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Risiko Winterreifen?

Saab
Themenstarteram 8. Januar 2007 um 15:42

Hallo Saabgemeinde,

zur Zeit fahren die meisten von uns ja wohl auf Winterreifen. Denn die im Frühherbst in den Medien sehr breit geführte Kampagne für ein rechtzeitiges Umrüsten war u.a. auch deshalb so erfolgreich, weil gedroht wurde, dass andernfalls bei einer etwaigen Verwicklung in ein Unfallgeschehen die Versicherung eine Mitschuld konstruieren könnte. Argumentation: Der neue Abs.3a des § 2 STVO fordert (sehr allgemein), "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen, hierzu gehören insbesonders eine geeignete Bereifung ..." Da Winterreifen eine härtere Gummimischung haben, erreichen sie bei Kälte eher die notwendige Verzögerung von 5m/sec´ als die weicheren Sommerreifen – der Bremsweg wird also kürzer.

Nun haben wir ja einen sehr milden Winter, Temperaturen hier im NW bisher durchweg um die 10 - 15° .

Meine Frage: Könnte nicht unter diesen Umständen bei einer möglichen Unfallverwicklung ein findiger Vers.Sachbearbeiter entsprechend argumentieren und das Fehlen der bei diesen Temperaturen wirksameren Sommerreifen als Mitverschulden werten?

Zugegeben, eine etwas sophistische Frage, aber was meint ihr bzw. juristisch denkende Fachleute dazu?

Es grüßt der Baas

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29 Antworten
am 8. Januar 2007 um 16:38

Re: Risiko Winterreifen?

 

Zitat:

Original geschrieben von der Baas

Meine Frage: Könnte nicht unter diesen Umständen bei einer möglichen Unfallverwicklung ein findiger Vers.Sachbearbeiter entsprechend argumentieren und das Fehlen der bei diesen Temperaturen wirksameren Sommerreifen als Mitverschulden werten?

Meiner Meinung nach eher unwahrscheinlich. Zumal die Empfehlung/Vorschrift staatlicherseits in Form der StVO erfolgt. Leistungsgrundlagen der Versicherer sind jedoch deren jeweilige AKB, welche die StVO höchstens tangieren.

Darüber hinaus versichern die meisten seriösen Versicherer mittlerweile auch grobe Fahrlässigkeit, so dass auch bei unangepasster Bereifung Versicherungsschutz bestünde. An der Schuldfrage eines eventuellen Unfalles ändert das natürlich nichts.

"Winterreifen eine härtere Gummimischung "

Ich dachte bisher, Winterreifen hätten eine weichere Gumimischung...

Winterreifen haben eine weichere Mischung, die sich mit zunehmender Kälte verhärtet. Die Sommerreifen sind härter, deswegen sind sie im Winter zu hart wodurch die Bremskraft nicht mehr voll übertragen werden kann. Deswegen ist die Empfehlung auf Winterreifen zu wechseln auch von der Temperatur abhängig und nicht nur vom Strassenzustand...

Grüsse

Cyberax

Themenstarteram 8. Januar 2007 um 17:24

@ –O–o–O

@ Cyberax

Sorry und Entschuldigung,

ihr habt natürlich recht, hab mich ziemlich blöd vertan,

Aber das Problem ist ja geblieben.

der Baas

Herbst 2004...habe ich meine Winterräder schon Ende September montiert...und es passte!

Herbst 2005...habe ich Mitte Oktober montiert...und es passte!

Herbst 2006...habe ich garnix montiert, erst zum Winteranfang Ende Dezember...und ich frage mich wirklich: WARUM???

Die Temperaturen waren bisher erst an 2 Tagen durchgehend unter 5°C!!!...bei uns!!!

Aber ich versicher Euch:...der Winter ist noch nicht wirklich gekommen...aber auch erst garantiert am 15. April vorbei!!!

Und dazwischen wird garantiert noch Schnee und Eis auftauchen. Und dann seid ihr froh, die weichen Pellen drauf zu haben!!!

In früheren Jahren hatte alles gewartet, bis der Frost beginnt.

Und dann stundenlanges Warten bei den Reifenfirmen in Kauf genommen!

Heute sind die Leute vernünftiger und wechseln beim letzten Werkstattaufenthalt in der Werkstatt im Herbst.

Denn nicht nur bei Frost haben die Lamellen-Profile der Winterreifen Vorteile, sondern auch bei Nässe und glitschigem Laub auf der Strasse.

Die Leute, die jetzt mit Winter-Pellen unterwegs sind...haben garantiert ihre Sommer-Räder geschont!!!

