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Reparaturverlauf - Entschädigung - Wechsel
Guten Abend,
vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen.
Vorab: Auto Ende April 2016 aus dem Werk abgeholt.
Bei Abholung Mängel wurden zeitnah beseitigt:
Schminkspiegellampe Fahrersitz keinen Halt, da Feder gebrochen
Lenkrad Logo Materialfehler
Türverkleidung Fahrersitz beschädigt.
Dann hatte ich sage und schreibe 4 Wochen ruhe.
Darauf hin hinten rechts in der Tür:
1. Werkstattaufenthalt: Zierleiste neu verklebt
2. Werkstattaufenthalt : Zierleiste getauscht
3. Werkstattaufenthalt: Türverkleidung wegen schäppern vibrieren bei leiser Lautstärke getauscht
4. Werkstattaufenthalt: Türverkleidung gedämmt.
Dichtungen hinten Rechts am Fenster beschädigt, erneuert und wieder beschädigt beim Einbau: Aussage: kann man nicht Kratzerfrei montieten
Nun ist da endlich Ruhe, Kratzer sind geblieben.
Dann folgt der Fahrersitz:
Sitzwange gebrochen, Material verschoben
1. Werkstattaufenthalt: Sitzpolster erneuert
2. Werkstattaufenthalt: Sitzheizung wurde nicht angeklemmt. Falten im Bezug komplette Wange entlang.
Sitzheizung unten musste erneuert werden.
Sitzheizung wird nicht richtig heiß wie vorher.
Wenn man am Gebläse 25*C einstellt, heißt sie kurz bisschen wärmer
Fühlt sich sonst wie Stufe 2 an.
Eventuell falsch montiert?
Aktuelle Probleme:
Sitzgestell merkt man nun komplett, wenn man drauf sitzt. Dabei ist es egal ob 110kg Mann, 70kg Mann oder 65kg Frau.
Led Einstiegsleiste mehrere Leds ausgefallen.
Kann man da irgendwas machen?
Die Spritkosten steigen immer mehr und die Zeit sich nehmen, jedes mal dort anzurufen, auf einen Rückruf hoffen und 1-2 Wochen einen Termin bekommen..
Kann man über VW da was machen?
Bin ich immer noch an die Werkstatt gebunden, die den Sitz getauscht hat, wegen Montageleistung?
Jedes mal beträgt 1 Weg hin 25km.
Der Wagen musste jedesmal vorgeführt werden..
Grüße
Tanja
Beste Antwort im Thema
Bitte nicht auf Antworten von memento2003 eingehen, er meint, er müsste hier einen auf lustiger Forentroll machen, ist aber nicht gut darin.
Ich möchte nur kritisch fragen, wie ist das bei der Wandlung, in wie weit wird es genau ausgelegt, dass es die 2 erfolglosen Reparaturversuche am selben Problem sein müssen.
Hier scheint es ja, leider durch Unvermögen verursacht, immer ein "neues" Problem zu sein.
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32 Antworten
Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung einen sachkundigen Rechtsanwalt konsultieren.
Der Vorfälle sind es bereits zuviel.
Wandelung des Kaufvertrages.
Bei Garantieansprüchen ist es doch egal in welche VW-Werkstatt ich gehe, oder?
Nein, ich war bei dem größeren Haus hier im Ort und dort wurde mir gesagt, an den Sitz dürfen wir nichts daran verändern, da sie nicht für die Schäden haften, die die Werkstatt vorher gemacht hat und somit keine Freigabe von VW erhalten.
Gerne hätten Sie mir geholfen, bloß halt ohne Freigabe, keine Reparatur.
Ich sollte heute auch mehrmals zurück gerufen werden.
Bis jetzt ist das Telefon immer noch still.
Dann wird wohl, wenn ich morgen wieder nur vertröstet werde, einen Sachkundigen Rechtsanwalt einschalten.
Leider habe ich aktuell keine Kopien, der Werkstattaufenthalte, bzw auch keine Daten notiert, dass der Wagen da war.
Dann werde ich wohl dieses nun ab heute einleiten müssen.
Ein Rechtsanwalt setzt auch erstmal eine Frist von 2 Wochen, zur Mängelbeseitigung.
Da es dann nicht auf Rücktritt, sondern auf gleichwerten Ersatz hinaus laufen wird, spart man sich somit viel Geld für die gefahrenen 6000km. (Bei Rückabwicklung bringt man viel Geld mit)
Wenn man VW direkt anschreibt, gibt es ja erstmal 3-4 Wochen keine Antwort und wenn man dann hier ließt, wird es oftmals nur mit *Wenden Sie sich an ihren Vertragspartner* geantwortet.
Hilft eventuell über Facebook kontakt aufzunehmen, damit es schneller geht?
