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Restwertleasing und anschließende KFZ-Übernahme.

Themenstarteram 18. März 2013 um 8:43

ich schreibe von unterwegs mit dem handy, fasse

mich deshalb kurz und lasse die großschreibung weg.

es wäre super wenn ihr mir trotzdem helfen würdet :)

 

ich beabsichtige ein fahrzeug über die firma ald zu leasen

und das kfz nach 36 monaten zu übernehmen. der grund

ist ein subventioniertes leasingangebot für gewerbetreibende

vom hersteller.

habt ihr erfahrungen mit alg was das übernehmen betrifft?

wie muss das vertraglich aussehen dass ich das kfz danach

zum jetzt festgesetzten restwert bekomme?

vielen dank im voraus für eure tips!

Beste Antwort im Thema

Nix gegen die Firma, aber Restwertleasing bietet in aller Regel mehr Vor- als Nachteile. Gerade im privaten Bereich gibt es immer wieder Ärger, denn:

1. gilt der "Restwert" im Vertrag nur für die Ermittlung der Raten. Es handelt sich dabei - sofern nicht ausdrücklich erwähnt - nicht um den Ablösebetrag am Ende des Leasings und

2. muss ausdrücklich vereinbahrt werden, dass das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zunächst dem Leasingnehmer (für einen festgelegten Preis) angedient wird.

Lass es lieber sein. ;)

Andreas

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Hallo,

ich wollte meinen Passat nach Ende des Leasings (Geschäftsleasing) von der VW-Leasing kaufen und fragte deshalb nun bei dieser den Rückkaufwert an.

Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich das Auto nicht kaufen könne, da es einen Vertrag mit dem Händler geben soll.

In diesem Vetrag soll geregelt sein, dass der Händler das Auto nach dem Leasing kaufen.

Ich dachte ich kann nach dem Leasing das Auto Kaufen, zurückgeben und weiterfinanzieren.

Warum will die VW-Leasing das Auto nicht rausgeben?

In meinem Vertrag ist so weit ich weis auch nichts geregelt.

Ich denke mal der Rückkaufwert beim Händler ist um ein vielfaches Höher als der berechnete (Neupreis - Anzahlung - Leasing = Rückkaufpreis)

Hatte jemand schon mal so einen Fall?

Wünsche noch eine schöne Woche

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ nach Leasing kaufen' überführt.]

Einfach mal an den Händler wenden. Ansonsten steht in jedem Leasingvertrag, dass ein Verkauf durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer ausgeschlossen ist. Einzig Verträge mit Andienungsrecht sind anders-dort MUSS der Leasingnehmer das Fahrzeug am Ende kaufen.

Gruß, Wolf.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ nach Leasing kaufen' überführt.]

Danke für deine Antwort.

Jetzt hab ich noch ein Frage.

In meinen Leasingvertrag (Geschäftsleasing, KM-Vertrag) steht nichts zu irgendwelchen Werten am Ende des Vertrags.

Wenn ich mich jetzt an den Händler wende und das Auto übernehmen möchte welchen Wert wird dieser für die Übernahme ansetzten?

1. Der kalkulatorische Restwert lt. Leasingvertrag

(Neupreis - (Anzahlung + Leasing) = Restwert)

2. der tatsächliche Zeitwert lt. Gutachten.

3.) der tatsächlich erzielbare Marktwert durch Angebot und Nachfrage.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich den Vertrag kündige und das Auto dann kaufen.

Welche Werte werden angesetzt und wird das ganze viel teurer?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ nach Leasing kaufen' überführt.]

Wenn Du Glück hast, stellt Dir der Händler den kalkulierten Rücknahmewert (eventuell zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr zwischen 300 und 500 Euro) in Rechnung. Generell muss der Händler seine Kalkulation nicht offenlegen - ich würd´s auf die freundliche Tour versuchen. Also nochmal: einfach mal an den Händler wenden.

Gruß, Wolf.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ nach Leasing kaufen' überführt.]

Ich fürchte da brauch ich schon ne Menge Glück.

Zwischen dem kalkulietem RW und dem tatsächlichen Marktwert liegen schlappe 8000 Euro.

Aus diesem Grund möchte ich das Auto auch unbedingt aus dem Leasing haben

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ nach Leasing kaufen' überführt.]

...und das ist genau das Problem eines Leasings mit Restwertkalkulation. Tausenden von Leasingnehmern geht es so wie dir. Da lässt man sich von niedrigen Raten täuschen und wundert sich nachher, dass das Fahrzeug den kalkulierten RW nicht annähernd erreicht.

Sorry - aber da wirst du ohne herben Verlust wohl nicht rauskommen. Sowas muss man sich doch vorher durchrechnen! Woran liegt's denn in deinem Fall? Beulen, Kratzer etc.? Modellbedingter Wertverlust?

~

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ nach Leasing kaufen' überführt.]

Ne du verstehst das Falsch.

Der Marktwert liegt irgendwo zwischen 12 und 13 TEURO.

Der kalkulierte RW bei cirka 5 TEURO.

Nur wenn ich das Auto jetzt dem Händler für 5 TEURO überlasse und ers für 12TEURO mit MwST. verkauft verdient der sich doch dumm und dähmlich. Muss ja net sein oder (-:

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ nach Leasing kaufen' überführt.]

Kapiert :)

~

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ nach Leasing kaufen' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von schmidt_as

Danke für deine Antwort.

Jetzt hab ich noch ein Frage.

In meinen Leasingvertrag (Geschäftsleasing, KM-Vertrag) steht nichts zu irgendwelchen Werten am Ende des Vertrags.

Wenn ich mich jetzt an den Händler wende und das Auto übernehmen möchte welchen Wert wird dieser für die Übernahme ansetzten?