Und das ist garantiert ein Vorteil.:)

am 9. Januar 2007 um 7:27

interessante frage, die da aufgeworfen wurde. dazu lässt sich kurz festhalten: die verwendung von winterreifen im winter kann - auch bei 15 grad plus - nie per se als Verstoß gegen die StVO gewertet werden, sehr wohl aber die nicht angepasste fahrweise aufgrund der aussentemperaturen (hoch im plus bereich) und den reifen, die bei diesen termperaturen keine optimalen bremswerte erzeugen. heisst: wer auf winterreifen bei frühlingshaften temperaturen zu schnell unterwegs ist und jemandem hinten draufrauscht, wird wohl - was die unfallschuldfrage angeht - genauso 100% schuld bekommen, wie wenn das im sommer mit sommerbereifung oder im winter mit winterbereifung passiert. es kommt IMMER auf die konkreten umstände an. jedenfalls ist es aber keine OWi, im frühlingswetter im dezember mit winterreifen rumzufahren (sonst müsste man sich vor jedem fahrtantritt die aussentemperatur ansehen um umziehen!!! oder die winter/sommerreifen mitführen und ggf. am seitenstreifen wechseln, wenn es tagsüber 10 grad plus, abends aber 0 grad hat! - genau das wollte der gesetzgeber nicht erreichen). in der tat ist die regelung aber - wie so viele gesetze in D totaler mist und sorgt eher für verunsicherung und fragen, wie hier im forum).

der gesetzgeber hat gemeint: wer bei schlechten, winterlichen strassenverhältnissen mit abgelatschten sommerreifen erwischt wird (also ohne unfall), der kann auch zur kasse gebeten werden. mit den versicherungen hat das dann nur sekundär zu tun, heisst wiederum: wer mit sommerreifen auf schnee unterwegs ist und rechts vor links nicht beachtet, hat idR. 100% schuld...da aber die falschen reifen nicht unfallursächlich geworden sind, kann die versicherung hieraus nix ableiten. wenn die reifen unfallursächlich geworden sind, liegt zumdest ein sorgfaltspflichtverstoss vor (ob dieser als grobe fahrlässigkeit angeshen werden wird, bleibt mal abzuwarten)...dann droht zumindest regress.

alles klar?

wer probleme hat (also realer natur, möge sich per PN melden)

Nilspein

Auf den Punkt gebracht: im Schadensfall...und man hat Schuld...und die falschen Reifen drauf...zahlt man den eigenen Schaden selber.:(

Ich rede hier von der Vollkasko!!!...und ohne Mitwirkung anderer Verkehrsteilnehemer!!!

Wer also Vollkaskoversichert ist und mit Sommerreifen in den Graben rutscht, weil glatt, wegen Eis...hat die Arschkarte gezogen.:(

Wer in den Graben rutscht, weil die Reifen glatt sind...zuwenig Profil drauf...hat die gleiche Karte!!!

Ist aber nix neues. Glatte Reifen bedeuten bei einem Unfall imer eine Mitschuld. Ist quasi der erste Arbeitsgang des Sachverständigen: Profiltiefe an allen Reifen messen!!!

am 10. Januar 2007 um 7:11

wobei ich mich nur wiederholen kann: grobe fahrlässigkeit ist jetzt versicherbar ... bei uns z.b. :D

am 10. Januar 2007 um 9:26

Die Sache ist halb so wild.

Weil niemand verbindlich definieren kann, was ein Winter- und was ein Sommerreifen ist, hat auch der Gesetzgeber die Verwendung dieser Reifen nicht vorgeschrieben, sondern sich auf "geeignete Bereifung" zurückgezogen. Als einzig greifbares Kriterium für die "Geeignetheit" der Bereifung wird - wie bisher auch - die Profiltiefe übrig bleiben.

Wer also im Winter auf Schnee mit vom Hersteller als Sommerreifen deklarierten Reifen mit ausreichendem Profil in den Graben rutscht wird ebensowenig um Führerschein und Versicherungsschutz fürchten müssen wie derjenige, der im Hochsommer mit vom Hersteller als Winterreifen bezeichneten Reifen und ausreichendem Profil in einen Unfall verwickelt ist. Natürlich vorausgesetz, daß keine sonstigen Verstöße gegen die StVO vorliegen.

Fazit: Die Regelung ist eine Luftnummer.

am 10. Januar 2007 um 14:29

Hi Advokat (nomen est omen?)

das ist nicht ganz richtig: wer mit ausreichend profil auf sommerreifen im winter (bei winterlichen strassenverhältnissen) unterwegs ist, begeht eine Owi, auch wenn nichts passiert. damit kann er zur kasse gebeten werden (das ist neu).

verurschat er so ausgerüstet einen unfall, oder wird er in einen unfall verwickelt, in dem sich die fehlerhafte bereifung ursächlich ausgewirkt oder das schadensereignis verschlimmert hat, so haftet er zumindest mit.

früher war es latte, soweit das profil ok war (aus versicherungstechnischer sicht), weil man schlußfolgerte, dass der fahrer seine fahrweise nicht an die witterungsverhältnisse angepasst hatte. nun könnte man heute sagen, dass man mit sommerreifen auf schnee überhaupt nix zu sichen hat, d.h. es eine anpassung der fahrweise unter diesen bedingungen gar nicht mehr funktioniert. dann läge eben auch kein fehlverhalten im engeren sinne vor, jedoch ein obj. verstoss gegen die RO, nämlich der StVO, womit ggf. regressansprüche des haftpflichtversicherers ausgelöst werden können.

