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Renault Megane 3 privat gekauft - schäden nicht erwähnt

Themenstarteram 27. Oktober 2019 um 11:51

Hallo,

ich habe mir am Freitag ein Renault Megane 3, Bj 2013 von einem privaten Anbieter gekauft.

Beim Besichtigen und einer ca 20 minütigen Probefahrt sind mir keine Schäden bzw Funktionsstörungen aufgefallen.

Auf die Frage ob sämtliche Elektronik, Multimedia und Navi einwandfrei funktioniert bzw irgendentwas nicht funktioniert wurde mir versichert, dass alles in Ordnung sei

Nun fällt die Drehzahlbeleuchtung regelmäßig bzw bei so ziemlich jeder "längeren" (15km) Fahrt teilweise komplett aus.

Richtig ekelhaft wird es wenn die Beleuchtung "Disco" spielt und durchgehend ein und aus geht.

 

Ist das ein offensichtlicher Schaden den ich erkennen muss oder ist der Verkäufer verpflichtet solche Schäden zu erwähnen? Im Vertrag ist nichts notiert.

 

Liebe Grüße

Gregor

Beste Antwort im Thema

Mal als Beispiel, wie es eben kommen kann:

Vor drei Wochen stand unser Golf in der Werkstatt, weil ein Sensor der Automatik defekt war. Keine große Sache. Der Mechaniker fragte, ob wir nicht verkaufen wollen, er hätte einen an der Hand, der genau so ein Auto sucht.

Wir haben überlegt, aber derzeit ist der Gebrauchtwagenmarkt eher mau in der unteren Preisklasse, daher haben wir den Golf behalten, da weiss man, was man hat.

Jetzt, drei Wochen später geht auf der Autobahn die Zylinderkopfdichtung durch. Wirtschaftlicher Totalschaden. Ob der Motor sonst noch Schaden genommen hat, wissen wir nicht.

Hätten wir den verkauft, hätte der Verkäufer sich schwarz geärgert. Aber auch da wäre es für uns völlig unvorhersehbar gewesen, dass der Defekt auftritt. Der Wagen lief bis dahin völlig normal. Und bei 170tkm muß man mit sowas auch nicht unbedingt rechnen.

Also nur weil ein Schaden direkt nach dem Kauf auftritt, muß nicht immer eine schelchte Absicht dahinterstecken, auch wenn man das als Käufer natürlich schnell vermutet.

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Ein Mangel ist es schon mal. Ob der Verkäufer hier Gewährleistung geben muss oder nicht, das ergibt sich dann aus dem Kaufvertrag. Den hast Du hier nicht eingestellt.

Wegen so einem Wackelkontakt muss man nicht unbedingt die Pferde scheu machen ....

Themenstarteram 27. Oktober 2019 um 12:27

Falls nötig kann ich später den Vertrag (Vordruck von Autoscout) hochladen.

Dort steht unter Sondervereinbarungen " Ausschuss der Haftung jeglicher Art "

 

Laut Werkstatt handelt es sich um kein Wackelkontakt sondern um ein Schaden über mehrere hundert Euro.

Nach Forum Recherche ist der Mangel am Tacho bekannt und kostet tatsächlich mehrere hundert Euro...

Der Arglisteinwand müsste von dir bewiesen werden. Hast du da Anhaltspunkte?

Themenstarteram 27. Oktober 2019 um 12:47

Es wäre natürlich schon ein großer Zufäll wenn der Mangel an dem Verkaufstag, nach dem Verkauf das erste Mal aufgetreten ist und seit dem regelmäßig auftritt.

Anhaltspunkte habe ich jedoch nicht. Laut "Stammwerkstatt" gibt es keinen Kostenvoranschlag oder sonstige Beweise das der Schaden schon länger besteht.

Dann kannst du nur hoffen, dass der Verkäufer sich in irgendeiner Weise an den Kosten beteiligt. Zwingen kannst du ihn nicht.

Themenstarteram 27. Oktober 2019 um 13:06

Ich hoffe Du verstehst meine etwas emotionalere Reaktion und das es mir schwer fällt solche Zeilen komplett hinzunehmen :)

Nach dieser Theorie könnte man ein Totalschaden notdürftig reparieren und als "unfallfrei" verkaufen. Vorausgesetzt der Totalschaden liegt keine Jahre zurück könnte man als Verkäufer behaupten, dass der jetzige Besitzer den Totalschaden verursacht und repariert hat und jetzt zu unrecht Schadensansprüche stellt...

Moin,

Das Problem ist eher - du mûsstest dem Verkäufer beweisen können, dass er davon wusste. Er kann ja behaupten immer nur 10 km gefahren zu sein und entsprechend das Problem nicht zu kennen. Dann hast du die Arschkarte. Du kannst mit dem Verkäufer sprechen - aber mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt er damit durch. Nicht weil es rechtens oder fair wäre, sondern nur, weil du ihm das Gegenteil nicht beweisen kannst.

LG Kester

Ich kann deinen Ärger durchaus verstehen.

