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Reparatur und Leihwagen nach Verkehrunfall
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem, bei dem ich eure Hilfe brauche:
Ich hatte vor 15 Tagen einen Verkehrsunfall, der sich auf einem Freitag ereignete. Der Fahrer des anderen Fahrzeugs hat seine Schuld eingestanden. Da mein Fahrzeug an Reifen und Felge beschädigt ist, kann es derzeit nicht mehr verkehrssicher bewegt werden.
Noch am selben Tag habe ich den Schaden meiner Versichrung gemeldet. Am folgenden Dienstag teilte mit die Versicherung mündlich eine Haftungszusage der gegnerischen Versicherung mit. Bis heute habe ich noch keine schriftliche Bestätigung der Haftung erhalten.
Dennoch beauftragte ich am Mittwoch einen unabhägiggen Sachverständigen, der den Schaden am vergangenen Montag begutachtete und ein Gutachten erstellte, das er am Freitag an die Versicherung schickte.
Noch immer habe ich keine schriftliche Haftungszusage der Versicherung.
Was soll ich nun tun? Den Schaden reparieren lassen, auch ohne schriftliche Haftungszusage der Versicherung? Oder ist das zu risikoreich?
Wie lange hätte ich Anspruch auf einen Leihwagen oder eine Enschädigung für einen solchen? Die Versicherung meint, nur für die Zeit der Reparatur. Aber der Wagen ist ja schon seit 15 Tagen nicht mehr fahrbar und ich musste andere Verkehrsmittel nutzen.
Vielen Dank für alle Antworten schon im Voraus.
Beste Antwort im Thema
@Touareg5.0V10TDI
Tu dir den Gefallen und befolge den Rat mit dem Anwalt aus den obigen Beiträgen unverzüglich, d.h. am Montag.
Das schließt natürlich zwingend ein, dass man ab sofort selbst in der Sache gar nichts mehr ohne Absprache mit diesem unternimmt und vor allem nicht in irgendeiner Form mit der gegnerischen Versicherung kommuniziert.
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27 Antworten
Frage an dich , wer ist der Schuldige an dem Unfall und hat dieser , ja genau dieser den Unfall bei seiner Versicherung gemeldet ? nur dann und nur dann bekommst du auch ein Anschreiben dieser Versicherung .
Hatte geschäftlich (Unfall mit Firmenwagen) dies auch schon gehabt wo mir einer hinten rein ist , er sagte mir noch er müsse eh zu seinem Versicherungsagent so könne er es ja gleich heute noch machen , Pustekuchen nichts geschah und ich bekam dann Probleme im Betrieb (habe damals keine Polizei geholt, war ein Fehler bei Firmen FHZ immer) , also hab ich selbst dort angerufen (hatte die ja aus dem Unfallbericht vom Unfallgegner) und siehe da die wussten von allem nichts .
Hab denen dann sämtliche Unterlagen in Kopie gesendet und schwupp am nächsten Tag kam schon die Zusage und alles lief Super über die Bühne , 2 Tage später meldete sich schon die Werkstatt wo auch das Gutachten gemacht wurde und das FHZ wurde bei uns abgeholt bzw. Leihwagen hingestellt für die Dauer der Reparatur bzw. unser FHZ wieder gebracht als es fertig war mit Abnahmeprotokoll , Leihwagen brauchten wir auch nicht tanken , wurde so wieder zurückgenommen , kamen nur später die reine Tankkosten (Beleg) in Rechnung .
Dein Fehler wird hier sein das der Unfallgegner den Unfall noch gar nicht gemeldet hat , schau das dies gemacht wird , sonst kann sein das du den Schadenersatz verlierst , bei uns war es am 14-Tag nach dem Unfall und knapp an der Grenze , nach den 14-Tagen besteht schon die erschwerte Beweisführung sofern der Schaden nicht Polizeilich aufgenommen wurde , also beeile dich . Eine mündliche Zusage bringt dir gar nichts solange der Unfallgegner diesen nicht selbst gemeldet hat , wir hatten das Glück das wir das Deckblatt des Unfallmeldeberichtes hatten und somit klar war um was es geht .
Zitat:
@Touareg5.0V10TDI schrieb am 17. November 2018 um 11:05:33 Uhr:
...
Was soll ich nun tun? ....
Da du offensichtlich in der Abwicklung eines Haftpflichtschadens ein absoluter Laie bist solltest du umgehend einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Sonst geht noch mehr schief als es schon angefangen hat.
