1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B3 & B4
  7. Reifengröße

Reifengröße

VW
Themenstarteram 13. September 2011 um 9:40

ich hätte da mal eine frage bezüglich der Reifengröße

habe einen passat 35i variant Bj:1993

im Aktuellen Fz.Schein steht drin 185 55 14 darf ich fahren .... keine anderen reifen sind dort mehr eingetragen

jetzt habe ich drei Briefe in der hand wobei nur einer Gültig ist und die anderen beiden Entwertet sind und im aller ersten Brief stehen andere Reifen Grössen drin und zwar : 185 65 14 85T

195 60 14 85 T

195 55 15 84T

205 50 15 85T

darf ich die jetzt fahren oder nicht ? weil die stehen im ersten Brief mit drin aber der ist entwertet weil der schon voll war und wie gesagt im aktuellen KFZ schein stehen nur 185 55 14 drin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wester

das stimmt so nicht Aix...

 

bei der Einzelabnahme muss je nach dem was man eintragen lassen möchte eine Prüfung unterzogen werden. Also Anschlagtest und und und. Hat Jemand so was schon eingetragen, spart man sich den Zeitaufwand und kann dann sehr viel günstiger bei wegkommen. Voraussetzung ist das sich der Sachverständiger die Einzelabnahme besorgt und es zu Grunde legt.

So habe ich schon gerade bei meinen Exip Felgen über 150 Euro gespart, da der Zeitaufwand für die Prüfung der Freigängigkeit weit aus geringer war als ohne Vergleichsgutachten.

Fachlich korrekt und  richtig  bin mir dessen bewusst   sind  nicht die  ersten Abnahmen  die ich gemacht habe   die  auch ein bissel grenzwertiger  waren   da gebe ich dir  gerne  recht

 

das sehe ich im prinzip  auch so   nur ist  das kein garant dafür  das mann es  es  denn eingetragen bekommt  ebenso wenig das der tüver  auf eigene vorgeschriebene  Überprüfungen

verzichtet  gerad  weil es  genug Gefälligkeit Fakeabnahmen gibt .

 

habe  geschrieben das  es   den Tüver    es leichter  machen kann = schmackhaft machen   und  das  sie in der datenbank nachschauen   was es  zu den Betrefonene Baugruppen  schon gibt  ist ja jetzt nix neues

 

Freigängigkeit und  anschalgs tes  muss  aber  perse  gemact werden  selbst  wenn mann  die selbe Bereifung  des  selben  Herstellers  nimmt  .  selbst bei identischen dimensionen  haben  die  nicht unbedingt  identische geometrische  abmasse  in laufflächen breite  flanken winkel

 

bei identischen setup  nebst  federn dämpfern  etc  und identischer  karosserie  Bearbeitung

 

nur  die  aussage : andere Reifen eingetragen... aber dann nur nach Einzelabnahme, wenn du nicht jemanden kennst der diese Kombi schon eingetragen bekommen . würde  bedeuten   ja  wenn mann jemandden kennt  dann auch ohne  einzelabnahme  .darum gings

 

ist aber auch uninteressant  ich habe  mich jetzt versichert  , ich bei matze nicht mehr  lese  was er screibt  durch ignore    dann gibt es da  auch keine Reibereien und ich muss  mir das auch nicht durchlesen . Wissenzuwachs oder Verlust  erwarte  ich da eh nicht

 

zu dem Halbwissen   kann ich bei der  Person nur lachen

 

 

aber   für den TE  kommt nach eigener Aussage  eh keine  Einzelabnahme  in Betracht und die  reifendimensionen hat er aus der VW freigabe    ist doch alles  super

 

 

 

 

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten

Das war bei mir auch der fall, dann hab ich mit nem sachverständigen der Gtü gesprochen. Da ja die Fahrgestellnummer im entwerteten Fzg.schein steht, den immer dabei haben. Das würde reichen.

So hatte ich auch nie ärger mit der Rennleitung in GRÜN !! ;);)

Wenn bei Dir 185/55R14 drin stehen, ist das mit Sicherheit nur nen Tippfehler. ;)

 

Da sind sicher 185/65R14 gemeint, und ansonsten Suchfunktion benutzen, wie oft sollen wir das hier denn noch durchkauen, und in den FAQ´s stehts ja auch noch drin.

