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Roller parken
Liebe Experten,
so, ich muss einmal unbedingt erfragen, ob man einen 50er Roller auf dem Gehweg parken darf.
In der Nähe gibt es einen Bürgersteig mit ab und zu Bäumen. zwischen diesen Bäumen stehen allerhand Fahrräder und eben auch Motoroller. Ansonsten ist es ein ganz normaler Bürgersteig, innerorts.
Bei uns vor dem Haus ist ein herkömmlicher Bürgersteig, ohne irgendeine Unterbrechung. Darf ich da meinen Roller parken? Dies würde die Bürgersteigbreite um ca. die Hälfte reduzieren.
Darf ich ansonsten meinen Roller dauerhaft auf einer gekennzeichneten Kfz-Parkfläche am Straßenrand parken? Damit würde ich natürlich auch einen Kfz-Parkplatz dauerhaft besetzen.
Danke für Eure Antworten.
Gruß
Alex.
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45 Antworten
Ein Roller darf nicht auf Gehweg parken parken
Grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Parkflächen, bzw gemäss STVO.
Allerdings wird es in einigen Städten, Dörfern geduldet. In anderen wiederrum nicht. Das findest du schnell raus, wenn du dich umsiehst...
Ein roller ist 80-100cm breit. Der Gehweg wohl nur 1,5-2m... Wenn dort eher viel los ist, lieber nicht. Ansonsten auf linie der bäume geparkt, meist kein problem.
Übrigens: wenn du für den Parkplatz als Auto einen parkschein brauchen würdest, müsstest du diesen auch als zweiradfahrer lösen. Genauso bei parkscheiben
Zitat:
@janniszervas schrieb am 15. Januar 2017 um 00:05:11 Uhr:
Übrigens: wenn du für den Parkplatz als Auto einen parkschein brauchen würdest, müsstest du diesen auch als zweiradfahrer lösen. Genauso bei parkscheiben
Naja, die Stadt Aachen wollte das vor ca. 15 Jahren durchsetzen. Motorradfahrer sollen auf PKW-Parkplätzen parken und dafür einen Parkschein ziehen. Die hiesige Motorradgemeinde (waren gut vernetzt) hatte nichts dagegen (das war Ironie, jetzt wieder ernst) und hat für den nächsten Großeinkaufssamstag den Praxisversuch angekündigt. Schön in der Mitte eines Autostellplatzes parken und Parkschein ziehen.
Komischerweise (*grins*) hat die Stadt Aachen plötzlich zurückgerudert und wollte nun die Motorradfahrer wieder kostenlos am Straßenrand parken lassen, wie das seit jeher geduldet wurde. Verstehe das wer will ;-)
Ein Roller ist ja ein "Kraftfahrzeug" und als solches darf es nicht auf dem Gehweg parken. Punktum!
Wie schon geschrieben wurde, tolerieren die meisten Städte und Gemeinden das Abstellen auf dem Fußweg, wenn niemand behindert oder gefährdet wird. Allerdings kannst Du nicht bestraft werden, wenn Dein Roller auf einem "richtigen" Parkplatz oder in einer Parktasche steht. Denn er ist ja: siehe erster Satz. Nun kann man mit einem Roller aber auch eine Parktasche freihalten...
Aachen mag da zurückgerudert sein, aber die STVO ist hier eindeutig. Jedes FAhrzeuug muss, wenn es vorgeschrieben ist in der Parkzone, eine Parkscheibe oder einen Parkschein haben. Kommt das OA und es ist keiner dran, bekommt man ein Ticket.
Zitat:
@Kaldalon schrieb am 15. Januar 2017 um 15:00:30 Uhr:
Aachen mag da zurückgerudert sein, aber die STVO ist hier eindeutig. Jedes FAhrzeuug muss, wenn es vorgeschrieben ist in der Parkzone, eine Parkscheibe oder einen Parkschein haben. Kommt das OA und es ist keiner dran, bekommt man ein Ticket.
Das ist ein 2 schneidiges Schwert. Wenn ich eine Parkzone benutze,muss ich auch so wie ein PKW handhaben.Stelle ich den Roller wenn es keinen groß behindert auf dem Bürgersteig,wird es meist ohne Folgen geduldet,ist aber keine Garantie.
