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Rohr für Vorschalldämpfer :D

Themenstarteram 7. September 2006 um 21:42

Huhu,

wollte mal etwas krawall bei meinem w202 C250 TD BJ 96 herausholen...

Gibt es sowas wie ein durchgehendes Rohr das einfach den vorschalldämpfer ersetzt ?

Wenn ja wo ?

Und wie laut wird es ?

Und wie siehts mit der rechtlichen Seite aus ?

Gruß

Chris

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20 Antworten

Findest du massenhaft bei Ebay.

Allerdings wirst du dann garantiert einmal pro Woche von unseren Gesetzeshütern angehalten und mit einem Mängelbericht zum TÜV zitiert.

Dann hast du ein Problem, und das kann teuer werden.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Allerdings wirst du dann garantiert einmal pro Woche von unseren Gesetzeshütern angehalten und mit einem Mängelbericht zum TÜV zitiert.

Das glaube ich nicht!

Ich bin selber damals mit nem Golf2 2,5 Jahre damit fast JEDEN Tag damit zur Schule gefahren. Nie was passiert.

Mag sein dass es ein durchgehendes Rohr ein Streitthema ist, aber das man deswegen jede Woche GARANTIERT angehalten wird, finde ich etwas übertrieben...

am 8. September 2006 um 10:07

wenn du angehalten wirst und die sehen das dann haste ein problem

Zitat:

Original geschrieben von John_P

wenn du angehalten wirst und die sehen das dann haste ein problem

Die Wahrscheinlichkeit, dass "sie" es sehen ist aber ziemlich niedrig. Oder sind Eure Bullen Tuner-Profis? ;o)

Nichts für ungut, aber ich sehe beim "durchgehenden Rohr" kein grosses Problem. Ausser beim Tüv! ;o)

Zitat:

Original geschrieben von MercedesDeniz

Die Wahrscheinlichkeit, dass "sie" es sehen ist aber ziemlich niedrig. Oder sind Eure Bullen Tuner-Profis? ;o)

Nichts für ungut, aber ich sehe beim "durchgehenden Rohr" kein grosses Problem. Ausser beim Tüv! ;o)

Polizei und TÜV sind nicht das Problem - aber red mal mit deiner Versicherung, wenn du nen Radfahrer übersehen und zum Krüppel auf Lebenszeit gefahren hast.

Kann mir nicht vorstellen, dass du nach einem solchen Unfall mit dem Wagen noch nach Hause (geschweige denn in die Werkstatt zum zurückrüsten) fahren kannst.

Zitat:

Original geschrieben von blubbb

wenn du nen Radfahrer übersehen und zum Krüppel auf Lebenszeit gefahren hast.

Ich glaube, wenn du nen Biker übersiehst, dann hilft auch keine ordnungsgemäße Auspuffanlage mehr ;o)

Zitat:

Original geschrieben von MercedesDeniz

Ich glaube, wenn du nen Biker übersiehst, dann hilft auch keine ordnungsgemäße Auspuffanlage mehr ;o)

Da täuscht du dich aber!

Mit ordnungsgemäßer Auspuffanlage zahlt die Versicherung, d.h. du bist aus dem Schneider und der Biker ist wenigstens finanziell abgesichert.

Ohne ordnungsgemäße Auspuffanlage zahlt die Versicherung nicht. Dann müsstet du den Biker finanziell absichern...kannst du das? Wohl nicht. Also ist der Biker nicht nur ein Krüppel, sondern auch noch verarmt- das trifft dann auch auf dich zu.

Kann aber auch sein, dass die Versicherung trotzdem zahlt, dich dann aber in Regress nimmt. Dann ist der Biker abgesichert und nur du Pleite. Und damit meine ich nicht Pleite im Sinne von "Ich bin grad nicht flüssig"...

Und richtig fies wird es für dich, wenn du selbst der Biker bist...

Also immer schön vorsichtig fahren! :)

Zitat:

Original geschrieben von blubbb

 

Also immer schön vorsichtig fahren! :)

Wenn man schön vorsichtig fährt, nietet man auch keinen Biker um!

Wenn man ernsthaft das Umfahren eines Bikers beim Autofahren in Kauf nimmt, dann sollten man lieber kein Auto fahren, blubb!

Zitat:

Original geschrieben von MercedesDeniz

Wenn man schön vorsichtig fährt, nietet man auch keinen Biker um!

Wenn Biker immer verkehrsgerecht fahren würden...

