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Restwert zu niedrig, Kaufangebot statt Auszahlung?

Themenstarteram 19. Oktober 2022 um 15:50

Moin

Meiner Freundin wurde ins parkenden Auto gefahren. Sind also geschadigter. Wir haben ein eigenen gutachter beauftragt bisher ohne Anwalt da sie nicht wollte, ich aber meinte das es besser wäre . Wir wollten das fiktiv abrechnen lassen.

Rep. Kosten 2098euro

Mehrwst 19% 398euro

Rep inkl 2497euro

Wbw 3350euro

Restwert steuerneutral 350

Neupreis ohne MwSt 8831

Wertminderung fällt nicht an

Reparatur Dauer 3tage

Nun gab's n schreiben von der Allianz bla bla Restwert wurde nicht angegeben oder ist zu niedrig.

Dann schreiben die das meiner Freundin ein Kaufangebot für 2050euro gemacht wird, und wir unbedingt auf dieses Angebot eingehen sollen.

 

Wollen wir nicht..

 

Also nochmal eine Email schreiben mit den Hinweis auf fiktive Abrechnung oder gleich zum Anwalt?

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48 Antworten

Du kannst versuchen es telefonisch zu klären. Evtl. Gehen die bei kleinen Summen darauf ein. Sonst immer zum Anwalt.

Die Allianz hat einen Anbieter ermittelt, der einen höheren Restwert bietet.

Der ist jetzt für euch bindend.

Annehmen müsst ihr das Angebot natürlich nicht.

Aber ihr kriegt nur die Differenz aus WBW und Restwert von der Allianz.

Die Rechtssprechung ist da eindeutig.

Ein Anwalt wird daran nichts ändern können.

Themenstarteram 19. Oktober 2022 um 15:59

Ich hatte gedacht das es bei den kleinen summen ohne Probleme ausgezahlt wird.

Aber wie kommen die drauf das man sein geliebtes Auto aufeinmal verkaufen will wenn es verkehrsbereit und reperaturwurdig ist.

Verkehrssicher reparieren und Auto 6 Monate weiter fahren.

Dann könnt ihr die vollen Reparaturkosten verlangen.

Ich würde es einfach nach Gutachten reparieren lassen. Es darf auch teurer werden. Dabei interessiert auch das bislang etwas ungeschickte Verhalten nicht weiter.

Hatte selbst mal spaßeshalber bei erstaunlichen Restwertangeboten telefonsich nachgehakt. Da wurde dann meistens gesagt, dass es sich um einen Irrtum handeln muss und man die Marke garnicht handelt. Man darf also mit allem rechnen.

Themenstarteram 19. Oktober 2022 um 16:10

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Oktober 2022 um 18:06:34 Uhr:

Ich würde es einfach nach Gutachten reparieren lassen. Es darf auch teurer werden. Dabei interessiert auch das bislang etwas ungeschickte Verhalten nicht weiter.

.

Ich repariere das Auto selber.

Das würde ich normalerweise auch machen. Aber wenn die Versicherung so rumzickt, dann repariert es eine Werkstatt ordentlich auf Rechnung und ich spar mir die sinnlose Zofferei wegen einem "erfudnenen" RW. Eine reine Aufwand-Nutzen-Überlegung.

Moin! Du musst ja nicht verkaufen...

Du kannst nachwievor fiktiv abrechnen..., aber jetzt nur noch deutlich deutlich weniger...!

Themenstarteram 19. Oktober 2022 um 16:24

Die Versicherung zickt nun einfach rum da wir so nach gutachter Wbw 3350 minus Restwert 350 =3000eurro bekommen hätten.

Aber da die Versicherung jemand gefunden hat der den Restwert von 2050euro beziffert wollen die lieber das ich das Auto verkaufe, seh ich das richtig so? Da die Versicherung viel weniger zahlen muss..

Nun ist natürlich fraglich ob der gutachter den Restwert wirklich zu niedrig mit 350euro angesetzt hat. Kann uns ja aber egal sein.

Aber den Restwert kann die Versicherung ja nicht einfach höher ansetzen, denn den Restwert hat ja der gutachter bestimmt. Oder doch?

Selbst wenn die den Restwert auf 2050euro hochsetzen, sind die 1300euro ausbezahlt immer noch super.

