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Riesenproblem mit neuem Passat

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 19. November 2011 um 11:05

Hallo Passat-Freunde, habe mir gestern einen Passat 2.0 TDI aus BJ 2006 gekauft, Leider ohne Garantie auf der Probefahrt schaltete der Wagen plötzlich in den Notlauf und das Zeichen für Glühkerzen ( Spriale ) blinkte auf. Der Verkäufer sagte mir das dass vorher nie war und alles in Ordnung gewesen sei. Wir starteten den Wagen noch einmal neu und dann war es weg. Ich hatte natürlich Angst den Passat zu kaufen, aber wir einigten uns Vertraglich darauf, dass ich den Wagen 5 Tage fahren darf und ich bei Problemen mein volles Geld zurück bekommen würde (12.000 Euro).

Der Händler bestätigte mir das vor 100 km ein neuer Turbolader, Zahnriemen und Wasserpumpe erneuert wurde.

Auf der Rückfahrt ging dass dann wieder los und dazu leuchtete noch das Abgassymbol ( Gelbe Düse) bei Neustart war das Notlaufprogramm und das Spiralzeichen wieder weg, dass Abgassymbol blieb stehen. Ich war heute morgen bei VW und habe die Fehler auslesen lassen, Ergebniss : Leckluft im Ansaugsystem und Lüftersteuerung kurzschluss ( Sporadisch ).

Was meint Ihr was das sein könnte? Hat schonmal jemand das selbe Problem gehabt?

MFG Taylor

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Taylor1805

[...]wir einigten uns Vertraglich darauf, dass ich den Wagen 5 Tage fahren darf und ich bei Problemen mein volles Geld zurück bekommen würde (12.000 Euro).[...]

MFG Taylor

Also manchen B eitrag hier kann ich echt nicht nachvollziehen. So ein Passat ist ja nun mal nicht derart exotisch, dass man nicht an jeder Ecke was vergleichbar bzw. Besseres finden könnte - zumal in diesem Falle ja offenbar kein Vorteil ggb. reinem Kauf von Privat besteht.

Karre zurückgeben, Geld zurückverlangen (vertraglich vereinbart...) und sich keine weiteren Sorgen machen. :rolleyes:

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Hallo Taylor,

das ist doch ganz einfach!

Du hast doch 1 Jahr Gewährleistung. Da es offensichtlich ist, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war, stellst den Karren dem Händler vor die Füsse und sagst. "Fehler bitte abstellen, Danke"

Den Fehlerspeicher danach wieder prüfen. Was es letztlich ist, kann mann aus der Ferne schlecht beurteilen. Kann undichter Schlauch der Ladeleitung sein, Turbosteuerung usw.

Gruß

Themenstarteram 19. November 2011 um 11:44

Habe keine Gewährleistung laut Vertrag da er im Kundenauftrag verkauft hat.Hätte ich mal lieber 2.000 Euro mehr investiert und aus dem Autohaus gekauft...

Persönlich würde ich mir jetzt sofort einen VCDS- User krallen und einen kompletten Fehlerscan machen lassen und diesen Scan hier einstellen. Dann sieht man weiter.

am 19. November 2011 um 11:53

Oh ha

Passat 2.0 TDI aus BJ 2006 vom Händler der in Kundenauftrag verkauft dann bei der Probefahrt diese Probleme und noch 12 000,- €

Verlang Dein Geld zurück!

MFG Noding

ich würde ihn auch zurück geben. wenn das schon so anfängt... wieviel kilometer hat er denn runter? 140 oder 170 PS ? Kann sein, dass es wirklich nur eine kleinigkeit ist aber man weiß ja nie.

Themenstarteram 19. November 2011 um 11:59

Ist der 140 PS und hat 103.000 km gelaufen...

Gib den Wagen so schnell wie möglich zurück, ich vermute aber er wird sich verweigern. Ich hoffe du hast die Rückgabe im Vertrag festgemacht.....

Ich könnte wetten das er mehr als 103000 km auf der Uhr hat.

Vom Händler kaufen im Kundenauftrag ist für mich immer ein wenig verdächtig. Ich würde mir immer erst mal den Kontakt zur Privatperson geben lassen und mit dem Kameraden sprechen.

am 19. November 2011 um 12:10

die immer mit ihrem im Kundenauftrag, wer steht denn im Vertrag das Autohaus oder ne andere Person? Hast den Vorbesitzer überhaupt mal gesehen? Ich will doch mit dem reden der das Auto hatte oder verkauft?