Telefon Kundenhotline sagte mir auch, für Entstandene oder reparierte Teile muss die Werkstatt aufgesucht werden, in der die Teile eingebaut wurden...(Abwimmeltaktik)
Grüße
Anbei mal 2 Bilder von der Einstiegsleiste im dunkeln
War die Werkstatt, die die Mängelbeseitigungen durchführte, Dein Vertragspartner beim Kauf? Wenn ja, dann müssten die Reparaturversuche dort dokumentiert und somit vorhanden sein. Im Falle einer Wandlung ist die Werkstatt, bei der das Fahrzeug gekauft wurde, Dein alleiniger Ansprechpartner. Druck über irgendwelche Medien würde ich nicht in Betracht ziehen, das verhärtet im Allgemeinen nur die Fronten. Du mußt Deiner Werkstatt zwei Mal die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben. Wenn der Mangel dann immer noch besteht, brauchst Du einer weiteren Reparatur nicht zuzustimmen, sondern Du kannst die (Rück)Wandlung fordern. Das ist die Rechtslage. Wandlung, besonders Rückwandlung erfordert allerdings gutes Standvermögen. Eine Rückwandlung habe ich mal mit Audi durchgestanden, letztendlich erfolgreich. Der Kampf bis zum Erfolg betrug etwa 9 Monate, wobei Audi bzw. das Audi-Zentrum als Vertragspartner mit allen Tricks gearbeitet hat.
Zitat:
@LuckySL schrieb am 17. Oktober 2016 um 22:55:01 Uhr:
War die Werkstatt, die die Mängelbeseitigungen durchführte, Dein Vertragspartner beim Kauf? Wenn ja, dann müssten die Reparaturversuche dort dokumentiert und somit vorhanden sein. Im Falle einer Wandlung ist die Werkstatt, bei der das Fahrzeug gekauft wurde, Dein alleiniger Ansprechpartner. Druck über irgendwelche Medien würde ich nicht in Betracht ziehen, das verhärtet im Allgemeinen nur die Fronten. Du mußt Deiner Werkstatt zwei Mal die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben. Wenn der Mangel dann immer noch besteht, brauchst Du einer weiteren Reparatur nicht zuzustimmen, sondern Du kannst die (Rück)Wandlung fordern. Das ist die Rechtslage. Wandlung, besonders Rückwandlung erfordert allerdings gutes Standvermögen. Eine Rückwandlung habe ich mal mit Audi durchgestanden, letztendlich erfolgreich. Der Kampf bis zum Erfolg betrug etwa 9 Monate, wobei Audi bzw. das Audi-Zentrum als Vertragspartner mit allen Tricks gearbeitet hat.
Alles korrekt und richtig, aber das weiß der Anwalt auch. Er wird auch alle Unterlagen der bisherigen Reparaturversuche anfordern und das Richtige veranlassen. Hilfreich sind hier ADAC-Anwälte, ohne das ich
andere benachteiligen möchte.
Krasse Geschichte, ich würde der Werkstatt die Reparaturversuche machen lassen wird das nichts würde ich das Fahrzeug wandeln lassen.
Keinen Ahnung ob das geht, ich würde dann aber defintiv keinen VW mehr nehmen.
Gruß
Maik
Guten Morgen,
alle Reparaturversuche wurden in der Werkstatt ausgeführt, in der der Wagen erworben wurde.
Am Donnerstag soll ich einen Rückruf erhalten.
Also den Sitz erneut reparieren lassen, sowie auf die Messung der Sitzheizung bestehen?
Led Leiste ist der erste Versuch.
Tür hinten links soll nun auch gedämmt werden, ohne wenn und aber.
Hoffe nur, dass die Leisten am Fenster dann auch heile bleiben.
Grüße
Nicht den Sitz Reparieren lassen, auf einen komplett neuen Sitz bestehen.
Das geht?
Dann werde ich das mal ansprechen, sobald ich morgen einen Termin bekomme
Zitat:
@turborex schrieb am 18. Oktober 2016 um 10:27:21 Uhr:
Das geht?
Bestehen kannst du auf alles, ob du es dann auch bekommst ist eine andere Sache . . . . .
Grundsätzlich kann man einen anderen Sitz des selben Typs in das Fahrzeug einbauen. Ich würde den Händler diesbezüglich einfach ansprechen. Zumal deine Schilderungen so klingen das es sich jetzt eher um einen durchgenudelten Gartenstuhl als um einen Autositz handelt. Wie lange wollen die denn daran rumpfuschen? Natürlich steht es dir auch frei über eine Wandlung nachzudenken.
Da bestätigt sich mal wieder die alte Weisheit "Wer billig kauft, kauft zweimal".
Nuja, die Sitzewange hängt wieder daneben.
Die Sitzfläche ist gepolstert, bloß man merkt das Sitzgestell, was vorher nicht der Fall war.
Die Sitzheizung funktionierte vorher Super! 2 min und der Sitz war richtig warm.
Nun stellt man es auf Stufe 3 und nach ca. 15 min wird es wärmer. Vorher füllt es sich wie Stufe 1-2 an. Nach 15 min. Dann wie Stufe 2,5.
Alles erst nach dem ersten Sitzpolster Tausch sowie gleichzeitiger Ersetzung der Sitzheizung Sitzfläche.
Wieso wer billig kauft, kauft 2 mal.
Der Wagen wurde Bar bezahlt.
Listenpreis war 46320€. Nichts mehr mit billig zu tun.