1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Reißverschluss oder Vorfahrt achten?

Reißverschluss oder Vorfahrt achten?

Themenstarteram 8. Dezember 2018 um 12:48

Hallo Zusammen,

grundsätzlich gilt ja - wenn eine Fahrspur endet - das Reißverschlussprinzip. (Ausgenommen Auffahrten auf die Autobahn).

In Köln gibt es eine Stelle (leider bei Google Maps noch mit alter Fahrbahnmarkierung, daher ein Satellitenbild einer anderen Quelle) bei welcher zwei gleichrangige Straßen zusammen geführt werden. Habe die Fahrbahnmarkierungen mal mit rot nachgezeichnet. Komme ich nun von "oben" muss ich mich auf die "untere" Fahrbahn einordnen, da meine Spur endet. Es gibt keinerlei Verkerszeichen oder sonstige Vorfahrtregelnde Markierungen. Allerdings ist es für mich nahezu unmöglich zu sehen, wenn Fahrzeuge von "unten" kommen. Wie dem auch sei - wie ist nun die Vorfahrtsregelung? Reißverschluss oder nicht?

Vorfahrt
Beste Antwort im Thema

Der Verkehr auf der "unteren" Fahrspur hat Vorfahrt, denn er ist der durchgängige Verkehr, die obere Fahrspur endet hingegen. Das Reißverschlussverfahren ist zudem nur eine Empfehlung und keine Regel oder Pflicht. Nichtsdestotrotz gilt §1 der STVO: gegenseitige Rücksichtnahme.

42 weitere Antworten
Ähnliche Themen
42 Antworten

Der Verkehr auf der "unteren" Fahrspur hat Vorfahrt, denn er ist der durchgängige Verkehr, die obere Fahrspur endet hingegen. Das Reißverschlussverfahren ist zudem nur eine Empfehlung und keine Regel oder Pflicht. Nichtsdestotrotz gilt §1 der STVO: gegenseitige Rücksichtnahme.

Ja, genau so ist das hier zu sehen.

Stimmt doch nicht ganz: tatsächlich ist das Reißverschlussverfahren im §7 Abs. 4 STVO verankert. Somit sind beide Fahrspuren gleichberechtigt. Das bedeutet jedoch nicht, dass man einfach wechseln darf/kann und ob ein wechselndes Einfädeln immer möglich ist, ist auch offen. Also: schauen, blinken, wechseln (siehe Auch §7 Abs.5 STVO).

Für mich ist der obere Fahrstreifen einmündend von links. Der muss in jedem Fall Vorfahrt achten. Man sieht ja auch die Haltelinie.

Das dürfte das normale Verhalten sein. Unten hat Vorfahrt.

 

Wie lauten die Straßennamen? "In Köln" ist ja groß

Ich sehe da auch "Vorfahrt Beachten" als gültige Version.

Denn, es handelt sich ja um zwei verschiedene Straßen/Fahrbahnen, von der die rechte Spur der oberen Fahrbahn in linke Spur der unteren Fahrnbahn mündet. Reißverschluss gilt ja nur dann grundsätzlich, wenn auf einer mehrspurigen Richtungsfahrbahn eine Spur endet.

Themenstarteram 8. Dezember 2018 um 13:11

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 8. Dezember 2018 um 14:07:46 Uhr:

Ich sehe da auch "Vorfahrt Beachten" als gültige Version.

Denn, es handelt sich ja um zwei verschiedene Straßen/Fahrbahnen, die in einander münden. Reißverschluss gilt ja nur dann grundsätzlich, wenn auf einer mehrspurigen Richtungsfahrbahn eine Spur endet.

Lustigerweise heißen beide Straßen gleich bzw. es handelt sich damit eigentlich um die selbe Straße.

Hans-Carl-Nipperdey-Straße ist das. Bei Google maps sieht man noch schön die alte Verkehrsführung, das war deutlich angenehmer!

KLICK

Themenstarteram 8. Dezember 2018 um 13:13

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Dezember 2018 um 14:00:13 Uhr:

Für mich ist der obere Fahrstreifen einmündend von links. Der muss in jedem Fall Vorfahrt achten. Man sieht ja auch die Haltelinie.

Die "Haltelinie" ist eine gestrichelte Linie, keine durchgehende.

Zitat:

Lustigerweise heißen beide Straßen gleich bzw. es handelt sich damit eigentlich um die selbe Straße.

Hans-Carl-Nipperdey-Straße ist das. Bei Google maps sieht man noch schön die alte Verkehrsführung, das war deutlich angenehmer!

KLICK

Naja, wenn mans sich mal genau anschaut, ist die obere Fahrbahn eigentlich eine, von der Kreuzung kommende, Auffahrt/Zufahrt auf die untere Fahrbahn.

Zumindest so, wie das da auf GOOGLE Maps ausssieht.

Dennoch ist es eine Einmündung, an der RvL gilt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Dezember 2018 um 14:17:26 Uhr:

Dennoch ist es eine Einmündung, an der RvL gilt.

Aber nur rein zufällig.

Wäre die Anordnung genau andersrum, dann würde quasi LvR gelten. :D Ergo, der auf der Zufahrt muss die Vorfahrt beachten.

Ok dort also.

 

Dort würde allerdings niemand im realen auf die Idee kommen sich nach Reißverschluss zu verhalten. Das gibt die Straßenführung nicht her

Dort sind doch gestrichelte Linien an der Stelle wo die obere in die untere Straße einmündet.

Bedeutet dass nicht automatisch dass derjenige VT der diese Linien hat, wartepflichtig ist bzw. Vorfahrt gewähren muss?

Unterbrochene wartelinie

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 8. Dezember 2018 um 17:47:28 Uhr:

Bedeutet dass nicht automatisch dass derjenige VT der diese Linien hat, wartepflichtig ist bzw. Vorfahrt gewähren muss?

Ja, definitiv.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit