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Reparatur eines Steinschlags im Sichtfeld erlöscht die Betriebserlaubnis und ich Fahre ohne Vers.?
Hallo,
ich war gerade bei "Autoglas" und wollte meinen Steinschlag reparieren lassen.
Der Typ meinte nur: Die muss Neu!
Seine Begründung: Der Steinschlag liegt im Sichtfeld und darf nicht Repariert werden!
Soweit, OK.
Dann sagte er noch wenn der Steinschlag doch repariert werden würde, dann erlösche die Betriebserlaubnis und ich Fahre ohne Versicherungsschutz!
Wo steht das???
Wollte den Steinschlag selber Reparieren da dieser echt sehr klein ist(ca. 3-4mm) und ich nicht eine neue Scheibe will.
Wer kann mir sagen wo das im Gesetz steht???
Danke
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Frankman_koeln
dieses gesetz ist völlig behämmert und sinnfrei.
Jedes Gesetz und jede Verordnung hat einen Sinn.
Jeder Dieb wird sagen, dass die Gesetze zum Thema Diebstahl sinnfrei sind. Und jeder Gastronom, dessen Küche nicht der geforderten Sauberkeit entspricht, wird sagen, dass die Verordungen sinnfrei seien.
Aber es wird immer Menschen geben, welche wieder besserem Wissen sich halt nicht an Gesetze und Verordnungen halten und halten wollen.
Und meistens sind es genau diejenigen, welche sich selbst nicht an Gesetze und Verordungen halten, die dann am lautesten über andere meckern und herziehen, wenn diese sich dann an etwas nicht gehalten haben, wenn es zu Ungunsten des Ersteren ausfällt.
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40 Antworten
Hallo
Ich hatte ein ähnliches Problem. mein Passi war 6 Monate alt als ich plötzlich mitten im Sichtfeld einen Steinschlag hatte. Für mich ist es nicht einmal in Frage gekommen bei einem 6 monate alten Wagen die Frontscheibe heraus zu trennen und eine neue einzubauen. Ich war bei einem kleinen Unternehmen was Scheiben ersetzt und Steinschläge repariert. Ich habe ihm gesagt keine neue Scheibe bitte nur das Loch flicken. Er hat mich darauf hingewiesen das er es nicht darf. Aber auf mein Risiko hin es gerne macht. Er meinte er versteht mich bei dem alter des Wagens das da keiner ran darf. Er hat sich besondere Mühe gegeben bei schließen des Loches. und nur ich der wusste wo es genau war würde es heute auf der Scheibe noch finden. Also verstehe Autoglas ein Steinschlag bringt 80 Euro eine neue Scheibe bringt ihnen 500 Euro. Was glaubst du sollte er dir erzählen was besser ist für dich !!!!!!
Liebscher
Zitat:
Original geschrieben von verysalty
Hallo,
ich war gerade bei "Autoglas" und wollte meinen Steinschlag reparieren lassen.
Der Typ meinte nur: Die muss Neu!
Seine Begründung: Der Steinschlag liegt im Sichtfeld und darf nicht Repariert werden!
Soweit, OK.
Dann sagte er noch wenn der Steinschlag doch repariert werden würde, dann erlösche die Betriebserlaubnis und ich Fahre ohne Versicherungsschutz!
Wo steht das???
Wollte den Steinschlag selber Reparieren da dieser echt sehr klein ist(ca. 3-4mm) und ich nicht eine neue Scheibe will.
Wer kann mir sagen wo das im Gesetz steht???
Danke
Da bist Du hier im falschen Forum! Du solltest unter "Versicherung" Dein Thema hineinstellen.
Dort findest Du mit Sicherheit bereits die Antwort:
http://www.motor-talk.de/suche.html?...
Viele Grüße
quali
Hallo zusammen,
Steinschlagreparatur
Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Vehrkehr, Bau und Wohnungswesen ( 4/1986 Nr. 55 S. 130 ).
Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :
1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.
Fahrzeugscheiben sind geprüfte sicherheitsrelevante Bauteile des Fahrzeugs und erhalten eine Genehmingung, damit die Scheiben auch im Fahrzeug verbaut werden dürfen. Diese Zulassung bezieht sich immer auf eine intakte unbeschädigte Scheibe, bzw. auf ein nach den Bestimmungen gemäss repariertes Bauteil. Somit hat eine unreparierte bzw. eine nicht nach den Bestimmungen reparierte Scheibe keine Zulassung. Sobald allerdings ein nicht zugelassenes Bauteil sich am Fahrzeug befindet erlischt normalerweise auch die Zulassung des Fahrzeuges.
Zitat:
Original geschrieben von liebscher
Ich hatte ein ähnliches Problem. mein Passi war 6 Monate alt als ich plötzlich mitten im Sichtfeld einen Steinschlag hatte. Für mich ist es nicht einmal in Frage gekommen bei einem 6 monate alten Wagen die Frontscheibe heraus zu trennen und eine neue einzubauen. Ich war bei einem kleinen Unternehmen was Scheiben ersetzt und Steinschläge repariert. Ich habe ihm gesagt keine neue Scheibe bitte nur das Loch flicken. Er hat mich darauf hingewiesen das er es nicht darf. Aber auf mein Risiko hin es gerne macht. Er meinte er versteht mich bei dem alter des Wagens das da keiner ran darf.
Der Steinschlag hätte niemals repariert werden dürfen, auch nicht auf eigenes Risiko. Solch einem Betrieb gehört die Zulassung entzogen.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Der Steinschlag hätte niemals repariert werden dürfen, auch nicht auf eigenes Risiko. Solch einem Betrieb gehört die Zulassung entzogen.