Meine Meinung ist bei sowas immer wenn ein Händler ein Auto aufm Hof hat und sagt den verkauf ich im Kundenaufrtag dann weis der Verkäufer und auch der Händler das an dem Wagen was nicht passt und beide hoffen das bei der Probefahrt nix auftaucht. Weil denke mal wenn er ihn mit Gewährleistung oder sonstiges anbieten könnte dann würde er es machen und auch mehr verlangen. Gib die Karre zurück und such dir nen anderen Händler weil ich denk das da evtl. noch mehr faul ist. Wie gesagt ist einfach meine Meinung und mit den Technikautos von heute sowieso nix ohne Garantie.

Zitat:

Original geschrieben von Taylor1805

[...]wir einigten uns Vertraglich darauf, dass ich den Wagen 5 Tage fahren darf und ich bei Problemen mein volles Geld zurück bekommen würde (12.000 Euro).[...]

MFG Taylor

Also manchen B eitrag hier kann ich echt nicht nachvollziehen. So ein Passat ist ja nun mal nicht derart exotisch, dass man nicht an jeder Ecke was vergleichbar bzw. Besseres finden könnte - zumal in diesem Falle ja offenbar kein Vorteil ggb. reinem Kauf von Privat besteht.

Karre zurückgeben, Geld zurückverlangen (vertraglich vereinbart...) und sich keine weiteren Sorgen machen. :rolleyes:

Hallo,

frage mal den ehemaligen Eigentümer nach. Wurde das Auto schon verkauft?

Es es gängige Masche eines Autohändlers, das Auto im Auftrag zu verkaufen, um die Gewähleistung zu umgehen. Falls der ehemalige Eigentümer von dem Verkauf "im Auftrag" nichts weiß, dann haftet der Verkäufer natürlich.

Grüße

am 19. November 2011 um 14:12

wer "billig" kauft.... und so weiter und so fort... naja... billig wars nicht, aber dafür schön... hoffen wir doch alle mal, dass der "Händler" nicht schon seine Sachen gepackt hat und über alle Berge ist... o.O so ein 5-Tage-Rückgaberecht ist aber auch was ganz neues... o.O

Du solltest das Auto sofort von einer Vertragswerkstatt schätzen und überprüfen lassen und dir einen Kostenvoranschlag für die notwendigen Reparaturen geben lassen. Meine Bekannte hatte ein ähnliches Prob mit einem alten Golf Variant, stand weinend mit dem ihrem "Auto" in einer Vertragswerkstatt, ist sofort dran gekommen. Nach dem schriftlichen Gutachten, das du leider teuer bezahlen musst, sind die "Verkäufer" meist in der Defensive. Vielleicht ist dein Vertragshändler aber kulant, du willst doch bestimmt das Auto bei ihm reparieren lassen oder dort einen guten gebrauchten kaufen. Jetzt ist November, eine flaue Verkaufszeit, da sind die Vertragshändler nachgiebiger.

Du solltest sofort einen Anwalt für Vertragsrecht, Kaufrecht usw. hinzuziehen, der deinen Vertrag auf Sittenwidrigkeit, Rechtmäßigkeit usw. abklopft. Natürlich kostet das auch Geld. Vielleicht hast du eine Rechtsschutzversicherung oder eine Autoversicherung, die das für dich übernimmt.

Und vor allem keine Alleingänge mehr, nimm immer einen Zeugen mit, am besten einen sachkundigen.

Ich kaufe nur noch vom Vertragshändler, habe gerade einen VW Golf Diesel Variant V für 12.000 Euro (scheint wohl eine magische Zahl zu sein) gekauft, man schläft einfach ruhiger (noch). Bekomme das Auto in den nächsten Tagen, kann dir dann einen Fahrbericht geben. Ich glaube Golf Variant ist besser als Passat.

Cool bleiben, du kriegst dein Geld zurück, wenn das Auto nichts taugt. Die Sonderausgaben wirst du aber wohl selbst tragen müssen.

Das Auto wurde angeblich OHNE Gewährleistung im Auftrag für einen Kunden verkauft worden.

Der Verkäufer muss deshalb gar nix reparieren oder nachbessern. Einzig die in Frage kommende Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises (für den Fall, dass der Fehler erneut auftreten sollte) steht zur Debatte sonst gar nix.

Dazu braucht es keinen Sachverständigen oder teure Gutachten...

Tayler, hast Du den ehemaligen Besitzer gefragt? Stimmt das mit dem Verkauf "im Auftrag"?

Wenn ja, sieht es eher schlecht aus. Dann frag mal beim Freundlichen nach, ob das Auto gerade dort war und nicht repariert wurde. Dann kannst Du den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Wenn der davon nichts weiß, haftet der Händler er für die Mängel. Ist eine übliche Masche, damit der Händler seine Haftung umgehen möchte. Kann er aber nicht!

Kenne mich da ganz gut aus....

Gruß

Andi

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