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Reparatur nach Unfall - Abtretungserklärung?
Hallo zusammen,
vor Kurzem hatte ich einen Unfall. Mir ist jemand auf einer Landstraße recht heftig hinten aufgefahren. Die Schuld liegt sicher beim Auffahrenden.
Meinen Wagen (Chevrolet Cruze) habe ich in die Werkstatt gebracht. Der Gutachter rief mich heute an:
Frontschürze (ich wurde auf einen anderen Wagen aufgeschoben), Heckschürze neu. Die Bleche dahinter jeweils müssen ausgedellt werden (nicht ersetzt) und der Kühler muss ausgetauscht werden.
Reparaturkosten liegen bei € 5.215,00 . Der Vergleichswert liegt bei € 7.200,00, daher kein wirtschaftlicher Totalschaden.
Der Gutachter sagte mir, € 250,00 Wertminderung bekäme ich ca. dazu.
Soweit so gut, wenn das so durch ginge mit der gegnerischen Verischerung würde also repariert werden. Was bedeuten diese € 250,00. Werden mir diese ausgezahlt?
Der Gutachter sprach von einer Abtretungserklärung, die ich zu unterschreibe habe. Ich habe öfter einmal gehört man sollte da vorsichtig sein, damit evtl. über die Reparatur hinausgehenede Beträge nicht an die Werkstatt / Gutachter gehen. Ist es in Ordnung diese Erklärung dann einfach zu unterschreiben?
Wie wäre das wenn ich Schmerzensgeld bekommen würde? (Konnte tatsächlich ne Woche lang nicht meinen Nacken drehen und hatte sone totschicke Krause) Greift da auch diese Abtretungserklärung und das Geld geht an Werkstatt oder Gutachter weiter?
Für Antworten bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Denis
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Denis1234 schrieb am 26. Juli 2017 um 09:36:29 Uhr:
Hallo zusammen,
vor Kurzem hatte ich einen Unfall. Mir ist jemand auf einer Landstraße recht heftig hinten aufgefahren. Die Schuld liegt sicher beim Auffahrenden.
Soweit so gut, wenn das so durch ginge mit der gegnerischen Verischerung würde also repariert werden. Was bedeuten diese € 250,00. Werden mir diese ausgezahlt?
Ja, die Wertminderung wird an dich ausgezahlt.
Der Gutachter sprach von einer Abtretungserklärung, die ich zu unterschreibe habe. Ich habe öfter einmal gehört man sollte da vorsichtig sein, damit evtl. über die Reparatur hinausgehenede Beträge nicht an die Werkstatt / Gutachter gehen. Ist es in Ordnung diese Erklärung dann einfach zu unterschreiben?
Ja, die Abtretung ist dazu da, dass der Gutachter seine Rechnung direkt bei der
Versicherung des Gegners geltend machen kann.
Unterschreibst du nicht, musst du das Gutachten bezahlen
und kannst dir das Geld von der Versicherung zurückholen.Wie wäre das wenn ich Schmerzensgeld bekommen würde? (Konnte tatsächlich ne Woche lang nicht meinen Nacken drehen und hatte sone totschicke Krause) Greift da auch diese Abtretungserklärung und das Geld geht an Werkstatt oder Gutachter weiter?
Nein, Schmerzensgeld wird an dich gezahlt.
Hast du deinen "Personenschaden" dokumentiert und ein ärztliches Attest?
Ohne Attest==keine Schmerzen==kein SchmerzensgeldFür Antworten bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Denis
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17 Antworten
Hallo Denis1234,
herzlich willkommen hier auf Motor - Talk.
Ich persönlich würde das nicht tun, denn damit bist du nicht mehr Herr der ganzen Geschichte. Da kann jemand was abrechnen, ohne das du Kenntnis davon erhältst.
Gruß
Zitat:
@Denis1234 schrieb am 26. Juli 2017 um 09:36:29 Uhr:
Hallo zusammen,
vor Kurzem hatte ich einen Unfall. Mir ist jemand auf einer Landstraße recht heftig hinten aufgefahren. Die Schuld liegt sicher beim Auffahrenden.