Zitat:
@Kaldalon schrieb am 15. Januar 2017 um 15:00:30 Uhr:
Aachen mag da zurückgerudert sein, aber die STVO ist hier eindeutig. Jedes FAhrzeuug muss, wenn es vorgeschrieben ist in der Parkzone, eine Parkscheibe oder einen Parkschein haben. Kommt das OA und es ist keiner dran, bekommt man ein Ticket.
Ja, das ist die Theorie/Gesetzestext. Aber es gibt noch das ungeschriebene Gesetz, nachdem man ein Auge zudrückt, wenn das Krad nicht behindernd geparkt ist. Das Ziel der Stadt/OA ist, Einnahmen für das Stadtsäckel wegen abgelaufener (unbezahlter) Parkzeit zu erzielen bzw. als nächste Priorität Ordnung der Auto-Abstellplätze zu erreichen (kein Parken auf Sperrflächen/Verbotszonen). So wird das auch den Verkehrsüberwachern (Politesse(mw)) aufgetragen. Andere Fahrzeugmängel werden nur separat erfasst, wenn sie gravierend genug sind, wie HU seit 12 Monaten abgelaufen und Auto parkt korrekt.
Es ist genauso verboten (wenn nicht ausdrükclich per Schild angeordnet), ein Auto (allg. Kfz) auf dem Bürgersteig aufzuparken (die rechte Seite ist auf dem Bürgersteig, linke Räder auf der Fahrbahn). Kotzt mich auch jedesmal an, wenn ich mit dem Kinderwagen unterwegs bin. Dieses dumme Parkgehabe bringt praktisch garnix, weil die Autos auf der Fahrbahn trotzdem nacheinander verbeifahren müssen (da hätte der Parkende genausogut vorschriftfsmäßig vollständig auf der Fahrbahn parken können). Wird das geahndet? Nein!
Genausowenig wie Fußgänger bestraft werden, wenn sie bei rot über die Straße laufen. Da ist vielleicht mal 1h/Jahr eine Aktion in der Innenstadt von Polizei/OA mit örtlicher Presse, wo Verwarnunggelder kassiert werden, aber dann hab man wieder 364 Tage Ruhe.
Zitat:
@Nanofaser schrieb am 15. Jan. 2017 um 15:29:14 Uhr:
aber dann hab man wieder 364 Tage Ruhe.
Und an schaltjahren sogar 365 :-o
Hier kannst davon ausgehen das es erst einmal ein Ticket gibt wenn Du Pech hast. das ist zu allem Überfluss nicht nur von Stadt zu Stadt sondern sogar von Stadtteil zu Stadtteil ganz und gar anders. In machen kräht da keiner nach, in anderen bist Du mit 20-35 Euro dabei, beides ist hier belegt. Die 35 waren meine . "Parken in einer geschützten Anlage" nannte sich das abstellen hinter einem Stromkasten am Sonntag. Da hats niemanden behindert, war aber schon hinter dem Schild mit "Naturschutz" das gleich hinter dem Radweg anfing.
Zu recht! Gefahr von betriebsstoffen ist nunmal jederzeit gegeben.
Theoretisch darf ja nicht einmal ein Fahrrad auf dem Bürgersteig parken.
Denn "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen". (Parken ist auch eine Benutzung.)
Aber ich habe genug schrottige Drahtesel um eine evtl. gnadenlose Durchsetzung mit einer ebenso sklavischen Gehorsamkeit zu quittieren.
Das stimmt nun mal gar nicht. Man darf sogar als Erwachsener mit dem Fahrad auf dem Gehweg FAHREN,wenn ich ein Kind unter 10 Jahre begleite (Radfahrend versteht sich).Das ist seit diesen Jahr neu.
Also darf ein Fahrrad auf dem Gehweg auch parken.
Auch dürfen Fahrräder noch bei roter Fußgängerampel über die strasse, solange die kreuzenden Autos noch rot haben, dafür dürfen sie erst radfahrend über die grüne ampel, wenn die Autos in gleicher Richtung Rollen. Ist seit diesem Jahr neu