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Reimport Golf VI

Themenstarteram 29. März 2009 um 10:54

Grüßt euch. Mein Schwiegervater hat vor sich nen GolfVI zuzulegen. Soll 122PS haben mit Comfortline Ausstattung und DSG. Nun hat er auf verschiedenen Portalen neue GolfVI mit Wunschausstattung und höherwertig(Highline) für 199900€-21800€ gesehen. Nun zur Frage an euch.

Wo unterscheiden sich EU Wagen von deutschen Autos? Die Ausstattung ist fast identisch. Bei den Reifengrößen hat sich bloß was verschoben(16ZOLL ALU statt 17ZOLL Alu bei Highline). Habt ihr Erfahrungen gemacht bzw Argumente für oder gegn EU Wagen? Danke für eure Hilfe.:-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von parasitt

Zitat:

Original geschrieben von Andygr

 

Am Ende gab es nur einen ganz gewaltigen Unterschied! Den Preis!!! ... Die erste Hälfte hat mich 6540,- Euro gekostet, die zweite Hälfte 7029,- (Kurs schlechter letzte Woche). Zusätzlich noch 2x 15 Euro Bankgebühren und die deutsche Mehrwertsteuer.

A.

... Du hast noch vergessen zu schreiben das dann noch die MwSt. hinzukommt ! ...

Wer lesen kann ist manchmal im Vorteil! ;)

Also, ich habs gelesen, dass er die Mehrwertsteuer bezahlen musste. Sonst wäre der Highline ja sogar unter 14000 Euro geblieben. Ich rechne auch gern mal zusammen:

1. Rate: 6540

2. Rate: 7029

Gesamt 13569

+ Mwst.: ~ 2578

+ Bankgeb. 30

Endpreis: 16177

Das für einen 4-türigen Highline! Und da zahlt auch keiner drauf, sondern alle Beteiligten haben noch was dran verdient! Das macht doch deutlich, wie wir deutschen Käufer abgezockt werden.

Da müssen nur ein paar Gerüchte von wegen viel schlechter und kaum Garantie gestreut werden, und schon zahlt der plöde Michel übehöhte Preise. Ich rechne mich da dazu!

Komme nur wegen der Abwrackprämie ähnlich günstig weg!

Gruß

Helmut

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am 29. März 2009 um 10:54

Was ist ein Reimport?

Man spricht von einem Reimport, wenn das Fahrzeug in Deutschland produziert wurde, der Käufer das Auto aber im Ausland erwirbt und dann nach Deutschland zurückführt.

Warum ist ein Reimport billiger als beim deutschen Vertragshändler?

In den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten gibt es unterschiedlich hohe Mehrwertsteuersätze, unterschiedlich hohe Luxussteuern oder Abgaben und unterschiedliche Währungen.

Zudem spielt das Wohlstandsniveau/Kaufkraft und die unterschiedlichen Marktsituationen in den einzelnen Länder auch eine Rolle.

Dies führt dazu, dass Reimporte in der Regel günstiger als vergleichbare Fahrzeuge vom heimischen Markt sind.

Ablauf bei Reimporten:

Es gibt drei Möglichkeiten wie man zum Reimport kommt:

Der unkomplizierteste und einfachste Weg ist der Gang zum Reimport-Händler in der Nähe. Hier werden in der Regel Lagerfahrzeuge angeboten und die Preisunterschiede zum heimischen Anbieter, aber auch der Aufwand zu seinem neuen Fahrzeug zu kommen, sind hier am geringsten.

Die zweite Möglichkeit ist die Beauftragung eines Vermittlers für Reimporte. Wichtig ist hier die Zuverlässigkeit des Händlers. Deswegen sollte hier keine Anzahlung geleistet werden, die Ausstattungsmerkmale bei Vertragsabschluß genau festgehalten und erst nach Erhalt sämtlicher Papiere der Kaufpreis beglichen werden.

Die dritte Möglichkeit ist der eigene Import eines EU-Fahrzeugs. Hier ließe sich am meisten Geld sparen. Allerdings ist hier der Aufwand wesentlich höher, um letztendlich an sein Fahrzeug zu kommen.

