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Reparaturkosten Unfallschaden

Audi A3 8L
Themenstarteram 28. März 2010 um 10:41

Hallo Leute,

gestern ist mir ein 'netter' Fahrer auf meinen 8L im stop-and-go aufgefahren. Dummerweise hat er die Stoßstange im Bereich der AHK eingedrückt (hat sich jetzt zum Teil rückverformt) und teilweise sind die Halterungen für die untere Stoßstangenlippe ausgebrochen. Ebenso klemmt die abklappbare Steckdose der AHK,

Der Aufprall war nur mit geringer Geschwindigkeit - aber für einen Schaden hat's gereicht (auch beim Fahrzeug mit dem Stern - da war im Bereich des vorderen Kennzeichens eine ziemliche Beule).

Ich bin dabei den Schaden der gegnerischen Vers zu melden. Aber wie hoch würde man diesen schätzen? Ich denke neue Stoßstange ist fällig mit Lackierung. Ich hoffe mal das die AHK nicht allzu viel abbekommen hat und wirklich nur der Klappmechanismus der Steckdose verbogen wurde. An der Bodenwanne direkt hinter der Steckdose ist ebenfalls eine kleine Delle - allerdings ist in der Kofferaumwanne von innen nichts zu sehen.

Ich würde im Moment einen Bereich von ca. 1000 Teuros schätzen. Was ist eure Meinung? Klar könnte ich jetzt auch für 300 Euros einen Gutachter beauftragen. Mir geht es im Moment erstmal nur um eine grobe Einschätzung - dann muss ich eh' mal sehen was die gegnerische Vers dazu meint.

Danke für alle Hinweise.

Thiemu

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15 Antworten
am 28. März 2010 um 10:49

Stoßfängerabdeckung plus lackierung kostet um die 1200 €. Ich bin zu Audi gefahren und habs nur anschauen lassen. Hat auch nichts gekostet. Der hat mir dann diesen Betrag grob geschätzt. (von außen waren nur risse im Lack zu sehen.

Wenn du den Betrag bei der Versicherung benennst holen die sowieso einen Gutachter. War zumindest bei mir so.

Lass dich aber nicht verarschen und der Gutachter soll aufjedenfall den Stoßfänger unter der Abdeckung auch anschauen.

Innerhalb von einem Monat ist einer bei meiner Freundin ihrem Auto in die Stoßstange gefahren und dann bei mir einer.

Bei meiner Freundin ihrem Auto meinte der Gutachter dass darunter auf keinen Fall was kaputt ist und hat garnicht darunter geschaut. Bei meinem wurde runter geschaut und der Stoßfänger hatte auch was abbekommen. Mein Schaden kam laut Gutachter auf ca. 1500 €

am 28. März 2010 um 11:13

du kannst einen gutachter holen der auch 500euro kostet, den zahlst du ja nicht!

mir is einer leicht reingefahrn, nur einige kratzer vorne und habe 1800bekommen. ich war bei audi und wollte einen gutachter, die machen immer gut preise. bei dir wird wahrscheinlich die AHK komplett neu berechne. alles zusamm denke ich ma werdens um die 1500 was ud bekomms.

Die gegnerische Versicherung hat garnichts dazu zu meinen. Du hast freie Gutachterwahl, d.h. du beauftragst jetzt erstmal den Gutachter, den du möchtest und die Versicherung übernimmt die Kosten dafür. Dann kannst du es entweder reparieren lassen oder nach Gutachten abrechnen und den Schaden so lassen. Eine Unkostenpauschale von ca. 20-30€ kannst du auch von der Versicherung für Telefonate, Schreiben etc. verlangen. Das musst du aber von dir aus machen! 

 

Es wird auf einen neuen Stoßfänger und eine neue AHK rauslaufen.  

am 28. März 2010 um 11:32

Also ein Gutachten machen lassen ohne das mit der Versicherung abzuklären.....würde ich nicht machen. Versicherungen stellen sich gerne quer und das kann sich dann in die länge ziehen. Ich würde denen am Tel. den ca. Betrag nennen und dann werden die dir schon sagen ob ein Gutachten notwendig ist oder nicht.

