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Rochaden und Übertrag von KFZ Versicherungen
Hallo zusammen,
folgende Konstellation (nicht so alltäglich vermute ich
Ich hatte seit 25+ Jahren stets ausschließlich Firmenwagen, daher besitze ich keine eigene Versicherung mit SFR. Dies ändert sich nun jedoch ab Ende Oktober, ab dann werde ich ein eigenes Fahrzeug führen und halten.
Nun hat meine Mutter sogar zwei Verträge im Zugriff. Ihren eigenen, als auch den nach seinem Tod stillgelegten Vertrag ihres Bruders (mein Onkel). Beide Verträge haben SF 40+
Da ich aber den Vertrag meines Onkels nicht direkt aufgrund des entfernteren Verwandschaftsverhältnisses übernehmen kann, jedoch es von meiner Mutter ginge ist nun der Plan, dass meine Mutter den Vertrag meines Onkels für sich aktiviert und ich dafür ihren Vertrag nehme.
Beide Verträge laufen übrigens bei der HUK.
Frage(n)
- Kann man Verträge einfach zwischendurch so tauschen?
- Hat jemand hier Erfahrungen mit dieser Art Rochaden?
Natürlich werden wir als nächstes die HUK fragen, aber ich dachte ich frage vorab hier schonmal das Schwarmwissen
Viele Grüße
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44 Antworten
Das geht, sie überträgt dir ihren SF, natürlich nur die Jahre, seit du den Führerschein hat. Danach beantragt sie die Übertragung des SF von ihrem verstorbenen Bruders auf sich.
Vorher sollte man prüfen, ob der SF noch da ist.
Geht einfach zu einem Berater vor Ort von der HUK, der macht das
@celica1992. Das wäre Top. Danke schon mal.
Dann müssen wir nur noch rausbekommen, ob das die HUK auch unterjährig macht.
Hatte gestern daneben schon mal im I-Net recherchiert.
Es gibt wohl auch vereinzelte Versicherungen (Janitos, GVV) , die Onkel als Verwandschaftsgrad zur Übertragung zulassen oder sogar angeblich den Übertrag von jeder natürlichen oder juristischen Person (z.B. AG) zulassen.
Ob das am Ende dann wirklich so ist, wie deren Beitrag dann aussieht etc kann ich nicht sagen
Daher wäre der bevorzugte Weg, bei der HUK (bzw. in meinem Fall HUK24) zu bleiben.
Wann ist der Onkel gestorben? Ich würde zuerst einmal klären, ob der SFR des Onkels überhaupt noch existiert. Bei meiner. Versicherung verfallen SFR von verstorbenen Personen nach einem Jahr. Ob das bei der HUK auch so ist, dazu kann sicher @celica1992 was sagen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 3. September 2024 um 07:17:01 Uhr:
Wann ist der Onkel gestorben? Ich würde zuerst einmal klären, ob der SFR des Onkels überhaupt noch existiert. Bei meiner. Versicherung verfallen SFR von verstorbenen Personen nach einem Jahr. Ob das bei der HUK auch so ist, dazu kann sicher @celica1992 was sagen.
Das klären wir.
Aber meine Mutter hatte damals (vor ein paar Jahren) die Versicherung vom Onkel in Absprache mit der HUK konservieren können. Ich meine fünf Jahre lang geht das, bin mir aber nicht sicher.
Bei der HUK nach 10 Jahren.
Da es um die HUK24 geht, müsst ihr das selbst machen.
Neu Antrag stellen, mit Sf-übertragung auf dich und dann muss deine Mutter noch eine Mail schicken, zwecks ihrer SF-ÜBERTRAGUNG vom Bruder.
Geht auch unterjährig
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. September 2024 um 07:22:55 Uhr:
Bei der HUK nach 10 Jahren.
Da es um die HUK24 geht, müsst ihr das selbst machen.
Neu Antrag stellen, mit Sf-übertragung auf dich und dann muss deine Mutter noch eine Mail schicken, zwecks ihrer SF-ÜBERTRAGUNG vom Bruder.
