ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Restschuldversicherung, Widerruf & Folgen

Restschuldversicherung, Widerruf & Folgen

Themenstarteram 5. Juni 2018 um 9:46

Hallo zusammen,

ich weiß, hier gibt es bereits das ein oder andere Thema dazu. Aber weder die Themen noch die Googlesuche haben mich letztendlich weiter gebracht. Nein, ich würde sagen sogar eher verwirrt.

Ich habe vor kurzem ein Auto gekauft und teilweise finanziert, zum ersten Mal!

Der Verkäufer meinte in Deutschland wäre ein sog. "Sorglos Paket" obligatorisch. Auf die Nachfrage was die Kreditkosten wären meinte er 2,99% also Summe X und darin wäre alles enthalten.

Im Anschluss gehts dann ganz schnell, es werden ca 60 DIN A4 Seiten gedruckt und einem ein Blatt nach dem anderen mit Unterschriftsfeldern vorgelegt. Klar kann man sagen wer lesen kann ist klar im Vorteil und darüber ärgere ich mich heute auch massiv.

Was ist passiert:

Kaufsumme: X

Anzahlung: Y

Kreditsumme: Z

+ "Sorglospaket"

Zinsen 2,99 %

= Gesamt Kreditsumme

Als Sicherheiten für den Kredit wurden die Abtretung des Fahrzeugs und die Lohnpfändung angegeben.

Dann folgen 3 Seiten zum Kreditvertrag samt Widerrufsbelehrung (14 Tage) und einige Seiten AGB´s zur Zahlung, was passiert wenn, Nutzung der Kartenfunktionen etc.

Im Anschluss 2x Versicheungsinformationen inkl. Widerrufsbelehrung mit 30 Tage. Die Versicherung besteht aus 2 Paketen, 1x Todesfall, 1x Arbeitslosigkeit etc.

Zudem steht da, das man die Unterlagen samt Widerrufsbelehrung nochmal binnen einer Woche erhält und die Widerrufsfrist von 30 Tagen ab da gilt.

Nun sind mehr als 20 Tage vergangen und ich habe nach wie vor die Unterlagen nicht nochmals erhalten. Lediglich ein "willkommenschreiben" der Bank mit der Zusammenfassung aus dem Kreditvertrag (eine Din A4 Seite).

Nun, kann ich die RSV wirklich getrennt innerhalb von 30 Tagen widerrufen? Bleibt der Kreditvertrag davon unberührt?

Ich fühle mich ein wenig verarscht da der Zins so mit 2,99% überhaupt nichts zu tun hat. Darüber hinaus habe ich bereits div. Versicherungen die alle genannten Risiken auffangen / abdecken.

Da das Auto bereits abgeholt und zugelassen ist möchte ich keinesfalls das die Finanzierung nachträglich platzt.

Ich stelle gerne Auszüge des Vertrags bereit falls es hilft die Sachlage eindeutig zu klären.

VG

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. Juli 2018 um 15:16

Also nur um euch das Endergebnis mitzuteilen:

- RSV widerrufen innerhalb der Frist

- Widerruf anerkannt

- NUR RSV aus dem Vertrag gestrichen

- Rückerstattung des bereits geleisteten Beitrags

- Neuberechnung / Verringerung der Kreditraten für die restliche Laufzeit

Also alles gut ;-)

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten

Du kannst die RSV bereits jetzt schriftlich widerrufen. Der Rest der Verträge wird davon nicht betroffen. Wenn der Verkäufer dann rummeckert, dann lass ihn einfach meckern. Da passiert Dir nichts.

Themenstarteram 5. Juni 2018 um 10:32

Danke, ich habe den Vertrag inzwischen bestimmt 10 mal studiert aber bei dem vertraglichen Kauderwelsch blickt kein Mensch durch.

Ist zwar übertrieben, ein paar Menschen verstehen das schon. Aber die meisten halt nicht und es ist bestimmt ein Gerücht, dass das auch beabsichtigt wäre.

Du kannst die RSV einfach widerrufen ohne dass sich an der Finanzierung etwas ändert. Das solltest du auch tun, denn düse Versicherung sind eine einzige Abzocke..

Zitat:

Im Anschluss gehts dann ganz schnell, es werden ca 60 DIN A4 Seiten gedruckt und einem ein Blatt nach dem anderen mit Unterschriftsfeldern vorgelegt. Klar kann man sagen wer lesen kann ist klar im Vorteil und darüber ärgere ich mich heute auch massiv.

