ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Riss in der Scheibe während der Probezeit

Riss in der Scheibe während der Probezeit

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 19:57

Guten Abend,

ich habe mich hier neu angemeldet und bitte deswegen kleinere Fehler zu entschuldigen:)

Ich bin 19 Jahre alt und noch in der Probezeit und in dem einen Auto, das ich gelegentlich fahre, ist nun ein recht großer Riss in der Windschutzscheibe (etwa 10cm, Sichtbereich) und ich frage mich, ob das ein Grund ist, in der Probezeit seinen Führerschein zu verlieren bzw. zur Nachschulung zu müssen. Im Internet konnte ich direkt nichts dazu finden, außer dass es u.a. mit Punkten geahndet werden kann.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Lieben Gruß

Beste Antwort im Thema

Beim ersten Mal erwischt werden kann dir das Gegenteil nicht bewiesen werden, beim zweiten Mal schon ;-) Den Führerschein bekommt man deswegen nicht abgenommen, zumal die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss und keiner von dir verlangen kann, dass du wegen eine gerade eben erfolgten Steinschlags in der Scheibe rechts ran und keinen Meter mehr weiter fährst.

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Ich bin mir jetzt nicht sicher was du genau wissen willst.

Nur weil da ein Riss ist, ist das ja primär mal kein Problem, denn sowas kann vorkommen.

Wenn du jetzt aber das Gefühl hast du dürftest mit einem Fahrzeug, welches nicht mehr zu 100% Verkehrssicher ist einfach genüsslich weiterfahren, dann bist du selber Schuld wenn dich die freundlichen Herren rausnehmen und Geld von dir wollen.

Also gleich morgen den Wagen zur Reparatur bringen und gut ist. Spart viel Geld und eventuell auch Nerven.

Es ist auf jeden Fall billiger, die 150 € Selbstbeteiligung für einen Austausch der Scheibe zu bezahlen, als sich deswegen mit den Ordnungsbehörden herumzuschlagen. Und man sieht mit einer neuen Scheibe auch mehr … ;-)

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 20:42

Vielen Dank schon einmal für die Antworten!

Der Termin in der Werkstatt ist auch schon abgemacht, nur nicht mehr diese Woche, leider.

Das es teuer werden kann, ist klar.

Nur ob ich deswegen meinen Führerschein verlieren kann, da ich ja noch in der Probezeit bin? :)

Hallo,

10 cm im Sichtbereich ist schon ziemlich heftig ich würde schön bei einem Zentimeter

eine neue Scheibe einbauen lassen weil der Riss ja grösser werden kann .

Alleine schon die Fragen käme für mich erst garnicht auf.

Es ist auch deine Sicherheit die mit einer heilen Scheibe grösser ist denn bei vielen

Autos ist die Scheibe auch ein "tragendes Teil" was aber oft nicht bedacht wird.

Was eine defekte Scheibe mit deiner Probezeit zu tun hat kann ich deshalb nicht nachvollziehen.

Seelze 01

Kein Tipp, never try this at home or on the road:

Dass beispielweise der Riss gerade eben erst passiert ist, geht eher in Richtung Joker. Diese sind wie überall im Leben endlich.

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 20:49

Ja das ist tatsächlich nicht sonderlich cool, das stimmt schon. Der Termin steht ja auch schon, nur wie das bisdahin ist würde mich interessieren, das ist auch der Grund für meine Frage. Denn eine Woche ohne Auto ist auch doof!

Das hat möglicherweise in sofern mit meiner Probezeit zutun, da dies ja mit Punkten gehandet werden kann, und ein A- bzw. zwei B-vergehen innerhalb der Probezeit den Verlust des Lappens bedeuten. Da ich nicht weiß zu welchem die defekte Scheibe gehört, kann ich nicht zuordnen.

Fahr mit dem Auto doch erst nach der Reparatur...

(Den Führerschein riskierst Du damit wohl nicht, wenn Du trotzdem damit fährst.)

Beim ersten Mal erwischt werden kann dir das Gegenteil nicht bewiesen werden, beim zweiten Mal schon ;-) Den Führerschein bekommt man deswegen nicht abgenommen, zumal die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss und keiner von dir verlangen kann, dass du wegen eine gerade eben erfolgten Steinschlags in der Scheibe rechts ran und keinen Meter mehr weiter fährst.

