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Reklamationen nach Teilkaskoschaden - Fahrtkosten durch Versicherung o. Werkstatt erstatten lassen?
Hallo zusammen,
ich hatte vor einiger Zeit einen Zusammenstoß mit einem Fasan. Dabei wurde die Stoßstange ausgetauscht und neu lackiert.
Leider ist die Lackierung Mist geworden und ich habe das Ganze reklamiert. Beim 2. Mal war die Lackierung wieder Mist und ich wollte den Schaden wieder reklamieren.
Bin also vorbeigefahren, aber der Werkstattleiter wollte den Schaden nicht anerkennen und meinte das wäre alles normal.
Daraufhin wurde über die Versicherung ein Sachverständiger beauftragt, der auch nochmal bestätigt hat, dass definitiv ein Mangel vorliegt. Bald muss ich also zum 3. Mal in die Werkstatt und langsam läppern sich die Kilometer. Für einen Weg fahre ich ca. 40 Kilometer.
Bislang bin ich gefahren:
1. -> Auto vorbeibringen und mit Zug zurückfahren
2. -> Mit Zug kommen und mit Auto zurückfahren
3. -> Mit Auto hingefahren für die Reklamation, mit Leihwagen zurückgefahren.
4. -> Mit Leihwagen gekommen, mit eigenem Auto wieder zurückgefahren
5. -> Zweiter Reklamationsversuch, auf Wunsch der Werkstatt mit Auto gekommen, Schaden wird nicht anerkannt, mit Auto wieder zurück.
6. -> Nächste Woche Montag mit eigenem Auto hin und mit Leihwagen zurück.
7. -> Entsprechend mit Leihwagen hin und das Auto wieder abholen.
Wenn ich jetzt jeweils Hin- und Rückweg rechne, komme ich auf knapp 560 Kilometer.
Jetzt frage ich mich, ob und von wem ich die Kosten dafür erstattet bekommen kann.
Kann ich nachträglich die Übernahme der Fahrtkosten verlangen?
Muss ich mich für die Erstattung der Fahrtkosten an die Werkstatt wenden, oder läuft das über die Versicherung, die das im Rahmen der Regulierung dann mit der Werkstatt entsprechend abrechnet?
Muss ich den Leihwagen überhaupt wieder volltanken? Immerhin fahre ich damit nur die Strecke nach Hause und wieder zur Werkstatt. Und die Strecke muss ich ja nur dank der Werkstatt fahren ...
Eventuell weiß einer von euch da mehr.
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@beachi schrieb am 18. Juni 2018 um 22:42:19 Uhr:
Ob und inwiefern in einer Werkstattbindung ein Ersatzwagen kostenlos mitversichert ist, kommt einzig und allein auf den gewählten Tarif an, das kann man nicht pauschal sagen.
Mir wäre neu, wenn die Versicherung jetzt für mangelhafte Reparaturen von Partnerwerkstätten einzustehen hätte.
Gerne kannst du deine Sicht der Dinge aber hier anhand geeigneter Links oder Verweise für mich zum nachlesen untermauern. Vielen Dank.
Der Lerneffekt ist nachhaltiger, wenn man sich die Lösung einer Fragestellung selbst erarbeitet. Es ist nie zu spät damit anzufangen.
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58 Antworten
Der Leihwagen muss entsprechend der vertraglichen Bedingungen mit dem Verleiher bezahlt werden, also ggf. auch vollgetankt werden. Oft ist es kein eigenes Fahrzeug der Werkstatt. Ein ordentliches Gespräch mit der Werkstatt sollte da aber eine Lösung bringen, da der Grund in der mangelhaften Arbeit der Werkstatt liegt. Eigentlich klärt man aber derartige Sachen vor der Nutzung.
Die TK-Versicherung hat damit nichts zu tun.
Danke für die Antwort. Das macht Sinn.
Mal abgesehen vom Leihwagen: Muss ich meine anfallenden Fahrtkosten mit dem eigenem Wagen da im Vorfeld "anmelden" bzw. zurückfordern oder geht das auch noch für die Fahrten, die ich jetzt schon gemacht habe?
Werde morgen mal bei der Werkstatt anrufen, aber ich befürchte, da wird sich wieder quergestellt, ähnlich wie bei der 2. Reklamation.
Bei Werkstattbindung kommt eine Kostentragung der TK in Betracht. Ob und wie die dann Regress bei der Werkstatt nimmt, das kann einem ja egal sein.
Ohne Werkstattbindung wäre die Werkstatt der richtige Anspruchsgegner..
Aufgrund der 40km gehe ich auch von Werkstattbindung aus. Daher ist für alle Punkte, inkl. Reklamationen, Fahrtkosten, etc. deine Versicherung dein Ansprechpartner. Die Werkstatt ist nicht dein Vertragspartner und hat damit nichts zu tun.
zahlt die versicherung auch die kosten für urlaub und solche scherze? 40km fürn auto lackieren? das ist doch bald beschiss ^^
Und wenn die Werkstatt durch die TK-Versicherung vertragsgemäß vorgegeben worden ist ...
