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Reißverschluss-Prinzip gilt nicht an Autobahn-Auffahrten

Kölner Richter haben es klar gestellt: Bei Auffahren auf die Autobahn wird eingefädelt, und nicht nach dem Reißverschlussprinzip eingeschert. Der Unterschied: Der Verkehr auf der Autobahn hat immer Vorfahrt.

Spiegel.de

Jeden Tag etwas Neues. Und ich dachte immer: den Leuten , die auffahren muß Platz gemacht werden - sei es durch Bremsen oder Ausweichen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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107 Antworten

Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht an Autobahn

 

Zitat:

Original geschrieben von jein

Und ich dachte immer: den Leuten , die auffahren muß Platz gemacht werden - sei es durch Bremsen oder Ausweichen.

Das denken viele Auffahrenden wohl auch…

Ist doch eigentlich bekannt, wird doch auch so in der Fahrschule gelehrt ;).

Re: Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht an Autobahn

 

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000

Das denken viele Auffahrenden wohl auch…

Ist doch eigentlich bekannt, wird doch auch so in der Fahrschule gelehrt ;).

Naja, Rücksichtnahme wird halt gelehrt.... dass der fließende Verkehr vorfahrt hat, sollte aber klar sein und wurde mir auch in der Fahrschule beigebracht. Da kann doch keiner bei 140 Sachen in die Eisen steigen, bloß weil da von rechts einer rauf will. ;)

Jein,

wie in der Presse, so ist auch Dein Titel falsch.

Die OLG-Richter haben lediglich entschieden, dass das Reißverschlußprinzip beim Auffahren nicht gilt.

Nach Auffassung der Kölner Richter gilt das Reißverschlussprinzip jedoch,

wenn eine Fahrspur endet oder zeitweise nicht befahren werden kann.

Also gilt das Reißverschlussprinzip auch auf der BAB, lediglich nicht beim Auffahren.

Vielleicht korrigierst Du den Titel entsprechend?

Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht an Autobahn

 

Moin! :)

Zitat:

Original geschrieben von jein

Kölner Richter haben es klar gestellt: Bei Auffahren auf die Autobahn wird eingefädelt, und nicht nach dem Reißverschlussprinzip eingeschert. Der Unterschied: Der Verkehr auf der Autobahn hat immer Vorfahrt.

(...)

Das war meines Wissens nach auch noch nie anders geregelt!

Zumindest nicht in den letzten 24Jahren, in denen ich dreimal die Theorie aufgrund dreier Führerscheine gemacht habe! ;)

 

Gruß, Dynator :)

 

Edit:

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

(...)

Vielleicht korrigierst Du den Titel entsprechend?

Da er das als User nicht kann, war ich mal so frei, und habe das Topic angepasst! ;)

am 9. Februar 2006 um 10:26

Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn

 

Zitat:

Original geschrieben von jein

Jeden Tag etwas Neues. Und ich dachte immer: den Leuten , die auffahren muß Platz gemacht werden - sei es durch Bremsen oder Ausweichen.

Ich hatte auch mal eine Autofahrerin die der Meinung war.

Die Folge für mich waren blockierende Reifen...

Ich habs in der Fahrschule gelernt stoff geben weil man auf der Beschleunigungsspur so schnell fahren kann wie man will (also kein Tempolimit) und dann mit gleicher/leicht erhöhter Geschwindigkeit einfädeln.

Notfalls auf dem Standstreifen weiterfahren.

Kritisch wird es nur wenn der Beschleunigungsstreifen ganz ganz kurz ist und mit der Leitplanke endet und man nur 45 PS hat...

Dem Planer der das verzapft hat würde ich mal gerne ... :)

@Dynator.

Danke!

Re: Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsa_B_driver

...Kritisch wird es nur wenn der Beschleunigungsstreifen ganz ganz kurz ist und mit der Leitplanke endet und man nur 45 PS hat...

Dem Planer der das verzapft hat würde ich mal gerne ... :)

Diese Auffahrten werden meist noch aus einer Zeit stammen, als 45 PS für ein Auto total normal waren.

Z.B. Anschlußstelle Bad Reichenhall an der A8 Salzburg-München. Hier ist der Beschleinigungsstreifen zwar ned ganz so kurz, man kann aber durch die Fahrzeuge von der Rastanlage kommend in der Sicht behindert werden.

Und das Ende des Streifens ist die Leitplanke, da kein Standstreifen vorhanden.