1. Der kalkulatorische Restwert lt. Leasingvertrag

(Neupreis - (Anzahlung + Leasing) = Restwert)

[...]

Vermutlich meinst Du mit "Leasing" die Summe aller Leasingraten?

Die Restwert-"Berechnung" nach der o.a. Formel stimmt so nicht, da sie keine Zinsen berücksichtigt. Ich würde vorschlagen, die 5 TEUR vorerst mal zu vergessen.

Schreib' doch mal die Eckdaten (Sonderzahlung, Rate, Laufzeit, Listenpreis) des Leasingvertrages und dann kann vielleicht jemand was zum kalkulatorischen Restwert sagen.

Bis dahin bitte die Fakten bedenken:

Du hast einen Vertrag geschlossen, ein Auto für den Zeitraum X zu nutzen und dafür den Betrag Y zu zahlen. Beim Abschluß des Vertrages warst Du mit diesen Zahlen zufrieden, sonst hättest Du ja andere Angebote eingeholt. Es gibt überhaupt keinen Grund zu hinterfragen, was die Leasinggesellschaft oder der Händler jetzt mit dem Gebrauchtwagen anstellen. Es ist nicht unmoralisch, wenn sie an der weiteren Verwertung noch etwas verdienen.

Es gibt nicht *den* Marktpreis sondern mehrere Preise: Händlereinkaufpreis und Händlerverkaufspreis. Dass eine Differenz zwischen den beiden Preisen besteht, ist doch logisch. Wovon sollte der Händler sonst seine Betriebskosten decken?

Oft wird gleich beim Abschluss des Leasingvertrages in einem sog. Side-Letter vereinbart, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug später kaufen kann. Dies ist beim Leasing "offiziell" schwierig, da es sonst eine verdeckte Finanzierung wäre, die zu einer abweichenden Steuerlichen Behandlung des Leasinggegenstandes führen würde.

Oliver

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ nach Leasing kaufen' überführt.]

Beim Restwertleasing kannst Du am Ende der Laufzeit einen Käufer benennen, der den Wagen zu dem festgelegten Restwert übernimmt. Zumindest beim privaten Leasing darf das nicht der Leasingnehmer selbst sein, schon aber ein Verwandter, Freund etc. oder auch ein Händler. ALD schickt auf Wunsch einen Vordruck, auf dem der Käufer eingetragen werden kann. Die behalten sich eine Ablehnung vor, sollte der Käufer z.B. keine gute Schufa haben. Prinzipiell kann man den Wagen auch vor Ende der vereinbarten Laufzeit verkaufen. In dem Fall schickt ALD den Vordruck zusammen mit dem errechneten Restwert zum gewünschten Stichtag. Soll das z.B. 3 Monate vor Ablauf sein, kannst Du (grob gerechnet) 3 Monatsraten auf den Restwert zuschlagen.

Alle meine Infos beziehen sich aber ausschließlich auf Erfahrungen mit dem Privatleasing auf Restwertbasis.

Moin,

 

wenn Du ggf den Wagen nach Ablauf der Zeit übernehmen willst, ist eine sogenannte Ballon oder Dreiwegefinanzierung besser.

 

Bei Leasing hat der Laesingnehmer grundsätzlich nicht das Vorkaufsrecht, nur in Absprache micht dem Leasinggeber und den geforderten Preis (dieser muß nicht der Restwert sein, sondern könnte auch höher liegen, der Händler will ja dann auch noch verdienen).

 

Nix gegen die Firma, aber Restwertleasing bietet in aller Regel mehr Vor- als Nachteile. Gerade im privaten Bereich gibt es immer wieder Ärger, denn:

1. gilt der "Restwert" im Vertrag nur für die Ermittlung der Raten. Es handelt sich dabei - sofern nicht ausdrücklich erwähnt - nicht um den Ablösebetrag am Ende des Leasings und

2. muss ausdrücklich vereinbahrt werden, dass das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zunächst dem Leasingnehmer (für einen festgelegten Preis) angedient wird.

Lass es lieber sein. ;)

Andreas

Themenstarteram 20. März 2013 um 6:55

vielen dank für euere antworten!

das heißt wenn ich einen übernahmepreis und ein vorkaufsrecht vertraglich zugesichert

bekomme kann doch nichts schief gehen.

kann ich das mit dem händler schriftlich vereinbaren oder muss das mit alg geschehen?

der händler sagt er muss alg garantieren dass er das fahrzeug zum kalkulierten restwert

übernimmt und ich muss es ihm garantieren, jeweils schriftlich.

am 20. März 2013 um 8:12

Im Leasingvertrag selber darf Dein Vorkaufsrecht nicht stehen, sonst handelt es sich um

verdeckten Mietkauf. Deshalb steht immer im Leasingvertrag lediglich ein Andienungsrecht und kein

Vorkaufsrecht. Vielleicht hat die ALD die Möglichkeit die Fahrzeugübernahme nach Laufzeitende

zum vorher festgelegten Restwert von einer Tochterfirma, die die KFZ Verwertung übernimmt, zu

bestätigen.

Hat der Händler mit ALD eine Rückkaufvereinbarung oder warum muss er garantieren, dass

er das Auto zum Restwert übernimmt ? Normalerweise erhält der Händler einen Bestelleintritt

oder Leasingeintritt von der ALD. Die ALD überweist dem Händler das Geld und verleast das

Fahrzeug an Dich. Deshalb muss die Restwertbestätigung, sofern keine Rückkaufvereinbarung vorhanden ist, zwischen Dir und der ALD gemacht werden.

Besteht diese Rückkaufvereinbarung seitens des Händlers, muss diese Bestätigung vom Händler kommen.

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