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Reparierter Totalschaden, BMW M3 Competition US Import - EU Software ECU - Fehlermeldungen

BMW
Themenstarteram 30. April 2024 um 10:11

Guten Tag an alle,

seit Kurzem habe ich mit meinem BMW M3 Competition, einem US-Import, den ich von einem deutschen Händler erworben habe, einige Probleme. In den letzten Tagen erhalte ich verschiedene Fehlermeldungen. Die Lichtmodule vorne rechts funktionieren nicht korrekt - sowohl das Tagfahrlicht als auch die Blinker sind betroffen, während das Abblendlicht funktioniert, aber die Scheinwerfer extrem nach unten fokussiert sind. Gleichzeitig funktioniert das GPS nicht, und das Navigationssystem zeigt einen falschen Standort an. Zudem ist das Radio nicht funktionsfähig.

Ich vermute, dass das Steuergerät möglicherweise auf das US-Modell zurückgesetzt wurde. Ist es möglich, das Steuergerät auf das EU-Modell zurückzusetzen? Außerdem ist mir aufgefallen, dass der Tempomat die Geschwindigkeit nicht in km/h, sondern in Meilen pro Stunde anzeigt.

Könnte dies damit zusammenhängen?

Wenn jemand Erfahrung mit solchen Problemen hat oder mir sagen kann, wer das Steuergerät in der Nähe von Bayern neu konfigurieren kann, wäre ich für jede Hilfe dankbar.

Fehlermeldungen die Angezeigt werden
Notruf Fehlermeldung
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73 Antworten

Du brauchst einen fähigen Codierer und viel Glück, dass nicht mehr im Argen ist.

Geh auf milk101‘s Profil und suche dir einen Codierer aus seinem Blog raus - wobei ich persönlich hier auf milk101 selbst bauen, als auf ein paar hundert Kilometer schauen würde (davon abgesehen ob er das Fahrzeug annimmt).

 

Ich will dir die Freude am M3 nicht nehmen, aber mit diesen verflixten Reimporten tust du dir nichts Gutes. Eigentlich müsste der Händler hier in die Sachmängelhaftung genommen werden bis die Kiste durchrepariert ist.

Themenstarteram 30. April 2024 um 10:41

Ja, ich habe leider selbst die Erfahrung machen müssen. Du hast vollkommen recht, und ich plane auch, in Zukunft Abstand von solchen Fahrzeugen zu nehmen. Aktuell habe ich eine Klage gegen den Händler eingereicht, die noch läuft. Das Problem ist, dass der Händler das Fahrzeug und jegliche Ausschlüsse von der Sachmängelhaftung verkauft hat, was er lediglich in den AGBs vermerkt hat. Das ist mir erst im Nachhinein aufgefallen, daher ist es bedauerlicherweise nicht möglich, hier auf die Gewährleistung zurückzugreifen.

Ich werde mich auf jeden Fall bei ihm melden. Vielen Dank für deine Antwort.

Hast du von ihm als Händler oder als Privatperson gekauft? Als Händler kann er die Gewährleistung gar nicht ausschliessen. (Als Privatperson kann erden Wagen auch nicht verkaufen...höchstens als Vermittler).

Der Wagen war aber nicht zufällig über das Baltikum importiert und hier erstaunlich günstig angeboten? Sowas könnte deine Probleme durchaus erklären.

Themenstarteram 30. April 2024 um 10:54

Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Im Nachhinein habe ich erfahren, dass das Fahrzeug von Amerika nach Georgien importiert und dort offenbar instand gesetzt wurde. Laut CarFix hatte das Fahrzeug in Amerika einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, wobei sowohl die rechte als auch die linke Seite schwerbeschädigt waren. Es wurde dann auf der Richtbank repariert und wieder instand gesetzt. Bis in jüngster Vergangenheit lief alles reibungslos. Jedoch, nachdem die Batterie einmal etwas schwächer war und ich das Fahrzeug gestartet habe, sind einige Systeme ausgefallen.

Und günstig war er nicht, der hat weit über 48K gekostet, mit 105.200 km BJ 2016 da mir der Händler versichert hat, dass alles in Ordnung ist. War auch ein DE-Händler zertifiziert bei Mobile.de mit wirklich guten Bewertungen. War aber leider auch ein Online-Kauf. Im Kaufvertrag hat er nicht mal erwähnt, dass es sich hier um ein Unfallfahrzeug handelt.

perfektes Bsp einen Import eher nicht zu kaufen. Trd viel Glück dir!

Ok, wenn CarFax schon sagt, dass das Ding ein wirtschaftlicher Totalschaden war... taugt die Karre nur noch für die Tonne.

War im Kaufvertrag der Schaden vermerkt? Wenn nein, dann bist du mit einem Anwalt wesentlich besser beraten als mit einemForum.

