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Reifengröße Zoll in metrisch legal?

Honda Motorrad CB Four
Themenstarteram 1. Oktober 2024 um 7:40

Hallo,

 

Ich habe dazu leider kein Thema gefunden (oder war zu blöd).

 

Bei meiner CB 500 Four BJ 76 sind derzeit noch 3.25-19 VR und 4.00-18 HR montiert. In meinem Fahrzeugschein sind diese Werte eingetragen.

 

Darf ich also keine metrischen Reifen montieren?

Zb für den 4.00 dann einen 110/90? (Oder eine andere Größe?)

 

Danke im Voraus

Asset.HEIC.jpg
12 Antworten

Freigabe vom Fahrzeug/Reifenhersteller anfordern und vom TÜV eintragen lassen

Ich würde dir raten, beim TÜV anzurufen und genau das zu fragen. Die können dir auch gleich sagen, wie du das austragen lassen kannst und welche Kombinationen bei deiner Maschine zulässig sind.

Einfache Antwort: Nein

Jede Veränderung ... so auch Zoll in metrisch ... ist abnahme- bzw. eintragungspflichtig. Leider.

Auch gilt bei Dir noch eine eingetragene Herstellerbindung, da alle Motorräder dieses Alters noch eine KBA-Zulassung besitzen. D.h. selbst, wenn Du passende Zoll-Reifen eines anderen Fabrikats finden würdest, müssten die abgenommen und in die Papiere eingetragen werden

LG

NoGolf

Hallo,

in der ABE der CB500 four gibt es keine Herstellerbindung. Diese wurden erst Ende der 70er üblich.

Lt. ABE sind zulässig: vorn 3.25 S 18 und hinten 3.50 S 18, 3.75 S 18 sowie 4.00 S 18.

Reifen in diesen Größen (meist mit Speed Inex H) mit guten Fahreigenschaften gibt es heutzutage genug, z.B. Bridgestone BT46, Conti Go, Michelin Road Classic... und auch die vielgeschmähten Metzeler ME11/ME77, denen ich nichts böses nachsagen kann.

Wie gesagt, keine Herstellerbindung, also einfach draufmachen, keine Diskussion mit Prüforganitsation nötig.

Themenstarteram 1. Oktober 2024 um 17:48

Alles klar vielen Dank an euch alle!

Es gibt aber auch die Umrüstmöglichkeit auf:

 

90/90-19 52V

100/90-18 56V

Oder

100/90R 19 57H

110/90R 18 61V

Oder

100/90-19 57H

120/90-18 65H

 

Zweitere sind Radialreifen, welche deutlich besser zu fahren sind.

 

Bei den genannten Möglichkeiten ist aber immer eine Einzelabnahme erforderlich.

Themenstarteram 2. Oktober 2024 um 11:53

Ich finde den Dunlop K81 (Hinterrad) am passendsten für das Motorrad.

Leider gibt es diesen nicht in 4.00 , sondern nur in 4.10 18“. Diese 0.1 Zoll sollten ja wohl vom TÜV annehmbar sein , oder?

 

 

Dann gibt’s noch ähnlich zu diesem Reifen den Dunlop K70 - in passender Größe für das VR und HR. Aber:

Vorderrad nur in 54 P , also 150 km/h.

Meint ihr da könnte ich den Vorderreifen von einem anderen Hersteller draufmachen?

Wenn keine Herstellerbindung eingetragen ist, dann ja.

Hallo,

Korrektur zu meinem Post vom 01.10:

Vorderreifengröße ist natürlich 3.25 S 19, nicht 3.25 S 18, da hab ich mich auf der Tastatur verhauen.

Da es keinerlei Herstellerbindung gibt, auch keine Bemerkung "Reifenpaarung nur von einem Hersteller", darf man jeden beliebigen Vorderreifen in der Größe 3.25 - 19 mit einem Speedindex von mindestens "S" montieren.

Die Reifendimensionen mit x.10 und x.60 sind alte "englische" Größen und nicht mit den x.00, x.25, x.50 und x.75 in eine Reihe zu stellen.

Ein 4.10 - 18 entspricht vom Durchmesser in etwa einem 3.50 - 18, mit einem leichten Niederquerschnittsverhältnis.

Von daher dürfte der TÜV kaum ein Argument dagegenhaben. Es ist aber eine Abnahme und Eintragung erforderlich.

Da würde ich dann aber gleich auch für das Vorderrad einen passenden 3.60 S 19 eintragen lassen (3.60 entspricht 3.25 vom Durchmesser). Den gibts dann auch von Dunlop, und 2 Reifen eintragen lassen kostet ja nicht mehr als einer.

Wie immer: vor Änderung mit dem TÜV sprechen, fördert das Vertrauensverhältnis.

Gruß

Zitat:

@twinspark2000 schrieb am 03. Okt. 2024 um 10:54:20 Uhr:

Die Reifendimensionen mit x.10 und x.60 sind alte "englische" Größen und nicht mit den x.00, x.25, x.50 und x.75 in eine Reihe zu stellen.

Ein 4.10 - 18 entspricht vom Durchmesser in etwa einem 3.50 - 18, mit einem leichten Niederquerschnittsverhältnis.

Von daher dürfte der TÜV kaum ein Argument dagegenhaben. Es ist aber eine Abnahme und Eintragung erforderlich.

Da würde ich dann aber gleich auch für das Vorderrad einen passenden 3.60 S 19 eintragen lassen (3.60 entspricht 3.25 vom Durchmesser).

Oha, da stimmt reichlich etwas nicht.

 

Natürlich wächst der Durchmesser mir steigender Zollgrößen(Zahl)

Beispiel 3.50-18 zu 4.10-18 ist der Durchmesser um 1.5% größer.

Ist schon fürs Tacho nicht zulässig.

 

In deinem Beispiel 3.25 zu 3.6 ist es nicht eklatanter.

Da sind es -3,6% Abweichung im Abrollumfang.

 

Also bitte hier nicht sowas schreiben :rolleyes:

Hä?

Der 3.50-18 bzw 4.10-18 ist erst mal für das Tacho irrelevant, da der Abgriff bei der CB500four am Vorderrad erfolgt, wie bei allen alten Japanern.

Wie kommst du zur der Aussage "....Durchmesser um 1,5% größer"? Quellenangabe?

In allen mir je begegneten Tabellen wird ein Standart-Zollreifen von 3.50 einem Serie82-Zollreifen von 4.10 gleichgesetzt, gleiches gilt für 3.25 und 3.60.

Beispiel https://www.gs-classic.de/technik/tech_rad10.htm

Entsprechendes ergibt sich hier: https://www.motointegrator.de/.../

Wenn du besseres weisst, her damit.

Ja weiß ich, ich schaue in der ETRTO nach.

 

Alles andere ist unseriös.

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