- Startseite
- Forum
- Wissen
- Fahrzeugtechnik
- Richtiger Umgang mit Airbags - können diese im Postpaket explodieren?
Richtiger Umgang mit Airbags - können diese im Postpaket explodieren?
Hallo,
Ich habe hier einmal eine Frage bezüglich Airbags, ob man diese auch in einem Postpaket versenden kann?
Hier in diesem Forum:
Ist ein Link, beziehungsweise Screenshot der Firma Arge- Altauto ,
Das ist ein Informationsportal zum Thema Auto Recycling, gebrauchte Sekundär Ersatzteile, elektronisches Abfall-Register, Autoverwerter Software .....
Hochgeladen worden, mit einem Artikel eines Diplom-Ingenieurs vom 21. Juli 2009, welcher in der Arge-Altauto Webseite schreibt, dass ein Airbag im Postversand explodieren könne......
Stimmt das eigentlich so?
Beste Antwort im Thema
es ist generel verboten so etwas zu verschicken, denn jeder Hersteller hat einen Bestimmten Behälter, nur so lange nichts Passiert, sagt auch keiner etwas dazu.
nur die werden einen Vorwiederstand verbaut haben , gegen Fremdstrom !
Des weitern darf auch so etwas garnicht egal wo , so etwas Angeboten geschweige Verkauft werden. nur Original und Personen die einen Sprengstoff Schein haben dürfen damit Hantieren.
mfg
Ähnliche Themen
91 Antworten
Zum Zünden eines Airbag ist eine gewisse Energie erforderlich. Seit wir das von Nobel erfundene "Sprengöl" entschärft haben, ist es nicht mehr möglich, diese Energie durch Herabfallen einzubringen.
Ein Blitzschlag könnte den Sprengstoff zünden. Dazu müßte der Blitz in das Paket einschlagen, das der Postbote gerade in der Hand hält.
Wenn die Firma tatsächlich seit 10 Jahren diese Teile mit der Paketpost ohne einen einzigen Vorfall, verschickt, scheint mir die Bestimmung mehr dem Wohl der "Berechtigten Personen" zu dienen.
schrauber
es ist generel verboten so etwas zu verschicken, denn jeder Hersteller hat einen Bestimmten Behälter, nur so lange nichts Passiert, sagt auch keiner etwas dazu.
nur die werden einen Vorwiederstand verbaut haben , gegen Fremdstrom !
Des weitern darf auch so etwas garnicht egal wo , so etwas Angeboten geschweige Verkauft werden. nur Original und Personen die einen Sprengstoff Schein haben dürfen damit Hantieren.
mfg
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 17. Dezember 2017 um 02:21:08 Uhr:
… Airbags, ob man diese auch in einem Postpaket versenden kann?
Man kann sie versenden, man darf es aber nicht, da die Post nur Gefahrenklasse 1.4S versendet, darunter fallen aber keine Airbags.
An Privatpersonen ist der Versand gesetzlich gar nicht zulässig. Der Handel mit gebrauchten Airbags ist ebenfalls nicht erlaubt.
Versenden kann man Airbags, wenn man die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt) beachtet und zugelassene Umverpackungen verwendet. Diese Umverpackungen benötigen eine Zertifizierung. Allerdings unterliegt der Transport dann dem ADR, damit ist ein entsprechend gekennzeichnetes und ausgestattetes Fahrzeug Pflicht, ebenso wie ein entsprechend ausgebildeter Fahrer.
Und wer hat schon mal an einem Postauto einen Warnhinweis "Explosive Güter" gesehen?
Wie werden eigentlich die Airbags zum Händler verschickt?
Bestimmt per Kurier, der das transportieren darf.
Das glaub ich nicht.
Die kommen mit dem normalen Transport, der auch alle anderen Teile bringt.
Zitat:
@hsgipsy schrieb am 17. Dezember 2017 um 09:09:21 Uhr:
Wie werden eigentlich die Airbags zum Händler verschickt?
Das steht doch in dem post genau über deinem:
– In einer zugelassenen Transportverpackung
– Mit Fahrzeug und Fahrer, die ADR-Kennzeichnung -Ausbildung haben
Üblicherweise ist das die Spedition, die dann ab einer bestimmten Menge Explosivmaterial das orange Gefahrgut-Klapptaferl an Front und Heck ausklappt und einen Fahrer mit ADR-Schein hinters Steuer klemmt.
Wer`s glaubt wird seelig.
Laut "Merkblatt Gefahrgut - Deutsche Post" dürfen Airbags tatsächlich nicht mit DHL verschickt werden.
Das ist aber auch nichts Neues. War schon immer so.
Ich habe mir mal erlaubt, den Text aus der ArGe-Altauto Website zu kopieren, und hier einzustellen:
Richtiger Umgang mit Airbags
Arge-Altauto (Dipl.-Ing.) Gottfried Höll aus Wikip - 21.07.2009
Dank eines Newsletter der zertifizierten Autoverwertung Oertler haben wir uns entschlossen, dieses wichtige Thema aufzugreifen!:
Immer wieder stellen wir fest, daß Airbags unsachgemäß behadelt werden.
Der ARGE-Altauto liegen gesicherte Beweise vor, daß z.B. die bis vor kurzem illegal tätige Autoverwertung in Goppeln bei Dresden die Auto-Strehle GmbH Airbags über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren unerlaubt ausgebaut und per Postpacket versendet hat.
Dieser Sachverhalt zeigt, dass wenn ungeschultes und nicht aus dem Fach kommende Möchtegernverwerter sich an Tätigkeiten vergreifen, deren mögliche Folgen sie durch Gier nach Umsatz und fachlicher Unkenntniss nicht im geringsten abgeschätzen können.
Man stelle sich nur vor, ein solches Packet kommt beim Kunden an und fällt versehentlich dem Postboten aus der Hand und das Packet explodiert.
********************************************************************************
Jetzt frage ich mal ganz ganz doof nach:
Gibt es Unterschiede bei der Definition Paket ??
Mir ist aufgefallen, dass Dipl.-Ing. Höll hier im obigen Text von einem "Packet" schreibt, und zwar gleich dreimal, oder ist das nur ein Schreibfehler?
Eigentlich ja für einen Dipl.-Ing. ungewöhnlich, solche Schreibfehler zu machen
Daß es halbseidene Firmen mit den Bestimmungen nicht so genau nehmen, ist ja auch nichts Neues. Passiert dann etwas und die Verantwortlichen lassen sich ermitteln, möchte aber wohl niemand in deren Haut stecken...
Googelt mal die beteiligten Namen, die Sache beruht vermutlich auf einem Rechtsstreit von beiden Parteien (Gutachter ./. Verwerter).
Zitat:
@MUC6666 schrieb am 17. Dezember 2017 um 10:36:33 Uhr:
Googelt mal die beteiligten Namen, die Sache beruht vermutlich auf einem Rechtsstreit von beiden Parteien (Gutachter ./. Verwerter)
Das sagt "Tante Google" dazu:
Gutachter = Dipl.-Ing. Höll
Verwerter = Autoverwertung Oertler (zertifiziert)
https://www.google.de/search?...
Tut mir leid, aber ich finde da nichts....