Richtig, wobei im Kundenauftrag auch nicht per se bedeutet, dass der Händler aus der Gewährleistung heraus ist.

Hier brauchst du wirklich anwaltlichen Beistand und am Besten du sammelst alles was du über diesen Händler finden kannst. Mach dir ein Bild von seinem Verkaufspool und speichere dir alles ab, mach dir Notizen darüber, ob er vielleicht alle Re-Importe im Kundenauftrag verkauft. Eigentlich solltest du gar nichts am Fahrzeug machen und in immer wieder nur schriftlich auffordern und in Verzug setzen.

#Baltikum: Zu 100%!

@Cicooo Hast du mal einen Carfax-Bericht zu deiner Fahrgestellnummer angefordert? Mach das! Schau, ob die Angaben zum Schaden stimmen oder ob du nicht eine herbe Überraschung erlebst. Google vielleicht auch mal nach deiner FIN - viele dieser Re-Importe haben wir hier schon direkt über Google gefunden.

US-Reimport über Georgien mit schwerem Unfallschaden ...Dann mal mein herzliches Beileid zu diesem "Schnäpchen". Ich würde mir da weniger Gedanken über das Radio machen sondern darüber wie ich aus dem Vertrag raus komme.

Wenn der Händler den Totalschaden nicht offengelegt hat sollte das eigentlich kein Problem sein.

Und aus der Gewährleistug kommt er bei Verkauf an Privat auch nicht raus. Solche AGBs sind unwirksam.

Wenn du ihn als Gewerbetreibnder gekauft hast und die Historie klar war ... ja dann ...

Aber vlt war der Wagen ja so günstig, dass du das in kauf nimmst?-/

 

Ok ... du hast gerade noch ein paar Daten nachgeschoben, unter anderem den ambitionierten Kaufpreis und den nicht offen gelegten Unfallschaden.

Das sollte eigentlich juristisch relativ klar sein. Pech hast du allerdings, wenn der Händler vorher Insolvenz anmeldet ... ich würd mich sehr sputen!

Themenstarteram 30. April 2024 um 11:04

Liebe Leute, ich möchte mich herzlich für eure hilfreichen Antworten bedanken. Es ist wirklich erfrischend, positive Nachrichten zu erhalten, vor allem im Vergleich zu anderen Foren oder Netzwerken, in denen man oft angegriffen wird, wenn man einen Fehler macht.

Anfangs hatte ich wirklich keine Ahnung von solchen Fahrzeugen. Erst nach einer anwaltlichen Beratung erfuhr ich, dass man hier einen Report beauftragen kann, der etwa 40 € kostet.

Ich war erstaunt darüber, was dieser Report alles ans Licht brachte, was der Händler mir verschwiegen hatte. Er hat das Auto als Bastlerfahrzeug verkauft, obwohl ich ein privater Käufer war, was angeblich in Deutschland nicht erlaubt ist.

Der Grund, warum ich am Fahrzeug etwas ändern möchte, ist, dass ich anderweitig nicht zur Arbeit komme und abends mit den Scheinwerfern wirklich massive Probleme habe.

Ich kann kaum etwas sehen, wenn ich nach Hause fahre. Daher werde ich es mit einer Kodierung versuchen, da ich denke, dass es daran liegt.

Die ganze Angelegenheit liegt bereits beim Rechtsanwalt, jedoch meldet sich die Gegenseite nicht, und der Rechtsanwalt meinte, dass dies ungefähr bis Ende dieses Jahres dauern könnte.

Wenn ihr möchtet, kann ich auch Bilder zeigen, wie das Fahrzeug in Amerika aussah. Kurz gesagt, ich wurde wirklich über den Tisch gezogen.

Ehrlich gesagt würde ich mir bei so einer Mühle nicht Gedanken darüber machen, wie ich damit zur Arbeit komme. Ich wäre dankbar, dass ich bisher unbeschadet wieder nach Hause gekommen bin.

Solche Fahrzeuge können lebensgefährlich sein.

Bastlerfahrzeuge verkaufen ist erstmal nicht problematisch. Auch das Kaufen ist nicht verboten. Nur kauft man halt ein Fahrzeug, bei welchem man weiss, dass man es nicht mehr fahren sollte, da es nicht mehr verkehrssicher ist. Oder zumindest weiss man, dass es Schäden besitzt, welche erheblich sind.

Der Händler denkt sich: Nee, im Kaufvertrag habe ich einen Klumpen Metall verkauft und kein fahrbereites Fahrzeug. Der wird keinen Finger krum machen und das aussitzen.

Ohne Anwalt wird das nichts....