Geht auch unterjährig
Ok.
Meine Mutter ist bei der HUK, ich beim Online Ableger.
Sie geht jetzt als nächstes zu ihrem Ansprechpartner und bespricht das persönlich. Ist bei solchen Fällen dann doch gut, noch einen persönlichen AP zu haben
Aber nochmals danke für die Vorabinformation.
Bei der Gelegenheit würde ich aber auf jeden Fall mal nachfragen, ob der Übertrag vom Onkel auf dich vielleicht nicht doch direkt möglich ist - ohne diese nervige Rochade.
Könnte mir sogar vorstellen dass die da mitgehen
Wäre es nicht günstiger den Wagen eventuell auf die Mutter anzumelden mit den Prozenten vom Onkel und dich selbst als Fahrer/Halter einzutragen? Dann gingen 15+ Jahre nicht verloren und es wäre entsprechend günstiger?
Noch ein Punkt: Firmenwagen
Evtl. kann Dir Deine bisherige Firma (deren Versicherung) die tatsächlich erfahrenen SF-Jahre inkl. Schadenfälle bestätigen. Die könnte Deinem neuen Versicherer anerkennen.
Das wird Deine Firma eher machen, wenn diese einen sog. Stückkostentarif dort hat.
Wenn bei denen dafür ein SF wegfallen wird, dann wird das goodwill werden.
@Datschi0825
Lustiger Nickname
Macht meine Firma grundsätzlich nicht, zudem gehe ich mit seiner sehr komfortablen Abfindung raus, daher ist das Verhältnis etwas „angespannt“
Macht aber nichts, da der Vertrag von meiner Mutter als auch Onkel eine 40+ SF Klasse hat, welche ich mathematisch gerade so selbst erfahren hätte können
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. September 2024 um 07:22:55 Uhr:
Bei der HUK nach 10 Jahren.
Das kann ich so bestätigen. Mir wollte die HUK meinen eigenen SFR nach 17 Jahren nicht mehr geben. Allerdings hatte ich mir die Wiedereinräumung zuvor schriftlich zusichern lassen. Dann ging es plötzlich doch.
Du meinst bestimmt eine Bescheinigung nach§ 5 PfVersG
Die verfällt nie, solange man sie nicht verliert
Also ich schrieb von einem formlosen Schreiben aus 1997. § 5c setzt IMHO eine EU-Richtlinie aus 2009 um.
Aber es ist doch schön, wenn es so geregelt ist. Vielen Dank für die Information.
Kleines Update, bzw. Kapitel 2
Die HUK hat auf Nachfrage zum Umschreiben der Versicherung meines verstorbenen Onkels auf meine Mutter nun eröffnet, dass der Vertrag schon längst auf ein anderes Familienmitglied übertragen wurde.
Den Vorgang, dass meine Mutter vor 5 Jahren die Übertragung sowie eine vorübergehende Stilllegung vor Ort beantragt und genehmigt bekommen hat, sei in dem System von HUK nicht mehr auffindbar. Es sei kein Eintrag vorhanden. Deswegen konnte das andere Familienmitglied den Vertrag etwa ein Jahr später auf sich übertragen lassen und aktivieren.
Die HUK wollte jetzt zwar nochmal im Archiv nachsehen , aber das Ergebnis kann ich mir schon vorstellen
Unser Problem ist, dass wir zwar noch den vom toten Onkel unterschrieben Antrag zum gewollten Übertrag haben, der damals von der HUK Mitarbeiterin kopiert und später im System hinterlegt wurde (so die damals 2x wiederholte mündliche Aussage), meine Mutter (damals schon 75 Jahre und entsprechend gutgläubig) aber nie eine schriftliche Bestätigung erhalten hat.
Heißt, seit Jahren ist der Vertrag wider dem Willen meines Onkels anderweitig von der HUK übertragen worden, und wird seitdem genutzt.
Schöne Sch….
Also Leute: Lasst Euch immer alles schriftlich geben, insbesondere auch von Versicherungen.