Das ist das was die EU momentan als Verbraucherschutz versteht. Kein Scherz. Die Banken und Versicherungen hätten sicher nichts dagegen alles auf eine Seite zu quetschen. Diese ganzen AGBs, Standardmerkblätter, Datenschutzerklärungen, usw. dienen dazu den Kunden zu informieren, sodass für diesen alles so transparent wie möglich erscheint.

Zwischen Theorie und Praxis scheint es meiner Erfahrung nach aber einen gewaltigen Unterschied zu geben. Viele Verkäufer scheinen auch genau diesen Umstand auszunutzen. Da nützt alles Papier der Welt nicht, wenn der Kunde unter Druck gesetzt wird, und er das Geschriebene nicht versteht.

60 DIN A4-Seiten nehme ich zwar nicht ab, aber gute 30 werden es schon sein (mit dem ganzen Versicherungskram).

Zitat:

Nun sind mehr als 20 Tage vergangen und ich habe nach wie vor die Unterlagen nicht nochmals erhalten. Lediglich ein "willkommenschreiben" der Bank mit der Zusammenfassung aus dem Kreditvertrag (eine Din A4 Seite).

Ich kann jetzt nicht für alle Banken und Versicherungen sprechen, aber wenn ich mir den Kalender so ansehe, und dann gucke wie viele Feiertage im Mai waren...

Zitat:

Da das Auto bereits abgeholt und zugelassen ist möchte ich keinesfalls das die Finanzierung nachträglich platzt.

Nein, das kann nicht passieren. Wie schon andere schrieben ist die Versicherung unabhängig kündbar/widerrufbar.

Außerdem ist der Kreditvertrag ja scheinbar schon zustande gekommen. Nachher diese Finanzierung abzulehnen wäre unbegründet. Höchstwahrscheinlich hat der Händler das Geld von der Bank längst erhalten.

Ich kann mir aber vorstellen, dass der Händler nicht begeistert sein wird, da er die Versicherungsprovision zurückzahlen muss.

Themenstarteram 7. Juni 2018 um 13:02

Danke dir.

Ich habe nochmal nachgesehen und der Vertrag besteht aus exakt 46 Seiten zzgl. der Blätter der Autohauses kommt es schon sehr nah an die 60 ran. Vll sind es aber auch nur 55.

Das der Kreditvertrag an sich bereits zustande gekommen ist würde ich so sehen. Zumindest habe ich das einseitige Willkommensschreiben mit Zusammenfassung samt Kunden und Vertragsnummer erhalten. Mehr allerdings bis heute nicht.

Ich betone nochmal das ich bisher keines meiner Autos finanziert habe und somit keinerlei Erfahrung mit den Abläufen habe. Ich hätte eigentlich damit gerechnet das von der Bank mehr kommt als diese eine Seite und das ich auch wie im Vertrag beschrieben innerhalb einer Woche die Unterlagen zu der Versicherung nochmal erhalte etc.

Über 3 Wochen sind rum und bisher nichts außer des erwähnten Willkommensschreiben.

Vll ist das ja auch alles ganz normal und mir mangelt es einfach an Erfahrung. Man lernt halt nie aus.

Ob der Händler nun begeistert davon ist oder nicht ist mir relativ egal. Ich bin schließlich auch nicht begeistert davon mir ein ganzes Versicherungspaket als "Pflicht" unterzujubeln obwohl das nicht so ist. Man darf auch nicht vergessen, dass die Kosten der Versicherung sogar die Zinskosten übersteigen und einfach versucht wurde 2x abzukassieren.

Klar am Ende steht auch meine eigene Blind / Blödheit im eifer des Gefechts aber fair war und ist das nicht.

Umso mehr erleichtert bin ich das man wohl noch was daran ändern kann.

Den Widerruf habe ich inzwischen abgesetzt aber bei der Informationspolitik bis hierher bin ich mal gespannt wann es eine Reaktion dazu gibt.

VG

Na gut, dann waren wir beide ja irgendwo gleich weit weg. :D 46 Seiten... wow.

am 19. Juni 2018 um 13:44

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Juni 2018 um 12:01:46 Uhr:

Du kannst die RSV bereits jetzt schriftlich widerrufen. Der Rest der Verträge wird davon nicht betroffen. Wenn der Verkäufer dann rummeckert, dann lass ihn einfach meckern. Da passiert Dir nichts.