Zitat:

Original geschrieben von MercedesDeniz

Wenn man ernsthaft das Umfahren eines Bikers beim Autofahren in Kauf nimmt, dann sollten man lieber kein Auto fahren, blubb!

Ich nehme nichts ernsthaft in Kauf - das nennt man allgemeines Lebensrisiko.

Ich kenne pedantische Leute, die alle Regeln, die das Leben so mit sich bringt auf das Genaueste einhalten - und dennoch schon einen Unfall hatten. Deiner These nach eigentlich unmöglich... ;)

"Also immer schön vorsichtig fahren!" war eigentlich ganz nett gemeint und sollte das Ende einleiten...aber wenn du nochmal das letzte Wort haben möchtest: Bitte schön! :)

Der Punkt ist nichts weiter als die erloschene BE des Fahrzeugs durch das "Rohr". Mit allen Konsequenzen von Bussgeld, Fahrverbot, Punkten und schlimmstenfalls dem Ärger mit Regressforderungen der Versicherung. (wie hier am Beispiel des Bikers)

Und nicht jeder Polizist ist schwerhörig ;)

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von blubbb

Mit ordnungsgemäßer Auspuffanlage zahlt die Versicherung, d.h. du bist aus dem Schneider und der Biker ist wenigstens finanziell abgesichert.

Ohne ordnungsgemäße Auspuffanlage zahlt die Versicherung nicht. Dann müsstet du den Biker finanziell absichern...kannst du das? Wohl nicht. Also ist der Biker nicht nur ein Krüppel, sondern auch noch verarmt- das trifft dann auch auf dich zu.

Kann aber auch sein, dass die Versicherung trotzdem zahlt, dich dann aber in Regress nimmt. Dann ist der Biker abgesichert und nur du Pleite. Und damit meine ich nicht Pleite im Sinne von "Ich bin grad nicht flüssig"...

Die Versicherung muss IMMER zahlen, egal ob die BE des Fzg. erloschen ist oder nicht. Dies wurde vor einigen Jahren geändert, um einen erhöhten Opferschutz zu erreichen, früher blieb man auf dem Titel sitzen.

Die Kfz-Haftpflicht zahlt grundsätzlich alle Schäden, allerdings kann sie bei schweren Obliegenheitsverletzungen den Versicherten in Regress nehmen. Bis zu 5.000 Euro kann der Versicherer zurückfordern bei Fahren unter Alkohol, Fahrerflucht, Teilnahme an illegalen Autorennen, Fahren ohne Führerschein oder Fahren mit einem stillgelegten Fahrzeug. In der Voll- und Teilkasko kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Regulierung des Schadens verweigern - etwa bei stark überhöhter Geschwindigkeit, Überfahren einer roten Ampel oder Fahren im Vollrausch.

Auf dem Restschaden über 5000 EUR pro Schadensfall bleibt die Allgemeinheit sitzen.

also hab ich das jetzt richtig verstanden......ich hol mir son rohr ,fahr nen biker platt und die versichrung muss zahlen kann aber dann von mir 5000€ zurück fordern und ich lach mir ins fäustchen das ich nen biker zum krüppel gemacht habe (klingt ein bischen hart) ? kann mir das so eigentlich gar nicht vorstellen ! weil wenn ich bedenke es wäre z.b. meine frau ......würde ich amok laufen

Zitat:

Original geschrieben von yaissa99

also hab ich das jetzt richtig verstanden......ich hol mir son rohr ,fahr nen biker platt und die versichrung muss zahlen kann aber dann von mir 5000€ zurück fordern und ich lach mir ins fäustchen das ich nen biker zum krüppel gemacht habe (klingt ein bischen hart) ? kann mir das so eigentlich gar nicht vorstellen ! weil wenn ich bedenke es wäre z.b. meine frau ......würde ich amok laufen

Wenn es so einfach wäre,

es folgt dann garantiert noch eine Zivilklage,

schlimmstenfalls kann man dann sein ganzes

Leben lang für den Krüppel bezahlen,

und das kann sehr teuer werden.

Ich spreche da aus eigener Erfahrung, bekomme

seit 25 Jahren jeden Monat 600.- Euro "Rente" für

einen kaputten Fuss.

yaissa:

Das ist nur die versicherungsrechtliche Frage aus Opfersicht.

Dass da eine, wie FabJo richtig erwähnte, Zivilklage folgt ist nur logisch, doch die ist unabhängig von dem Rohr, denn die Unfallursache sitzt am Steuer, egal ob Rohr im Vorschalldämpfer oder nicht, du gehst aber mit ziemlich schlechten Voraussetzungen in solch eine Verhandlung.

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