Man muss sich (am besten über das Internet oder über das Telefonbuch) einen Händler im benachbartem Ausland suchen. Danach kontaktiert man diesen Händler oder stattet ihm einen Besuch ab. In der Regel sind Händler in Grenznähe zu Deutschland teurer als weiter entfernt ansässige Händler.

Dann kann man dort das Fahrzeug kaufen oder es bei diesem verbindlich bestellen. Es wird hier nur der Nettopreis bezahlt (keine Mehrwertssteuer!). Die MwSt fällt erst in Deutschland an.

Bei der Übergabe ist auf folgendes zu achten:

Original-Rechnung/Kaufvertrag, Serviceheft (incl. Fahrgestellnummer, Datum der Übergabeinspektion/Auslieferungsdatum, Stempel und Unterschrift des Vertraghändlers), EU-Übereinstimmungserklärung (CoC-Papier).

Wieder in Deutschland muss man die Umsatzsteuer (19%) innerhalb von 10 Tagen an das Finanzamt entrichten.

Bei der Zulassung müssen u.a. die Rechnung/Kaufvertrag und das CoC-Papier, neben den sonst üblichen Dokumenten (Versicherungsbestätigung, Personalausweis) vorgelegt und eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weiter gegeben wird.

Was ist bei Reimporten zu beachten?

Ausstattungsunterschiede:

Ja - sie gibt es - deshalb gilt es als möglicher Interessent für Reimporte: Informieren - informieren - informieren.

Zuerst beim hiesigen Vertragshändler/Internetauftritt des jeweiligen Herstellers über Ausstattung und Preis des gewünschten Fahrzeugs informieren. Dazu kann man sich vom Hersteller die entsprechenden Kataloge/Preislisten schicken lassen und dann mit der entsprechenden Ausstattung des jeweiligen EU-Landes vergleichen.

Und: Es gibt keine Qualitätsunterschiede! Es gibt z.B. keine dünneren Stoffe, bloß weil der Golf ins Ausland geht! Die Autos laufen alle vom gleichen Band und dort werden auch die gleichen Werkstoffe verbaut. Wegen einheitlicher Qualitätstandards der EU ist die Qualität aller Fahrzeuge gleich.

Garantie:

Ist im Service-Heft vom ausländischen Händler ordnungsgemäß die Übergabe-Inspektion/Auslieferungsdatum abgestempelt, fängt ab diesem Zeitpunkt die Garantie zu laufen an.

D.h. für jedes dt. Fahrzeug und jedes sonstige europäische Fahrzeug greift dieselbe Werks-Garantie - dies ist geltendes EU-Recht!

Service:

Gleich vorweg:

Der Service an einem Reimport-Fahrzeug ist nicht abhängig von der Eigenschaft „Reimport“ – der Service ist abhängig von den Eigenschaften des Händlers/von der Werkstatt. Schlechter Händler – schlechter Service / guter Händler – guter Service. Daran ändert sich nichts – egal ob man ein heimisches Fahrzeug oder ein importiertes Fahrzeug besitzt.

Wie könnte es anders auch sein, denn sonst müsste man selbst nach einem Umzug oder wenn man mit seinem Händler nicht zufrieden ist, ein ganzes Autoleben lang bei diesem bleiben...

Die positiven Erfahrungen diverser Forumsmitglieder hinsichtlich des Service bei Reimporten, einschließlich meiner, bestätigen, dass man keinerlei Bedenken, hinsichtlich etwaiger Nachteile, beim Service haben muss.

Tipp: Falls dennoch Probleme mit einem Händler auftreten sollten, z.B. weil er keine Garantieleistungen durchführen will, kann man diesen mit dem Hinweis, dass man den Hersteller darüber informieren werde, unter Druck setzen.

Wiederverkaufswert:

Den Wert eines Fahrzeugs bestimmt grundsätzlich der Markt. Wenn man aber an einen Händler verkaufen muss, ist dort ein Abzug von 10% üblich.

Beim Verkauf an Privat spielt dies aber keine entscheidende Rolle.

Ich selber habe die Erfahrung gemacht, dass man den Reimport sehr gut verkaufen kann – aufgrund der besseren Ausstattung bei vergleichbaren Gebrauchtfahrzeugen bzw. Modellen.

