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Reifenwechsel: Gewichtsindex 91 oder 94 (Passat 3C Variant)

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 23. April 2009 um 16:34

Hallo,

habe im FZ-Schein meines Passat Variant 3C (Achslast: 1100 kg/1090 kg) folgende Reifengrößen eingetragen:

205 55 R16 94V (94 = Gewichtsindex)

Beim Reifenhändler haben sie mir gesagt, dass ich auch Reifen mit 91 (statt 94) fahren kann.

Sind günstiger - meine Frage:

Stimmt dass wirklich?

Warum schreibt dann VW nicht 91 in den FZ-Schein?

Was kann ich falsch machen, wenn ich mir die 91er drauf mache?

Habe die verschiedenen Indexe mal nachgeschaut:

94 = 670 kg

91 = 615 kg

Danke im Voraus für Erfahrungsberichte und Erklärungen...

Beste Antwort im Thema

Ich hatte die gleiche Qual der Wahl gehabt und habe mich dann von VW dieses Dokument erhalten. Hier sind die möglichen Reifen- / Felgenkombinationen aufgelistet.

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Also ich wäre mal ganz froh, wenn ich wüsste was du für ein Auto hast, meine Kristallkugel ist kaputt.

Das was VW in den Schein schreibt ist zu fahren. Ich würde wetten da steht 91..... aus mir bisher nicht bekannten Gründen gibts ab werk 94er

Themenstarteram 23. April 2009 um 17:03

Sorry:

Passat Var 3C 2.0 TDI (140 PS) (=aktuelles Modell)

HST: 0603

TNR: 799

Bei mir im FZ-Schein steht wirklich "94" als Gewichtsindex. Habs mehrfach nachgesehen.

Wenn du einen 2.0 TDI hast, dann geht das auf keinen Fall.

Dort ist nämlich angegeben:

205/55 R16 94V 6,5Jx16, ET 42 oder 7,0Jx16 ET 45

215/55 R16 94V 6,5Jx16, ET 42 oder 7,0Jx16 ET 45

oder falls werksseitig montiert:

235/45 R17 94V 7,5x17, ET 47

bei M+S zusätzlich:

205/50 R17 93H 6Jx17 ET 45

bei den kleineren Benzinmotoren, lass mich nicht festlegen, aber ich glaube bis 2.0 FSI gehen glaub ich auch die 91H, genau wie beim 1.9 TDI.

Hatte auch schon mal eine Woche lang 91 Reifen auf meinem Passat und habe sie nicht nur dem Fuhrparkleiter, sondern auch dem Reifenhändler um die Ohren fliegen lassen, da diese Kombination aus 2.0TDI und 91er Reifen eindeutig nicht erlaubt ist. Mein Sohn hat es zum Glück festgestellt, da er als erstes das Fahrzeug hatte und mich angerufen hat, das bei hohen Geschwindigkeiten und in Kurven die Stabilität in keinem Fall ausreichend war. Würde ich auf keinem Fall empfehlen. Abgesehen davon, dass dein Fahrzeug für diese Traglastkombination keine Betriebserlaubnis besitzt und es somit äußerst kritisch für den Versicherungsschutz ist, mein Sohn musste dann per Bahn zurückfahren, da ansonsten sein Führerschein in Gefahr gewesen wäre, weil er noch als "Fahranfänger" geführt wird.

Themenstarteram 23. April 2009 um 17:18

@geis-be:

vielen Dank.

Wo kann man denn die zulässigen Kombinationen einsehen?

Im FZ-Schein steht ja nur eine Möglichkeit!

(siehe oben)

Welches Argument hast du denn genutzt, um wieder die 94er zu bekommen?

Habe sie nämlich schon drauf (dummerweise)!

Habe mich halt auf die Kompetenz des Reifenhändlers verlassen.

MfG

Meiner ist EZ 09.2005, da steht das noch alles schön im Fahrzeugschein drin.

Naja das Argument ist einfach, dass du keine Betriebserlaubnis hast und somit dein Versicherungsschutz mit flöten geht. Meiner Meinung nach musst du deinem Reifenhändler dies klar machen und ansonsten einfach mal bei VW nachfragen, damit sie dir einen Ausdruck über die zulässigen Rad-Reifenkombinationen geben.

Bei mir war das eher kein Problem, da 1. der Fuhrparkleiter ein Angestellter bei uns ist und 2. der Reifenhändler mit uns einen Flottenvertrag hat. Da ging das sehr einfach und es war allen Beteiligten sehr peinlich.

Themenstarteram 23. April 2009 um 17:59

Also:

Habe gerade mit der VW-Hotline telefoniert (sehr freundlich der Herr).

Die sagen dass man mein Modell mit 91ern (Gewichtsindex) nur als Winterreifen fahren darf.

Als Sommerreifen aber nicht.

Mist, dann muss ich dort morgen antanzen! Werde diese Übereinstimmungs-Paper von VW mitnehmen.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von dreman

Also:

Habe gerade mit der VW-Hotline telefoniert (sehr freundlich der Herr).