Wenn du anrufst, den Betrag nennst, die dann einen Gutachter beauftragen (bei mir haben die die Dekra beauftragt) dann ist das Geld innerhalb von 2 Wochen da.

Wenn du dann mit dem Gutachten nicht zufrieden bist, kannst du selber einen Gutachter beauftragen, aber dafür mußt du das Geld für den Gutachter vorstrecken und es ist eine frage wann und ob du das Geld bekommst.

 

Wenn man auf eigene Faust handelt geht der schuß schnell nach hinten los. Die Versicherung kann dann sagen dass sie kein Gutachten zugelassen haben und dann müßen die nicht zahlen und wenn doch, dann vergehen ein paar Gerichtstermine.

Ich hab so meine erfahrungen mit mehreren Versicherungen gemacht. Die drücken sich aber auch immer vorm Zahlen.

Und mir ist das der Ärger nicht wert. Da lass ich die Versicherungen einen Gutachter beauftragen und schau schöb zu was der Gutachter alles so anschaut. Ich hab bei mir dem Gutachter auch einfach mal darauf hingewiesen dass der Stoßfänger vielleicht auch was abbekommen hat und der hat sich das schön genau angesehen.

Hallo,

zur Fachwerkstatt fahren und dort einen Gutachter beauftragen.

Der Schaden scheint durchaus mehr als 1000 Euro groß zu sein.

Bei mir hat noch in keinem Fall eine gegn. Versicherung die Kosten des Gutachters nciht übernommen.

Vor allem macht der auch gleich die Rechnung, ob wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder nicht.

I.d.R. schätzt ein Gutachter der gegn. Versicherung den Schaden eher kleiner ein, als er wirklich ist.

Daher unbedingt einen selbstbeauftragten Gutachter einschalten, die Fachwerkstatt hat i.d.R. einen an der Hand.

Du kannst Dir auch problemlos noch einen Rechtsanwalt nehmen und dem die Sache mit der Versicherung abwickeln lassen.

Die Kosten hat die gegn. Versicherung ebenfalls zu übernehmen, da hier die Schuldfrage eindeutig ist.

Mir ist vor eine paar Jahren auch einer ganz leicht hinten aufgefahren. Von außen war kaum etwas zu sehen. Nur die Kofferraumklappe ließ sich nicht mehr schließen, weil das Schloss um ca. 2 mm nach innen gedrückt wurde.

Der Schaden laut Gutachter betrug ca. 4000 Euro, weil ein paar Teile (Klappe, Stoßfänger austauschen , Lackierung usw., Vermessung) auszutauschen waren. Damit lag dann wirtschaftl. Totalschaden vor, da mein Wagen damals weniger wert war als die Reperatur gekostet hätte.

Wir haben dann fiktiv abgerechnet und ich habe den Wagen für die 600 Euro, die ich bekam, zeitwertgerecht in einer Werkstatt wieder auseinanderziehen lassen und habe mir vom Rest noch einen neuen Kühlschrank gekauft.

 

 

 

 

 

Das ist ein klarer Haftpflichtschaden, der Gutachter muss übernommen werden, da kann sich niemand quer stellen. Von einem Gutachter der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wird ist absolut abzuraten, da ich weiß wie da die Gutachten gerne ausfallen! Schon manchem Kunden mussten wir so aus der Klemme helfen, weil sie sich auf so einen Vorgang eingelassen haben. Die Abrechnung der Begutachtungskosten erfolgt direkt zwischen Gutachter und Versicherung. Was wir jedoch nicht mehr machen, das ist mit diversen Billig-Versicherungen direkt abzurechnen. Wir wollen die Reparaturkosten vom Kunden! Das ist aber dann bei der Reparatur und nicht bei der Begutachtung! Einen Schadensumfang kann er nicht nennen, weil er kein Sachkundiger ist und keine Kalkulation erstellen kann. Was du machen kannst, das ist die Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen, mehr aber auch nicht. Sie können dich weder an einen Reparaturbetrieb, noch an einen Gutachter binden.  

 

Falls du eine Reparatur wünschst, wovon ich jetzt mal ausgehe, dann frag den Reparaturbetrieb nach einer Gutachterempfehlung in deiner Kommune, das ist das einzige, was ich dir noch raten kann und evtl. vereinbart er dir sogar dann gleich einen Termin.