Das Problem wird aber sein das du dem Verkäufer nachweisen müßtest hier vorsätzlich einen Mangel verschwiegen zu haben und da wird es dann heikel.

Hattest du einen Zeugen dabei der glaubhaft versichern kann das der Verkäufer gesagt hat dass die Elektronik problemlos ist? Hatte der Verkäufer auch evtl. Zeugen dabei?

Das es ein altbekanntes Problem mit der Beleuchtung gibt und du dies evtl. sogar durch Renault bestätigt bekommen würdest ist zwar gut für dich, hilft dir aber nur insofern als das du beweisen könntest dass der Verkäufer von dem Mangel wusste und ihn dir verschwiegen hat.

Natürlich wäre es schon fast sowas wie ein Sechser im Lotto wenn der Schaden erst einen Tag nach dem Kauf eingetreten ist aber grundsätzlich ist auch sowas möglich...

Ich denke aber das du in deinem Fall wohl eher mal bei einem Fachanwalt um Rat fragst wie deine Chancen stehen hier etwas wirksames unternehmen zu können. Alles andere wird hier wohl eher in Glaskugellesen ausarten.

LG

HorchA8

das ist eben das Risiko beim Privatkauf. Deshalb sind die Gebrauchtwagen beim Händler mit Garantie eben teurer.

Das war dann das vermeintliche Schnäppchen.

Da haste ja schon ganz schön recherchiert.

Ich unterstell Dir jetzt einfach mal, Du wolltest von privat kaufen, weil es ganz einfach günstiger ist. Das hast Du gemacht und nun hättest Du am liebsten noch die Rund-um-Gewährleistung, wie beim Händlerkauf.

Dem ist aber nicht so, weil Du kannst dem Verkäufer ganz einfach nicht beweisen, dass der Mangel von ihm arglistig verschwiegen wurde. Im Gegenteil, Du kannst nichtmal beweisen, dass es bei Besichtigung überhaupt schon vorhanden war.

Wenns Dich so stört, bau das Ding aus und schick es hier hin:

https://ecu.de/

180 € , 2-4 Tage später ist es ganz zurück und dann baust es ein und alles ist gut.

 

 

 

Zitat:

@Gregor-987 schrieb am 27. Oktober 2019 um 13:47:41 Uhr:

Es wäre natürlich schon ein großer Zufäll wenn der Mangel an dem Verkaufstag, nach dem Verkauf das erste Mal aufgetreten ist und seit dem regelmäßig auftritt.

Anhaltspunkte habe ich jedoch nicht. Laut "Stammwerkstatt" gibt es keinen Kostenvoranschlag oder sonstige Beweise das der Schaden schon länger besteht.

Themenstarteram 27. Oktober 2019 um 18:09

Danke für Eure Antworten

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 27. Oktober 2019 um 17:12:11 Uhr:

Da haste ja schon ganz schön recherchiert.

Ich unterstell Dir jetzt einfach mal, Du wolltest von privat kaufen, weil es ganz einfach günstiger ist. Das hast Du gemacht und nun hättest Du am liebsten noch die Rund-um-Gewährleistung, wie beim Händlerkauf.

Da ist aber einer mit dem falschen Fuß ausgestanden :)

Ob heut zu tage Privatverkäufe so viel günstiger sind, vorallem bei eh schon günstigen Autos sei dahingestellt.

Und ob ein Privatverkauf bzw der um wenige 100€ günstigere Verkaufspreis den Verkäufer von jeglicher Ehrlichkeit freisprechen soll, stell ich mal in Frage.

Um auf Deine Unterstellung einzugehen.

Ich habe tatsächlich ausschließlich nach Händlerangeboten gesucht bis ich erfahren habe, dass ein Arbeitskollege sein Renault verkauft.

Übrigens zu einem relativ hohen Preis nur dachte ich mir das ich damit ein 100% guten Kauf mache...

Kann man mit dem Verkäufer denn nicht reden da es sich ja um einen Arbeitskollegen handelt? Da sollte das ja möglich sein (im Normalfall). Vielleicht eine 50% Regelung der Rep. Kosten?

Zitat:

@HorchA8 schrieb am 27. Oktober 2019 um 20:12:55 Uhr:

Kann man mit dem Verkäufer denn nicht reden da es sich ja um einen Arbeitskollegen handelt? Da sollte das ja möglich sein (im Normalfall). Vielleicht eine 50% Regelung der Rep. Kosten?

Das setzt voraus, dass der Defekt vor dem Verkauf vorhanden war und der Verkäufer davon wusste.

Wo steht, dass das Fahrzeug von nem Arbeitskollegen ist?

Zitat:

@HorchA8 schrieb am 27. Oktober 2019 um 20:12:55 Uhr:

Kann man mit dem Verkäufer denn nicht reden da es sich ja um einen Arbeitskollegen handelt? Da sollte das ja möglich sein (im Normalfall). Vielleicht eine 50% Regelung der Rep. Kosten?

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