Themenstarteram 13. September 2011 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von the-padman

Wenn bei Dir 185/55R14 drin stehen, ist das mit Sicherheit nur nen Tippfehler. ;)

Da sind sicher 185/65R14 gemeint, und ansonsten Suchfunktion benutzen, wie oft sollen wir das hier denn noch durchkauen, und in den FAQ´s stehts ja auch noch drin.

Ne nicht tippfehler .... weil die reifen habe ich nämlich zur zeit drauf

Dann würde ich die mal ganz schnell runterschmeißen, die haben nichtmal ansatzweise die nötige Traglast, und zulässig sind sie auch nicht!

am 17. März 2012 um 8:51

Bitte nich Hauen :), habe aber auch noch mal ne Frage zu den Reifen, die Liste in der FAQ hab ich mir schon angesehen.

Müssen es ausdrücklich die dort genannten sein, oder darf z.b. der Lastindex oder Geschwindigkeitsindex größer sein als der angegebene? Sollte ja eigentlich nicht schaden?

Und in der PDF steht oben - dass womöglich schon andere Reifen-Felgen-Kombinationen zugelassen sein könnten - ist das vielleicht der Fall?

Fahre momentan mit 205ern Borbet und ner ABE, scheint mir die bescheidenste Größe was gute und günstige Reifen zu finden angeht...

am 17. März 2012 um 9:08

Ja, höher darfs in der Hinsicht immer sein. ;)

 

Normal sind nur die Größen, die in den FAQ´s angegeben sind, freigegeben. Alle anderen Größen müssen extra begutachtet und eingetragen werden.

Der Last- bzw. Geschwindigkeitsindex ist die Mindestanforderung, höher geht immer.

 

Je nach dem was du am Fahrwerk oder der Karosse änderst, bekommst du auch andere Reifen eingetragen... aber dann nur nach Einzelabnahme, wenn du nicht jemanden kennst der diese Kombi schon eingetragen bekommen hat.

 

Mach läßt sich viel.

 

Gruß

Matze

am 17. März 2012 um 9:21

Alles klar - Einzelabnahme kommt für mich eher nicht in Frage... Wollte es nur genau wissen, da es in der Bucht ja viele gute Angebote gibt, leider aber sehr wenige die 100% passen :(

Zitat:

Original geschrieben von VR6-Matze

 

 

andere Reifen eingetragen... aber dann nur nach Einzelabnahme, wenn du nicht jemanden kennst der diese Kombi schon eingetragen bekommen hat.

 

Mach läßt sich viel.

 

Gruß

Matze

wat interessiert  ob das einer schon eingetragen hat   und vor  allen Dingen  nur  eingetragen wenn ein anderer das schon hat  :confused::confused: 

 

einzelabname  ist einzelabnahme  ende 

 

maximal könnte es vieleicht hilfreich sein, das dem Prüfer schmackhaft zu machen.

 

maximal könnte es vieleicht hilfreich,  dem Prüfer schmackhaft zu machen

Im endeffekt handelt er nach gewissen Vorscriften gewürzt mit technischen Sachverstand wenn mann Glück hat ist es nicht pure  Willkür

 

da  kannst du noch so viele kennen , die das schon eingetragen haben  und  auch wenn es keiner  eingetragen hat ist das kein KO  argument .  Einer muss immer der erste sein :D:D

 

mal nett ausgedrückt das ist einfach nicht wirklich richtig . Matze wo hast du denn das Märchen her ??

 

 

 

 

das stimmt so nicht Aix...

bei der Einzelabnahme muss je nach dem was man eintragen lassen möchte eine Prüfung unterzogen werden. Also Anschlagtest und und und. Hat Jemand so was schon eingetragen, spart man sich den Zeitaufwand und kann dann sehr viel günstiger bei wegkommen. Voraussetzung ist das sich der Sachverständiger die Einzelabnahme besorgt und es zu Grunde legt.