Die sagen dass man mein Modell mit 91ern (Gewichtsindex) nur als Winterreifen fahren darf.

Als Sommerreifen aber nicht.

Kann das jemand erklären. So langsam verstehe ich gar nichts mehr.

Um alle anderen auch an meiner Verwirrung teilhaben zu lassen:

Im Brief für meinen 3C Variant 2.0l CR Diesel 140PS Highline EZ 4/08 steht unter Bereifung

205/55 R 16 91H 6,5Jx16 ET42 für beide Achsen und dies ausschliesslich.

Das FZ hat serienmäßig wie die meisten wissen werden 215/55 R16 94H aufgezogen. Bei mir Ganzjahresreifen.

Ich habe mir vor ein paar Wochen nun auch 205/55 R16 91H bei einem Händler besorgt.

Wo soll hier der Unterschied zwischen den Fahrzeugen liegen und wie will VW sicher stehen dass dies bei den Reifenhändlern auch berücksichtigt wird?

Wo gibt es eine verläßliche Liste für die zulässige Bereifung? Brief und Schein scheiden ja aus, da sie nur einen möglichen Typ aufführen.

Zitat:

Original geschrieben von 0mega-26

Wo gibt es eine verläßliche Liste für die zulässige Bereifung? Brief und Schein scheiden ja aus, da sie nur einen möglichen Typ aufführen.

Im Brief/Schein steht die kleinstmögliche Bereifung.

91H darf nur als Winterreifen beim 140erCR gefahren werden.

Heda,

für den Lastindex eines Reifens ist nur die höchste, eingetragene Achslast bindend, siehe GTÜ-Information.

Jedoch ist der LI ab 210 km/h geschwindigkeitsabhängig, da die Tragfähigkeit eines Reifens bei Geschwindigkeiten >210km/h sinkt.

Dies bedeutet, falls die eingetragene Höchstgeschwindigkeit einen Reifen mit höherem Geschwindigkeitsindex als H erforderlich macht, dann muss der Lastindex ebenfalls steigen falls bei der eingetragenen Vmax die Tragfähigkeit nicht mehr ausreicht.

Z.B. sinkt die Tragfähigkeit von Geschwindigkeitsindex H (210km/h) bis zum nächsten Index V (240km/h) um 9%.

Da für Winterräder die Sonderregelung gilt, das auch Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als das Fahrzeug normalerweise benötigt, gefahren werden dürfen, kann in diesem Fall ein LI von 91 für einen H - Reifen ausreichen, trotz das auf einen LI von 94 in den Papieren hingewiesen wird.

In deinem Fall mit 1100kg Achslast müsste dein Fahrzeug eine resultierende Vmax = 1,05 x eingetragene Höchstgeschwindigkeit von größer 240km/h haben, damit du zwingend 94er verwenden musst, denn bei 1100kg reicht die Tragfähigkeit eines 91er Reifens auch bis zum V-Index (hätte dort noch eine Tragfähigkeit von 560kg und damit eine mögliche Achslast von 1120kg).

Gruß

Gubor

 

91H darf nur als Winterreifen beim 140erCR gefahren werden.

Dem kann ich nicht zustimmen.

Wie schon geschrieben bei meinem sind 205/55 R 16 91H 6,5Jx16 ET42 eingetragen. Das passt mit einer Vmax= 206 km/h auch mit den Ausführungen von Gubor zusammen.

Du kannst auch gern in WOB anrufen wie dreman ,ändert aber nix.

VW hat Dir ja serienmäßig die 215/55 R16 94H Sommerreifen nicht aus "Geberlaune"aufgezogen.

Zitat:

Original geschrieben von sportline155

Du kannst auch gern in WOB anrufen wie dreman ,ändert aber nix.

VW hat Dir ja serienmäßig die 215/55 R16 94H Sommerreifen nicht aus "Geberlaune"aufgezogen.

Die Eintragung 91H im Brief ist dann sicher ein Tippfehler - naja wenn Du meinst.

Wenn ich alles glaube würde was mir irgendwelche Spezialisten an hotlines schon erzählen wollten ...

Muss ja nicht für alle 3C CR 140PS so sein, behaupte ich ja nicht. Bei meinem steht jedenfalls in den Papieren 91H und das bezieht sicher nicht auf Winterreifen.

Die 215er kommen generell mit höherem Lastindex. Da ist 93 schon das Minimum.

Hallo,

die zulässigen Rad/Reifen Kombinationen müßten im COC Papier stehen, was Ihr mit dem Fahrzeug bekommen habt.

Im Allgemeinen gilt nach wie vor, höhere Lastindices machen kein Problem.....

Warum der Gesetzgeber nur noch eine Größe in der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) einträgt, wird mir eine ewiges Rätsel bleiben.....

Gruß

Ich hatte die gleiche Qual der Wahl gehabt und habe mich dann von VW dieses Dokument erhalten. Hier sind die möglichen Reifen- / Felgenkombinationen aufgelistet.

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