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Reifenplatzer - Vollkaso?
hallo,
angenommen, der Wohnwagenreifen platzt und zerfetzt Radhaus, woWa kippt um und so weiter ... wäre das ein Vollkaskoschaden?
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19 Antworten
Hallo,
habe schon mehrere Reifenplatzer gehabt und eigentlich kippt ein Wohnwagen bei einem Reifenplatzer nicht so ohne weiteres um.
Wenn das aber, aus welchen Gründen auch immer passieren sollte, dann muß die VK meiner Ansicht nach eintreten, aber manche Versicherungen versuchen immer ein Haar in der Suppe zu finden um sich vor Zahlungen zu drücken.
Da hilft dann eine gute Rechtsschutzversicherung, die nicht beim gleichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen sein sollte.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
, aber manche Versicherungen versuchen immer ein Haar in der Suppe zu finden um sich vor Zahlungen zu drücken.
Die Vollkasko-Versicherung zahlt in aller Regel keinen Cent. Nicht etwa, weil sie sich drückt, sondern weil das klar in allen AVB so drin steht: "durch Unfall". Was das ist, wird dort definiert und vor allem auch, was es nicht ist (nämlich Betriebs- und Bruchschäden und ihre Folgen). Da ändert auch der beste Staranwalt nichts dran (ob nun direkt bezahlt oder über eine RSV, die einen so aussichtslosen Fall wohl nicht bezahlen wird).
Es mag gelingen, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass der Platzer durch "ein umittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis" verursacht wurde.
Habt ihr denn alle Verträge ohne Vertragsunterlagen abgeschlossen? Da steht das doch auch für den Laien verständlich drin.
Hallo,
situ hat Recht, wenn Dein Versicherungsvertrag Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden nicht abdeckt .
Aber was war zuerst da, das Ei oder die Henne?
In den AKB heißt es wörtlich:
"Versichert sind Schäden in der Vollversicherung durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden."
Für den Fall, daß ein Reifenplatzer zu Folgeschäden führt kommt es daher darauf an, was die Ursache für den Reifenplatzer war.
Wenn z. B. ein auf der Straße liegendes Teil (Nagel, Blech usw.) oder das Überfahren eines sonstigen Gegenstandes den Reifen zerstört hat, dann muß die Versicherung zahlen.
Wenn mangelnder Luftdruck den Reifen zerstört hat, dann bleibt man auf den Kosten hängen.
Wenn der Reifen durch einen Konstruktionsfehler des Reifenherstellers geplatzt ist, dann kommt u. U. die Produkthaftung des Reifenherstellers zum tragen.
Daher kann in einem solchen Fall die rechtzeitige Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes nützlich sein.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo, situ hat Recht, wenn Dein Versicherungsvertrag Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden nicht abdeckt .
Davon gehe ich auch ohne Bestätigung aus (müsste mich ja schämen, wenn ich hier falsches, ungeprüftes Gedöns posten würde). Mir ist kein Kaskoversicherer bekannt, der seine Deckung inhaltlich anders formuliert (vielleicht gibt es ja aber Exoten).
Vor Ursachenerfindung sei gewarnt - neben der Unredlichkeit an sich kann das auch sehr teuer und mehr werden - der Sachverständige hat im Zweifelsfall die richtige Nase.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Vor Ursachenerfindung sei gewarnt - neben der Unredlichkeit an sich kann das auch sehr teuer und mehr werden - der Sachverständige hat im Zweifelsfall die richtige Nase.
Hallo situ,
hast Du schon mal einen geplatzten Wohnwagenreifen gehabt oder zumindest gesehen.
Wenn nicht, dann schau Dir mal die Fotos von meinem Beitrag vom 11.08.2009 hier an.
Da war der Reifendruck zu 100% in Ordnung.
Bei so zerfetzten Reifen ist kaum zu klären, ob äußere Einflüsse eine Rolle gespielt haben.
Hier waren es eindeutig minderwertige Reifen, was aber erst durch die große Anzahl an geplatzten Matador-Reifen zu Tage kam.
Bei den zahlreichen Reifenpannen, die ich im Laufe der Jahre an meinen Kraftfahrzeugen hatte, waren immer äußere Ursachen wie Nägel, Schrauben usw. der Auslöser.
Der TS muß selbst beurteilen, was er als Ursache annimmt oder ausschließt.
Zu Unredlichkeit möchte ich niemandem raten, aber man muß sich ja nicht selbst die schlechten Karten geben.
Liebe Grüße
Herbert
Ja.Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Zitat:
Original geschrieben von situ
Vor Ursachenerfindung sei gewarnt - neben der Unredlichkeit an sich kann das auch sehr teuer und mehr werden - der Sachverständige hat im Zweifelsfall die richtige Nase.
Hallo situ,
hast Du schon mal einen geplatzten Wohnwagenreifen gehabt
Jedem sei es unbenommen, Rechtsanwälte zu beschäftigen (und zu bezahlen). Mir ging es lediglich um die Richtig- und Klarstellung, was der Vollkaskovertrag beinhaltet.
Hallo situ,
wir liegen mit unserer Einstellung gar nicht weit auseinander.
Hier wurde eine Frage gestellt, der ein Unfall mit sehr hohem Schaden zu Grunde liegt.
Da überlegt jeder, ob der Schaden durch eine Versicherung gedeckt ist.
Ohne Grund platzt kein Reifen und wenn es nicht eigene Dusseligkeit war, dann sehe ich keinen Grund dafür, einen Versicherungsfall oder Produkthaftung von vornherein auszuschließen.
Liebe Grüße
Herbert
Hallo,
habe mich noch mal mit der Thematik eines Folgeschadens, ausgelöst durch Reifenplatzer, beschäftigt und bin zu der Überzeugung gekommen, daß für den Fall, daß eine Versicherung die Schadenregulierung mit Hinweis auf einen nicht versicherten Betriebsschaden ablehnt, sich der Gang zum Rechtsanwalt durchaus lohnen kann, d. h. ich würde das nicht einfach so hinnehmen.
Wann ein Betriebsschaden vorliegt ist nämlich ganz und gar nicht zweifelsfrei geklärt.
Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls und auf den jeweiligen Richter an.
Hier mal ein BGH - Urteil, das zugunsten des Versicherungsnehmers ausfiel.
Das Urteil beinhaltet den Satz:
"Die Abgrenzung zwischen Betriebsschaden und Unfallschaden bereite seit jeher Schwierigkeiten, weil der Begriff Betriebsschaden unscharf sei."
Leider gibt es aber auch dieses Urteil des Amtsgerichts Düren, wo ein Richter zuungunsten des Versicherungsnehmers entschied.
Ob es zu diesem Amtsgerichtsurteil ein höherinstanzliches Urteil gibt, ist mir nicht bekannt.
Vielleicht hatte der Kläger keine Rechtsschutzversicherung und hat daher das Prozeßkostenrisiko in den höheren Instanzen gescheut.
Nach meiner Rechtsauffassung müßte die Versicherung im beschriebenen Fall den Reifen selbst nicht ersetzen, den Folgeschaden aber sehr wohl.
Auf telefonische Nachfrage bei einem Versicherungsunternehmen, die Antwort eines zweiten Versicherers steht noch aus, habe ich eine entsprechende Bestätigung meiner Auffassung erhalten.
Für mich ist jedenfalls nicht einzusehen, warum z. B. eine durch Unachtsamkeit selbstverschuldete Beschädigung des Wohnwagens reguliert würde, eine durch einen unvorhersehbaren Reifenplatzer ausgelöste Wohnwagenbeschädigung hingegen nicht.
Da müßten die AKB schon klarer und dem normalen Menschenverstand entsprechend abgefaßt werden.
Liebe Grüße
Herbert
Sehr gute Aussage, aber seit wann werden AKB's mit "normalen Menschenverstand" abgefasst ??
Selbst der geneigteste Leser wird nach kurzer Zeit wirr im Kopf oder einfach nur wütend angesichts des in Microschrift gedruckten Ergüsse einer ganzen Rechtsanwaltsgeneration ...;-))
Ansonsten denke ich wie du.....Reifenschaden: ich, Folgeschäden: Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von cptrips
... aber seit wann werden AKB's mit "normalen Menschenverstand" abgefasst ??
...
Ansonsten denke ich wie du.....Reifenschaden: ich, Folgeschäden: Versicherung.
Hallo,
es wäre wirklich gut, wenn die Versicherungsgesellschaften Begriffe wie Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden an konkreten Beispielen verdeutlichen würden.
Solange das aber nicht geschieht, kann man nur hoffen, daß der zuständige Versicherungssachbearbeiter einen normalen Menschenverstand besitzt und diesen auch walten läßt.
Wenn nicht, dann kommt man hoffentlich an einen vernünftigen Richter.
Was den Dürener Richter zu seinem Urteil veranlaßt hat, kann ich nur vermuten. In dem Urteil heißt es, daß das Platzen des Reifens durch Abnutzung verursacht worden sei. Wenn der Kläger die Reifen erheblich vernachlässigt hat und der Schaden dadurch entstanden ist, dann könnte ich das Urteil als richtig empfinden.
In jedem Fall war das eine Einzelfallentscheidung, der ich keine präjudizierende Wirkung zuerkennen würde.
Dazu möchte ich noch nachtragen, daß auch die zweite von mir telefonisch befragte Versicherungsgesellschaft, meine Auffassung, die auch Deine ist, teilte.
Liebe Grüße
Herbert