So habe ich schon gerade bei meinen Exip Felgen über 150 Euro gespart, da der Zeitaufwand für die Prüfung der Freigängigkeit weit aus geringer war als ohne Vergleichsgutachten.

Aixcessive,

 

ich weis ja nicht wo du dein Halbwissen, deine Meinungen oder möchte-gern Erkenntnisse her hast, aber Wester hat dir ja beschrieben warum sowas von Vorteil ist.

Außerdem könntest du langsam auch mal damit aufhören zu versuchen jeden meiner Beiträge negativ zu kommentieren, zu versuchen ihn zu zerpflücken oder dumme Sprüche dazu zu schreiben. Wenn du Langeweile hast, dann such dir ein anderes Hobby, denn es ist nur noch lächerlich und nervig.

 

Matze

Endlich hat es mal einer gesagt.............................DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Wester

das stimmt so nicht Aix...

 

bei der Einzelabnahme muss je nach dem was man eintragen lassen möchte eine Prüfung unterzogen werden. Also Anschlagtest und und und. Hat Jemand so was schon eingetragen, spart man sich den Zeitaufwand und kann dann sehr viel günstiger bei wegkommen. Voraussetzung ist das sich der Sachverständiger die Einzelabnahme besorgt und es zu Grunde legt.

So habe ich schon gerade bei meinen Exip Felgen über 150 Euro gespart, da der Zeitaufwand für die Prüfung der Freigängigkeit weit aus geringer war als ohne Vergleichsgutachten.

Fachlich korrekt und  richtig  bin mir dessen bewusst   sind  nicht die  ersten Abnahmen  die ich gemacht habe   die  auch ein bissel grenzwertiger  waren   da gebe ich dir  gerne  recht

 

das sehe ich im prinzip  auch so   nur ist  das kein garant dafür  das mann es  es  denn eingetragen bekommt  ebenso wenig das der tüver  auf eigene vorgeschriebene  Überprüfungen

verzichtet  gerad  weil es  genug Gefälligkeit Fakeabnahmen gibt .

 

habe  geschrieben das  es   den Tüver    es leichter  machen kann = schmackhaft machen   und  das  sie in der datenbank nachschauen   was es  zu den Betrefonene Baugruppen  schon gibt  ist ja jetzt nix neues

 

Freigängigkeit und  anschalgs tes  muss  aber  perse  gemact werden  selbst  wenn mann  die selbe Bereifung  des  selben  Herstellers  nimmt  .  selbst bei identischen dimensionen  haben  die  nicht unbedingt  identische geometrische  abmasse  in laufflächen breite  flanken winkel

 

bei identischen setup  nebst  federn dämpfern  etc  und identischer  karosserie  Bearbeitung

 

nur  die  aussage : andere Reifen eingetragen... aber dann nur nach Einzelabnahme, wenn du nicht jemanden kennst der diese Kombi schon eingetragen bekommen . würde  bedeuten   ja  wenn mann jemandden kennt  dann auch ohne  einzelabnahme  .darum gings

 

ist aber auch uninteressant  ich habe  mich jetzt versichert  , ich bei matze nicht mehr  lese  was er screibt  durch ignore    dann gibt es da  auch keine Reibereien und ich muss  mir das auch nicht durchlesen . Wissenzuwachs oder Verlust  erwarte  ich da eh nicht

 

zu dem Halbwissen   kann ich bei der  Person nur lachen

 

 

aber   für den TE  kommt nach eigener Aussage  eh keine  Einzelabnahme  in Betracht und die  reifendimensionen hat er aus der VW freigabe    ist doch alles  super

 

 

 

 

So muss doch noch mal nachfragen :)

Hab ein Angebot für nen Satz Kompletträder mit Alutec "Tornado" Felgen.

Allerdings sind das 205 / 50 / R15 89V und 6,5J x 15 HZ ET 37.

Auf der Alutec Seite hab ich dieses Gutachten gefunden.

Ist dieses Gutachten ausreichend oder muss ich speziell mit meinem Auto noch mal vorfahren?

Die Eintragung vom 35i sollte auf meinen zutreffen oder?

Vielen Dank für die Hilfe :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen