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Rennleitung wollte es genau wissen

Moin Leute,

wir kamen gestern Nacht in eine Polizeikontrolle der speziellen Art. (beliebte kontrollstelle in der nähe eines clubs)

Die Rennleitung wollte außer dem üblichen Papierkram noch wissen woher wir kommen und wohin wir fahren und das ziemlich genau. :confused:

Drogentest, Alktest und Hütte auf den Kopf stellen inbegriffen.:mad:

Ist man gegenüber den Beamten verpflichtet Angaben über privates zu machen ??

Man muß doch den Waldgeistern nicht Brühwarm servieren was man in der Freizeit privates macht bzw. woher man kommt und wohin man geht. Hat jemand rechtlich Ahnung diesbezüglich ???

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 9. Dezember 2011 um 6:42

Moin!

Manche Leute scheinen Spass daran zu haben, mit der Polizei endlos zu diskutieren und die Beamten spüren zu lassen, welch kleine Würstchen sie doch im Vergleich zu einem selbst sind.

Dass dies dann zu einer entsprechenden Reaktion seitens der Polizeibeamten führt, ist auch klar.

Selbst wenn sich so ein kleiner Schnauzbart neben mir aufbaut, in mit Dialekt durchsetztem Beamtendeutsch sein Sprüchlein aufsagt und mich noch belehrt "wissen Sie, weshalb wir Sie angehalten haben?", kann ich doch höflich bleiben.

Ich antworte dann mit "Nein." oder mit "Nein. Vielleicht wollten sie mich auf einen Kaffee einladen?" (bei jungen Damen ohne Schnauzbart), reiche meine Papiere heraus und fertig.

Dauert die Sache länger, z.B. weil sie das Auto inspizieren möchten, überreiche ich den Schlüssel, wünsche viel Erfolg und rauche eine oder führe ein Telefonat. Arbeit habe ich immer genug.

Wo ist das Problem?

Vielleicht ziehen sie durch eine solche Kontrolle mal wieder einen schwachsinnigen Nazi, dementen Opi oder besoffenen Spinner aus dem Verkehr. Kann mir nur recht sein.

Man muss nicht immer herumrechten und Paragraphen reiten. Das können die Cops im Zweifel vielleicht sogar besser.

Dass man nicht jede unsinnige Frage eines Verkehrspolizisten beantwortet, ist auch klar. Wichtig ist, dass man sich einfach höflich verhält. Gegenüber Polizisten und auch allen anderen Mitmenschen. Das würde unserer Gesellschaft insgesamt ganz gut tun.

Gruß,

M.

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Was du denen erzählst, muß doch nicht der Wahrheit entsprechen...

am 8. Dezember 2011 um 18:55

Du kannst zu allem "no comment" sagen.

Allerdings steht es im Ermessen des Beamten bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes diesen durch weitere Maßnahmen zu erhärten oder zu klären.

In einer solchen Situation ist "no comment" eine schlechte Strategie zur Deeskalation.

Ob du wegen solch harmloser Fragen an der Eskalationsschraube drehen willst, mußt du selber wissen......

Gruß SRAM

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Was du denen erzählst, muß doch nicht der Wahrheit entsprechen...

Kein Alk + Drogen, Auto sauber dann haben wir irgeneine Story geboten und durften weiter.

mfg

du bist nur verpflichte angaben zu deiner Person zu machen mehr nicht

und da du dich ja ausgewiesen hast ist das dann auch damit erledigt.

Ich sage in solchen Fällen immer, daß ich von meinen Eltern komme und auf dem Weg nach Hause bin....

Zitat:

Original geschrieben von voxus

Drogentest, Alktest und Hütte auf den Kopf stellen inbegriffen.:mad:

Was haben die Beamten zu den 'Dringenden Verdachtsmomenten' gesagt? Hast Du Dir die richterliche Vollmacht geben lassen, bevor die Deinen Wagen auf den Kopf gestellt haben? Denn dazu brauchen die einen Durchsuchungsbefehl. Eine Durchsuchung durch "Gefahr in Verzug" ist höchst richterlich schon gekippt worden. Auch wenn man sich unkooperativ zeigt, so ist dies kein Verdachtsmoment.

Die Polizeibeamten wissen schon, das sie nicht alles dürfen, treffen bei ihren Kontrollen aber meistens auf unwissende Bürger... die das alles über sich ergehen lassen, weil sie idR auch nichts zu verbergen haben.

Wenn ich's nachts eilig habe, verkneife ich es mir eigentlich immer, bei solchen Sachen meinen Anwalt aus dem Bett zu klingeln...;)

wen ich zeit und lust hab sag ich immer "von da und fahr nach da" ;)

Hallo,

neulich hat mich sogar mal die Polizei verfolgt, anfangs waren die sich nicht sicher in welcher Straße ich eingebogen bin, aufgefunden haben sie mich vor der verwinkelten Garageneinfahrt vorm Haus.

