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Roboterrasenmäher überfahren, Schuldfrage

Themenstarteram 27. Juni 2013 um 22:13

Mir ist vorgestern was ganz exotisches passiert:

Ich fahre gegen 23:30 Uhr nähe Waldshut (D) auf einer Landstrasse (70kmh) als ich nur kurz vor mir was aufblinken sehe und es in dem Moment schon kracht.

Nach dem Anhalten habe ich festgestellt dass ich einen Roboterrasenmäher überfahren habe der vom rechten Grundstück auf die Strasse gefahren ist (Böschung herunter).

Für den Rasenmäher kam jede Hilfe zu spät, aber der Auris ist auch arg mitgenommen, laut Werkstatt Reifen, Felge, Kotflügel, alle 4 Kühler, Stossstange und Scheinwerfer defekt. Schaden ca. 5000EUR oder 18.000CHF je nach dem wo repariert wird.

Die alarmierte Polizei konnte den Besitzer ermitteln, war ja auch nicht schwer, da steht nur ein Haus. Der Besitzer sagte er habe das Gerät erst am gleichen Tag gekauft und kann sich das nicht erklären. Ansonsten war er sehr unkooperativ und wollte vor Ort die 1300EUR für das Teil haben, das Ganze endete damit dass die Polizei ihn überzeugen musste sich zu beruhigen. Er sieht die Schuld bei mir.

Die Polizei sieht das anders. Sie wird auch wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr ermitteln. Ich wurde von jeder Mitschuld freigestellt da ich keine Chance hatte das Ding zu sehen, zumal es dunkelgrün und ohne jegliche Reflektoren ist.

Ich habe von der Polizei die Daten und die Versicherungsgesellschaft der Privathaftpflicht des Gerätebesitzers.

Die Versicherung hat mir heute per Mail mitgeteilt dass diese Geräte nicht versicherbar seien, man daher nicht hafte und ich meinen Schaden selbst zahlen müsse oder das Geld vom Geräteeigentümer eintreiben muss. Man bräuchte für die Geräte eine eigene Versicherung. (Welche?)

Meine CH-Vollkasko will zahlen und mich danach als Dank 10 Stufen hoch stufen (statt CHF 882/Jahr dann 4933). Ansonsten veweist man mich darauf mir das Geld selbst zu holen.

Irgendwo sehe ich das aber nicht ein.

Wie sieht ihr die Sache? Wie ist so was versichert?

 

Meine Idee wenn der Gerätebesitzer sich weigert zu zahlen:

Er ist Hauseigentümer und wohl nicht gerade arm. Ich lasse das Auto in der CH auf Kredit reparieren, erwirke einen vollstreckbaren Titel gegen ihn und gebe ihm eine Kontopfändung. Dauert zwar einige Wochen, aber es wirkt, ich habe so was schon mal gemacht.

Beste Antwort im Thema

Da wollte wohl der Rasenmäher die Raser mähen.

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Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Meine Idee wenn der Gerätebesitzer sich weigert zu zahlen:

Er ist Hauseigentümer und wohl nicht gerade arm. Ich lasse das Auto in der CH auf Kredit reparieren, erwirke einen vollstreckbaren Titel gegen ihn und gebe ihm eine Kontopfändung.

Das ist in diesem Fall die sinnvollste und kostensparenste Lösung.

Themenstarteram 27. Juni 2013 um 22:25

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Meine Idee wenn der Gerätebesitzer sich weigert zu zahlen:

Er ist Hauseigentümer und wohl nicht gerade arm. Ich lasse das Auto in der CH auf Kredit reparieren, erwirke einen vollstreckbaren Titel gegen ihn und gebe ihm eine Kontopfändung.

Das ist in diesem Fall die sinnvollste und kostensparenste Lösung.

Nunja, "kostensparend" ist relativ. Ich muss viel rennen bzw. den Anwalt rennen lassen und ich muss den Kredit aufnehmen. Zudem weiss ich ja nicht wie der reagiert, geht er vor Gericht könnte es Jahre gehen.

Oder ich trete die Forderung an MiK ab, die regeln das :)

Es muss doch irgendeine Versicherung bezahlen. Ich hab auch so ein Ding, aber hinter dem Haus ist alles eingezäunt und wenn er wirklich mal abhaut gehts entweder 800m den Berg hoch oder 150m runter :)

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Es muss doch irgendeine Versicherung bezahlen.

Nicht unbedingt. Wer die selbst initierten Risiken nicht versichert, der haftet mit seinem Privatvermögen, wenn Schäden eintreten.

am 27. Juni 2013 um 23:01

Mit viel Glück kann der Rasen- Feld- Wald und Strassenmäherbetreiber den Schaden von seiner Privathaftpflichtversicherung begleichen lassen.

