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Roller wirtschaftlicher Totalschaden
Hallo
hatte unverschuldeten Unfall. Gutachter sagt wirtschaftlicher Totalschaden.
Entschädigung nach Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert wenn ich den Unfallroller behalten will.
Jetzt kommt es, der Restwert soll ermittelt werden in einer Restböse für Unfallfahrzeuge in einer Auktion.
Je nach dem was da als Höchstgebot ausgelobt wird ist mein Restwert der mir abgezogen wird bei der Entschädigung.
Hat schon jemand von dieser Restwertermittlung etwas gehört oder gesehen ???
Können diese Fahrzeuge nur von Gewerbetreibenden erworben werden und wo sehen sieht man diese Fahrzeuge ???
Wenn jemand was darüber weiß währe ich dankbar.
Beste Antwort im Thema
Die "Kiste" ist seit 11J bei mir in 2.Hand und top zuverlässig.
Ich denke ohne das Fahrzeug zu kennen ist deine Aussage völlig unqualifiziert.
Soviel dazu.
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49 Antworten
Was für einen Roller?
Was würde die Reparatur kosten?
Weshalb willst du den "Schrott" Roller behalten?
Hast du dir schon überlegt einen Anwalt aufzusuchen? (Den müsste dein Unfallgegner/VS übernehmen)
Die Restwertermittlung über derartige Börsen gehört zum Tagesgeschäft der KFZ-Versicherung. Genau so werden sehr viele Unfallfahrtzeuge verkauft...
Zugang zu diesen Restwertbörsen haben jedoch nur gewerbliche Aufkäufer.
Hallo schwarzeBandit,
diese Vorgehensweise ist mir völlig neu daher meine Frage.
Habe mir schon gedacht das da nur gewerbliche Zugriff haben. Dann muss ich jetzt mal abwarten was da auf mich zukommt. Gutachter war erst heute da. Will den Roller behalten da er schon 20 Jahre alt ist. Mit Teilen aus der Bucht reparieren.
Danke für schnelle Antwort.
Ne 20 Jahre alte Kiste zu reparieren ist nicht sinnvoll. Die Kisten kosten irgendwas zwischen 150-250€...
Die "Kiste" ist seit 11J bei mir in 2.Hand und top zuverlässig.
Ich denke ohne das Fahrzeug zu kennen ist deine Aussage völlig unqualifiziert.
Soviel dazu.
Und wo bekommt man eine 20 Jahre alte Kiste für 150-200 vom Händler (vor Ort)?
Und selbst wenn aus dm Internet dann kostet der Transport auch 100-150€
Bei einem selber gefahrenen Roller kennt man die Schwächen.
Bei einem fremden nicht deshalb nur per Gewährleistung.
Wie wird da also der Wiederbeschaffungswert berechnet?
TE: ich würde der VS sagen das du den Roller reparieren willst/wirst
wie ist eigentlich der Nutzungsausfall zu bewerten?
Werden Fahrten zur Besichtigung eines Ersatzfahrzeuges übernommen?
Wenn ja km x 0,30€ = viel Geld bei mehreren Besichtigungen bzw größerer Entfernung wenn es das selbe Modell sein soll das dem Wert des Rollers entspricht
Um welchen Roller handelt es sich denn ? Kann ein Gutachter nicht den Restwert ermitteln ? Was genau ist den kaputt und sind die Teile noch zu bekommen ?
Bei mir hier in It waren 2 Gutachter da .. Der eine von meiner Versicherung , der andere von der Gegenpartei ..Angeboten wurden mir 400 Euro , wenn ich den Roller verschrotte .. Nix da .. Anwaeltin hat 500 Euro rausgeholt + Spesen vom Anwalt .. desweiteren habe ich die Klausel drinne , das ich mit dem Roller machen kann , was ich will will .
Bei mir waren es auch 1381 Euro . = wirtschaftlicher Totalschaden . Laut Baujahr 1996 ist der Restwert , wenn ueberhaupt 300 Euro . Somit bin ich gut bedient mit 500 Euro + Spesen .. und kann den Roller in Zahlung geben .. Such dir einen guten Anwalt , so wie ich
Zitat:
@seeigel147 schrieb am 7. November 2016 um 16:08:21 Uhr:
Und wo bekommt man eine 20 Jahre alte Kiste für 150-200 vom Händler (vor Ort)?
Und selbst wenn aus dm Internet dann kostet der Transport auch 100-150€
Du hast kein Anrecht auf ein Fz vom Händler. Einen vergleichbaren Wert kann man mit Glück im Netz ermitteln. Und nach 20 Jahren bleibt da nichts mehr an "Wert" über.
Der Wert ist der Wiederbeschaffungswert.
Wenn ich einen 200er Daimler fahre muss ich mich wohl mit dem Betrag für einen 1500er VW zufrieden geben wenn es keinen Preis für einen 200er Daimler gibt bzw keinen 200er für den Preis den ein Sachverständiger kalkuliert hat?
Zitat:
@seeigel147 schrieb am 7. November 2016 um 21:32:38 Uhr:
Der Wert ist der Wiederbeschaffungswert.
Das wäre mir neu. Bei Fahrzeugen wird immer noch der Zeitwert ermittelt.
Orientiert sich der Wert nicht am Marktpreis?
Demnach wäre der Wert das was es kostet das Fahrzeug wiederzubeschaffen.
Ich kann mir zumindest nicht vorstellen das bei einem VW (Diesel+CO2-Skandal) ein höherer Zeitwert bezahlt wird als das Fahrzeug auf dem freien Markt bringen würde.
Oder anders ausgedrückt: ist nicht der Zeitwert das was so ein Fahrzeug kosten würde wenn man es kaufen wollte.
Bei neueren ist das kein Problem nur bei älteren kann das zum Problem werden.
Ein 20 Jahre alter Roller kein Objekt was an Preis gewinnt. Egal wie viel Erinnerungen und Emotionen da dran hängen.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 8. November 2016 um 08:18:27 Uhr:
Ein 20 Jahre alter Roller kein Objekt was an Preis gewinnt. Egal wie viel Erinnerungen und Emotionen da dran hängen.
Ja da hast du recht .. Das interessiert dem Gutachter garnicht . Der geht nach BJ und gut iss .. War bei mir ja so .. 400 Euro , wenn ich ihn verschrotte .. Ende vom Lied : Verhandelt bis auf 500 Euro + Spesen vom Anwalt und Klausel , das ich ihn verkaufen kann ..