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Reklamation nach 3 Monaten in Besitz

Mercedes C-Klasse S205
Themenstarteram 31. Oktober 2017 um 11:35

Hallo,

ich hoffe ich habe die richtige Kategorie erwischt.

Ich habe vor ungefähr 3 1/2 Monaten einen S205 C250 Bluetec für ungefähr 27.000€ bei einer NL mit Junge Sterne Garantie gekauft.

Die ersten Monate waren super ich bin sehr begeistert von dem Wagen doch sind mir ein paar Kleinigkeiten aufgefallen und rief bei einer NL in meiner Nähe an für einen Termin.

Ich fragte dort nach wie es aussieht mit meiner Garantie ob das darin enthalten wäre und die nette Dame am empfang sagte mir das würde ich dann mit dem Techniker ausmachen und ob ich einen Leihwagen brauchen würde, ich fragte Sie ob das auch in der Garantie enthalten wäre und Sie sagte ja.

Direkt am nächsten Tag hatte ich den Termin in der NL die nette Dame stellte mir einen "Techniker" vor der dann auch direkt zu meinem Auto gegangen ist er fragte ob ich die Junge Sterne garantie haben würde, da stimmte ich natürlich zu. Ich erklärte ihm dann, dass ich an einem Dämpfe Rost feststellen konnte, das die LED Beleuchtung im Türgriff defekt sei, mein HUD ab und zu ausfällt, und ob er fragen könnte ob auch eine Batterie für den Schlüssel kostenlos gewechselt werden könnte da ich das Auto ja erst seit 3 1/2 Monaten habe. Er sagte mir noch sehr zuversichtlich ja das wird sicher alles übernommen Sie haben ihn ja erst seit kurzem.

Als Leihwagen kam dann ein E43 vorgefahren, und ich habe einen Leihvertrag vorgesetzt bekommen den ich nur nochmal schnell unterschreiben soll, in diesem Vertrag stand kein Betrag und mir wurde auch nie etwas von irgendwelchen Kosten mitgeteilt.

Der Techniker rief mich ungefähr 6 Stunden später an und teilte mir mit, dass die Garantie nichts übernimmt und der tausch für die LED im Griff ungefähr 350€ + MwSt. beträgt. Ich sagte ihm, dass ich dann nichts gemacht haben will und er sagte mir dann, dass ich sofort den Leihwagen zurück bringen müsste da sonst ein zweiter Tag berechnet werden würde. Auch da wurde ich dann wieder überrascht und ich fragte ihn wie es überhaupt sein kann dass ich einen Tag bezahlen muss obwohl mir nicht gesagt wurde dass ich was zahlen muss, dann würden noch ungefähr 180€ Prüfkosten dazu kommen.

Also nach 3 Monaten übernimmt die Garantie nichts, die Niederlassung will jetzt ungefähr 270€ inklusive Mietwagen, und es wurde nichts an meinem Wagen gemacht.

Ich fühle mich wirklich Verarscht, wenn man mir direkt gesagt hätte die LED ist nicht in der Garantie, der Dämpfer nicht, etc. hätte ich ja niemals mein Auto dort abgegeben.

Die Led funktioniert übrigens sporadisch was meiner Meinung nach dann nicht bedeutet dass das Leuchtmittel defekt ist sondern das Steuergerät.

 

Ich weiß wirklich nicht was ich tun kann, oder tun sollte.

Es wäre schön wenn jemand einen Tipp hätte was ich diesbezüglich tun könnte.

Beste Antwort im Thema
am 31. Oktober 2017 um 11:56

Aus meiner Sicht war der Ansatz falsch. Hier sollte nicht die Junge-Sterne-Garantie in Anspruch genommen werden sondern die Händler-Gewährleistung.

Die Garantie kann die Bedingungen selbst vorgeben.

Bei der Gewährleistung muss der Händler innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass die Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht vorhanden waren. Daher wird zugunsten des Kunden angenommen, dass diese Mängel seit Beginn bestehen und der Händler in der Gewährleistungspflicht ist.

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Wurden dir die Garantiebedingungen ausgehändigt und hast du diese eingehend studiert, bevor du in die NL zum reklamieren gefahren bist?

Themenstarteram 31. Oktober 2017 um 11:44

Zitat:

@Drahkke schrieb am 31. Oktober 2017 um 12:38:07 Uhr:

Wurden dir die Garantiebedingungen ausgehändigt und hast du diese eingehend studiert, bevor du in die NL zum reklamieren gefahren bist?

Ich habe die Garantiebedingungen nicht eingehend studiert.

Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass mir so etwas mitgeteilt wird, wenn man fragt ob das in der Garantie enthalten wäre.

am 31. Oktober 2017 um 11:56

Aus meiner Sicht war der Ansatz falsch. Hier sollte nicht die Junge-Sterne-Garantie in Anspruch genommen werden sondern die Händler-Gewährleistung.

Die Garantie kann die Bedingungen selbst vorgeben.

Bei der Gewährleistung muss der Händler innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass die Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht vorhanden waren. Daher wird zugunsten des Kunden angenommen, dass diese Mängel seit Beginn bestehen und der Händler in der Gewährleistungspflicht ist.