Die Angaben sind etwas zu dünn. Wir müssten erfahren, welches Modell und Bj., ferner ob das Gutachten die Reparatur freigibt und was die kosten soll, sowie Restwert und Wiederbeschaffungswert. Du hast dich an deine Kasko gewendet. Da gelten andere Regeln und Ansprüche als gegen die Haftpflichtversicherung des Gegners. Daher wie immer ---> Anwalt wäre wohl sinnvoll, da Du keinen Dunst davon hast, wie sowas abzulaufen hat. Kosten landen recht sicher bei der gegnerischen HP-Versicherung.
Es gibt eine Schadenminderungspflicht, daher hast du schon jetzt ein Problem.
Schuldanerkenntnis mündlich vor Zeugen oder schriftlich?
Hat die Polizei den Unfall aufgenommen?
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Die gegnerische Versicherung schreibt ihren VN an und der überlegt dann, was er überhaupt macht und lässt sich Zeit.
Nutzungsausfall kriegst du für die Zeit bis zur Instandsetzung, wenn du das nicht schuldhaft verzögert hast. Dein Unfallgegner hat durch die verzögerte Meldung bei der Versicherung den Schaden erhöht, da wird ihn die Versicherung zur Kasse bitten. Setze der gegnerischen Versicherung schriftlich eine Frist, bis wann das Auto repariert wieder bei dir vor der Tür zu stehen hat. Alles andere ist Taschenjojo.
Im letzten Fall, den ich hatte, fuhr mir ein Werkswagen eines Autohersteller hinten rein. Das ging flott und sehr schnell über die Bühne. Am Folgetag bereits war das Auto in der Werkstatt und einige Tage später hatte ich ihn wieder. Die Versicherungen sind nicht das Problem, das sind oft die Beteiligten am Unfall, die sich zieren.
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Mein Fahrzeug ist ein Kleinwagen, Baujahr 2009, 1. Hand, Schaden ca. 2500 Euro. Ist alles im Gutachten erfasst, das mein Sachverständiger erstellt hat. Eine Reparatur ist wirtschaftlich laut Gutachten noch sinnvoll.
Es ist so, dass der Fahrer des anderen Fahrzeugs seine Schuld eingestanden hat. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen.
Gemeldet hat der Fahrer des anderen Fahrzeugs den Schaden seiner Versicherung auch. Es ist dieselbe Versicherung, bei der auch ich bin. Das stimmt mich skeptisch.
Das Problem ist doch, dass meine Versicherung mir nicht schriftlich eine Haftungszusage zuschickt. Die mündliche Zusage ist doch nichts wert, wenn es hart auf hart kommt.
Ich kann doch nicht eine Reparatur durchführen lassen, ohne dass ich eine belastbare Haftungszusage in der Hand habe.
Oder wie seht ihr das?
Deswegen stehe ich so lange schon ohne Fahrzeug da.
Die Anwaltskosten sind Dir von der gegnerischen HP zu ersetzen. Nutze diese Möglichkeit, damit Du alle Ansprüche die Dir zustehen dann auch durchgesetzt bekommst. Durch die verstrichene Zeit und die beschriebene Situation ist das besser, wenn ein Fachmann die Dinge für Dich klärt.
Nimm dir da einen Anwalt , sonst kommst du da nicht wirklich weiter , den bekommst eh von der Gegnerischen Versicherung ersetzt und dein Anwalt deiner Wahl wird dir zu deinem Recht verhelfen . Da ist einfach schon zu viel Zeit verstrichen , da haben die anderen hier schon ganz Recht mit ihren Aussagen .
Ob es jetzt die gleiche Versicherung ist oder nicht spielt da keine Rolle , hier sind die Verträge ausschlaggebend und so wie du ja geschrieben hast bist du in der Sache ja nicht Schuld , also nochmals , ab zum Anwalt und lass dir von ihm zu deinem Recht verhelfen , alles andere bringt da nichts.
Gleiche Versicherung, oh je, das ist beschissen. Denn dann werden die versuchen beiden eine Schuld aufzuladen um zweimal den SFR verringern zu können. Wobei ich hatte es auch schon mal anders erlebt.
Deine Annahme, dass du doch nicht eine Reparatur durchführen lassen kannst, ohne dass du eine belastbare Haftungszusage in der Hand hast, ist falsch.
Du bist Herr des Verfahrens und hast alles zu tun, den Schaden gering zu halten.
... und das bedeutet ---> zum Anwalt gehen.
Hier noch lange rumdrücken bringt nichts , einfach zum Anwalt und den das ganze Regeln lassen was anderes kann ich dir dazu nicht groß bieten.
Ach so, wenn du die Reparaturkosten vorstrecken musst, beispielsweise aus dem Dispokredit, dann hat die Versicherung diese Zinsen zu ersetzen.