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Riss im Blinker HU-relevant

Themenstarteram 21. Januar 2018 um 14:15

Guten Tag zusammen,

Vielleicht gibt es hier jemanden, der HU Prüfer ist und zu folgendem Sachverhalt ein Statement abgeben könnte:

Mein Blinkerglas weist 2 leichte Beschädigungen auf, die die Funktion und das Leuchtbild des Blinkers jedoch nicht beeinträchtigen.

1.) Obere Ecke abgebrochen (siehe Bild)

2.) Riss im Kunststoff. Feuchtigkeit kann eindringen, Lampe funktioniert jedoch einwandfrei.

3.) Seitenblinker ist undicht, bei Regen sammelt sich Feuchtigkeit im Glas.

Handelt es sich hierbei um einen "erheblichen Mangel", der zum Nichtbestehen der HU führt?

Vielen Dank für sachliche Hinweise im Voraus.

Img-20180119-162552
Beste Antwort im Thema
am 21. Januar 2018 um 17:13

Zitat:

@hans12345678 schrieb am 21. Januar 2018 um 17:59:12 Uhr:

wenn ich Prüfer wäre gäbe es keine Plakette

genau. und wenn der ascher voll ist oder der auspuff gar verrußt schon gar nicht!

es muß alles seine richtigkeit haben in deutschland. wir haben ja sonst keine probleme...

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Und wenn hier 3 User schreiben: klar, kein Poblem, hältst Du das dem kritischen Prüfer dann unter unter die Nase? Und hoffst Du anschließend auf ein spontane Selbstheilung?

Beleuchtungseinrichtungen haben sich in einwandfreiem Zustand zu befinden. Ein gebrauchtes Blinkerglas für Deinen 202er bekommst Du für nen Fünfer bei jedem Verwerter und ist mit wenig Aufwand umgeschraubt.

am 21. Januar 2018 um 14:25

Das kommt auf die Laune des Prüfers an.

Bei meinem E39 hat der Nebelscheinwerfer einen Sprung. Letztes mal hat er es nicht bemängelt und dieses mal schon, jedoch nur als "geringe Mängel".

Themenstarteram 21. Januar 2018 um 14:30

Zitat:

@Harig58 schrieb am 21. Januar 2018 um 15:22:59 Uhr:

Und wenn hier 3 User schreiben: klar, kein Poblem, hältst Du das dem kritischen Prüfer dann unter unter die Nase? Und hoffst Du anschließend auf ein spontane Selbstheilung?

[...]

Nein, weder noch. Ich bat um sachliche Einschätzungen von -idealerweise- HU Prüfern, ob sie einem Fahrzeug bei diesem "Schaden" einen erheblichen Mangel vergeben würden.

Mir ist klar, dass ich Blinker für 10,-€ bekomme, wollte aber vorher prüfen, ob es zwingend notwendig ist.

Ermessenssache. Ein kritischer Prüfer wird es bemängeln, ein anderer vielleicht auch gar nicht bemerken.

Da das Gehäuse aber sichtbar beschädigt und damit undicht ist, stellt es einen Mangel dar. Die Feuchtigkeit darin kann mit der Zeit u.a. zu Kontaktschwierigkeiten und einem Ausfall führen.

@ frank c112

Deine Frage hast Du Dir doch schon selbst beantwortet: Wasser dringt ein...

Du wirst also ohnhin ein neues Glas brauchen.

Ja gut,...bei meiner ollen Kawasaki brechen konstruktionsbedingt links und rechts die Ecken vom Bremslicht aus.

Das gehört so. Ersatzteil schon sicherlich 20 Jahre nichtmehr lieferbar. Warum auch? Hält ja auch nicht lange.

Stempel gabs trotzdem noch jedes mal.

Das bissl Kleinkram da aufm Bild fällt normalerweise keinem auf. Wenn er dich deswegen durchfallen lässt - Glückwunsch. Dann hast du einen peniblen Prüfer erwischt, der sonst so garnix finden konnte und dazu ein Auto in wirklich gutem Zustand. :D

Naja. Ob es sinnvoll ist darüber zu spekulieren, ob und wie ich ein defektes Blinklerglas übern TÜV bringe? Das allseitige Interesse sollte doch eher darin liegen, möglichst viele Leute und natürlich auch Forenmitglieder anzuleiten, wenigstens sicherheitstechnische Teile ihrer Fahrzeug in Schuss zu halten, oder? Aber spätestens wenn ich selbst ein müdes und kaum wahrnehmbares Blinklichtlein übersehen und eine Teilschuld nach Unfall kassiert habe, werde ich sicher anders denken.

gelöscht

am 21. Januar 2018 um 17:13

Zitat:

@hans12345678 schrieb am 21. Januar 2018 um 17:59:12 Uhr:

wenn ich Prüfer wäre gäbe es keine Plakette

genau. und wenn der ascher voll ist oder der auspuff gar verrußt schon gar nicht!

es muß alles seine richtigkeit haben in deutschland. wir haben ja sonst keine probleme...

Such mal nach: D 07a HU-RiLi _neu - Nr 102, VkBl 2012_.doc

Auf Seite 13 findest du etwas zu den Blinkern.

am 21. Januar 2018 um 18:27

demnach sind defekte blinker ein em.

wobei das

Zitat:

stark beschädigtes Gehäuse

dennoch interpretationsspielraum läßt:D die anderen punkte treffen nicht zu.

die kleine macke liegt nicht im streubereich, und abdichten liessen sich die dinger wahrscheinlich auch.

stark beschädigt ist bei mir loch und/oder unbrauchbarer reflektor. das ist wohl noch nicht gegeben.

ich würds drauf ankommen lassen, wenns eh ein einweg-winterauto wäre;)

Themenstarteram 22. Januar 2018 um 10:50

Da die Prüfer hier äußerst pedantisch sind (haben vermutlich eine feste Quote, Altautos von den Straßen zu bekommen), nutzen sie Ihren Bemessunspielraum wohl ins Negative aus. Wird daher besser sein, ein neues Glas einzubauen. Obwohl ich das Alte auch einfach abdichten könnte.

Naja. Wenn du neue schon ab 7€ bekommst, sollte man beim Verwerter n gutes fürn 5er abstauben können (wobei es gibt genug "Spinner", die da allen Ernstes 20€ verlangen)

Was kostet ne Dichtpaste, wenn du nicht schon eine zu Hause hast?

am 22. Januar 2018 um 11:14

Im Zweifel austauschen und gut.

Aber andererseits, an die unserem VW LT46

hat das Blinkergehäuse n loch. Pflaster drauf und kam schon seit Jahren durchn TÜV. Interessiert niemanden solange kein

Wasser eindringt.

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