Diese Cowboy-Manier der Beamten hatte mich so auf Palme gebracht, dass ich erst mal die Beamten befragt habe, bevor sie mich dann kontrollierten. Wenn man keiner Schuld bewußt ist dann ist das nervig, allerdings machen eben die Beamten auch ihre Arbeit.

Wen sie ein Verdacht haben dürfen sie es legitim nachgehen.

Antworten muß man nicht, aber Ermessensspielraum haben sie dennoch.

Zu stark anlegen sollte man sich auch nicht, den aufs Revier will keiner landen.

Gruß

Es ist immer die Frage, wie man mit der Rennleitung umgeht.

Ich habe nur positive Erfahrungen gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Original geschrieben von voxus

Drogentest, Alktest und Hütte auf den Kopf stellen inbegriffen.:mad:

Was haben die Beamten zu den 'Dringenden Verdachtsmomenten' gesagt? Hast Du Dir die richterliche Vollmacht geben lassen, bevor die Deinen Wagen auf den Kopf gestellt haben? Denn dazu brauchen die einen Durchsuchungsbefehl. Eine Durchsuchung durch "Gefahr in Verzug" ist höchst richterlich schon gekippt worden. Auch wenn man sich unkooperativ zeigt, so ist dies kein Verdachtsmoment.

Die Polizeibeamten wissen schon, das sie nicht alles dürfen, treffen bei ihren Kontrollen aber meistens auf unwissende Bürger... die das alles über sich ergehen lassen, weil sie idR auch nichts zu verbergen haben.

Hallo,

die Kontrollen an diesem Ort sind meistens seeeeeehr intensiv.

Wie schon angegeben ist in der Nähe ein Club, nach ca. 300 m beginnt die Landstrasse und es gab leider auch schon Autos die sich 3x um den Baum gewickelt haben, darum die speziellen Sachen.

Es wurde mehrfach gefragt ob wir im Club waren ......ich frage Sie nochmals. Waren Sie im Club....haben Sie BTM oder Alkohol konsumiert ?? Mir ist ehrlich gesagt neu , daß die Männlein für "mal gründlich Gucken" einen Beschluß brauchen. Werd das nächste Mal drauf achten und fragen.

gruß

Zitat:

Original geschrieben von voxus

Moin Leute,

wir kamen gestern Nacht in eine Polizeikontrolle der speziellen Art. (beliebte kontrollstelle in der nähe eines clubs)

Die Rennleitung wollte außer dem üblichen Papierkram noch wissen woher wir kommen und wohin wir fahren und das ziemlich genau. :confused:

Drogentest, Alktest und Hütte auf den Kopf stellen inbegriffen.:mad:

Ist man gegenüber den Beamten verpflichtet Angaben über privates zu machen ??

Man muß doch den Waldgeistern nicht Brühwarm servieren was man in der Freizeit privates macht bzw. woher man kommt und wohin man geht. Hat jemand rechtlich Ahnung diesbezüglich ???

 

Viele Grüße

Natürlich hat man das Recht keine Aussage zu machen wenn man gefragt wird.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Hast Du Dir die richterliche Vollmacht geben lassen, bevor die Deinen Wagen auf den Kopf gestellt haben? Denn dazu brauchen die einen Durchsuchungsbefehl.

wenn er mit der durchsuchung einverstanden war (...), benötigt es weder richterliche vollmacht noch einen anwalt...

Zitat:

Original geschrieben von voxus

Moin Leute,

wir kamen gestern Nacht in eine Polizeikontrolle der speziellen Art. (beliebte kontrollstelle in der nähe eines clubs)

Die Rennleitung wollte außer dem üblichen Papierkram noch wissen woher wir kommen und wohin wir fahren und das ziemlich genau. :confused:

...

Ist man gegenüber den Beamten verpflichtet Angaben über privates zu machen ??

...

Klares Nein

 

Zitat:

Original geschrieben von voxus

Drogentest, Alktest ...

Dürfen sie (eigentlich muß dafür auch ein Verdachtsmoment vorliegen, aber den kann sich jeder Polizist schnell basteln)

Zitat:

Original geschrieben von voxus

und Hütte auf den Kopf stellen inbegriffen.:mad:

Nur bei begründetem Anfangsverdacht und wenn "Gefahr im Verzuge" ist:

Es gilt § 102 der StPO:

Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

 

§ 103 der StPO

(1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet.

...

Sonst ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß erforderlich.

Polizisten fragen deshalb tatsächlich bei Verkehrskontrollen: "Dürfen wir da reingucken ?"

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