Zuerst mit dem Verkäufer sprechen, bzw. dem Verkäufer E-Mail mit Bildern über die Defekte schicken. Der vereinbart das weitere Vorgehen - Kostenübernahme in einer anderen NL/Vertretung.

Bei einem MB war der 2te Schlüssel bei mir defekt, MB Verkäufer war ca. 400km weg von mir. Neuer Schlüssel wurde dann zu einer NL in der Nähe gesandt und ich wurde von dort informiert. Hat nix gekostet.

Hallo,

 

es gibt eine gesetzliche Sachmängelhaftung, die oben bereits erläutert wurde. Setzen Sie eine Frist (schriftlich), weil der Händler auf Zeit spielen könnte, um die 6 Monate zu überbrücken.

 

Die mitgekaufte Garantie stellt (wohl) eine Versicherung dar, deren Bedingungen genau definiert sind, und läuft parallel zu Sachmängelhaftung.

 

Die Frage des Leihwagens steht auf einem anderen Blatt.... .

 

Michael

Zitat:

@Baarcky schrieb am 31. Okt. 2017 um 12:56:43 Uhr:

Aus meiner Sicht war der Ansatz falsch. Hier sollte nicht die Junge-Sterne-Garantie in Anspruch genommen werden sondern die Händler-Gewährleistung.

So und nicht anders! Hat bei mir problemlos funktioniert!

Meines Wissens nach hat eine led eine garantierte Haltbarkeitsdauer, somit ist es ein Garantiefall.

Im Prinzip hat der Vorredner recht, Du reklamierst Mängel am Fahrzeug, in den ersten 6 Monaten wird vermutet, dass der Mangel schon vorhanden war. Das betrifft grds alle Mängel...es sei denn es handelt sich um ganz typische Verschleißerscheinung für das Alter des Fahrzeugs. Zugegeben, bei LEDs wird es da schwierig. Würde aber trotzdem mit dem Ansatz nochmal dort vorstellig werden. Kannst die ja auch mal fragen, ob die sich wegen dieser überschaubaren Kosten auch noch Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren ans Bein binden wollen. Oftmals erhöht das die Kulanzbereitschaft. Ganz freundlich aber bestimmt auftreten. ;)

Das sollte der Händler dem Kunden aber auch so erklären und anschießend über die Händler-Gewährleistung problemlos abwickeln.

Das Problem wird nur sein, daß, wenn ich Deinen Text richtig verstehe, die Verkaufs-NL und die NL, wo Du reklamiert hast, nicht identisch sind.

Die Verkäufer-Gewährleistung, die - bis auf den Mietwagen - die Kosten für die Instandsetzung übernimmt, kannst Du aber nur beim Verkäufer selbst geltend machen. Dafür fällt dort dann aber praktisch das volle Programm, außer Verschleiß natürlich, unter die Gewährleistung. IMO müßten die sogar die An- und Abfahrtkosten übernehmen.

Themenstarteram 31. Oktober 2017 um 12:35

Vielen dank schoneinmal für die vielen Kommentare.

Die Gewährleistung ist auch dann zutreffend wenn das Auto gebraucht ist?

Inwiefern sollte ich mich verhalten?

Ich rufe meinen Verkäufer an und schildere ihm meinen Vorfall und bestehe auf meine Gewährleistung bei ihm?

Was passiert mit den kosten in der anderen NL?

Hallo,

 

sofern ein Verbraucher (=Privatperson) von einem Händler ein gebrauchtes Kfz erwirbt, kann diese nicht abbedungen, sondern nur von 2 auf 1 Jahr verkürzt werden. Gegenteilige Vertragsklauseln sind daher das Papier nicht Wert, auf dem diese stehen.

 

Zur Nacherfüllung ist der Verkäufer verpflichtet, keine andere Person o.ä..

 

Michael

am 31. Oktober 2017 um 12:49

Zitat:

@0xmaxx0 schrieb am 31. Oktober 2017 um 13:35:08 Uhr:

Die Gewährleistung ist auch dann zutreffend wenn das Auto gebraucht ist?

Na klar. Auch auf gebrauchte Gegenstände gibt es gesetzlich Gewährleistung welche in der Regel auf ein Jahr verkürzt wird (das ist zulässig).

Zitat:

Ich rufe meinen Verkäufer an und schildere ihm meinen Vorfall und bestehe auf meine Gewährleistung bei ihm?

Was passiert mit den kosten in der anderen NL?

Genau - die gesetzliche Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer. Ich würde dort mal freundlich anfragen und auch den "Reinfall" ansprechen. Vielleicht kann man sich so einigen, dass Du bei der anderen NL die Arbeiten ausführen lässt und diese mit der verkaufenden NL abrechnen. Ansonsten müsstest Du die Kosten der anderen NL als "Lehrgeld" abhaken. Ist leider so. Wobei ich die schon noch mal ins Gebet nehmen würden, warum man Dir das nicht vorher gesagt hat.

 

Zitat:

Ich rufe meinen Verkäufer an und schildere ihm meinen Vorfall und bestehe auf meine Gewährleistung bei ihm?

Was passiert mit den kosten in der anderen NL?

Auch in diesem Fall gilt es genau zu prüfen, was beauftragt wurde. Sofern die Werkstatt ohne Auftrag handelte, kann diese auch keine Bezahlung fordern.

 

Michael

 

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