Und bitte: Fass das Fahrzeug nicht mehr an. Jede Änderung, welche du daran durchführst bleibt an dir hängen und kann eine Rückabwicklung gefährden. Persönlich würde ich mich auch nicht mehr ans Steuer dieser Wundertüte setzen. Das kann böse enden.

Zitat:

@Cicooo schrieb am 30. April 2024 um 13:04:24 Uhr:

Es ist wirklich erfrischend, positive Nachrichten zu erhalten, vor allem im Vergleich zu anderen Foren oder Netzwerken, in denen man oft angegriffen wird, wenn man einen Fehler macht.

Shit happens... warum also Nachtreten.

"Die ganze Angelegenheit liegt bereits beim Rechtsanwalt, jedoch meldet sich die Gegenseite nicht, und der Rechtsanwalt meinte, dass dies ungefähr bis Ende dieses Jahres dauern könnte."

 

Da hätte ich größte Bedenken, dass es den Händler dann nicht meht gibt! Wer sowas abzieht, der hat noch ähnliche Sachen am laufen und zieht dann alle Register, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Keine Zeit verlieren und Auto genau so sehen lassen!

Sehr gerne @Cicooo - dein Fall ist, wie so viele, hoffentlich eine Sensibilisierung für andere potentielle Käufer.

Man muss dir zugute halten, dass bei den leistungsstarken Benzinern der Anteil an Reimporten sehr hoch ist und die Händler mittlerweile auch ihre Taktik geändert haben, um dennoch diese Kisten abzusetzen.

Ich kann dir an dieser Stelle nur raten nochmals mit dem Antwalt zu reden wie du mit diesem Fahrzeug verfahren sollst. An deiner Stelle würde ich lieber eine Übergangsmöhre kaufen, um dich nicht selbst in die Ausgleichspflicht zu bringen.

Die Angabe zur Verfahrensdauer ist nicht unrealistisch - wenn du also nun ein Jahr mit der Kiste fährst, daran bastelst, dann bekommst du möglicherweise recht, aber dann geht die Diskussion um den Nutzungsausgleich weiter.

Hinzu kommt, dass bei den in Osteuropa zusammengeschusterten Reimporten oftmals auch die Airbags fehlen und die Warnmeldungen nur unterdrückt wurden. Ich würde alleine aus Gründen der eigenen Sicherheit möglichst auf Fahrten verzichten, bevor die Kiste nicht entsprechend untersucht und ggfs. durchrepariert wurde.

Und dann kommt noch dazu, dass viele Teile, wie die Radioreceiver & Co. auf den amerikanischen Markt angepasst wurden, viele Dinge bei den US Modellen gar nicht umzustellen sind und daher wohl auch kein BMW Service Partner die Reparaturen durchführen wird.

Viel Erfolg!

Chris

Der Begriff Bastlerfahrzeug befreit den Händler nicht von der Gewährleistung, er muss alle Schäden aktiv auflisten um dafür die

Ausschlüsse der Gewährleistung wirksam werden zu lassen. Das hat er nach Deiner Info aber nicht getan.

Ansonsten sofort Finger weg von dem Auto, ich drücke Dir die Daumen für eine erfolgreiche Rückabwicklung

Themenstarteram 30. April 2024 um 12:22

Ja, ich glaube, ich werde das Fahrzeug bald abmelden und zur Seite legen, weil es sich wirklich nicht mehr rentiert, damit zu fahren. Die Fahrzeugschäden werden immer häufiger und schlimmer, und ich kann wirklich nicht einschätzen, was noch auf mich zukommt. Genau wie der Sachverständige, der sich das Fahrzeug angesehen hat, meinte auch, dass es höchstwahrscheinlich keine Airbags hat, aber diese nicht ausbauen möchte, weil man nicht weiß, was noch passieren könnte.

Der Sachverständige hat das Fahrzeug auch als verkehrsunsicher eingestuft. Aber wie gesagt, es ist nicht einfach, ohne Fahrzeug zur Arbeit zu kommen. Obwohl es eigentlich ein bekannter Händler ist, der viele Fahrzeuge hat, bezweifle ich stark, dass er privat insolvent ist.

Ich glaube einfach, dass er sein Glück versucht hat und das Fahrzeug in der Hoffnung an einen Dummen zu verkaufen, was ihm anscheinend gelungen ist. Ich möchte jetzt auch keinen Druck auf den Rechtsanwalt ausüben, weil ich glaube, dass er auch nichts dafür kann, wenn sich die Gegenseite einfach nicht meldet. Die Sache ist jetzt vor Gericht, und sie haben noch vier Wochen Zeit, sich zu melden.

Wie bereits erwähnt, hat er alle Ansprüche im Kaufvertrag irgendwie durchgestrichen, sodass ich jetzt dumm dastehe.

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