Wer den Wagen haben will, kauft ihn auch - Reimport hin - Reimport her.

Hinweis:

 

Nach gültiger Rechtssprechung muss beim Verkauf dem Käufer angegeben werden, dass es sich um einen Reimport handelt!

am 29. März 2009 um 11:06

EU-Gölfe werden ebenfalls in WOB und Mosel gebaut. Der Unterschied beim 90 kW-TSI liegt darin, dass statt 17-Zoll-Rädern 16-Zöller verbaut werden. Zudem ist ESP aufpreispflichtig. Ansonschten..... aufpassen, dass das Serviceheft von einem -in diesen Fällen ausländischen- VW-Händler abgestempelt wurde. Ansonsten hättest du keine Garantie.

Soll je nach EU-Land typische Anpassungen an dortige Gegebenheiten. So habe ich zB gehört, dass die Unterbodenversiegelung in skandinavischen Ländern nicht so dick ist, da dort nicht mit Salz gestreut werden darf oder dünnere Polster in südlichen Ländern. Wie gesagt: habe das nur gehört.

:p:p:p:p:p:p

am 29. März 2009 um 11:31

Also dass die Polster sich unterscheiden, wäre mir neu. Es gibt auch Gerüchte über unterschiedlich ausgelegte Heizungen und Klimaanlagen, glaube ich aber nicht dran. Das wäre ja logistisch Wahnsinn, für jedes Land auch hier noch zu unterscheiden.

Man kann auch nicht sagen, dass irgendein Detail bei ALLEN EU-Gölfen besser oder schlechter ist. Man muss bei jedem Angebot einzeln schauen, wo sich die Ausstattung unterscheidet.

Die DK-Gölfe haben zum Beispiel alle 4 Türen und Tempomat serienmäßig. Bei Ost-Europa ist häufig ESP nicht serienmäßig. Aus NL gibt es Gölfe mit schwarzen Spiegeln und Türgriffen, während in D schon beim Trendline in Wagenfarbe lackiert ist.

In der Qualität dürfte es keine Unterschiede geben... wie schon geschrieben wurde, laufen die von den gleichen Bändern. Bezüglich der Ausstattung wird man halt genau vergleichen müssen und schauen, was einem persönlich wichtig ist.

Beim DK-Golf hab ich in der Konfiguration auch keine Auswahlmöglichkeit zur Standheizung beim Highline gefunden .... ist also auch immer davon abhängig welche Ausstattung man unbedingt haben möchte ;)

Die Polnischen TSI erfüllen nur Euro4 (nicht Euro5) Norm. Hab hier gelesen das die MFA der polnischen Golfs nicht auf Deutsch umstellbar ist, obs stimmt oder nen Gag gegenüber dem damaligen Poster war, weiß ich nicht.

sowohl Euro4 als auch rein polnische MFA halte ich für ein Gerücht...

Euro4 hat mir ein Reimporteur erst auf genaue Nachfrage bestätigt, und der wird sich nicht freiwillig die Verkäufe kleinmachen durch vages Wissen oder Gerüchte. Daraufhin habe ich entschieden, beim Freundlichen um die Ecke zu bestellen.

Zitat:

Original geschrieben von jayhova

Euro4 hat mir ein Reimporteur erst auf genaue Nachfrage bestätigt, und der wird sich nicht freiwillig die Verkäufe kleinmachen durch vages Wissen oder Gerüchte. Daraufhin habe ich entschieden, beim Freundlichen um die Ecke zu bestellen.

EURO 5 gibt es doch erst ab 1.9.2009? Was steht denn bei Euch im Fahrzeugbrief?

Muß ab 1.9.2009 nicht umgeschlüsselt werden?

EURO 5 gibt es schon lange. Nur wird es ab 01.09.2009 für Neuentwicklung Pflicht.

Wenn der Motor Euro 5 erreicht, ist dies auch im Schein bestätigt. Da wird nix umgeschlüsselt.

alle polen golf haben Euro 5!!!

und nicht erst ab 09.09

dann ist das bei den Tschechen ein "Druckfehler"

http://www.volkswagen.cz/.../

am 29. März 2009 um 14:04

Bei den Highline aus DK fehlt der Parkpiepser glaub ich, dafür 5 türig mit E-hebern.

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