Alle Anwalt-, Verwaltungs- und Vollstreckungskosten können auch in der Schweiz, in voller Höhe vom Konto des Verursachers gepfändet werden.

Sollte er sein Konto abräumen, zu Gericht und auf die Immobile zugreifen.

am 28. Juni 2013 um 2:21

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Mit viel Glück kann der Rasen- Feld- Wald und Strassenmäherbetreiber den Schaden von seiner Privathaftpflichtversicherung begleichen lassen.

Alle Anwalt-, Verwaltungs- und Vollstreckungskosten können auch in der Schweiz, in voller Höhe vom Konto des Verursachers gepfändet werden.

Sollte er sein Konto abräumen, zu Gericht und auf die Immobile zugreifen.

Das mit der Immobilie usw. aber nicht ankündigen, denn sonst überschreibt der die schnell an jemanden, auf den Du nicht zugreifen kannst.

Wie das in der Schweiz läuft weiß ich zwar nicht, zumindest hier in Deutschland bestimmt ganz sicher nicht die Polizei wer schuld an einem Vorfall hat.

Bevor ich (das ist natürlich nur meine persönliche Meinung) nun versuche irgendwelche Kosten bei dem von dem ich annehme dass er die Kosten tragen sollte vollstrecken zu lassen wäre es möglicherweise sinnvoll, zunächst einmal feststellen zu lassen, ob dem Hauseigentümer überhaupt irgendein Verschulden an dem Unfall nachzuweisen ist.

Allein die Tatsache dass er Eigentümer des Rasenmähers ist wird für sich alleine kaum ausreichen, um ihn zum Schadenersatzpflichtigen ernennen zu lassen.

Wie gesagt, das mag in der Schweiz anders sein.

Dann gebe ich auch mal meinen Senf dazu:

Der Themenstarter gehalten, den Schaden möglichst gering zu halten. Er sollte das auch schon im eignen Interesse tun, was wenn es vor Gericht geht und auf einen Vergleich hinausläuft? Dann darf er sich anteilig über unnötig hohe Kosten freuen.

Pfändungen, egal ob in bewegliche oder unbewegliche Sachen, in Konten, den Verdienst etc. kann man erst veranlassen, wenn man einen vollstreckbaren Titel hat. Stellt sich der Gegner stur und zahlt nicht freiwillig, kann es vor Gericht lange dauern und der Kredit läuft und läuft und läuft ...

Wegen so einem Schaden wird wohl so schnell niemand ein Haus überschreiben. :rolleyes:

am 28. Juni 2013 um 5:56

Hier ist der Gang zum Anwalt doch definitiv angeraten. Wenn der Besitzer nicht zahlen will. Denn erst ein Gericht wird feststellen, wer zahlen muss und den Gang zum Gericht macht man nicht ohne Anwalt.

Auf Rennerei und viel Aufwand wird es leider hinauslaufen.

Amen

am 28. Juni 2013 um 6:09

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Wie sieht ihr die Sache?

bevor du hier großartig auf den tisch haust - solltest du erstmal (anwaltlich) prüfen lassen, ob der besitzer des rasenmähers dir nicht das (zumindest in .de geltende) sog. "sichtfahrgebot" um die ohren hauen kann!

Da wollte wohl der Rasenmäher die Raser mähen.

am 28. Juni 2013 um 6:40

Zu klären wäre auch, ob der Besitzer des Ex-Rasenmähers auch den elektronischen Zaun richtig verlegt hat, oder das Ding einfach so losgelassen hat.

Normalerweise muß vor Benutzung der entspr. Draht vergraben werden (steht auch im Handbuch wie man die Grenzen setzt). Wenn der blauäugig das Ding hat losfahren lassen, ist so einiges klar.

 

P.S. Draht verlegen:

Am Einfachsten geht das mit ner Kettensäge, altes Schwert und Kette montieren und das Teil einmal durch den Boden ziehen. Dann den Draht verlegen.

Zitat:

Original geschrieben von gesperrt

Zu klären wäre auch, ob der Besitzer des Ex-Rasenmähers auch den elektronischen Zaun richtig verlegt hat, oder das Ding einfach so losgelassen hat.

Das war auch mein erster Gedanke. Höchswahrscheinlich wurden hierbei Fehler gemacht.

Oder mal über sowas wie das Produkthaftungsgesetz?

Produkthaftungsgesetze decken keine Benutzungsfehler der Anwender ab.

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