Falls man dich anhält und du angibst das du schon einen Termin in der Werkstatt hast, wird das schon passen. Sowas ist eh Richtung Tüv hin relevant. Sorgen sollteste dir machen wenn du mit abgefahrenen Reifen Ertappt wirst, dafür gibs eine fette Geldstrafe ca.250 Euro pro Reifen und Punkte und für Neulinge Führerscheinprobleme (also kein Spass). Aber für einen Riss in der Frontscheibe gibs höchstens eine Mängelkarte (Mängelkarte: innerhalb einer Woche den Mangel beheben und bei der Polizei oder Strassenverkehrsamt vorzeigen).

Zitat:

@mkimki77 schrieb am 28. Oktober 2014 um 21:49:28 Uhr:

Der Termin steht ja auch schon, nur wie das bisdahin ist würde mich interessieren, das ist auch der Grund für meine Frage. Denn eine Woche ohne Auto ist auch doof!

Das gibt 'nen Mängelschein, den du dann nach Reparatur vorzeigen mußt (wurde bei mir bei 'ner Kontrolle auch schon bemängelt, zwar nicht im Sichtbereich, aber locker 20cm lang).

Den gibt's du dann in der Werkstatt gleich mit ab und läßt den ausfüllen.

Punkte gibt's dafür nicht, auf die Nase binden daß das schon länger ist, würde ich aber auch niemanden (das ist passiert als du durch ein Schlagloch gepoltert bist, oder beim abtauen der Scheibe mit heißem Wasser ;)).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 28. Oktober 2014 um 22:31:06 Uhr:

Falls man dich anhält und du angibst das du schon einen Termin in der Werkstatt hast, wird das schon passen.

Das würde ich niemals machen.

Häufig wird in der Werkstatt angerufen, ob dieser Termin tatsächlich existiert und nicht nur eine leere Ausrede ist. Kommt dabei dann heraus, dass dieser Termin bereits vor vier Tagen gemacht wurde, ist da nichts mehr mit dem auch schon der Polizei erzähltem "ist gerade eben passiert".

Hier und wie immer, sollte man sich sehr genau vorher überlegen, welche Variante man erzählt, damit man hinterher nicht ziemlich dumm dasteht. Eine Erlaubnis mit derartigen Mängeln noch bis zu einer Werkstatt zu fahren, gibt es nicht. Ebenso wenig gibt es die Prüfung nach einer Zumutbarkeit. Ordnungswidrigkeiten bleiben nicht straffrei, nur weil eine andere Möglichkeit "unzumutbar" ist.

Würde ja bedeuten, dass man straffrei angetrunken fahren dürfte (im OWI-Bereich, unter 1,1 Promille ohne Auffälligkeiten), wenn die Busverbindung zwischen Sauförtlichkeit und zu Haus nur grauselig genug ist.

Bei einer "Erlaubnis" um zur Werkstatt fahren zu können, handelt es sich ausschließlich nur um eine Duldung, auch gern als "Polizei-Willkür" bezeichnet. Wie weit hier noch etwas von den kontrollierenden Polizisten geduldet wird, nachdem sie herausgefunden haben, dass man sie vorher verarscht hat, kann man zwar ausprobieren, sollte hinterher aber nicht zu sehr von entsprechenden Reaktionen überrascht sein.

Aber jeder wie er mag.

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 17:25

Alles klar. Dann werde ich das Risiko für die wichtigsten Fahrten wohl auf mich nehmen.

Ich bedanke mich für die vielen hilfreichen Antworten, die dazu noch so wahnsinnig schnell verfasst wurden!

Schönen Abend noch (:

Lass dich nicht verrückt machen – normalerweise wird es nur dann teuer, wenn die Sicht erheblich behindert ist. Ein Riss, der im Sichtbereich liegt, muss nicht zwingend eine erhebliche Sichtbehinderung darstellen. Hängt aber immer von der Laune des Polizisten ab …

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 19:20

Danke, etwas in dieser Richtung erhoffte ich mir zu hören :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Riss in der Scheibe während der Probezeit