Themenstarteram 28. März 2010 um 16:08

Danke an alle für die Tipps.

Klar das Thema (Risiken und Nebenwirkungen) des Vers-Gutachters ist mir klar und die Kostenübernahme ohnedies. Ich sollte einfach bei meiner Schadensmeldung eine laienhafte Einschätzung der Reparaturkosten mit angeben (bin jetzt mal auf 1200-1500 Teuros gegangen). Ist verständlich, da die Vers. zumindest mal eine Richtung für das weitere Vorgehen haben möchte (die haben mit Sicherheit eine interne Grenze/Ermessensspielraum ab wann sie überhaupt einen Gutachter beauftragen möchten/müssen).

Sorgen bereitet mir noch der wirtschaftl.Totalschaden (EZ 99, 315 tkm) - da bleibt nicht viel Luft. Wenn dann die Diskussion beim Austausch der AHK aufkommt und die Abzüge alt für neu...

Ich warte jetzt erst mal die Reaktion der Vers ab und dann sehe ich weiter. Einen eigenen Gutachter ist nicht das Problem, zumal auch die RA Kosten im Streitfall ohnedies vom Verursacher getragen werden müssen (zur Not hab' ich auch noch eine eigene RS).

Also warten wir mal die kommende Woche ab.

VG,

Thiemu

Das ist ehrlich gesagt eigentlich untypisch, also diese Nachfrage der Versicherung und ich würde auch keine Angaben machen diesbezüglich weil sonst drehn sie dir später noch was draus. Du bist nicht dafür ausgebildet, also kannst du das auch nicht einschätzen. 

 

Das ist gesetzlich festgelegt, ab wann ein Gutachter eingesetzt werden darf vom Geschädigten und die Kosten übernommen werden müssen. Ich kann dir sagen: Du bist auf jeden Fall drüber;) 

 

Gut, der wirtschaftliche Totalschaden ist möglich, aber gehn wir mal nicht vom schlimmsten aus. Klar ist man da sehr verärgert, aber die AHK und der Stoßfänger müssen ja nicht ausgetauscht werden, wenn du nicht willst. Eine günstige Reparatur ist immer irgendwie möglich. Ich bin mir sicher, dass du gut aus der Sache rauskommst, auch mit vollständig repariertem Fahrzeug. Dann lasst halt die AHK drin oder alten Stoßfänger dran.  

am 28. März 2010 um 16:51

Ich dachte auch zuerst dass es untypisch dieses Nachfragen wie hoch der Schaden in etwa ist. Aber die meisten Versicherungen machen es so. War bei meiner Freundin ihrer Mutter, bei meiner Freundin und bei mir so. Alles 3 verschiedene Verischerungen. Wenn du nicht sagen kannst wie hoch der Schaden ist, sagen die du sollst in eine Werkstatt in deiner nähe gehen und sollst da nachfragen, sonst wissen die ja nicht ob die einen Gutachter schicken sollen. (beknackt aber ist so).

Ist anscheinend so eine neue Masche von den Versicherungen.

Aber was willste machen....wenn du denen dumm kommst, kommen die dir dumm und das muß dann alles übern Anwalt laufen. Auch wenn man RS hat, das zieht sich halt doch alles in die länge und ist den ganzen ärger nicht Wert. Da fahr ich lieber gleich in die Werkstatt meines Vertrauens und die sollen mir den schaden grob schätzen. Der bei mir beim Freundlichen hat gemeint so ca. 1000 € aber ich soll lieber 1200 € sagen (falls der Stoßfänger darunter auch was abbekommen hat) und der Gutachter von der Versicherung hat dann ca 1500 € rausbekommen.

Also weiß ich ja dann schonmal dass ich nicht übern Tisch gezogen wurde.

Wie gesagt, alles andere zieht sich halt extrem in die länge und das wäre mir es nicht Wert.

Bei meinen Eltern kam nach einen halben Jahr dann raus, dass die noch den halben Schaden vom anderen und beide Gutachten zahlen mußten (bzw. die Versicherung von meinen Eltern). Wurde alles vom Gericht entschieden.

Meinen Eltern wars der streß dann nicht Wert vors nächste Gericht zu gehen, ich hätte es zwar gemacht aber egal.