Hallo zusammen,

die oben getroffene Aussage ist nicht richtig. Nach dem Gesetz bilden der Kaufvertrag, die Finanzierung und die RSV sogenannte "verbundene Verträge". D.h. jeder einzelne dieser Verträge wäre ohne einen der anderen nicht zustande gekommen.

Rein rechtlich ist es so, dass wenn auch nur einer dieser "verbundenen Verträge" widerrufen wird, ist der Vertragsnehmer auch an alle anderen dieser Verträge nicht mehr gebunden.

Außer bei der Santander Bank. Die sieht das völlig anders. Das ändert aber nichts an den Tatsachen.

Das Tollste an dieser Konstellation ist, wer sein finanziertes Fahrzeug loswerden will und in einem seiner "verbundenen Verträge" findet sich ein krasser Fehler, der kann sich von seiner "Karre" trennen und bekommt sogar noch jede Menge Geld zurück.

Viele Grüße

Die Finanzierung des Kaufvertrages gibt es auch ohne RestSchuldVersicherung. Von daher ist es ersichtlich unzutreffend, dass sich der Kaufvertrag, das Darlehen und die Versicherung gegenseitig bedingen. Thematisch ein sozusagen ausgelatschter Schuh, auf den mich direkt anzusprechen überflüssig ist.

am 3. Juli 2018 um 12:54

Moin,

ich habe nicht gesagt, dass sich die Verträge gegenseitig bedingen. Natürlich gibt es auch Finanzierungen ohne RSV. Die meisten Händler verkaufen diese aber gleich mit (Provision!). Ist aber auch egal ob mit oder ohne RSV. Wenn du dein Fahrzeug beim Händler kaufst und der bietet dir gleichzeitig die Finanzierung an, bilden Kauf- und Finanzierungsvetrag eine wirdschaftliche Einheit und werden vom Gesetz als sogenanntes "verbundenes Geschäft" gewertet.

Eine mögliche Rückabwicklung der Verträge ist u.a. dann möglich wenn beispielsweise im Finanzierungsvertrag Fehler sind. In der Widerrufsbelehrung des Finanzierungsvertrages steht, dass die Widerrufsfrist erst dann beginnt, wenn der Darlehensnehmer alle Angaben nach §492 BGB erhalten hat. Sollte auch nur eine dieser Informationen fehlen, hat die Frist noch nicht begonnen und der Darlehensnehmer kann den Vertrag auch nach Monaten und Jahren noch widerrufen.

Im Falle eines bestätigten Widerrufs muss die Bank ihm sämtliche Zahlungen, die er in dieser Zeit geleistet hat, zurück erstatten. Das Auto gehört dann der Bank.

Viele Grüße

Das hat mit der Ausgangsfrage des TE nichts zu tun. Der Widerruf der RSV schlägt nicht auf das Darlehen und auch nicht auf den Kauf durch. Du hast das von mir getätigte Statement unzutreffend als falsch bezeichnet und ich habe dies entsprechend moniert.

Ein wirksamer Widerruf des Darlehensvertrages führt i.Ü. nicht dazu, dass die finanzierende Bank durch den Widerruf das Eigentum am Kfz erwirbt. Der Widerruf des Darlehensvertrages kehrt sowohl den Darlehensvertrag als auch den Kaufvertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis um. Das Auto geht zurück an den Verkäufer, die Darlehensvaluta an die Bank und die evtl. gezahlten Raten/Anzahlung an den Käufer.

Wenn ich jetzt sage, dass morgen die Sonne wieder aufgeht und zwar unabhängig von einer Widerrufsbelehrung, dann ist das zwar richtig. Aber es ist eben auch völlig überflüssig. Da gibt es einen Zusamenhang ...

Themenstarteram 3. Juli 2018 um 15:16

Also nur um euch das Endergebnis mitzuteilen:

- RSV widerrufen innerhalb der Frist

- Widerruf anerkannt

- NUR RSV aus dem Vertrag gestrichen

- Rückerstattung des bereits geleisteten Beitrags

- Neuberechnung / Verringerung der Kreditraten für die restliche Laufzeit

Also alles gut ;-)

Danke für die Rückmeldung - viel Geld gespart und der Verkäufer muss jetzt hungern, der Arme.

Themenstarteram 3. Juli 2018 um 18:15

Ich habe zu danken ;-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Restschuldversicherung, Widerruf & Folgen