Aber abseits aller Juristerei: Das von der Baas angesprochene Problem ist schon da: Zumindest im Flachland ist in 70% der Zeit im Winter der Sommerreifen immer noch besser als der Winterreifen, weil er im Winter weniger schlecht wird, als ein Winterreifen im Sommer. Oder so ähnlich. Will sagen, abgesehen von den richtig ekligen Wintertagen ist der Sommerreifen meist die bessere Wahl, selbst im Winter. Dilemma ! Meine Winterreifen schwammerln bei 15 Grad grausig. Das Problem ist schlichtweg NICHT lösbar.

am 10. Januar 2007 um 16:46

Hallo Nilspein,

ja wir sind Berufskollegen.

Daß § 2 IIIa StVO neu ist und geeignete Bereifung vorschreibt, ist mir schon klar. Ich belibe aber dabei, daß es man keine OWi begeht, bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Reifen zu fahren, die weder vom Hersteller noch von einem Verband mit irgendwelchen Symbolen als sog. Winterreifen gekennzeichnet sind.

Es gibt keine gesetzliche Definition eines Winter- oder Sommerreifens. Deswegen kann man die "geeignete Bereifung" auch nicht an irgendwelchen Herstellersymbole festmachen. Deswegen bleibt als einzig objektivierbares Kriterium - wie bisher auch - die Profiltiefe.

Und weil sich die Juristerei eben manchmal doch nicht so weit vom "wirklichen" Leben entfernt, wären die von Griffin und dem Baas dargestellten Konsequenzen für milde Winter oder sog. Winterreifen im Sommer ja auch katastrophal, wenn es zur Bestimmung der Geeignetheit der Bereifung auf die von Herstellern und Verbänden aufgedruckten Symbole ankäme.

am 10. Januar 2007 um 19:41

Hi Advokat,

interessanter Ansatz; im Gesetz steht ja auch nichts von Winterreifen, d.h. es handelt sich um einen unbest. Rechtsbegriff, der - da nur kodifiziert - ausgefüllt werden muss. Ich meine mich erinnern zu können, dass es wissentschaftlich erwiesen ist, dass Winterreifen (und nur solche, die sich nach den einschlägigen Vorgaben (gibts da DIN oder was?) als solche bezeichnen dürfen) auf Schnee oder eben "winterlichen Strassenverhältnissen" bessere Verzögerungs- und Reibungswerte haben. Dass Sommerreifen dagegen unter diesen Umständen schlechtere Werte haben, macht sie vielleicht nicht per se "ungeeignet".

Müsste man mal drauf ankommen lassen; dürfte ja nicht lange dauern, bis die ersten Mandanten mit Bußgeldbescheiden und ner Rechtsschutz um die Ecke kommen. Ich kann mir allerdings die Auslegung des Tatrichters schon vorstellen. Aber egal, kleines OWi-Theater bringt immerhin gutes Geld...und der Einspruch ist schnell zurückgezogen ;-)

Im Ernst: Würde mich sehr interessieren, wenn Du da Praxiserfahrung hast!

Grüsse

Niilspein

Ich kenne mich mit der §-Reiterei nicht aus...:)

Aber eines ist ganz sicher!

Wenn jemand mit Sommer-Reifen auf geschlossener Schneedecke nicht mehr weiter kommt und den Verkehr behindert, bekommt garantiert ein Bußgeld aufgebrummt.

Und wenn bei einer solchen Situation auch noch ein Unfall passiert...keine Ahnung!!!...kann aber nix Gutes sein.:(

Dieses Gesetz wurde doch nur entworfen, weil vor einigen Wintern regelmässig der Verkehr in den Ballungsgebieten zusammen brach, weil irgendwelche Idioten mit glatten Sommerreifen im Schnee stecken geblieben sind!!!

In Österreich und in der Schweiz ist "Winter-Ausrüstung" schon lange Pflicht!!!

Und wenn da ein Flachland-Tiroler meint, er könnte mit Sommerreifen auf die Alm fahren...wird da ganz kräftig zur Kasse gebeten, wenn es nicht klappt!!!

Meine Winterreifen habe ich am 23.12.06 montiert...als letzter Saabfahrer in meinem Dunstkreis!!!...und es war noch mindestens 3 Wochen zu früh...

Gestern waren es 14°C...heute waren es 16°C...plus, wohlgemerkt!!!...am Niederrhein. ABER DER WINTER IST NOCH NICHT VORBEI!!!

2005 bin ich mit Sommerreifen im Schneetreiben über einige Pässe in der Schweiz gefahren. Geht auch!!!...und es war August!!!

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