Richtig ist eine Werkstattbindung, wobei ich die Werkstatt als eine von mehreren Optionen 'ausgewählt' hatte, damit ich bei einem Schaden nach Ablauf der Garantie auf Kulanz des Herstellers hoffen kann.
Also ich hatte die Versicherung gefragt, ob ich in die nächste Markenwerkstatt kann, welche dann eben so weit weg war. Da die Versicherung das ganze abgenickt hat und mir die Werkstatt vorgeschlagen hat, hoffe ich mal, dass das entsprechend klappt.
Habe nicht damit gerechnet, dass ich da gefühlt 10x hin muss :|
Dann dürfte in den Vertragsbedingungen geregelt sein, dass die Verbringungskosten unter bestimmten Umständen von der TK getragen werden.
Danke, da werde ich morgen mal direkt anrufen und nachhaken
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. Juni 2018 um 21:43:17 Uhr:
Dann dürfte in den Vertragsbedingungen geregelt sein, dass die Verbringungskosten unter bestimmten Umständen von der TK getragen werden.
Verbringungskosten von der Werkstatt zum Lackierer und zurück, ja, sofern da welche anfallen. Aber die Teilkaskoversicherung erstattet doch keine Fahrtkosten des Versicherten für die Fahrten von und zur Werkstatt.
Ansprechpartner für die mangelhafte Reparatur ist hier in erster Linie die Werkstatt. Dieser hast du den Reparaturauftrag erteilt. Die Versicherung kann ja nichts für die mangelhafte Reparatur.
Im nun eingetretenen Fall der mangelhaften Reparatur in der Partnerwerkstatt wird dich deine Versicherung aber gewiss unterstützen, die Sache unkompliziert aus der Welt zu schaffen.
Du solltest daher weiterhin das Gespräch mit Versicherung und Werkstatt suchen. Viel Erfolg!
Du liegst falsch. Die Versicherung hat u.a. diese Vertragswerkstatt vorgeschlagen. Und sie garantiert für deren Reparaturleistung. Eine Haftung aus dieser Garantie greift für die Nachbesserungen. Die Verbringungskosten bzw. einen Ersatzwagen gibt es bei der Werkstattbindung oft ebenfalls dazu.
Ob und inwiefern in einer Werkstattbindung ein Ersatzwagen kostenlos mitversichert ist, kommt einzig und allein auf den gewählten Tarif an, das kann man nicht pauschal sagen.
Mir wäre neu, wenn die Versicherung jetzt für mangelhafte Reparaturen von Partnerwerkstätten einzustehen hätte.
Gerne kannst du deine Sicht der Dinge aber hier anhand geeigneter Links oder Verweise für mich zum nachlesen untermauern. Vielen Dank.
Zitat:
@beachi schrieb am 18. Juni 2018 um 22:42:19 Uhr:
Ob und inwiefern in einer Werkstattbindung ein Ersatzwagen kostenlos mitversichert ist, kommt einzig und allein auf den gewählten Tarif an, das kann man nicht pauschal sagen.
Mir wäre neu, wenn die Versicherung jetzt für mangelhafte Reparaturen von Partnerwerkstätten einzustehen hätte.
Gerne kannst du deine Sicht der Dinge aber hier anhand geeigneter Links oder Verweise für mich zum nachlesen untermauern. Vielen Dank.
Z.B. die WB der Huk:
Zitat: „Auch die Herstellergarantie bleibt gemäß EU-Kommission bei fachgerechter Reparatur in vollem Umfang erhalten. Falls Sie dennoch Probleme bekommen sollten, treten wir in die Herstellergarantie ein – mit einer schriftlichen Bestätigung für Sie!“
Quelle: https://www.huk.de/.../partnerwerkstaetten.html?q=werkstattbindung
Die Versicherung ist für Reklamationen der Ansprechpartner, nicht die Werkstatt.
Zitat:
@beachi schrieb am 18. Juni 2018 um 22:42:19 Uhr:
Ob und inwiefern in einer Werkstattbindung ein Ersatzwagen kostenlos mitversichert ist, kommt einzig und allein auf den gewählten Tarif an, das kann man nicht pauschal sagen.
Mir wäre neu, wenn die Versicherung jetzt für mangelhafte Reparaturen von Partnerwerkstätten einzustehen hätte.
Gerne kannst du deine Sicht der Dinge aber hier anhand geeigneter Links oder Verweise für mich zum nachlesen untermauern. Vielen Dank.
Der Lerneffekt ist nachhaltiger, wenn man sich die Lösung einer Fragestellung selbst erarbeitet. Es ist nie zu spät damit anzufangen.