Prikärer noch ist die Situation an der nächsten Auffahrt in Anger. Dies ist halt nur eine Behelfsanschlußstelle und hier haben die Brems/Beschleinigunsstreifen vielleicht Bundesstraßenniveau.

Re: Re: Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn

 

Nicht umsonst ist in den meisten Bereichen solcher Auffahrten die Geschwindigkeit auf 120 herabgesetzt.

Generell verstehe ich die Verwunderung einiger Verkehrsteilnehmer über die Existenz dieser in der Fahrschule ausgiebig vermittelten Regel nicht. Jedoch leuchtet mir jetzt ein wieso es eine Vielzahl der Autofahrer nicht für nötig hält den Beschleunigungsstreifen möglichst weit auszunutzen um dann Problemlos ohne allzugroßen Maßnahmen der auf der rechten Spur fahrenden Fahrzeuge sicher auf die AB aufzufahren.

Auch immer wieder für ein Kopfschütteln sorgt bei mir die Variante der AB Auffahrer, die die rechte Spur möglichst schnell zu überspringen versuchen.

Re: Re: Re: Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn

 

Zitat:

Original geschrieben von pv125

Nicht umsonst ist in den meisten Bereichen solcher Auffahrten die Geschwindigkeit auf 120 herabgesetzt.

Generell verstehe ich die Verwunderung einiger Verkehrsteilnehmer über die Existenz dieser in der Fahrschule ausgiebig vermittelten Regel nicht. Jedoch leuchtet mir jetzt ein wieso es eine Vielzahl der Autofahrer nicht für nötig hält den Beschleunigungsstreifen möglichst weit auszunutzen um dann Problemlos ohne allzugroßen Maßnahmen der auf der rechten Spur fahrenden Fahrzeuge sicher auf die AB aufzufahren.

Auch immer wieder für ein Kopfschütteln sorgt bei mir die Variante der AB Auffahrer, die die rechte Spur möglichst schnell zu überspringen versuchen.

Hallo

schlimmer sind die Zeitgenossen die ohne nach hinten zu sehen mal schnell nach links wechseln um höflicherweise für den Auffahrenden die rechte Spur zu räumen.....:(

Grüße Andy

am 9. Februar 2006 um 12:09

Wieso zitierst Du pv's ganzen Beitrag?

So ein nach-links-Wechsler war bei mir mal ein LKW, der ohne ersichtlichen Grund einen PKW reinlassen wollte. Das war ein lustiges Bremsen. )-:

Ich möchte mal wissen, wer auf die Idee des Reißverschlusses bei Auffahrten kommt.

Vor einiger Zeit hatten wir übrigens schon einen Thread zum Auffahren, da hätte man auch weitermachen können.

Argh, das war heute morgen auch Thema im Big-FM-Talk... was ich mich da schon gefragt hab: wie kommt man denn darauf, da Reißverschlussverfahren anwenden zu wollen?

 

Reißverschlussverfahren ist nur möglich, wenn beide Spuren annähernd die gleiche Geschwindigkeit haben (Spurverengung etc.).

Hier (Chemnitz/Sachsen) hat man die neue (vielbefahrene) Auffahrt gleich anders gelöst. Da wird die Auffahrt gleich zur dritten Spur, so dass man einfach weiter fährt. Die Fahrzeuge (die vorher auf der rechten Spur waren) fahren dann auf der mittleren Spur und müssen gegebenfalls nach rechts wechseln. Ist für die Auffahrenden sehr kompfortabel.

Zitat:

Original geschrieben von dannybgst

Hier (Chemnitz/Sachsen) hat man die neue (vielbefahrene) Auffahrt gleich anders gelöst. Da wird die Auffahrt gleich zur dritten Spur, so dass man einfach weiter fährt.

Das gibt´s hier z.T. auch - mit dem Erfolg, dass 80% der Auffahrenden wie früher nach 50m panisch nach links (auf die Mitte) wechseln und dort bleiben :rolleyes:.

Re: Re: Re: Re: Re: Reißverschluss-Prinzip gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn

 

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

Hallo

schlimmer sind die Zeitgenossen die ohne nach hinten zu sehen mal schnell nach links wechseln um höflicherweise für den Auffahrenden die rechte Spur zu räumen.....:(

Grüße Andy

Das hätten wir damals von der DDR mit übernehmen sollen, die hatten nicht nur den grünen Pfeil, bei denen war es auch verboten, andere durch Spurwechsel reinzulassen, da es nicht selten zu schweren UNfällen führte...

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