Soweit so gut, wenn das so durch ginge mit der gegnerischen Verischerung würde also repariert werden. Was bedeuten diese € 250,00. Werden mir diese ausgezahlt?
Ja, die Wertminderung wird an dich ausgezahlt.
Der Gutachter sprach von einer Abtretungserklärung, die ich zu unterschreibe habe. Ich habe öfter einmal gehört man sollte da vorsichtig sein, damit evtl. über die Reparatur hinausgehenede Beträge nicht an die Werkstatt / Gutachter gehen. Ist es in Ordnung diese Erklärung dann einfach zu unterschreiben?
Ja, die Abtretung ist dazu da, dass der Gutachter seine Rechnung direkt bei der
Versicherung des Gegners geltend machen kann.
Unterschreibst du nicht, musst du das Gutachten bezahlen
und kannst dir das Geld von der Versicherung zurückholen.Wie wäre das wenn ich Schmerzensgeld bekommen würde? (Konnte tatsächlich ne Woche lang nicht meinen Nacken drehen und hatte sone totschicke Krause) Greift da auch diese Abtretungserklärung und das Geld geht an Werkstatt oder Gutachter weiter?
Nein, Schmerzensgeld wird an dich gezahlt.
Hast du deinen "Personenschaden" dokumentiert und ein ärztliches Attest?
Ohne Attest==keine Schmerzen==kein SchmerzensgeldFür Antworten bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Denis
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 26. Juli 2017 um 09:50:55 Uhr:
Ich persönlich würde das nicht tun, denn damit bist du nicht mehr Herr der ganzen Geschichte. Da kann jemand was abrechnen, ohne das du Kenntnis davon erhältst.
Das ist Blödsinn und wenn das so passiert rechtlich falsch.
Auch mit einer Abtretung bleibt der Fahrzeugeigentümer Rechnungsempfänger und hat eine Kopie zu erhalten. Die Abtretung erlaubt lediglich der Versicherung die Reparatur- und Sachverständigenrechnung direkt an diese zu begleichen, nicht mehr.
Ohne Abtretung müsstest du die Rechnungen vorab begleichen und dir das Geld dann bei der Versicherung wieder holen. Deine Entscheidung ob dir das lieber ist. Formal bleibst du Rechnungsempfänger und Bezahler, auch wenn die Versicherung die Summe direkt der Werkstatt und dem Gutachter überweist.
Weitere Ansprüche musst du selber geltend machen, Nutzungsausfall, Aufwandspauschale, Wertminderung oder Schmerzensgeld. Gerade wenn Schmerzensgeld im Raum steht würde ich dir den Gang zum Rechtsanwalt empfehlen, der kümmert sich dann um alle Ansprüche die dir zustehen. Dringend Attest beim Arzt holen um die körperlichen Schäden zu belegen.
Bedenke auch dass der Vordermann auf den du aufgeschoben wurdest seine Ansprüche bei deiner Versicherung geltend machen kann, Schaden also unbedingt auch da melden.
Bei der Art der beschriebenen Verletzung wirst Du wahrscheinlich kein oder nur ein ganz geringes Schmerzensgeld bekommen.
Bei dieser Konstellation würde ich zum Anwalt gehen. Es gibt drei Beteiligte. Damit verhinderst Du ggf. eine Schadensabwicklung durch die drei Versicherungen zu Deinen Ungunsten.
Ich würde auch einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht einschalten.
Möglicherweise wird behauptet werden, du seist zuerst aufgefahren und hättest dadurch den Bremsweg des Auffahrenden verkürzt, was dann eine Teilschuld ergäbe.
Ich bin zwar kein Freund davon,
immer gleich einen Anwalt dazuzuholen,
aber bei Personenschaden hört der Spaß auf.
Also wenn Du beim Arzt warst,
vielleicht sogar krankgeschrieben wurdest,
ab zum Fachanwalt, auch um eine realistische Summe zu ermitteln.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 26. Juli 2017 um 19:08:07 Uhr:
Ich bin zwar kein Freund davon,
immer gleich einen Anwalt dazuzuholen,
aber bei Personenschaden hört der Spaß auf.
Also wenn Du beim Arzt warst,
vielleicht sogar krankgeschrieben wurdest,
ab zum Fachanwalt, auch um eine realistische Summe zu ermitteln.
Beim schleudertrauma einfach wird meist kein schmerzensgeld bezahlt..
Die verletzung muss zeitnah aufgenommen werden..
So ist es.
Zitat:
@Denis1234 schrieb am 26. Juli 2017 um 09:36:29 Uhr:
Ist es in Ordnung diese Erklärung dann einfach zu unterschreiben?
Stellen wir die Frage anders: Kannst du die Reparatur aus eigenen finanziellen Mitteln stemmen, wenn die Versicherung - aus welchen Gründen auch immer - die Zahlung an die Werkstatt hinauszögert, gar verweigert...?
...denn die Werkstatt wird, wenn sie kein Geld von der Versicherung bekommt an dejenigen treten, der den Reparaturauftrag unterschrieben hat und das bist du! Ohne entsprechende finanz. Rücklagen würde ich mit der Rep.freigabe warten, bis die Versicherung schriftlich erklärt hat, dass sie den Schaden in voller Höhe trägt.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 26. Juli 2017 um 19:25:46 Uhr:
...denn die Werkstatt wird, wenn sie kein Geld von der Versicherung bekommt an dejenigen treten, der den Reparaturauftrag unterschrieben hat und das bist du! Ohne entsprechende finanz. Rücklagen würde ich mit der Rep.freigabe warten, bis die Versicherung schriftlich erklärt hat, dass sie den Schaden in voller Höhe trägt.
Reparaturauftrag und Abtretung sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 27. Juli 2017 um 08:46:28 Uhr:
Reparaturauftrag und Abtretung sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Richtig - aber ohne den Reparaturauftrag ist keine Abtretungserklärung (außer die für die Rechnung des Gutachters) notwendig...
Und was gibt man i.d.R. wenn man die Abtretungserklärung unterschreibt? Den Reparaturauftrag!
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 27. Juli 2017 um 08:56:57 Uhr:
Und was gibt man i.d.R. wenn man die Abtretungserklärung unterschreibt? Den Reparaturauftrag!
Stimmt, ändert aber nichts daran dass es zwei unterschiedliche Dinge sind die man auch vollständig getrennt behandeln muss.
Andererseits, was will man manchmal machen? Auto nicht verkehrssicher, Leihwagen bekommt man auch nicht ewig bezahlt, die Möglichkeit lange mit dem Reparaturauftrag zu warten hat man leider auch nicht immer. Notfalls mit der eigenen Kasko sprechen dass die - sofern vorhanden - in Vorleistung geht falls sich die Regulierung deutlich verzögert. Gucken dass man bei eindeutiger Schuldfrage zeitnah eine grundsätzliche Regulierungszusage erhält. Nein, keine Reparaturfreigabe, die erteilt immer der Geschädigte, niemals die gegnerische Versicherung, auch wenn die das oft behaupten.
Ohne RA ist aber die Abwicklung gerade bei Unfällen mit Personenschaden nicht empfehlenswert.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 26. Juli 2017 um 19:25:46 Uhr:
Ohne entsprechende finanz. Rücklagen würde ich mit der Rep.freigabe warten, bis die Versicherung schriftlich erklärt hat, dass sie den Schaden in voller Höhe trägt.
Die Bitte nach einer Reparaturfreigabe bei der gegnerischen Versicherung ist quasi die Aufforderung zur Kürzung des Gutachtensumme...
Zitat:
@hk_do schrieb am 27. Juli 2017 um 22:34:59 Uhr:
Die Bitte nach einer Reparaturfreigabe bei der gegnerischen Versicherung...
Wer hat wo geschrieben, die gegn. versicherung um Reparaturfreigabe zu bitten?