Du kannst ganz einfach die Netto-Reparaturkosten in Höhe von 2098 € bekommen, wenn du dich an das hier hälst:

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 19. Oktober 2022 um 18:05:14 Uhr:

Verkehrssicher reparieren und Auto 6 Monate weiter fahren.

Dann könnt ihr die vollen Reparaturkosten verlangen.

Der Restwert spielt dann keine Rolle mehr.

Zum Thema Restwert und wie der ermittelt wird:

Dein Gutachter ermittelt den Restwert am regionalen Markt.

Die 350,- € die in deinem Gutachten stehen, sind von einem Anbieter aus deiner Umgebung.

An dem hättest du verkaufen dürfen.

Die Versicherung hat aber auch das Recht, das Auto in die Restwertbörse zu stellen und darauf bieten zu lassen, wenn du das Auto selber noch nicht verkauft hast.

Genau das haben die gemacht.

Da du dein Auto noch nicht verkauft hast, gelten jetzt die 2050,- € Restwert bei Verkauf.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 19. Oktober 2022 um 18:24:39 Uhr:

Die Versicherung zickt nun einfach rum da wir so nach gutachter Wbw 3350 minus Restwert 350 =3000eurro bekommen hätten.

Hättet ihr nicht, da es dann kein Totalschaden wäre.

Ihr würdet so auch nur die Reparaturkosten netto bekommen, wenn ihr mit eurem Restwertangebot fiktiv abrechnen wollt.

Themenstarteram 19. Oktober 2022 um 17:00

Ja richtig, der Restwert wurde vom Händler 1km weit weg von unseren Wohnort ermittelt.

und der Restwert den euch die Allianz präsentiert, der ist von einem Händler irgendwo in Deutschland.

Aber wie gesagt:

Der Restwert kann euch total egal sein.

Reparier das Auto verkehrstüchtig und fahrt es 6 Monate lang weiter.

Dann könnt ihr die vollen Reparaturkosten von der Allianz verlangen.

Mehr würde es bei einem Restwert von 350,- € auch nicht geben.

Lass dir hier nicht so einen Dummfug einreden.

Erst einmal ist der Restwert für euch verbindlich, welchen der von euch beauftragte Sachverständige ermittelt. Auch und gerade dann, wenn ihr nicht verkaufen wollt.

Das ist die aktuelle Rechtsprechnung.

Die begründet sich in dem Umstand, das der Versicherer sonst nach belieben einen Restwert festlegen könnte und der Geschädigte der Willkür des Versicheres ausgesetzt wäre, wenn er wie in euerem Fall das Auto behalten und weiter Nutzen möchte.

Der Restwert des Versicheres wäre in euerem Fall nur dann maßgeblich, wenn Ihr das Auto tatsächlich verkaufen wollt. Die begründet sich in dem Umstand, dass Ihr dann keinen Schaden erleiden würdet, da Ihr ja am Ende auf dem WBW kommt.

Die Versicherung kann sich, wenn Sie der Meinung ist, der Restwert wurde fehlerhaft ermittelt, an den Sachverständigen wenden ud diesen in Regress nehmen.

Ihr könnte euch auf das in Auftag gegebene Gutachten verlassen und das zur Regulierungsgrundlage nehmen.

ps: im Übrigen, an wen du Beziehungsweise deine Freudin Ihr Auto verkaufen "darf" bestimmt Sie immer noch selber und kein anderer.

 

Alles Kokolores, @Dellenzaehler hat Recht, du bist Geschädigter und kannst mit deinem Auto machen was du willst.

Wenn der Gutachter den Restwert auf 350,- festlegt dann ist das so. Teile der Gegenseite mit, du hast das Auto mittlerweile für 350,- (oder meinetwegen für 500,-) verkauft. Ende der Durchsage. Kannst auf Wunsch noch einen Schmierzettel als Kaufvertrag erfinden mit irgendeinem polnischen Namen als Käufer.

Melde das Auto ab und nach deiner eigenen Reparatur wieder an.

Die Gegenseite hat dich nicht zu zwingen, das Auto herzugeben, wenn du es behalten willst, sei es als Teileträger, als Spielhaus für die Kinder etc.

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