Jetzt bleib mal auf dem Teppich.
Es gibt in D bestimmt 10-20% am Straßenverkehr teilnehmende Kfz, welche weit gravierendere und sicherheitsrelevante Mängel haben.
Die verstossen nichtmal (zumindest wissentlich) gegen ein Gesetz, denn Sie wissen ja (sehr oft jedenfalls) nichtmal das der Mangel existiert.
Aufgedeckt wird er eventuell auch erst in 2 Jahren beim nächsten TÜV.
Da ist doch wohl eine gut reparierte Windschutzscheibe eine ausgesprochen kleine Gefahr für andere.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von alfi64
[Da ist doch wohl eine gut reparierte Windschutzscheibe eine ausgesprochen kleine Gefahr für andere.
Blendung ist eine grosse Gefahr im Strassenverkehr.
Da das Reparaturharz einen anderen Lichtbrechungsindex besitzt als Glas und zusätzlich an jedem Materialübergang zusätzliche Reflektionen entstehen ist dies eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle.
Warum sollte sonst der Gesetzgeber Reparaturen im Fernsichtfeld des Fahrers sonst verbieten, wenn es keine Gefahr darstellen würde?
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Zitat:
Original geschrieben von alfi64
[Da ist doch wohl eine gut reparierte Windschutzscheibe eine ausgesprochen kleine Gefahr für andere.
Blendung ist eine grosse Gefahr im Strassenverkehr.
Da das Reparaturharz einen anderen Lichtbrechungsindex besitzt als Glas und zusätzlich an jedem Materialübergang zusätzliche Reflektionen entstehen ist dies eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle.
Warum sollte sonst der Gesetzgeber Reparaturen im Fernsichtfeld des Fahrers sonst verbieten, wenn es keine Gefahr darstellen würde?
Sehr interessant.
Eine XX Jahre alte Windschutzscheibe, oder eine welche mehrere 100TKM weg hat, und die schon "sandgestrahlt" ist darf ich fahren.
Obwohl die großflächig blendet !
Einen Reifen mit 1,6mm Profil darf ich auch bei strömenden Regen fahren.
Alles schön nach den Vorgaben des Gesetzgebers.
Wenn bei einer relativ neuen Scheibe aber ein kleiner Punkt blenden könnte dann nicht.
Deine Logik (oder die des Gesetzgebers ) erschliesst sich mir nicht ganz.
Zitat:
Original geschrieben von alfi64
Deine Logik (oder die des Gesetzgebers ) erschliesst sich mir nicht ganz.
Mir auch nicht...wie so vieles hier...!
Ja, aber Gesetz ist nun mal Gesetz, ob es sich euch erschliesst oder nicht.
Startet eine Petition mit euren Argumenten, stellt den Link hier ein und falls sich genügend Leute als Unterstützer finden, kommt es in die Diskussion bei den zuständigen Ausschüssen.
Das mit der "sandgestrahlt" Scheibe ist auch nicht ganz so. Wenn der PI der die HU abnimmt es merkt, war es das mit der Plakette.
dieses gesetz ist völlig behämmert und sinnfrei.
ich lasse auch im sichtfeld meine scheiben reparieren, es gibt imo nichts was dagegen spricht, dieser kleine milchige 2 mm punkt stört nicht im mindesten ...nicht mal der Totale Überwachungs Verein hat sowas in der vergangenheit bemängelt ....
hinter diesem gesetz steckt bestimmt die carglass lobby .... :-)
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Frankman_koeln
dieses gesetz ist völlig behämmert und sinnfrei.
Jedes Gesetz und jede Verordnung hat einen Sinn.
Jeder Dieb wird sagen, dass die Gesetze zum Thema Diebstahl sinnfrei sind. Und jeder Gastronom, dessen Küche nicht der geforderten Sauberkeit entspricht, wird sagen, dass die Verordungen sinnfrei seien.
Aber es wird immer Menschen geben, welche wieder besserem Wissen sich halt nicht an Gesetze und Verordnungen halten und halten wollen.
Und meistens sind es genau diejenigen, welche sich selbst nicht an Gesetze und Verordungen halten, die dann am lautesten über andere meckern und herziehen, wenn diese sich dann an etwas nicht gehalten haben, wenn es zu Ungunsten des Ersteren ausfällt.
Zitat:
Original geschrieben von Frankman_koeln
ich lasse auch im sichtfeld meine scheiben reparieren, es gibt imo nichts was dagegen spricht, dieser kleine milchige 2 mm punkt stört nicht im mindesten ...nicht mal der Totale Überwachungs Verein hat sowas in der vergangenheit bemängelt ....
Dann hat der TÜV Prüfer eben nur nicht genau geschaut oder war "gekauft". Der muß so was bemängeln, und zwar völlig zu recht.
Jedem seine meinung !!!
Nicht jedes gesetz macht sinn ... !!!!
Das ist fakt und nicht diskutabel ( zumindest nicht mit mir ) !
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Warum sollte sonst der Gesetzgeber Reparaturen im Fernsichtfeld des Fahrers sonst verbieten, wenn es keine Gefahr darstellen würde?
Vielleicht aus dem gleichen Grund, aus dem er sich auch bemüßigt fühlt den Krümmungswinkel von Gewürzgurken zu bestimmen?
Zur Frage des TE:
Nirgendwo kann man nachlesen, daß ein reparierter Steinschlag zum Erlöschen der BE führt, weil das nirgendwo steht. Darüber hinaus hat das auch keinen Einfluß auf den Versicherungsschutz, selbst wenn die BE erloschen wäre. Denn einen Zusammenhang zwischen BE und Versicherungsschutz gibt es nicht.