, auch nicht erlaubt---

1. ist die felge für den reifen zu breit-

2. hat der reifen nicht die richtige tragfähigkeit für das auto-

3. stimmt der tacho nicht mehr, andere umlauflänge-

4. schlechtere fahreigenschaften, bes. in kurven-

5.ist der gummi eh schon zu alt-

6.betriebserlaubnis erlischt-kein versicherungsschutz--

7.

----------------kurti

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am 11. November 2009 um 15:18

wenn du fragst ob das rechtens ist nein kanst 3 Punkte proreifen bekommen wenn der gute Beamte schlecht drauf ist, das musst du eintragen lassen

Zitat:

Original geschrieben von masteryoda

 

Daheim hätte ich noch 4 gute 145/70 R13 Reifen vom 1er Golf. Die Felgenbreite mit 5,5J ist die gleiche, und die ET müsste sogar auch gleich sein.

gruß

145/70-13 ist vom Polo oder so, aber nicht vom 1er Golf...

am 11. November 2009 um 15:40

nein- weder technisch optimal, auch nicht erlaubt---

1. ist die felge für den reifen zu breit-

2. hat der reifen nicht die richtige tragfähigkeit für das auto-

3. stimmt der tacho nicht mehr, andere umlauflänge-

4. schlechtere fahreigenschaften, bes. in kurven-

5.ist der gummi eh schon zu alt-

6.betriebserlaubnis erlischt-kein versicherungsschutz--

7.

----------------kurti

Der Gummi ist Deine spezielle Verbindung zur Straße, wenn die nicht stimmt, ist abflug angesagt. Die Leute die 175...in Deinen Schein geschrieben haben, werden sich etwas dabei gedacht haben.

Auf Grund der Anforderungen und Verantwortung des Reifen, kann ich auch keine Leute verstehen, die schlechte, alte, runderneuert, zerfetzte oder einfach falsche Reifen auf ihrem Fahrzeug nutzen. wenn die Karre dann abfliegt, wird gejammert. vorher nur ignoriert.

Alter oder neuer Schein , bei letzteren kann es gut sein das da was nicht mit übernommen wurde ,hängt aber auch von dem BJ ab.

Original Größen die bei mir im alten Brief stehen (aber nicht im neuen KFZ Schein) :

155R13 78Q ( M+S)

175/70R13 82H

185/60R14 82H

185/55R15 82H

Wichtig ist auch der Traglastindex und der Geschwindigkeitsindex.

GGF: Bei VW mal wegen der freigebenen Reifengrößen anfragen, ansonsten eintragen.

Themenstarteram 11. November 2009 um 18:19

Danke für die Antworten....dann hol ich mir lieber Reifen in der richtigen Größe bevors da Streß gibt..

Zitat:

Original geschrieben von Nemesis-007

wenn du fragst ob das rechtens ist nein kanst 3 Punkte proreifen bekommen wenn der gute Beamte schlecht drauf ist, das musst du eintragen lassen

3 punkte PRO reifen???????????

so ein schwachsinn!!!!!!!!!!!!!!!

:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

am 12. November 2009 um 2:29

3 Punkte gibts zumindestens pro reifen wenn er abgefahren ist!

die betriebserlaubniss erlöscht aufjedenfall und minimum 3 Punkte bekomst du dafür!

auch wen der @Edition82 alles für schwachsinn hält!;)

am 12. November 2009 um 5:35

in der Freigabe (Anhang) von VW steht nichts von 145ern,

 

ganz davon abgesehen: wie sehen diese `Storchenbeinchen` aus ... :rolleyes: tz tz,

die fliegen doch in kleinen Kurven von der Felge ...

Zitat:

Original geschrieben von Nemesis-007

3 Punkte gibts zumindestens pro reifen wenn er abgefahren ist!

sorry, aber das ist wirklich schwachsinn. es gibt in deutschland keine addition von "gleichen" vergehen! ob also nur ein reifen glatt ist oder alle 4 macht rein gar keinen unterschied.

Strich drunter:

145 war beim Golf nie eingetragen.

Die Addition von Punkten (4x3) gibt es in Deutschalnd nicht. Mitlerweile gibt es ein: Du warst zu schnell und nicht angeschnallt, das ja, aber nicht 4x abgefahrene Reifen und dann 4x Punkte dafür.

Ruhe halten, bin gerade empfindlich!

Zitat:

Original geschrieben von Nemesis-007

3 Punkte gibts zumindestens pro reifen wenn er abgefahren ist!

die betriebserlaubniss erlöscht aufjedenfall und minimum 3 Punkte bekomst du dafür!

auch wen der @Edition82 alles für schwachsinn hält!;)

na was denn nun?? bei 4 abgefahrenen reifen?? 3 punkte oder 12??? (allein bei der zahl muss dir doch auch mal auffallen, dass das bullshit sein muss!)

 

es ist unglaublich, was du hier für einen blödsinn erzählst und ihn dann auch noch verteidigst!:mad::mad::mad:

mach dich doch wenigstens mal schlau, bevor du dein unwissen verbreitest!

am 12. November 2009 um 14:52

Zitat:

Original geschrieben von Edition82

Zitat:

Original geschrieben von Nemesis-007

3 Punkte gibts zumindestens pro reifen wenn er abgefahren ist!

die betriebserlaubniss erlöscht aufjedenfall und minimum 3 Punkte bekomst du dafür!

auch wen der @Edition82 alles für schwachsinn hält!;)

na was denn nun?? bei 4 abgefahrenen reifen?? 3 punkte oder 12??? (allein bei der zahl muss dir doch auch mal auffallen, dass das bullshit sein muss!)

 

es ist unglaublich, was du hier für einen blödsinn erzählst und ihn dann auch noch verteidigst!:mad::mad::mad:

mach dich doch wenigstens mal schlau, bevor du dein unwissen verbreitest!

Danke für deinen Hinweis ;)

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