Das ist so ein typisches Beispiel zwischen Recht haben und Recht bekommen.

hy ja ist so ne sache bei meinem vater war es so uns ist eine richtige fette doge voll gegen das auto gelaufen wir hatten 50 sachen drauf äusserlich war nur eine kleine beule zu sehen also versicherung gemeldet. das erste was mein vater gemacht ist und ist in die werkstatt und hat statt ein gutachten einen kostenvoranschlag gemacht kamm so 2500euro raus stoßstange und motorhaube neu mit lackieren und noch andere sachen keine ahnung^^ die kostenvoranschlag der versicherung gegeben und die haben einen gutachter von der dekra vorbei geschickt und der hat sich anhand des kostenvoranschlag alles angesehen und bestätig da aber das auto damit ein wirtschaftlicher totalschaden war ist oder war nur ein alter nissan primera hat er nur so um die 1700 gekriegt.

 

also ich würde es auch so machen erst kostenvoranschlag machen lassen und dem der versicherung geben damit sparst du dir schonmal den ärger mit versicherung wer den gutachter bezahlt und der kva ist ja umsonst:)

am 28. März 2010 um 19:37

Mir ist mal ein Opa an einer Kreuzung rückwerts drauf gefahren, stand zu weit in der Kreuzung und naja.. Jedenfalls er das nicht bemerkt und abgehauen, aber genug Zeugen waren ja da. Ist gerade mal ein paar Monate her. Polizei eingeschaltet, zu meinem Schrauber, der holt nen Gutachter, außer ein paar kleineren Schrammen war eigentlich nix. Gutachter sieht sich das an und lässt die Stoßstange auf Kosten der gegnerischen Versicherung demontieren. Resultat: 800€ Schaden. Nein, nicht durch die Demontage meines Schraubers, sondern durch den Aufprall..;) Die gegnerische Versicherung palaver palaver, bei einem solch geringen Schaden hätte auch ein Kostenvoranschlag gereicht und außerdem hatte der andere Fahrer (94 Jahre) ja keinen Aufprall bemerkt, also kann das ja irgendwie nicht stimmen.. Gut, dachte ich mir, dann fahren wir halt schwereres Geschütz auf > Anwalt (natürlich auch auf Kosten der gegnerischen Versicherung..) Nach drei Tagen wurden die Kosten übernommen.   

Bei mir reichte damals für die Versicherung der gegen Partei n Kostenvoranschlag für Audi... der hatte mich 29€ gekostet die ich allerdings zurückbekommen hätte wenn ich die Reperatur dort machen hätte lassen!

Wieso hast du den nicht gleich festgehalten? Du hast es doch bemerkt oder? Also ich wär da wohl gleich rausgesprungen und hätte ihn ausm Auto gezerrt.  

Themenstarteram 17. April 2010 um 13:22

Danke für alle Tipps.

Es ist endlich geschafft: Die Versicherung hatte ihren eigenen CarExpert(en) geschickt und ist auf gut 1700 EUROS gekommen. Danach gab es noch einen 1-wöchigen Diskussions- und Ausreden Kontakt (mal fehlte die Schadensmeldung des Verursachers, dann war das Gutachten angeblich nicht eingegangen, dann musste das Gutachten bei der Versicherung noch im Original eingescannt werden - natürlich war immer eine andere Abteilung schuld und die Leute im CallCenter konnten das auch nur aufnehmen, usw.

Mit so einem Kundenservice macht man sich wirkliche Freunde fürs Leben.

Als dann die Beauftragung eines Rechtsanwalts bevorstand, ging alles auf einmal sehr schnell. Innerhalb von 4 Stunden hatte ich endlich die Reparaturfreigabe von der großen Versicherung mit dem Namen der bekannten schweizer Großstadt. Nur gut das ich meine Autos nicht bei dieser Truppe versichert habe und nach der Erfahrung jetzt auch mit Sicherheit nie dort versichern werde...

Ich werd' alles reparieren lassen und mir den Nutzungsausfall und Unkostenpauschale erstatten lassen - schließlich läuft das Baby wie ein Uhrwerk und soll auch noch die 400.000 km erreichen.

VG,

Thiemu

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